Protocol of the Session on October 8, 2014

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verfassungen geben Gesellschaften einen Rahmen. Verfassungen beschreiben, wie sich eine Gesellschaft definiert. Verfassungen zeigen die Richtung auf, in die sich eine Gesellschaft entwickeln will. Vor allem aber sind Verfassungen von Dauer. Sie wirken langfristig.

Deshalb ist es gut, dass wir intensive und fraktionsübergreifende Beratungen geführt haben. Deshalb haben wir Einigkeit gesucht und klug abgewogene Entscheidungen. All das sehe ich im Wesentlichen bei dem nun vorliegenden Entwurf.

Ich danke erneut allen ausdrücklich für die intensive Arbeit, die im Ausschuss geleistet wurde.

Ich gebe zu, in unseren Reihen gab es auch kritische Stimmen zu dieser Reform: Lohnt sich die Arbeit? Finden wir Kompromisse? Schaffen wir wirklich etwas für die großen Zukunftsthemen?

Tatsächlich ist es so, dass, wenn man eine Zweidrittelmehrheit schon im Ausschuss erreichen will, jede Seite jede Menge Kompromisse machen muss. Ich danke allen, die dazu bereit waren, diese Kompromisse einzugehen und hinzuführen zu drei Entwürfen, die aber im Kern, wenn man den Gottesbezug außen vor lässt, ein geeinter Kanon sind.

Ich will sagen: Es ist gut, was wir erreicht haben. Mehr geht sicher immer. Doch wir müssen uns auch klarmachen, die letzte Neugestaltung der Verfassung 1990 folgte einer dramatischen politischen Krise. Dass damals mehr ging als heute, das liegt in der Natur der Sache. Die Schlussfolgerungen, die aus der damaligen Krise gezogen worden sind, waren offensichtlich nicht die falschen; denn mit der heutigen Reform vertiefen wir die Strukturen, die damals erarbeitet worden sind.

Es ist eine große Herausforderung, eine Verfassung auf der einen Seite so zu gestalten, dass sie Struktur und Richtung vorgibt, dass man sich an ihr orientieren kann, und auf der anderen Seite zu gewährleisten, dass sie anpassungsfähig und offen bleibt für

(Martin Habersaat)

langfristige Entwicklungen. Unserer Verfassung gelingt beides.

Es gelingt uns, scheinbare Gegensätze zu verbinden. Wir stärken den Parlamentarismus und schaffen es gleichzeitig, dem Wunsch nach besseren Beteiligungsmöglichkeiten Raum zu verleihen. Wir gestalten die Regierungstätigkeit transparenter und stellen uns ehrlich dem Problem des Schutzes der Privatsphäre. Wir gehen auf die Anforderungen einer modernen Gesellschaft ein, ohne dass wir Bestehendes als überkommen verachten.

Die Öffnung des Petitionsausschusses zum Beispiel ist ein Spagat zwischen Transparenz und dem Wunsch nach Privatsphäre. Die meisten Petitionen erhalten wir heute per E-Mail oder online. Viele Petitionen haben den Charakter einer Volksinitiative. Sie beziehen sich häufig auf Themen, die von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung sind. Im Einvernehmen mit dem Petenten können wir nun den Petitionsausschuss öffentlich tagen lassen. Das ist ein Gewinn.

Das macht deutlich: Mehr Transparenz muss im Einklang mit den Menschen erreicht werden; denn Transparenz und Datenschutz sind zwei Seiten derselben Medaille.

Die Möglichkeiten des Internets zwingen uns einen Spagat auf. Die Menschen erwarten zu Recht einen immer größeren Einblick in unsere Arbeit, in unsere Diskussionen und die Institutionen. Onlineangebote können auch eine Antwort auf die Herausforderungen des demografischen Wandels sein, insbesondere im ländlichen Raum. Das soll das Leben der Menschen zukünftig vereinfachen. Aber dieser Weg muss achtsam beschritten werden; denn nicht alle in dieser Gesellschaft sind Digital Natives, also Internetexperten. Nicht jeder und jede möchte die eigenen Daten versenden oder gar irgendwo gespeichert wissen.

Manchmal braucht es auch Menschen, die einen beraten. Wir dürfen die Bevölkerung nicht mit einer übermäßigen Digitalisierung überfordern, müssen ihr aber die Chancen aufzeigen, die diese bieten. Deshalb werden wir neben dem Schutz der Daten den barrierefreien Zugang im Blick haben, und zwar auch unter dem Aspekt der Inklusion, denn auch diesem Anliegen begegnen wir in der Verfassung. Früher stand bei Behindertenrechten eher der Schutzcharakter im Vordergrund; Schutz vor Ausgrenzung, Schutz vor Diskriminierung. Das ist wichtig, das war gut. Auf dieser Basis wurden viele wichtige Erfolge erreicht.

Der Landtag führt nun aber die Inklusion als Staatsziel ein. Das ist qualitativ noch einmal etwas ganz anderes. Der Gesetzgeber ist heute und in der Zukunft verpflichtet, seine Politik an dem Gebot der Inklusion zu orientieren. Das betrifft uns alle in allen Politikfeldern; nicht nur in der Frage der Bildung und der Eingliederungshilfe, sondern auch zum Beispiel im Bereich der Mobilität. Ich hoffe und wünsche, dass wir dadurch, dass wir dieses Ziel jetzt gemeinsam verabschieden, bei aller politischen Nuanciertheit und Unterschiedlichkeit der Haltung in dieser Frage für Menschen mit Behinderung einen Schritt weiterkommen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])

Lassen Sie mich noch einige Worte zum Gottesbezug sagen. In der vergangenen Sitzung hatten wir dazu bereits eine sehr anregende Debatte. Vor 30 Jahren wäre die Debatte sicher eine andere gewesen. Ich vermute, ein Gottesbezug wäre wie selbstverständlich aufgenommen worden. Heute wird dem vielleicht nicht so sein. Das kann man erklären und analysieren, gut finden oder ablehnen. Meiner Meinung nach verdient die Entscheidung, die der Schleswig-Holsteinische Landtag heute fällt, aber kein Werturteil. Die Entscheidung, wie sie heute in freier Abstimmung getroffen wird, ist weder gut noch schlecht. Sie teilt uns nicht in Gläubige und Ungläubige, in moralisch Bessere oder Schlechtere, in Menschen mit mehr oder weniger Demut vor der Begrenztheit der Vernunft.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])

Sie ist unserer Zeit und dem gesellschaftlichen Empfinden angemessen. Ich selbst spreche mich als gläubige Christin und kirchenpolitische Sprecherin meiner Fraktion gegen den Gottesbezug aus; nicht gegen die Kirchen. Ich bin gespannt auf das Ergebnis.

Mit der heutigen Entscheidung des Landtags setzen wir einen langen Weg fort. Wir setzen als Land unsere Schwerpunkte dort, wo die größten Herausforderungen sind; bei der Demokratie, bei der Inklusion, bei der digitalen Gesellschaft und beim Ausbau des Minderheitenschutzes. Das mag langwierig, schwer und kompromissbeladen sein, aber es ist auch langlebig, lohnenswert und zielorientiert.

Noch ein Gedanke: Die beste Verfassung bringt nichts, wenn sie nicht von einem demokratischen Geist getragen und mit Leben gefüllt wird. Die Verfassungsrealität muss nämlich nicht immer mit dem zusammenfallen, was auf dem Papier steht. In wel

(Eka von Kalben)

cher Verfassung wir und unser Land uns befinden, misst sich an Taten. Wie es um die Demokratie bestellt ist, steht nicht nur auf dem Papier, außer manchmal vielleicht in der Zeitung. Dies misst sich an einer lebendigen Demokratie und an Menschen, die sich in diesem Land wohlfühlen und sich hier beheimatet fühlen. Die Schleswig-Holsteiner und Schleswig-Holsteinerinnen, die auch wir sind, können die Verfassung nun weiter mit Leben füllen. Ich danke Ihnen für die tollen gemeinsamen Beratungen und hoffe, dass wir alle gemeinsam diese Verfassung positiv mit Leben füllen. - Danke.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Für die FDP-Fraktion hat Herr Abgeordneter Dr. Heiner Garg das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Verfassung ist das Fundament unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das gilt für das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das gilt für die Landesverfassung des Landes Schleswig-Holstein. Als Demokrat, aber auch als Parlamentarier war es für mich nicht nur eine Freude, mit den Kolleginnen und Kollegen an der Verfassungsreform mitarbeiten zu dürfen, sondern es war mir auch eine Ehre. Die Stimmung, die von den Vorrednerinnen und Vorrednern skizziert wurde, war genau so: In der Sache oft hart, aber in den allermeisten Fällen stets von Kompromissen getragen. Wie könnte es auch anders sein, wenn etwas, das eine Zweidrittelmehrheit braucht, Zustimmung finden soll.

Zu Beginn möchte ich trotzdem mit dem einen oder anderen Mythos aufräumen, wobei mir einer in den vergangenen Tagen vermehrt begegnet ist. Ich will sehr deutlich sagen: Es gibt und es gab nie einen Beschluss der FDP-Landtagsfraktion, dass wir gegen den Gottesbezug stimmen. Das werden Sie an unserem Abstimmungsverhalten auch sehen. Alle sechs FDP-Abgeordneten sind komplett frei und stimmen ab nach ihrem Gewissen und in ihrem Auftrag, die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner zu repräsentieren. Die Behauptung, es habe dazu einen Fraktionsbeschluss gegeben,

(Serpil Midyatli [SPD]: Sonst bist du doch auch nicht so zurückhaltend!)

ist schlicht falsch.

(Vereinzelter Beifall FDP und Beifall Daniel Günther [CDU])

- An diejenigen, die hier noch Redebedarf haben: Das können wir gern nach der Debatte klären.

Ich habe mich in den letzten Tagen darüber gewundert, dass etwas, worüber Sie sich in Ihren Fraktionen so intensiv auseinandergesetzt haben, auf eine einzige Frage zugespitzt wurde, nämlich auf die Frage, wie die Präambel zu dieser Verfassung aussehen soll. Ich komme gleich darauf zu sprechen. Ich möchte sehr deutlich machen, dass diese Verfassungsreform mehr ist als die Fragen: Bekommen wir eine Verfassung mit Präambel, bekommen wir eine Präambel mit oder ohne Gottesbezug, wie sieht der Gottesbezug konkret aus, wie ist er formuliert?

Wir haben die Verankerung der Nachhaltigkeit in der Präambel mit großer Einigkeit vereinbart.

Wir haben die Absenkung der Zustimmungsquoren für Volksbegehren und Volksentscheide in nicht ganz so großer Einigkeit, jedoch in ausreichender Einigkeit miteinander verabredet. Kollege Günther, anders als Sie bin ich der Auffassung, dass wir den Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern durchaus etwas zutrauen können. Die Absenkung des Quorums bedeutet nicht, dass nur 80.000 daran teilnehmen dürfen. Es ist vielmehr eine Einladung an all diejenigen, sich in Zukunft an solchen Fragen politisch zu beteiligen, die dies bislang möglicherweise nicht getan haben, weil sie das Quorum als zu hoch erachtet haben.

(Vereinzelt Beifall FDP und PIRATEN)

Ich habe keinen Hehl daraus gemacht, dass sich die FDP-Fraktion ganz besonders über die Aufnahme des Staatsziels der Inklusion gefreut hat. Dies ist aus meiner Sicht ein Meilenstein, den die Kollegin von Kalben gerade beschrieben hat. Dies geht weg von dem reinen Fürsorgegedanken hin zu einer gesellschaftlichen Normalität, Menschen mit und ohne Behinderung in ihrer Mitte so anzunehmen, wie sie nun einmal sind: unterschiedlich.

(Beifall FDP, vereinzelt SPD und PIRATEN)

Selbstverständlich ist nach 24 Jahren die Aufnahme eines Staatsziels zum Schutz der digitalen Privatsphäre in sehr großer Einigkeit miteinander verabredet worden.

Die Frage, auf die es offensichtlich nach der ersten Debatte und auch jetzt wieder im Hinblick auf die zweite Fassung der Landesverfassung zuzulaufen scheint, ist die Frage des Gottesbezuges. Dazu will

(Eka von Kalben)

ich für die FDP-Fraktion, aber auch für mich persönlich ganz deutlich sagen: Ich habe allerhöchsten Respekt vor denjenigen, die sehr engagiert für einen Gottesbezug in der Landesverfassung eintreten. Ich habe genauso viel Respekt vor denjenigen, die sich eine Verfassung ohne Gottesbezug wünschen.

(Vereinzelter Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Auf den Vortrag von Di Fabio ist hier schon einmal hingewiesen worden. Ich fand ihn nicht nur unterhaltsam, ich fand ihn brillant und mitreißend, auch wenn ich in der Schlussfolgerung eine komplett andere Auffassung vertrete als Professor Di Fabio, die ich auch nachher in meinem Abstimmungsverhalten zum Ausdruck bringen werde. Eine Frage habe ich mir gestellt, und ich habe sie auf der Veranstaltung, auf der wir vor vielen Kirchenvertretern diskutieren konnten, auch den Kollegen gestellt. Der Atheist wird sich im Zweifel fragen: Wie kann ich vor etwas Demut haben, an das ich nicht glaube?

Derjenige, der zwar glaubt, sich aber explizit keinen Gottesbezug in der Verfassung wünscht, kann aber, glaube ich, auch nicht auf diese Formulierung verpflichtet werden. Vor diesem Hintergrund will ich im Bewusstsein, dass es ein Liberaler war, nämlich Theodor Heuss, unter dem übrigens mit Müttern und Vätern das Grundgesetz geschaffen wurde - damals waren also schon Mütter dabei; ich sage dies vor dem Hintergrund, dass manche behaupten, es gebe gar keine Mütter des Grundgesetzes; es waren zugegebenermaßen zwar nur wenige, aber es waren auch Mütter dabei -, sehr deutlich sagen: Ja, alles Menschliche ist mit Sicherheit fehlbar. Ich habe großen Respekt vor denen, die sagen, es müsse mehr geben als nur den Respekt vor den Menschen und die Verantwortung vor den Menschen.

Ich finde auch, dass wir berücksichtigen müssen, dass das, was eine Gesellschaft ausmacht, nämlich den Respekt voreinander und miteinander, Barmherzigkeit, Mitmenschlichkeit, natürlich auch etwas mit Religion und mit Glauben zu tun hat, und zwar nicht nur mit christlichem oder muslimischem Glauben. Ich habe nie einer Kollegin oder einem Kollegen auch nur ansatzweise unterstellt, dass sich die Formulierung eines Gottesbezuges rein auf den christlichen Glauben beschränkt. Ich glaube, das wäre in einer modernen Gesellschaft auch albern.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube und da bin ich jedenfalls mit mir im Reinen, nicht nur persönlich, sondern auch wissend, dass ich hier Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holstei

ner vertreten darf -: Genau denselben Respekt und genau dieselben Überlegungen kann man auch genau anders herum formulieren. Ich will gar nicht so weit in die Vergangenheit gucken und an das erinnern, was möglicherweise missbräuchlich im Namen Gottes - das will ich ausdrücklich sagen schon alles passiert ist. Da braucht man nur in die Gegenwart schauen. Ich will nur an politische Debatten um Fragen wie Präimplantationsdiagnostik oder das Recht der Selbstbestimmung der Frauen erinnern - da muss man gar nicht so weit gehen, um zum Beispiel das Abtreibungsrecht zu benennen, wie die Debatte in Irland geführt wurde, und zwar ausdrücklich unter Bezug auf Gott. Das möchte ich nicht. Deswegen entscheide ich mich für den Entwurf ohne Gottesbezug.

Lassen Sie mich abschließend aber noch eines sehr deutlich machen: Für die FDP-Fraktion hat der Minderheitenschutz in unserem Land dieselbe Priorität wie für alle anderen Fraktionen in diesem Hause vermutlich auch. Der Kollege Harms weiß das. Ich habe bereits zu Beginn der Debatte großen Zweifel angemeldet, ob wir wirklich eine Finanzierungsfrage in die Verfassung hineinschreiben wollen. Diese Zweifel bestehen in der gesamten FDPFraktion. Wir akzeptieren diese Kompromissbildung und diese Kompromissfindung mehrheitlich, sagen gleichzeitig aber auch: Wir haben unseren Antrag auch angesichts der neuesten Zahlen, vor welchem finanziellen Hintergrund die deutschen Schulen in freier Trägerschaft stehen - wir reden nicht von einem Verhältnis von 80 % zu 100 %, sondern wir reden von einem Verhältnis von 66 % zu 100 % -, erneut in das Verfahren eingebracht. Denn wir müssen ganz konsequent sein und dann auch die deutschen Schulen in freier Trägerschaft gleichstellen. Ich glaube, das ist ein legitimes Anliegen. Das tangiert den Minderheitenschutz in keiner Weise.

(Beifall FDP)

Ich würde mich freuen, wenn Sie an der Stelle vielleicht doch noch über Ihren Schatten springen könnten und diesem Anliegen der Gleichbehandlung, auch vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungssatzes des Grundgesetzes, und damit dem Antrag der FDP-Fraktion doch noch Ihre Zustimmung geben könnten.

Ansonsten ist diese Abstimmung selbstverständlich auch in der FDP-Fraktion voll und ganz frei. Jeder entscheidet nach seinem Gewissen. Ich weiß auch, dass jede Kollegin und jeder Kollege nach seinem besten Gewissen entscheiden wird. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.