Protocol of the Session on September 26, 2012

Darum muss das dritte Ausbildungsjahr im Rahmen der BA-geförderten Umschulungsmaßnahmen zur Pflegekraft dauerhaft finanziert werden. Dafür wird sich die Landesregierung auf Bund-/Länderebene einsetzen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Letzter Punkt: Die Gewinnung von Pflegekräften darf nicht an überholten Sprachanforderungen scheitern. Einverstanden! Der notwendige Pflegestandart darf aber auch nicht an fehlenden Sprachkompetenzen scheitern.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt PIRATEN)

Wer in Schleswig-Holstein in der Pflege arbeitet, muss nicht Goethe zitieren können, aber er muss verstehen, was eine Dekubitusprophylaxe ist. Er muss verstehen, wenn der zu Pflegende ihm etwas über Druckstellenschwierigkeiten sagt.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das hat nichts mit Bürokratie zu tun. Abstriche bei der Gesundheit von Pflegebedürfnissen kann es

nicht geben. Darum besteht zwischen DANA und meinem Haus auch Einvernehmen darüber, dass wir uns - wie in Niedersachsen auch - auf einen gangbaren Weg verständigt haben und eine drei- bis sechsmonatige Ausbildung mit fachbezogener Sprachkenntnis ermöglichen. Dann kann man als anerkannte Fachkraft tätig werden. Als solche sind Sie uns in Schleswig-Holstein sehr willkommen so wie alle anderen auch, die diesen wichtigen Beruf ausüben.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt PIRATEN)

Das war eine Punktlandung. Das waren haargenau 5 Minuten und 0 Sekunden. Insoweit kann ich den Fraktionen keinen Redebeitrag - abgesehen von Dreiminutenbeiträgen - ermöglichen. Ich sehe aber keine Wortmeldung dazu.

Es ist beantragt worden, die Drucksache 18/183 und den Änderungsantrag Drucksache 18/215 in den Sozialausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 38 auf:

Knickschutz verbessern

Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/186

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das sehe ich nicht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Frau Abgeordnete Marlies Fritzen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer sehenden Auges durch SchleswigHolstein fährt, stellt fest, dass immer mehr Knicks wie Gartenhecken geschnitten werden. Vom Wallfuß senkrecht hoch geschlägelt, mit oftmals ausgefransten Ästen, ohne die typischen alten Bäume, die sogenannten Überhälter, die vollständig abgeholzt werden, bieten sie einen jämmerlichen Anblick. Sie bieten das Bild einer Kulturlandschaft, die in den letzten Jahren an vielen Orten regelrecht verschandelt wurde.

(Ministerin Kristin Alheit)

Knicks waren prägend für weite Teile unseres Land und sollen es nach dem Willen dieser Regierung wieder werden.

(Zurufe - Vereinzelt Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

- Ich spreche für die Koalition. Für die Regierung spricht gleich der Minister. Entschuldigung.

Sie bieten Lebensräume für Tiere, insbesondere Vögel und Insekten, die mit ihnen immer mehr aus unserer Landschaft verschwinden, weil ihnen mit den Knicks Brutplätze und Nahrung genommen werden. Knicks wurden angelegt, um Felder und Wiesen vor Wind- und Wassererosionen zu schützen. Damit - ganz wichtig - dienen sie auch der Sicherung der landwirtschaftlichen Erträge. Knicks haben also neben der ökologischen auch eine wichtige ökonomische Bedeutung.

Dennoch wurde der Knickschutz in den letzten Jahren - ich möchte es einmal so formulieren - aus politischen Gründen systematisch ausgehöhlt. Insbesondere der Wegfall des Knickerlasses im Jahr 2005, aber auch der völlig unzureichende Schutz im schwarz-gelben Naturschutzgesetz der Vorgängerregierung hat fatale Folgen. Im Jahr 2008 wurden 133 und im Jahr 2009 sogar 134 Fälle von Knickschädigungen verfolgt, die meisten davon waren unerlaubte Beseitigungen. In 2010 wurden insgesamt 201 Verstöße gegen die ohnehin laxen Schutzbestimmungen registriert, davon 42 mit Bußgeldern sanktioniert. Dies sind nur die angezeigten Fälle. Die tatsächliche Zahl dürfte um ein Vielfaches höher liegen.

Zudem wurde auch deutlich - das sind Zahlen, die aus Kleinen Anfragen hervorgehen, die ich in der letzten Wahlperiode gestellt habe -, wie unterschiedlich die Kontrollen in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten gehandhabt werden. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde zum Beispiel konnte auf die Fragen keinerlei Antworten geben. Bei sogenannten Cross Checks, also stichprobenartigen Überwachungen im Rahmen von Cross-Compliance-Regelungen, wurden 2010 bei 62 Kontrollen 38 Verstöße, ein Jahr später bei 61 Kontrollen sogar 48 Verstöße festgestellt. Bei allen diesen führte es zur Kürzung der Agrarförderung.

Dies alles macht deutlich, wie notwendig ein landeseinheitlicher und rechtsverbindlicher, an naturschutzfachlichen Kriterien orientierter Rahmen für die Knickpflege ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Wir brauchen diese Klarheit im Interesse des Naturschutzes, aber wir brauchen die Klarheit auch als Rechtssicherheit für die Landnutzerinnen und -nutzer. Wir brauchen sie vor allen Dingen jetzt - deshalb dieser Antrag zu diesem Zeitpunkt. Wir wollen nicht warten, bis wir das Landesnaturschutzgesetz wie es im Koalitionsvertrag angekündigt ist - novellieren.

Ich möchte in diesem Zusammenhang deutlich sagen - hören Sie gut zu! -: Landwirte bekommen bereits heute Geld aus der EU-Agrarförderung für die Knicks. Als geschützte Landschaftselemente gehören sie zur förderfähigen Fläche. Das finde ich richtig so. Das möchte ich deutlich sagen. Mit einer fachgerechten Pflege der Knicks leisten Landwirte zum Wohle der Natur und der Allgemeinheit Arbeit. Das Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“ möchten wir gern noch verstärken. Deshalb fordern wir als Grüne schon lange ein echtes Greening bei der Agrarförderung.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, Knicks - ich habe es am Anfang gesagt - sind seit Jahrhunderten prägend für weite Teile unseres Landes, vor allem auf der Geest und im ostholsteinischen Hügelland. Sie sind wertvolle Lebensräume für die Natur. Sie sind aber auch prägend, ein Stück Heimat. Sie bilden eine Kulturlandschaft, in die Jahr für Jahr Millionen Touristen kommen, um sich in ihr zu erholen und an der Naturvielfalt zu erfreuen. Knicks sind deshalb nicht nur ein Wert an sich, sie leisten gewissermaßen auch einen Beitrag zur Wertschöpfung in unserem Land.

Knicks sind deshalb aus naturschutzfachlicher, aber auch aus kulturhistorischer Sicht schützenswert. Wir fordern deshalb in dem Antrag auch, dass das Land prüfen sollte, die Knicks als UNESCO-Kulturlandschaftserbe anzumelden. Mit einem solchen Prädikat, einer solchen Auszeichnung, würde ihr Wert für Schleswig-Holstein noch einmal ganz besonders unterstrichen.

Hecken gehören in den Garten, gern auch in den Bauerngarten. Knicks gehören an die Felder und Wiesen. Deshalb müssen wir sie endlich wieder pfleglich behandeln. Dazu dient unser Antrag. Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

(Marlies Fritzen)

Für die CDU-Fraktion spricht der Herr Abgeordnete Heiner Rickers.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine geschätzten Kollegen! Sehr geehrte Frau Fritzen! Sie haben in Ihrem Antrag in der Einleitung richtig festgestellt - da kann ich Ihnen zustimmen -, dass die Knicks seit Jahrhunderten prägend für weite Teile der Kulturlandschaft in Schleswig-Holstein sind. Sie bieten nicht nur Schutz vor Erosion, Deflation ist auch für das Mikroklima von Bedeutung und bereichern das Landschaftsbild. Als Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten sind sie für das Ökosystem von höchster Bedeutung. Das ist auch uns bewusst. Nur, Sie haben vergessen, wer sie angelegt hat, und Sie haben auch vergessen, dass sie einer ökonomischen Nutzung unterliegen.

(Beifall CDU)

Die Einleitung Ihres Antrags ist in Ordnung. Der zweite Absatz gefällt mir gar nicht. Da heißt es:

„Viele Knicks sind in ihren ökologischen Funktionen, die wesentliche Grundlage auch für ökonomische Entwicklung sind, stark eingeschränkt.“

Das stimmt heute so nicht. Denn ich behaupte hier: Die Knicks in Schleswig-Holstein sind nach heutiger Gesetzeslage besser geschützt als je zuvor. Ich werde Ihnen erklären, warum. Die Knicks - das haben Sie in Ihrer kleinen Anfrage vom 27. April 2012 erwähnt - unterliegen nicht nur dem landwirtschaftlichen Fachrecht und sind damit auch in der EU-Prämienzahlung prämienberechtigt, sondern sie unterliegen natürlich auch dem Naturschutzrecht, dem Landesnaturschutzgesetz und damit auch der Biotopverordnung.

Sie sind in dieser Hinsicht doppelt geschützt, einmal dadurch, dass der Landwirt pro Hektar Knickfläche, wenn sie in der landwirtschaftlichen Nutzfläche ausgewiesen sind, 350 € als Ausgleichszahlung von der EU bekommt. Deswegen ist ihm daran gelegen, dass diese Knickfläche auch dementsprechend nach landwirtschaftlichem Fachrecht gepflegt wird.

Zum zweiten, sind sie dadurch geschützt, dass diese Knickflächen Teil der Cross-Compliance-Vorschriften sind. Damit besteht auch die Gefahr, dass bei einer sogenannten Überprüfung vor Ort - wenn landwirtschaftliches Fachrecht dort nicht eingehalten wird, und dazu gehört auch das Naturschutz

recht -, ganz hohe Sanktionen für diesen landwirtschaftlichen Betrieb verhängt werden. Es würde auch zu einer kompletten Durchleuchtung dieses Betriebes führen. Das ist nicht nur sehr unangenehm, sondern kann auch finanzielle Folgen haben. Deswegen ist der Landwirt bestrebt, seinen Knick so zu schützen, zu hegen und zu pflegen, wie es nach Naturschutzrecht und nach landwirtschaftlichem Fachrecht vorgeschrieben ist. Das ist das eine. Dafür bekommt er Geld. Es besteht dabei aber auch die Gefahr, dass ihm etwas von der Prämie abgezogen wird, und das nicht zu knapp.

Frau Fritzen, Sie haben richtig dargestellt, dass es Verstöße gegeben hat. Ich versuche einmal, das Verhältnis geradezurücken. In Schleswig-Holstein haben wir 68.000 km Knicks. Das ist schon nicht wenig. Wenn wir davon ausgehen, dass sie mindestens 2 m breit sind, bedeutet das, dass wir eine Fläche von mindestens 13.600 ha Knick haben. Im Gegensatz dazu haben wir in Schleswig-Holstein nur 150.000 ha Wald. Bei einer 2 m breiten Knickfußfläche entspricht das ungefähr einem Zehntel der Waldfläche in Schleswig-Holstein. Für Knicks ist das schon eine ganze Menge. Das sind alles Biotope und geschützt.

Wollten Sie nun, wie in Ihrem Antrag gefordert, diesen Knick auch noch verbreitern, auf jeder Seite um einen Schutzstreifen von mindestens 1 m, dann hätten wir also eine Verdoppelung. Wir würden noch einmal 13.600 ha Knickfläche aus der Bewirtschaftung herausnehmen. Das können wir nicht gutheißen. Das lehnen wir ab. So etwas kann es nicht geben.

(Beifall CDU)

Die Frage ist, ob ein Schutzstreifen an jeder Seite überhaupt praxisrelevant umsetzbar ist. Haben Sie schon einmal einen Zaun gebaut, der auch Tiere davon abhalten soll, dass sie ausbrechen, wenn er 1 m von einem Knick entfernt steht? - Nein, die Tiere wollen auch das fressen, was da hinter dem Schutzstreifen wächst, weil es nicht beschattet ist. Dementsprechend werden sie auch vermehrt ausbrechen. Sie werden auch Einwüchse in die Ackerfläche haben. Sie alle kennen das Problem mit Brombeeren. Der Knickfuß wird sich immer weiter verbreitern, und dann werden wir nicht nur die Fläche verdoppeln, sondern auch verbreitern.

Sie haben vier Punkte genannt, auf die ich kurz eingehen will. Ausreichend dimensionierte Schutzstreifen: Das habe ich erwähnt. Das ist allein schon deswegen nicht machbar, weil sich die Fläche verdoppeln würde.

Standortangepasstes Überhältermanagement: Wenn es ökologisch sinnvoll ist, macht es Sinn. Wenn Sie den Baum nur für das Landwirtschaftsbild erhalten wollen, ist es aus unserer Sicht nicht immer sinnvoll. Er beschattet den Knickfuß viel zu sehr und schränkt die Artenvielfalt ökologisch nachgewiesen stark ein.

Eine Genehmigung von Knickverlegungen gibt es schon. Auch heute unterliegt das schon einer Einzelfallentscheidung der Naturschutzbehörden.

Was ich in Ihrem Antrag gutheißen kann, ist der vierte Punkt, Erhalt und Pflege von Knicks an Straßenrändern und im besiedelten Raum, solange sie nicht der Landwirtschaft unterliegen. Denn dort besteht so gut wie gar kein Schutz, da weder das landwirtschaftliche Fachrecht greift, noch der Flächenprämienabzug droht und auch die Fachkenntnis oft nicht gegeben ist.

Ich komme zum Schluss. Eine Anerkennung als UNESCO Kulturlandschaftserbe ist für uns absolut ausgeschlossen. Dann müssten wir ganz Schleswig-Holstein mit einbeziehen, weil dort überall Knicks sind. Das ist rechtlich nicht machbar und von uns auch nicht gewollt. Herr Habeck, Sie wissen aus dem Landeshauptausschuss, dass wir mit Ihnen ganz optimistisch in die Anfangsphase gegangen sind. Sie sollten ein Miteinander mit der Landwirtschaft beibehalten, denn die haben die Knicks angelegt. Gehen Sie also nicht auf den Antrag Ihrer Regierungsfraktion ein, sondern überlegen Sie, ob Sie nicht auch einiges von mir mitnehmen. - Herzlichen Dank. Wir werden Ihren Antrag ablehnen.