Protocol of the Session on October 10, 2014

Der Bericht zeigt noch große weiße Flecken auf der Karte der Bonuspartner: Drei Landkreise haben überhaupt noch keine Bonuspartner, nämlich Pinneberg, Plön und Herzogtum Lauenburg. Hier, wie übrigens landesweit, müssen also noch dicke Bretter gebohrt werden. Auch die großen Städte stehen bis auf Kiel und Lübeck noch ziemlich unterversorgt da.

Wenn die Ehrenamtskarte mehr sein soll als eine nette Idee, ist es jetzt an der Zeit, eine Schippe draufzulegen. Der vorgelegte Antrag will darum die Antragstellung der Karte vereinfachen, das Angebot vergrößern und die Reichweite erhöhen. Das ist durchaus ambitioniert, aber ich bin davon überzeugt, dass wir damit das richtige Zeichen setzen.

An dieser Stelle möchte ich allerdings deutlich darauf hinweisen, dass wir hier über die Ehrenamtskarte reden. Wir reden aber nicht automatisch über die Ausweitung des Ehrenamts, denn niemand wird aufgrund der Angebote der Ehrenamtskarte Trainer in einem Sportverein oder übernimmt in seiner Kirchengemeinde die Betreuung einer Seniorengruppe. Das Ehrenamt folgt einem inneren Impuls. Daran wird und soll die Ehrenamtskarte nichts ändern. Sie soll eine Anerkennung und ein Dankeschön für eine unheimlich wertvolle und unersetzliche Arbeit zum

Wohle aller Menschen in diesem Land sein. - Jo tak.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. - Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Peter Eichstädt von der Fraktion der SPD das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die gemachten Ausführungen gerne um einen Punkt ergänzen, weil dieser den Schleswig-Holsteinischen Landtag ganz direkt beschäftigt. Gerade der letzte Satz des Kollegen vom SSW, dass niemand wegen einer Vergünstigung durch eine wie auch immer genannte Ehrenamtskarte sich dazu überzeugen lässt, nun bürgerschaftliches Engagement zu zeigen, ist wichtig. Wichtig ist dabei auch, dass es letztlich darum geht, wie wir über ehrenamtliche Tätigkeit bürgerschaftliches Engagement als Teil unserer Gesellschaft fördern.

Ich finde, insoweit macht der Schleswig-Holsteinische Landtag seit vielen Jahren etwas sehr Wichtiges. All diejenigen, die bei der Verleihung des Bürgerpreises in der Vergangenheit anwesend waren, haben viele junge Menschen, aber nicht nur junge Menschen kennengelernt, die von diesen Vergünstigungen zum Teil überhaupt nichts wissen und sich dennoch in ganz besonderer Weise in SchleswigHolstein engagieren. Der Schleswig-Holsteinische Landtag verleiht dazu gemeinsam mit dem Sparkassen- und Giroverband immer auch entsprechende Preise. Ich lade alle diejenigen ein, die sich davon ein Bild machen wollen, wie engagiert dort gearbeitet wird und welche Leistungen dort erbracht werden, zur nächsten Veranstaltung zu kommen. Ich glaube, am 6. November wird der diesjährige Ehrenamtspreis verliehen, und zwar zum Generalthema „Vielfalt fördern, Gemeinschaft leben“.

Einige von uns haben in der Jury erlebt, welche Bewerbungen und Vorschläge es gegeben hat. Ich finde, das ist anerkennenswert nicht nur für den Sparkassen- und Giroverband, sondern es ist wichtig und richtig, dass sich auch der Schleswig-Holsteinische Landtag einbringt. Ich lade wirklich alle ein mitzukommen, weil es beeindruckend ist zu sehen, wie sich die jungen Menschen dort in großer Zahl auch gerade für dieses schwierige Thema engagieren, das wir dieses Mal haben „Vielfalt fördern, Gemeinschaft leben“. Da wird deutlich, dass es sicher

(Flemming Meyer)

eine wichtige und richtige Anerkennung ist, die diesen Menschen über die Ehrenamtskarte zuteil wird. Das ist jedoch bei Weitem nicht der Grund dafür, dass sie sich engagieren, und das ist gut so. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank, Herr Kollege. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung.

Ich bin mir etwas unsicher, ob wir über den Bericht im Ausschuss noch weiter diskutieren wollen und ob ein entsprechender Antrag gestellt worden ist. Vielleicht können Sie mir ein Signal geben.

(Zuruf: Der ist erledigt!)

Sie möchten ihn also für erledigt erklären. Damit ist dann auch dieser Tagesordnungspunkt erledigt. Ich danke Ihnen.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 21 auf:

Verwaltungsabkommen zu Frauenhäusern auch auf andere Bundesländer ausweiten

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/2324

Kooperation der Bundesländer bei der Frauenhausfinanzierung vereinfachen

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2369

Das Wort zur Begründung wird offenbar nicht gewünscht. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort der Frau Kollegin Katja Rathje-Hoffmann von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! 123 Frauen aus Hamburg und 162 Frauen aus anderen Bundesländern, das ist das Ergebnis der Kleinen Anfrage des Kollegen Volker Dornquast, in der es um die Frage ging, wie viele Frauen im Jahre 2013 in den hiesigen Frauenhäusern nicht aus Schleswig-Holstein gekommen sind. Nicht mit eingerechnet wurden dabei die zahlreichen Kinder, mit denen die Mütter kamen. Im

Durchschnitt war es ungefähr ein Kind pro Frau, sodass sich die Zahl noch einmal verdoppelt.

Damit steht fest, dass ein nicht unerheblicher Teil von Frauen, die Zuflucht vor häuslicher Gewalt in schleswig-holsteinischen Frauenhäusern suchen, aus Hamburg und - das hat mich ein wenig erstaunt - noch häufiger aus anderen Bundesländern kommen. Es freut mich natürlich, dass die Arbeit der schleswig-holsteinischen Frauenhäuser auch länderübergreifend sehr geschätzt wird, haben wir doch mit der Platzpauschale im Vergleich zu anderen Bundesländern eine feste, unkomplizierte und stabile Finanzierung.

Wie schwierig es ist, ein länderübergreifendes einheitliches Finanzierungssystem zu installieren, muss ich Ihnen hier sicherlich nicht erklären, denn jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln, was die Finanzierung betrifft.

Vor allem unter dem Aspekt der Überregionalität der Frauenhausplätze, was die Zahlen in SchleswigHolstein ja auch belegen, spricht jedoch vieles dafür, dass eine bundesweit vergleichbare und verbindlich gestaltete Finanzierungsstruktur zu schaffen ist. Bereits seit einiger Zeit fordern wir daher als Erstes ein Abkommen mit der Hansestadt Hamburg, um eine Basis für einen gerechten Kostenausgleich zu erhalten.

(Beifall CDU)

Das, liebe Frau Alheit, ist nun endlich im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung geschehen, und das ist gut so. Ich hoffe aber auch, dass Sie sich auf diesem Abkommen nicht ausruhen.

(Heiterkeit SPD)

Gut wäre es - das sagen die Belegungszahlen der Frauen aus anderen Bundesländern deutlich aus -, weitere Verwaltungsabkommen mit den übrigen Bundesländern abzuschließen,

(Beifall CDU - Zurufe SPD)

um so zu einem gerechteren Kostenausgleich zwischen den Bundesländern zu kommen.

Zugegeben, es ist durch unser pauschaliertes Platzkostenverfahren mit einem Kostensatz von 10.800 € pro Platz im Jahr nicht einfach, einen Kostenausgleich zu erwirken. Aber die Einigung mit Hamburg zeigt ja, dass es keinesfalls unmöglich ist. Dieser Ausgleich ist auch deswegen nötig, weil Schleswig-Holstein keine rechtlichen Grundlagen hat, auf dem jetzigen Weg einen Kostenausgleich zu erwirken, während andere Bundesländer für schleswig

(Peter Eichstädt)

holsteinische Frauen in ihren Einrichtungen gleichwohl einen Kostenausgleich verlangen.

Das Verwaltungsabkommen mit Hamburg muss hier als Einstieg verstanden werden. Das, was wir langfristig benötigen, ist ein verlässliches und lückenloses Hilfesystem für den sofortigen Schutz, die Beratung, Unterstützung und Unterkunft für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder.

(Beifall CDU)

Wir stehen für den Schutz von Frauen und deren Kinder vor häuslicher Gewalt. Unser Antrag baut auf dem gerechten Ausgleich und einem fairen Verfahren durch weitere Verwaltungsvereinbarungen der Art auf, wie sie mit der Hansestadt Hamburg zustande gekommen sind. Denn es besteht der Eindruck, dass unser System zu einseitigen Kostenverteilungen führt, und zwar zu unseren Ungunsten. Genau das wollen wir ändern.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Also, Frau Rathje- Hoffmann, bei dem, was Ihre Koalition ange- richtet hat!)

Wir beantragen, beide Anträge in den Sozialausschuss zu überweisen mit der Möglichkeit, auch hier einen gemeinsamen Antrag zu verfassen. Ich gebe ja die Hoffnung nicht auf, Herr Stegner. Sie thematisieren in Ihrem Antrag die Aufgaben des Bundes; das ist zwar auch nicht schlecht, wir wollen aber auch die Kooperation mit den Bundesländern. Das ist eindeutig unsere Sache. Aber vielleicht kriegen wir ja etwas Gemeinsames hin. Danke schön.

(Beifall CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Das Wort für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Simone Lange.

Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Katja Rathje-Hoffmann, Ihr Engagement in allen Ehren, aber ich muss Bezug nehmen auf das Agieren der gesamten Fraktion. Ihr Antrag ist vielleicht gut gemeint, aber das ist eben das Gegenteil von gut.

(Volker Dornquast [CDU]: Wollen Sie auf das Geld verzichten oder was?)

Wenn ich an der Stelle überlege, dass Sie jetzt nach zwei Jahren, nachdem Sie in der Tat, wie es eben

hieß, mit der Abrissbirne durch die Frauenhäuser geflogen sind,

(Beifall SPD)

die Ministerin beauftragen wollen, etwas zu tun, was die CDU-Fraktion zu Regierungszeiten nicht zustande gebracht hat, dann überrascht mich das doch.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Das ist der Punkt! Da waren Sie noch im Kindergarten, da sa- ßen Sie schon im Landtag! - Katja Rathje- Hoffmann [CDU]: Wir haben uns geändert!)

- Ja, Sie haben sich geändert. Umdenken ist ja auch nicht verboten. Ich finde aber, wenn schon Umdenken, dann bitte richtig.