Das bedeutet, dass eine Teilnahme an der endgültigen Beschlussfassung über diese Personalsache eben erfolgt - ähnlich wie das Wort auch im Arbeitsrecht und im Mitbestimmungsrecht gebraucht wird.
Wir können aber feststellen, dass die damalige Präsidentin eben gerade nicht teilgenommen hat. Somit hat der Ministerpräsident recht. Genau das - das ist das Wichtigste - hat der Ministerpräsident noch einmal ausführlich im Bildungsausschuss am 26. Mai 2014, also nach der Landtagssitzung, erklärt. Es kann also keinen Zweifel geben, was gemeint war.
Deshalb ist der Vorwurf der Lüge eben nicht zutreffend. Wenn es inzwischen so ist, dass auch spätere Erläuterungen ausgeblendet werden, um Show-Anträge zu stellen, kann ich das nur als ein Armutszeugnis für CDU und FDP werten. Es trägt jedenfalls nicht zu einer vernünftigen, von Respekt getragenen und offenen Zusammenarbeit in diesem Hohen Haus bei.
(Beifall SSW, SPD und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das macht die Sache nur noch schlimmer!)
Was wir hier eigentlich vorliegen haben, ist relativ einfach. Wir haben Vorwürfe, die dann mit dem Hinweis garniert werden, wenn sich etwas an den Vorwürfen erhärten würde, würde man den Weg einer Klage gehen. Danach stellt man anscheinend fest, dass es für eine Klage nicht genügend Grundlagen gibt - sonst hätten wir wohl heute schon ein Klageverfahren, angestoßen von manch renommiertem Juristen -, und so hat man erst einmal etwas in den Raum gestellt. Zwar stellt dann die Landesregierung sämtliche ihr bekannten und vorhandenen Informationen zur Verfügung,
aber trotzdem bleibt der Vorwurf erst einmal in der Öffentlichkeit. Dass dann eine Staatsanwaltschaft Untersuchungen anstellt, ist ein normaler Vorgang, und wir werden sehen, wie dieser ausgeht.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das finde ich auch. Die Durchsuchungen von Staatskanz- leien sind normale Vorgänge!)
In der Zwischenzeit aber nutzen CDU und FDP alle möglichen Gelegenheiten, um hier etwas zu skandalisieren. Aber eigentlich wollen Sie von CDU und FDP mit dieser heutigen Sitzung nur von einem ablenken, nämlich von der erfolgreichen Bildungspolitik dieser Koalition und seiner Bildungsministerin.
(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Lachen CDU und FDP - Christo- pher Vogt [FDP]: Von der SSW-Klientelpo- litik!)
Es ist schade, dass wir uns wieder nicht mit Ihnen über den richtigen Weg in der Bildungspolitik streiten können, weil Ihnen die inhaltlichen Argumente fehlen, es nervt Sie anscheinend kolossal, dass es eben keine flächendeckenden Proteste gegen unsere Schulpolitik gibt.
Im Gegenteil: Überall, wo Sie hinkommen, hören Sie, dass es mehr Lehrer im System gibt als zu Ihrer Zeit, die Lehrerbildung jetzt endlich dem Schulsystem besser angepasst wird, die Lehrerbildung an den Hochschulen gestärkt und ausgebaut wird und wir uns um die Ausbildung in den MINT-Fächern kümmern. Es ärgert Sie anscheinend über alle Maßen, dass Sie das nicht hinbekommen haben, und es ärgert Sie, dass die Leute im Land das, was wir tun, gut finden.
Nun kommen Sie mir nicht mit dem Spruch, das sei nur unsere Wahrnehmung. Nein, so ist das nicht. Andere unabhängige Medien sehen das genauso. So schreibt zum Beispiel „DIE WELT“ am 27. August 2014 - das ist ja noch nicht so lang her - zum Thema Lehrerbildung in Schleswig-Holstein - ich zitiere:
„Die Proteste dagegen sind ebenso überschaubar wie diejenigen gegen die grundsätzliche Abschaffung der Schulnoten in Schleswig-Holsteins Grundschulen und das Ende des nach Konfessionen getrennten Religionsunterrichts.“
Die Leute finden gut, was wir tun, und sie haben recht damit. Wir werden uns nun daranmachen, auch markant etwas für die Inklusion an unseren Schulen zu tun. Wir schaffen 314 Stellen, damit Inklusion besser gelingen kann. Das ist etwas, wovon die Menschen in unserem Land in Ihrer Regierungszeit nur träumen konnten.
Wir werden auch weiter an unseren Schwerpunkten Bildung, soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit festhalten. Sie können gern weiter Personaldebatten führen, wenn Sie dazu Lust haben, wir werden uns aber um die wirklich wichtigen Dinge hier im Land kümmern. Wir sind gewählt worden, um etwas für das Land und seine Menschen zu tun, und nicht, um hier Schlammschlachten zu schlagen. Meine Damen und Herren von CDU und FDP und auch von den PIRATEN, Sie werden uns also nicht von der Arbeit abhalten können.
Sie diskutieren inzwischen nicht über die Probleme und Herausforderungen des Landes, sondern Sie stellen hier nur noch einen Showantrag. Das - mit Verlaub - ist mir eine Nummer zu klein. Diese Kleinheit steht Ihnen von CDU und FDP eigentlich auch nicht wirklich.
Das, was Sie hier heute aufführen, hilft dem Land nicht, hilft dem Ansehen der Politik nicht und hilft ganz sicher Ihnen auch nicht. Aber das soll nicht unsere Sorge sein. Wir von SPD, Grünen und SSW regieren dieses Land gut, und wir werden dieses Land auch weiter gut regieren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vorwürfe der Opposition - in einen Antrag gegossen -, die wir heute zu diskutieren haben, sind in der Tat schwerwiegend. Es wird dem Ministerpräsidenten, es wird mir vorgeworfen, gelogen zu haben. Es wird mir vorgeworfen, die Opposition mit unflätigen Ausdrücken überzogen zu haben und Demonstrantinnen und Demonstranten missachtet zu haben. Es wird mir vorgeworfen, an einer Ministerin festzuhalten, die sich etwas hat zuschulden kommen lassen.
Die Wortbeiträge alle - gerade was den letzten Teil angeht - versuchen, genau das auch im öffentlichen Bild zu zementieren, dass es dort jemanden gibt, der sich etwas hat zuschulden kommen lassen. Sie zeichnen das Bild von Politik, für die andere Regeln gelten als für jeden anderen in unserer Gesellschaft. Sie zeichnen das Bild von Politik und von Politikerinnen und Politikern, bei denen es ausreicht - und das, was hier für Wara Wende gelten soll, wird irgendwann für jede und jeden von uns gelten -, etwas zu behaupten, bei denen es ausreicht, eine Verdächtigung zu haben, bei denen es ausreicht, ein Verfahren zu beginnen, das auch deswegen nach § 160 StPO begonnen wird, um Entlastendes zu finden, das gerade deswegen begonnen wird, weil sein Ende die Entlastung oder der Freispruch sein kann.
Deswegen beginnen Staatsanwaltschaften Verfahren. Sie beginnen mitnichten, um am Ende garantiert jemanden zu verurteilen, sondern sie beginnen, um rechtsstaatlich sicherzustellen, dass über denjenigen, auf dem ein Verdacht liegt, gesagt werden kann: Ja, der Verdacht war berechtigt; oder: Der Verdacht war unberechtigt.
Was Sie tun, verändert politische Kultur dramatisch. Was Sie tun - auch in jedem Ihrer Beiträge -, beschreibt, dass für uns das nicht gilt, dass für uns, die wir Politik machen, für Sie alle
das nicht gilt, dass Unschuldsvermutung etwas ist, was es für uns nur in abgemilderter Form gibt, vielleicht in unserem zivilen Leben. Aber in unserem beruflichen, in unserem politischen Leben, atomisieren Sie unser Recht auf Unschuldsvermutung. Dieses weise ich zurück.
Ich halte das für einen nicht akzeptablen Weg. Ich weise dieses zurück, weil wir, wenn wir das täten, alle in der Hand von anderen wären, die bestimmen könnten, wann unser Weg von Politik, wann unser Weg von Beruflichkeit beendet ist; nämlich in dem Moment, in dem irgendeiner etwas behauptet.
Das gilt für jede und jeden. Jeder und jede mag seine oder ihre Schlussfolgerung daraus ziehen. Ich selber muss gestehen: Meine Aussagen zu Herrn Wulff, auch kommend aus genau diesem Gefühl, vor einem Jahr denkend, für einen Bundespräsidenten gelte irgendwie etwas anderes, waren falsch.
Sie waren falsch vor dem Hintergrund dessen, was am Ende des Verfahrens herausgekommen ist. Lesen Sie das Urteil in einem Verfahren, das eröffnet wurde! Ich würde meine Äußerungen so nicht wiederholen, sie waren falsch, und es ärgert mich, sie so gemacht zu haben, noch so denkend, wie Sie heute anscheinend auch denken.
- Das mag sein, aber es zeichnet einen vielleicht aus, wenn man dazu kommt, dass es so ist, Herr Kollege. Bei mir ist das noch so, bei Ihnen vielleicht nicht.
Meine Damen und Herren, mein politisches Leben ist von einer Erfahrung sehr geprägt. Gegen mich liefen eine Strafanzeige und ein Verfahren wegen Vorteilsnahme im Amt. Ich soll die Tat als Dezernent der Landeshauptstadt Kiel begangen haben, teilnehmend an einer Kieler-Woche-Fahrt bei ei
nem Partnerunternehmen der Stadt, für das ich als Dezernent zuständig war. Es ist ein mehrjähriges Ermittlungsverfahren gegen mich geführt worden. Das ist nach § 153 StPO eingestellt worden. Sie konnten heute lesen, wie das in der Zeitung steht. In der Zeitung hieß es, das Verfahren sei wegen geringer Schuld eingestellt worden.
Genau das ist der Effekt von anderen Maßstäben für Politik. Das Verfahren ist nämlich nicht wegen geringer Schuld eingestellt worden, sondern weil die Staatsanwaltschaft aufgehört hat zu ermitteln. Wenn sie weiter ermittelt und etwas gefunden hätte, wäre es nach ihrer Auffassung maximal geringe Schuld gewesen. Erklären Sie das einmal mit den Maßstäben, die Sie heute an den Tag legen, den Menschen draußen! Die lesen: Der Ministerpräsident hatte eine geringe Schuld. Das hatte er nicht. Beschreiben wir das den Menschen draußen, bekommen wir das nach der Debatte noch hin, die Sie heute führen?
Ich hatte damals einen Arbeitgeber Bundesregierung, der gesagt hat: „Wir lassen dich deswegen nicht fallen. Du sagst, du warst es nicht, wir glauben dir. Du sagst, du warst es nicht, wir geben dir einen Rechtsanwalt, der dich schützt.“ Das hat mich sehr geprägt, dass man so miteinander umgeht. Die Aussage war: Wenn du Unrecht hast, wenn du verurteilt wirst, zahlst du uns den Rechtsanwalt.
Ich halte das für ein sehr akzeptables Verhalten einer Behörde gegenüber seinen Mitarbeitern. Ich werde mich immer, gegenüber jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter, egal auf welcher Ebene, wo ich überzeugt bin, dass mir ein Mitarbeiter gegenübersteht, der ehrlich zu mir ist und der nicht die Unwahrheit sagt, so verhalten, gegenüber jeder und jedem.
In diesem Sachverhalt habe ich nach einem intensiven Aktenstudium diesen Eindruck. Noch einmal: Ich habe als Dienstvorgesetzter der Ministerin die Akten intensiv geprüft, alle Akten, die uns vorliegen. Ich habe keinen Anlass zu glauben, dass es noch irgendwo andere Akten geben kann. Ich habe die Akten rechtlich geprüft. Das habe ich Ihnen im Ausschuss drei Stunden lang mitgeteilt. Wie können Sie erwarten, dass ich jetzt, wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, diese Mitteilung ändern oder sagen würde, jetzt sage ich dazu nichts mehr? Ich habe Ihnen im Ausschuss mitgeteilt, dass das Ergebnis meiner Prüfung ganz klar ist: Da ist nichts Vorwerfbares zu finden.