Protocol of the Session on July 11, 2014

(Beifall PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es freut mich, dass wir uns einig sind, dass 40 Millionen getötete Küken im Jahr, die in Deutschland nur aus dem Grund getötet werden, Kosten zu sparen, nicht länger tragbar sind. Bei aller Einigkeit gibt es jedoch einen Unterschied: Während Sie abwarten wollen, wie die Gerichte die Klagen gegen den Erlass von Umweltminister Johannes Remmel in NRW beurteilen, wollen wir den Druck erhöhen und Johannes Remmel den Rücken stärken.

(Beifall PIRATEN)

Deshalb fordern wir heute unsere Landesregierung auf, in Schleswig-Holstein einen entsprechenden

Erlass herauszugeben. Wir wissen, wir haben in Schleswig-Holstein nur eine Fabrik, die diese Massenproduktion und Massentötung vornimmt. Wir möchten nicht aus Angst davor, dass auch diese eine Firma Klage erheben könnte, unser ethisches Ziel, das Töten von männlichen Küken zu verbieten, von der Tagesordnung nehmen.

(Beifall PIRATEN)

Wir dürfen die Frage der Kosten in diesem Fall nicht in den Vordergrund stellen, denn für uns sage ich ganz klar: Das, was wir nicht für ethisch vertretbar halten, ist gerade, dass Tiere getötet werden, weil dies billiger ist, als sie aufzuziehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zehn Jahre, nachdem der Beirat der Landesregierung für Tierschutz in Schleswig-Holstein deutlich auf das Problem hingewiesen hat, ist es endlich Zeit, dass wir uns nicht nur an guten Absichten, sondern an unseren Taten messen lassen. Aus unserer Sicht reicht es nicht, auf den Runden Tisch Tierschutz zu verweisen, der bisher keinen konkreten Vorschlag gemacht hat. Es gibt in der Praxis sehr konkrete Vorschläge, zum Beispiel im Fall der sogenannten Bruderhähne. Hagen Schäfer vom Hamburger Restaurant Lokal 1 sagt, dass ihr Fleisch mit dem Fleisch des Perlhuhns aus Frankreich vergleichbar ist. Es ist dunkler und fester und geht fast in Richtung Wild.

Wir beziehen uns in unserem Antrag auf die Staatsanwaltschaft und auf die Beurteilungen der Staatsanwaltschaft Münster, die ich hier zitieren möchte. Sie besagen, dass ein vernünftiger Grund im Sinne des § 17 Tierschutzgesetz, männliche Eintagsküken zu töten, nicht erkennbar sei und dass dabei ohne Bedeutung sei, dass die getöteten Tiere als Futter verwertet werden, weil der Hauptzweck der Tötung die Vernichtung ökonomisch unrentablen Lebens sei.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, dass Sie heute aus den besagten Gründen gegen unseren Antrag stimmen werden. Ich weiß, dass nicht nur die Grünen, sondern auch andere seit Jahren Wege suchen, das Töten zu verhindern. In NRW hat man vorgemacht, wie es gehen kann. Wir wünschen uns, dass Schleswig-Holstein dem folgt. - Vielen Dank.

(Beifall PIRATEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Detlef Matthiessen das Wort.

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die PIRATEN wollten sich als Antragsteller dem deutlichen Mehrheitsvotum aller anderen Fraktionen im Ausschuss nicht anschließen. Ich nehme daher für diese gemeinsame Position Stellung, die Ihnen in der Drucksache 18/2014 vorliegt.

Wir haben den Antrag der PIRATEN in mehreren Sitzungen sehr ausführlich im Umwelt- und Agrarausschuss beraten. Ich möchte vor allem dem fälschlichen Eindruck entgegenwirken, die PIRATEN seien die Retter der Eintagsküken, alle Übrigen seien gegen Tierschutz.

(Widerspruch PIRATEN)

Mit einem Blick in den Text der Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses vom 12. Juni 2014, der Ihnen vorliegt, wird das deutlich:

„Der Schleswig-Holsteinische Landtag ist sich darüber einig, dass das sinnlose Töten von männlichen Eintagsküken unerträglich ist. Der Landtag ist sich ferner darüber einig, dass die bevorstehende gerichtliche Klärung der in Nordrhein-Westfalen erlassenen Ordnungsverfügungen abzuwarten ist, bevor weitere Schritte in Schleswig-Holstein unternommen werden. Bis dahin bittet der Landtag die Landesregierung zu klären, ob auf der Basis der aktuellen Forschung Lösungsansätze für das Problem in Schleswig-Holstein hergeleitet werden können.“

Wir machen damit deutlich, dass das Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht in SchleswigHolstein nicht geduldet wird.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Es ist gut, dass Nordrhein-Westfalen, ein Land, das als Hochburg der Geflügelzucht gilt, vorangeht und diese Praxis verbietet. Nordrhein-Westfalen hat die Kreise angewiesen, den Brütereien in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich dies per Ordnungsverfügung zu untersagen. Damit hat die Landesregierung in Düsseldorf unmittelbar auf die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Münster vom 10. Juli 2013 reagiert.

Diese Mitteilung der Staatsanwaltschaft Münster anlässlich der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen eine Brüterei ist aber nicht, wie häufig falsch dargestellt, eine juristische Klarstellung, dass bei der Tötung von Eintagsküken ein Verstoß gegen

das Tierschutzgesetz vorliegt. Dies kann nur durch ein Gerichtsurteil geschehen. Wie zu erwarten war, haben die betroffenen Brütereien umgehend Klage gegen die Verbotsverfügung erhoben. Ist die Tötung ohne Verwertungsziel beziehungsweise wenn sich die Verwertung des frisch geschlüpften männlichen Kükens, zum Beispiel als Tierfutter, nur sekundär aus der wirtschaftlichen Nichteignung zur Mast ableitet, ein vernünftiger Grund im Sinne der §§ 1 und 17 Tierschutzgesetz? - Diese Frage steht rechtlich zur Klärung an. Ich persönlich denke: nein. Damit teile ich die Auffassung der Staatsanwaltschaft Münster. Die gerichtlichen Verfahren laufen. Mit den Entscheidungen ist demnächst zu rechnen.

Die Fraktionen sind sich mit Ausnahme der PIRATEN einig, und zwar auch mit der Landesregierung, dass der Ausgang der laufenden Gerichtsverfahren in Nordrhein-Westfalen abzuwarten ist, zumal die Legehennenzucht in Schleswig-Holstein, ganz im Gegensatz zu Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen, nur eine sehr untergeordnete Rolle spielt. Auch in Niedersachsen ist man nicht in einen „Sofortismus“ verfallen. Auch dort ist die Debatte nicht abgeschlossen.

Zum Schluss weise ich noch auf einen Beschluss der Agrarministerkonferenz aus Cottbus vom April 2014 hin: Alle Länder bitten den Bund, Forschungsinitiativen intensiv zu unterstützen und schnellstmöglich Ergebnisse mit dem Ziel, auf das Töten männlicher Eintagsküken zu verzichten, vorzulegen. So entwickelt gerade die Uni Leipzig mit dem Jenaer Fraunhofer-Institut der TU Dresden ein endokrinologisches Verfahren zur Frühdifferenzierung. An anderer Stelle geht es um Geschlechtsdiagnose mithilfe der Infrarotspektroskopie. Auch Laserverfahren oder Dotterblutentnahmen werden beforscht. Das sei hier jedoch nur eine Randbemerkung.

Uns geht es vor allem im Hinblick auf sicheres Verwaltungshandeln um die Klärung der rechtlichen Situation. Wir bitten daher das Hohe Haus, den Antrag der PIRATEN abzulehnen und der Ausschussempfehlung zuzustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW)

Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag Drucksache 18/1827 abzu

lehnen. Wer dieser Ausschussempfehlung folgen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und die Abgeordneten des SSW. Wer die Ausschussempfehlung ablehnt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Das sind die Kolleginnen und Kollegen der Piratenfraktion. Damit ist die Ausschussempfehlung mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Entschließung der Mitglieder des Umweltausschusses. Mit der Drucksache 18/2014 haben die Mitglieder des Umwelt- und Agrarausschusses dem Landtag einen Entschließungsantrag mit der Bitte um Übernahme vorgelegt. Wer dieser Entschließung zustimmen will, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und die Abgeordneten des SSW.

(Zurufe)

- Jetzt gibt es Irritationen. Ich sage Ihnen kurz, was der Inhalt dieser Entschließung war. Frau Kollegin Redmann, das ist unser Änderungsantrag. Also noch einmal: Wer dem Entschließungsantrag Drucksache 18/2014 zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind die Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und die Abgeordneten des SSW. Wer lehnt diesen Entschließungsantrag ab? - Das sind die Abgeordneten der Piratenfraktion. Wer enthält sich der Stimme? Niemand. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen.

Ich unterbreche die Sitzung bis 14 Uhr. Danach fahren wir in der Tagesordnung mit der Entscheidung über die Zulassung der Dringlichkeit des von Herrn Kollegen Callsen gestellten Antrags fort.

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung: 13:30 bis 14:02 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich eröffne unsere Nachmittagssitzung.

Die Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN haben im Wege der Dringlichkeit mit der Drucksache 18/2145 einen Dringlichkeitsantrag vorgelegt:

Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz öffentlich ausschreiben!

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN Drucksache 18/2145

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Dringlichkeitsantrag, Drucksache 18/2145, abstimmen. Es gilt das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit. Wer stimmt der Dringlichkeit zu? - Das ist einstimmig beschlossen.

Dann schlage ich Ihnen vor, dass wir den Punkt als Tagesordnungspunkt 31 C nach Punkt 17 aufrufen. - Ich sehe, auch dazu herrscht Einverständnis.

Dann rufe ich nunmehr den Tagesordnungspunkt 17 auf:

Privatisierung von Schleswig-Holsteins Küsten und Ufern verhindern

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/1974

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Fraktion der PIRATEN hat die Frau Abgeordnete Angelika Beer.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir PIRATEN wollen mit unserem Antrag eine Privatisierung von Schleswig-Holsteins Küsten und Ufern verhindern. Dass das Land zwischen den Meeren so wörtlich genommen wird, dass man nicht mehr an die Küste heran darf, ist zum heutigen Zeitpunkt vielleicht übertrieben und wirkt wie Polemik. Wenn sich der schleichende Ausverkauf unserer Küsten jedoch weiter fortsetzt, könnte das in absehbarer Zeit zu einem realistischen Szenario werden. Denn Fakt ist: Das Land hat seit 2004 insgesamt über 1,6 Millionen m2 Küsten- und Uferflächen verkauft oder verschenkt, in vielen Fällen ohne Ausschreibung und teils aufgrund äußerst zweifelhafter Wertansätze.

Ich nenne Ihnen das Beispiel Laboe. Der Wertansatz des Erstgutachters ist in diesem Fall ohne Begründung halbiert worden. Entstehen sollte dort ein Mega-Yachthafen, eine Marina mit 78 Liegeplätzen für 130 Millionen €.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Das ist schön! Es ist gut, wenn einer investiert!)

Sogar von einem Viersterneplushotel war die Rede.

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)