Außerdem wird diskutiert, mithilfe des Baurechts gegen die Ferienwohnungsvermietung vorzugehen. Es ist gerichtlich nicht geklärt, ob das möglich ist. Außerdem kann man so nicht gegen Leerstand vorgehen. Das Baurecht hilft an dieser Stelle nicht.
Außerdem wird eine Milieuschutzverordnung diskutiert, die der Innenminister ins Spiel gebracht hat. Eine solche hätte aber andere Voraussetzungen und hilft deshalb auch nicht gegen den Leerstand.
Ferner wird eine Mietpreisbremse diskutiert, über die auch auf Bundesebene debattiert wird. Diese hilft aber nur dann, wenn überhaupt noch dauerhaft vermietet wird. Wenn eine Wohnung als Ferienwohnung vermietet wird, hilft die beste Mietpreisbremse nicht, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund ist unser Gesetzentwurf ein wirksames zusätzliches Instrument zu den vorhandenen Plänen. Er ist moderat und ausgeglichen. Er lehnt sich an das Gesetz in Berlin an, das von einem schwarz-roten Senat auf den Weg gebracht worden ist und das auch Ausnahmen vorsieht, die die Versorgung der örtlichen Bevölkerung zulässt und so weiter. Dieser ermöglicht vor allem auch eine schnelle Abhilfe. Eine schnelle Abhilfe brauchen wir, weil wir ganz akut die Lage haben, dass Arbeitskräfte auf Sylt nach Wohnungen suchen, dass Studierende zum neuen Semester nach Wohnungen suchen werden. In Kiel und Flensburg ist dies zum Beispiele der Fall.
Diejenigen, die die Stellungnahmen zu unserem Gesetzentwurf gegen die Zweckentfremdung gelesen haben, werden wissen, dass nicht nur der Mieterbund unseren Ansatz unterstützt. Auch die Studierendenvertreter aus Kiel und Lübeck haben ausdrücklich geschrieben, dass sie sich dieses Instrument wünschen. Zudem hat uns die Gemeindevertretung in Sylt gebeten, zu prüfen, ob man durch ein solches Zweckentfremdungsverbot Abhilfe schaffen kann. Ferner hat sich der Bauamtsleiter der Gemeinde Sylt in der Zeitung so geäußert, dass er jedes Instrument begrüßt, das in diese Richtung geht.
Ich habe mich deswegen sehr gefreut, dass nach anfänglicher Verweigerungshaltung des Innenministers, der uns noch im März dieses Jahres erklären ließ, es bestehe kein Bedarf nach einem solchen Instrument, überraschend auf dem Verbandstag des
Mieterbundes erklärt hat, er wolle einen Wohnraumpflegegesetzentwurf vorlegen, der auch eine Zweckentfremdungsregelung vorsehen soll. Das freut mich. Da sind Sie sozusagen in die richtige Richtung umgefallen.
Ich hoffe, dass wir das zügig in Angriff nehmen können. Ich glaube, dass man beide Fragen trennen kann, dass Sie an einem Wohnraumpflegegesetzentwurf arbeiten und wir gleichzeitig das Problem der Zweckentfremdung durch unseren Gesetzentwurf lösen können, sodass eine Lösung nicht mehr so lange auf sich warten lässt.
Ich schlage deswegen vor, dass wir unseren Gesetzentwurf im Ausschuss weiter behandeln und eine Anhörung dazu durchführen und dann zügig zu einer Lösung kommen; denn die Menschen, die in Schleswig-Holstein bisher vergeblich nach bezahlbarem Wohnraum gesucht haben, sind dringend darauf angewiesen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Anliegen der Piratenfraktion, das mit diesem Gesetzentwurf verfolgt wird, erscheint auf den ersten Blick nachvollziehbar. Bei genauerer Betrachtung wird allerdings deutlich, dass die damit verbundene weitere Bürokratisierung weitaus mehr Nachteile mit sich bringen würde.
Die entscheidende Frage ist doch, ob mit einem Zweckentfremdungsverbot das gewünschte Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und zu schaffen, erreicht wird. In diesem Zusammenhang sind die schriftlichen Stellungnahmen von Fachleuten aus dem Bereich der Wohnungswirtschaft sehr aufschlussreich. So führt zum Beispiel der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen in seiner Bewertung aus, dass dies keinen Beitrag zu der Erreichung des beabsichtigten Ziels leisten wird und dass dies aus deren Sicht daher abzulehnen sei. Solch ein Zweckentfremdungsverbot würde nicht die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohneigentum verhindern. Obgleich in beiden Fällen eine Wohnnutzung vorliegt, steht nach aller Erfah
Der Wohnungsmarkt ist sehr weitgehend reguliert. Jede neue Beschränkung senkt die Bereitschaft, in den nötigen Wohnungsneubau zu investieren. Gerade sehr langfristig orientierte Wohnungsunternehmen müssen sich fragen, mit welchen politisch motivierten Verschlechterungen der Rahmenbedingungen in Zukunft noch zu rechnen ist. Das wird selbstverständlich ihre Investitionsentscheidungen negativ beeinflussen.
Im Übrigen mangelt es an einer plausiblen Begründung für ein Zweckentfremdungsverbot. Dieses setzt voraus, dass die Versorgung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Mit Ausnahme der Inseln Sylt und Föhr und weniger Kommunen im Hamburger Randgebiet kann davon in SchleswigHolstein nicht die Rede sein.
Danke, Herr Kollege. - Sie haben sicherlich den Verordnungsentwurf des Innenministeriums zu einer Kappungsgrenzenverordnung und die dortigen Indikatoren, wonach 24 Städte und Gemeinden die Voraussetzungen der besonderen Gefährdung durchaus erfüllen, gelesen. Es freut mich, wenn Sie sich für die Neuschaffung von Dauerwohnraum einsetzen. Ich frage Sie, inwiefern unser Gesetzentwurf dies einschränkt. Wenn jemand Dauerwohnraum neu schaffen will, dann frage ich: Wie soll er dadurch tangiert sein, dass er diesen auch als Dauerwohnraum verwenden soll? Das verstehe ich nicht.
- Nein, es geht nicht um den Neubau. Wir haben in der April-Tagung des Landtags einen umfangreichen Vortrag und ein Gesamtkonzept für den Wohnungsbau vorgelegt. Durch die dort vorgesehene Regulierung besteht diese Möglichkeit zum Beispiel für große Wohnungsbaugesellschaften. Der VNW hat sich dazu dezidiert geäußert. Es besteht die Möglichkeit, den Bestand entsprechend umzuschichten. Die Umschichtungsmöglichkeiten der Verbände würden dadurch eingeschränkt. Sie kön
nen gern noch einmal in der Stellungnahme des VNW nachlesen. Ich kann Sie Ihnen gleich zur Verfügung stellen.
Insbesondere ist die Darstellung, dass in Kiel, Lübeck und allen Städten und Gemeinden in direkter Nähe zu Hamburg die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum besonders gefährdet sei, falsch. Herr Dr. Breyer hat dies ausgeführt. Dies ergibt sich unter anderem aus dem von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Mietgutachten und ganz aktuell aus den Ergebnissen der geplanten Kappungsgrenzenverordnung. Dabei hat das Innenministerium verschiedene Indikatoren festgelegt, um diejenigen Gemeinden zu ermitteln, die ein Wohnraumversorgungsdefizit aufweisen.
Dabei wurde ein Grenzwert nach diesen - ich glaube neun - Indikatoren mit dem Ergebnis festgelegt, dass von den 48 geprüften Städten und Gemeinden gerade einmal sechs die nötige Punktzahl erreichen. Ich kann Ihnen die Kleine Anfrage von Herrn Dr. Garg zu diesem Thema gern zeigen. Nach diesen neun Kriterien sind es sechs Städte und Gemeinden, die diese Punktzahl erreichen. Das sind die Gemeinden List, Wyk auf Föhr, Hörnum, Kampen, Glinde und Wenningstedt. Außer Glinde, der einzigen Gemeinde aus dem Hamburger Umland, sind das alles Gemeinden auf Sylt oder Föhr. Weitere sechs Gemeinden konnten nur aufgrund eines Kunstgriffs zusätzlich einbezogen werden, indem den jeweiligen Gemeindevertretungen die Möglichkeit eingeräumt wurde, durch ein ergänzendes und befürwortendes Votum noch einmal drei Zusatzpunkte zu vergeben. Selbst dadurch kommt man nur auf zwölf Kommunen.
Dies zeigt aus unserer Sicht erneut, dass die immer wieder öffentlichkeitswirksam behauptete Unterversorgung mit ausreichend bezahlbarem Wohnraum in weiten Teilen Schleswig-Holsteins definitiv falsch ist.
Es ist nicht zu bestreiten, dass auf einzelnen regionalen Wohnungsmärkten in letzter Zeit wieder steigende Mieten zu beobachten sind. Jedoch ist diese Entwicklung bislang auf einzelne bevorzugte Wohnlagen und bestimmte Wohnungstypen begrenzt. Dies trifft zum Beispiel auf Lübeck und Kiel zu. Die Frage ist, ob es Aufgabe des Staates ist, dafür zu sorgen, dass jemand bezahlbaren Wohnraum in enger regionaler Nähe bekommt. In Kiel selbst besteht keine Wohnraumnot. Es gibt genügend Wohnungen, die bezahlbar sind und zum Beispiel Studenten zur Verfügung stehen. Ich glaube nicht, dass es eine staatliche Aufgabe ist, in der Nähe zur Universität in ausreichender Anzahl staat
Wichtig ist, dass wir das Angebotsdefizit in einigen Bereichen nicht durch weitere Beschränkungen verstärken. Es geht darum, dass der steigenden Nachfrage durch vermehrte Neubaumöglichkeiten begegnet wird. Dazu ist es einerseits wichtig, dass es in diesen Bereichen eine entsprechende Ausweisung von Flächen gibt, die zur Verfügung stehen, und dass andererseits eine entsprechende Förderung gegeben ist. Dafür gibt es das Förderprogramm für bezahlbaren Wohnraum.
Für die besondere Wohnungsmarktsituation auf Sylt gibt es Möglichkeiten, zum Beispiel durch die zur Verfügungstellung von Flächen des Bundes und des Landes, die bei entsprechender Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für bezahlbare Wohnungsbauprojekte verfügbar gemacht werden können. Der Kollege Dr. Tietze hatte dies ausgeführt. Hier hat sich die Landesregierung bewegt. Sie kann sich hier in Zukunft vielleicht noch ein bisschen mehr bewegen. Ich glaube aber, hier sind konstruktive Gespräche im Werden. Ich glaube, dies kann sich noch positiv weiterentwickeln.
Abschließend bleibt festzustellen, dass ein Zweckentfremdungsverbot in Schleswig-Holstein keinen Beitrag zur Sicherung des bezahlbaren Wohnungsangebots leistet, sondern dass unsere Partner im Bereich des Wohnungsbaus durch einen weiteren politisch motivierten Eingriff von Investitionen abgeschreckt würden. Die Landesregierung hat schon durch die Anhebung der Grunderwerbsteuer auf einen bundesweiten Höchstsatz und durch die geplante Einführung einer Kappungsgrenzenverordnung für zusätzliche Belastungen im Bereich des Wohnungsbaus gesorgt. Jede weitere Maßnahme in diese Richtung bedeutet eine Gefahr für die Offensive für bezahlbares Wohnen, auf die die daran beteiligten Verbände aus dem Bereich der Wohnungswirtschaft immer wieder hinweisen. Wir sollten deshalb vielmehr auf die Erfahrung und auf die Zuverlässigkeit dieser Partner im Bündnis für bezahlbares Wohnen vertrauen und mit ihnen gemeinsam den Wohnungsbau in Schleswig-Holstein aktiv voranbringen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig, wir müssen Wohnraum sichern. Es geht nicht, dass Menschen verzweifelt nach einer Wohnung suchen und dass Wohnraum gleichzeitig leer steht oder zweckentfremdet wird.
Dagegen sind wirksame Instrumente notwendig. Wir meinen allerdings, dass der Gesetzentwurf, den die PIRATEN uns heute vorlegen, zu kurz greift. Die verschiedenen Entlehnungen aus anderen Bundesländern sollten wir daraufhin überprüfen, ob sie auf die Verhältnisse in Schleswig-Holstein zutreffend sind.
Darüber hinaus wünschen wir uns einen umfassenderen Blick auf die Probleme vor Ort. Gutes Wohnen kann und darf sich nicht darin erschöpfen, dass man Zweckentfremdungen verbietet. Wir brauchen darüber hinaus Regelungen, die Mindeststandards gewährleisten. Dazu kann unter anderem gehören, dass Wohnraum hell, trocken und beheizbar sein muss sowie über funktionsfähige sanitäre Anlagen verfügen sollte. Wir sollten Überbelegungen verhindern und in diesem Zusammenhang von Mindestgrößen sprechen. Im Kern muss es uns darum gehen, dass Vermieterinnen und Vermieter wohnungsuchende Menschen nicht ausnutzen dürfen, um ihren Gewinn zu maximieren.
Vieles davon sollte die Angelegenheit der Kommunen sein. Dazu sollte auch eine Ermächtigung der Kommunen gehören, Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen, die regelmäßig an die aktuelle Wohnungssituation angepasst werden. Aus diesen Gründen stellen wir uns eine größere Gesetzesinitiative vor, die neben dem Zweckentfremdungsverbot auch Mindeststandards und deren Überprüfung regelt.
Herr Kollege Breyer, bei dem Gesetz zur Wohnungspflege, für das sich Herr Minister Breitner beim Mieterbund eingesetzt hat, hat er von genau diesem Wohnraumsicherungsgesetz geredet. Sie nennen dies Sicherung für Dauerwohnraum.
Der Innenminister hat also im Grunde genommen bereits im Frühjahr angekündigt, dass es eine Gesetzesinitiative des Landes geben wird. Sie preschen nun ein bisschen vor. Das macht ja nichts, das ist ja in Ordnung. Aber wir finden, dass das, was der Minister vorhat, noch weiter gehen muss.
- Ich möchte gern in meiner Rede fortfahren. Wir können nachher noch einmal ausführlich diskutieren, und mit Ihnen, Herr Kollege Breyer, natürlich wie immer im Innen- und Rechtsausschuss.
Dazu gehört ein Zweckentfremdungsverbot, das Mindeststandards und deren Überprüfung regelt. Wir können uns auch Regelungen vorstellen, die es Mieterinnen und Mietern leichter machen, gegen Missstände vorzugehen.