Protocol of the Session on October 8, 2014

Ansonsten ist diese Abstimmung selbstverständlich auch in der FDP-Fraktion voll und ganz frei. Jeder entscheidet nach seinem Gewissen. Ich weiß auch, dass jede Kollegin und jeder Kollege nach seinem besten Gewissen entscheiden wird. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Dr. Heiner Garg)

(Beifall FDP und SSW)

Das Wort für die Fraktion der PIRATEN hat nun der Herr Abgeordnete Dr. Patrick Breyer.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten und entscheiden heute über vier Gesetzentwürfe zur Reform unserer Landesverfassung. Mit der ersten Abstimmung entscheiden wir sozusagen darüber, wer entscheidet. Es geht nämlich um einen Gesetzentwurf von uns PIRATEN, mit dem wir wollen, dass das Volk, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes selbst entscheiden dürfen, ob und mit welchem Inhalt unsere Verfassung neu gefasst wird.

(Beifall PIRATEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, große Denker des Zeitalters der Aufklärung haben die Verfassung als Gesellschaftsvertrag begriffen, als Einigung aller Menschen, die in einer Gesellschaft leben, darüber, was zu ihrem Schutz und zu einer gemeinsamen Willensbildung in einem Staatswesen erforderlich ist. Wenn man die Verfassung als Vertrag der Bürgerinnen und Bürger untereinander über das grundlegende Zusammenleben versteht, dann kommt man wohl zu dem Ergebnis, dass ein Vertrag immer nur einvernehmlich, also mit dem Willen der Beteiligten, geändert werden kann. Jeder Mieter, der einen Mietvertrag ohne Zustimmung seines Vermieters einfach abändert, kommt wegen Urkundenfälschung in den Knast.

(Zuruf SPD: Das ist Zivilrecht!)

Ich glaube, dass ein Gesellschaftsvertrag so grundlegend ist, dass alle Bürgerinnen und Bürger mitentscheiden dürfen sollen.

Hinzu kommt, dass wir am Verfahren der Verfassungsänderung leider nicht die breite öffentliche Beteiligung und Anteilnahme gesehen haben, die wir uns alle gewünscht hätten. Es war ein guter Schritt, dass wir in Schleswig-Holstein den Bürgerinnen und Bürgern über das Internet Gelegenheit gegeben haben, Eingaben zu machen, mit denen wir uns im Sonderausschuss Verfassungsreform auch beschäftigt haben, die einfließen konnten. Aber nur wenige Bürgerinnen und Bürger haben diese Möglichkeit genutzt. Leider ist die Öffentlichkeit auch von vielen interessanten Arbeitssitzungen ausgeschlossen gewesen. Es gab auch keine Pressemitteilungen über den Zwischenstand, und vonsei

ten der Presse ist leider auch nicht laufend über den Fortgang der Verhandlungen berichtet worden.

Auch unter diesem Gesichtspunkt glaube ich: Wenn wir die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden lassen, können wir wirklich eine öffentliche Debatte über das, was wir hier vorgestellt und ausgehandelt haben, erzielen und die Bürgerinnen und Bürger endlich auch an dieser wichtigen Frage beteiligen.

Schließlich noch ein letztes Argument: Ein Einzelpunkt, der für uns und auch für die Bürgerinnen und Bürger besonders stark umstritten ist, ist der Punkt, ob wir in den Vorspann, in die Präambel unserer Landesverfassung eine Verantwortung vor Gott aufnehmen sollen. Dieser Punkt ist so zentral und wichtig, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern doch nicht verweigern können, über diese Frage selbst zu entscheiden.

(Beifall PIRATEN)

Wir sind uns doch alle einig darüber, dass das eine persönliche Frage ist; deswegen geben wir doch die Abstimmung frei. Warum sollen also nicht auch die Bürgerinnen und Bürger darüber persönlich entscheiden können?

Das einzige Argument, das ich gegen Volksentscheide über die Änderung der Landesverfassung in Erinnerung habe, war das, das der Kollege Burkhard Peters im Ausschuss vorgebracht hatte, das würde auch kleinere Änderungen betreffen, die nicht so sehr von Bedeutung wären. Aber heute geht es doch nicht um eine kleine Änderung, sondern es geht um zentrale Fragen, von denen doch niemand sagen würde, die Bürgerinnen und Bürger hätten kein Interesse daran, darüber zu entscheiden, ob wir diese Verfassungsänderung mit oder ohne Gottesbezug wollen.

Vor diesem Hintergrund lade ich Sie ein, mehr Demokratie zu wagen. Wenn Sie in der ersten Abstimmung unserem Gesetzentwurf zustimmen, können wir trotzdem über die weiteren Entwürfe abstimmen. Diese würden dann aber den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes vorgelegt werden mit der Frage, ob sie die Änderungen zur eigentlichen Verfassungsreform bestätigen oder ablehnen wollen. Ich glaube, das wäre ein wichtiger Schritt hin zu mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung in Schleswig-Holstein.

Wir haben in unserem Gesetzentwurf ferner den Vorschlag enthalten, dass Staatsverträge, wie zum Beispiel der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder auch der Rundfunkstaatsvertrag, über die sehr

(Dr. Heiner Garg)

kontrovers diskutiert worden ist - das gilt auch für das TTIP-Handelsabkommen -, nicht länger hinter verschlossenen Türen von der Regierung ausgehandelt werden sollen, sondern dass das Parlament ein Mandat erteilt, auf dessen Grundlage verhandelt werden darf, wie das auf EU-Ebene bereits der Fall ist.

Ich glaube, dass Internetbeschränkungen oder Mediathekenzensur, wie sie im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt ist, oder auch Schiedsgerichtsklagen Privater gegen staatliche Entscheidungen, wie sie im Handelsabkommen festgelegt werden sollen, auf der Grundlage eines parlamentarischen Mandats gefunden und nicht erst am Ende den Volksvertretern vorgelegt werden sollten nach dem Motto: Friss oder stirb.

(Beifall PIRATEN)

Wir schlagen deswegen vor, die Rechte des Parlaments zu stärken, damit wir verbindliche Verhandlungslinien ziehen können, wenn es erforderlich ist.

(Beifall Uli König [PIRATEN] - Unruhe)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, da nach der Ausschussabstimmung leider keine Bereitschaft besteht, die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden zu lassen, haben wir PIRATEN immerhin unsere Mitglieder befragt.

(Unruhe)

Das Ergebnis ist, dass 85 % der Teilnehmer in der Sache den Änderungsvorschlag, wie ihn der Sonderausschuss „Verfassungsreform“ vorgeschlagen hat, unterstützen. Das ist auch kein Wunder, dann gerade aus Sicht der PIRATEN sind hier wichtige Verbesserungen enthalten,

(Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

zum Beispiel dass Volksentscheide künftig erleichtert werden und nicht mehr leicht an mangelnder Beteiligung scheitern können, zum Beispiel dass öffentliche Anhörungen im Petitionsausschuss bei Sammelpetitionen möglich werden, zum Beispiel die Internetveröffentlichung von Gesetzen oder auch erstmals die Aufnahme des Zugangs zu amtlichen Informationen in die Landesverfassung.

An der Stelle möchte ich noch einmal einen ausdrücklichen Dank an unseren Landtagspräsidenten Klaus Schlie richten. Ohne ihn wäre nach meiner Einschätzung der Prozess der Verfassungsreform überhaupt nicht zustande gekommen. Er hat an wichtigen Stellen, auch an denen es um die digitale Gesellschaft geht, an denen es um den Informati

onszugang geht, Vorschläge geliefert, auf deren Grundlage wir uns im Endeffekt einigen konnten. Deswegen an der Stelle noch einmal herzlichen Dank von uns!

(Beifall PIRATEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Herr Dr. Breyer, ich möchte mich nicht für Ihren Dank bedanken, sondern Sie fragen, ob Sie dem Abgeordneten Kubicki eine Zwischenfrage oder -bemerkung gestatten.

Herr Kollege Dr. Breyer, wären Sie so freundlich, dem Haus mitzuteilen, wie hoch die Teilnehmerzahl Ihrer Befragung war, absolut und in Relation zur Anzahl der Mitglieder der PIRATEN, damit wir wissen, mit welchem Quorum die Mitglieder bei Ihnen abgestimmt haben?

- Herr Kollege Kubicki, das ist eine Umfrage und keine Abstimmung gewesen. Ich kann Ihnen im Moment nicht sagen, wie viele teilgenommen haben. Es war eine dreistellige Anzahl von Teilnehmern, ich weiß aber nicht, wie viele genau. Ich kann Ihnen die Zahl gern nachliefern, oder Sie lesen es im Internet nach. Wir haben das ganz transparent ins Netz gestellt.

(Beifall Uli König [PIRATEN] - Unruhe)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will nicht verschweigen, dass diese Verfassungsreform das ist, was nach dem Kompromissfilter übrig geblieben ist. An sehr vielen Stellen hätten wir PIRATEN uns viel mehr gewünscht. Wir haben zum Beispiel als eines von ganz wenigen Bundesländern auch nach dem neuen Vorschlag keine Landesverfassungsbeschwerde. Bürgerinnen und Bürger sollen in Schleswig-Holstein weiter gegen die Verletzung ihrer Grundrechte nicht vor das Landesverfassungsgericht ziehen können. Wir haben uns nicht auf einen eigenen Grundrechtekatalog verständigen können. Es fehlen Grundrechte etwa auf Datenschutz oder ein echtes Grundrecht auf Informationsfreiheit. Die Regelungen zu Volksentscheiden sind noch immer zu restriktiv.

(Zurufe)

(Dr. Patrick Breyer)

- Wenn das Informationsbedürfnis des Kollegen Kubicki gestillt ist, würde ich gern das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit weiter stillen.

Wir geben jetzt dem Abgeordneten Dr. Breyer trotz der notwendigen Diskussion über die Bänke hinweg die Chance, dass er vom Rednerpult aus weiterreden kann. - Bitte!

Vielen Dank. - Wir bedauern, dass für Volksentscheide noch immer viel zu hohe Hürden gelten. Zum Beispiel sind Volksentscheide mit Kostenfolge nach unserer Auffassung weiter unzulässig, selbst wenn sie Einnahmen generieren würden. Das muss man sich einmal vorstellen!

Nichtsdestotrotz, wir haben unsere Mitglieder gefragt: Sollen wir trotz des Umstands, dass es wohl keine Volksabstimmung geben wird, diese Änderungen mittragen? Das Ergebnis ist, dass nur 14 % derjenigen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, lieber die bisherige Verfassung behalten wollen. Das ist so zu verstehen: Wenn es schon eine Verfassung ohne Zustimmung der Bürger gibt - und die gibt es im Moment ohnehin -, dann lieber die neue Verfassung ohne Zustimmung der Bürger, denn sie ist deutlich besser.

Ich möchte noch auf einen letzten Punkt eingehen. Die Teilnehmer unserer Umfrage in der Piratenpartei haben es zu 70 % abgelehnt, einen Gottesbezug in die Landesverfassung aufzunehmen. Für diese PIRATEN ist Religion Privatsache, und in einer staatlichen Verfassung hat die Frage, ob es einen Gott gibt, nichts zu suchen.

Herr Ministerpräsident Albig, Sie haben in der ersten Lesung erklärt, wir gäben diese Verfassung für eine große Mehrheit der Menschen in diesem Land. Da bin ich entschieden anderer Meinung. Wir geben diese Verfassung für alle Menschen in diesem Land. Wir erwarten, dass sich alle Menschen daran halten und sich damit identifizieren können. Deswegen können Sie nicht eine Verantwortung vor einem göttlichen Wesen in eine Verfassung schreiben, wenn viele Menschen in diesem Land diesen Glauben nicht teilen. Wenn es nach Zugehörigkeit zu Religionsgemeinschaften ginge, würden Sie übrigens auch keine Zweidrittelmehrheit in unserem Land dafür erreichen. Über die Frage der Existenz eines Gottes können wir doch nicht abstimmen! Deswegen ist unsere Empfehlung mit großer Mehr

heit, gegen die Aufnahme eines Gottesbezugs zu stimmen.

Ich komme zum Schluss. Die Frage der Ersatzschulfinanzierung - egal wie man sie in der Sache sieht - ist eine Detailfrage, die nicht in die Landesverfassung gehört.

Ich fasse zusammen, dass wir PIRATEN in der Mehrheit empfehlen, die Frage des Glaubens oder Nichtglaubens an ein göttliches Wesen nicht in die staatliche Verfassung aufzunehmen und die Verfassungsreform in der Sache zu unterstützen, weil sie mehr Mitbestimmung der Bürger, Transparenz und Informationszugang bedeutet. Wir bitten Sie, für eine demokratische Aushandlung von Staatsverträgen und für ein Mitbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger über die neue Landesverfassung einschließlich der Frage des Gottesbezugs einzutreten. Wir laden Sie ein, an der Stelle mehr Demokratie zu wagen. - Vielen Dank.

(Beifall PIRATEN)

Für die Abgeordneten des SSW hat Herr Abgeordneter Lars Harms das Wort.