Hier ein Beispiel: Bremer Schüler haben in einem Projekt die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen in Leichte Sprache übersetzt. So lautet Artikel 1 der Menschenrechte:
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“
„Jeder Mensch soll freundlich zu den anderen sein. Jeder Mensch ist frei und gleich geboren. Alle Menschen sind frei. Das bedeutet, keiner darf einen Menschen einfach so einsperren. Er darf auch niemanden zwingen, etwas zu tun, was der andere nicht will. Alle Menschen sind gleich viel Wert. Kinder, Jugendliche und Erwachsene sind gleich viel Wert. Auch Männer, Frauen und alle, die nicht eindeutig Mann oder Frau sind. Kein Mensch ist besser als der andere. Alle Menschen haben die gleichen Rechte. Kein Mensch hat mehr Rechte als andere. Sie sollen Verständnis für einander haben.“
Dabei wird deutlich, dass „Leichte Sprache“ mehr Worte braucht, um denselben Sachverhalt auszudrücken.
Leichte Sprache hilft Menschen mit Lernschwierigkeiten. Sie hilft Menschen, die nicht gut lesen können oder nicht gut deutsch sprechen. Die Leichte Sprache sichert das Recht auf Teilhabe für alle Menschen. Wir müssen sie mehr einsetzen. So wird Politik verständlicher. Entscheidungen der Politik werden mehr akzeptiert. Daher freue ich mich über den gemeinsamen Beschluss.
Für mich muss ich auch sagen, dass ich noch dazulernen muss. Es war für diese Rede nicht einfach, auf lange Sätze und schwere Wörter zu verzichten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle Menschen haben gleiche Rechte. Das sagt die Vereinbarung für Menschen mit Behinderung. Die kommt von den Vereinten Nationen. Nur wer seine Rechte kennt, kann sie einfordern. Nur wer seine Rechte versteht, kann sie wahrnehmen. Das gilt für alle Menschen. Das ist Inklusion.
In der Politik ist Vieles kompliziert. Politikerinnen und Politiker sprechen in langen Sätzen. Sie benutzen schwierige Worte. Nicht alle können verstehen, was Politikerinnen und Politiker sagen. Das schließt viele Menschen aus. Das ist nicht richtig. Wir wollen das ändern. Politik ist für alle da.
Viele Dinge können wir einfach ausdrücken. Ohne Fremdwörter. Ohne lange Sätze. Klartext sozusagen. Kurze Sätze und bekannte Worte sind wichtig. Was überflüssig ist, können wir weg lassen. Was am wichtigsten ist, kommt zuerst. Wenn ich so spreche, können mich alle verstehen. Das nennt sich Leichte Sprache.
Die Abgeordneten im Landtag möchten, dass alle Menschen sie verstehen. Wir wollen, dass mehr Leichte Sprache benutzt wird. Darüber sind wir uns einig. Das werden wir gleich gemeinsam beschließen. Diesen Beschluss gibt es auch in Leichter Sprache. Das hat die Lebenshilfe für uns gemacht.
In Zukunft werden mehr Texte in Leichte Sprache übersetzt. Das können Anträge, Reden, Pressemitteilungen, Faltblätter und Broschüren sein. Wir Grüne im Landtag wollen zu jeder Sitzung einen Antrag in Leichte Sprache übersetzen lassen. Das macht politische Teilhabe möglich.
Gesetze können wir nicht in Leichter Sprache verfassen. Sie müssen vor Gericht bestehen. Aber wir können Gesetze übersetzen - in Leichte Sprache. Wir möchten, dass die Landesregierung das auch
macht. Leichte Sprache hilft vielen Menschen. Leichte Sprache ist eine Möglichkeit für Teilhabe. Sie gehört zur Inklusion dazu. Wir haben heute einen großen Schritt getan. Die nächsten müssen folgen.
Herr Präsident! Wer kennt den Spruch „Deutsche Sprache, schwere Sprache“ nicht? Dieses Aufstöhnen kommt nicht nur von den mit der deutschen Grammatik geplagten Schülern, sondern auch von Migranten, die versuchen, unsere Sprache zu erlernen. Das Erlernen der Sprache ist aber zentral für gesellschaftliche Teilhabe. Menschen, die durch eine geistige Behinderung oder die als funktionale Analphabeten keine komplexen Texte erfassen können, werden somit ausgegrenzt. Auch Menschen mit Hirnverletzungen, Hörbehinderungen, Legasthenie und Sprachsteuerungen, aber auch ältere Menschen gerade mit Demenz sowie Kinder und Migranten fallen in diese Gruppe. Der Zugang zu Informationen ist ein allgemeines Recht. Leichte Sprache ermöglicht den Zugang auch für diese Menschen zu Informationen. Nur so können sie eigene Rechte vertreten und ein selbstbestimmtes Leben führen.
Leichte Sprache ist ein schriftliches Kommunikationssystem mit eigenen Regeln, eigenen Übersetzern, eigenem Schrifttum - eine linguistische Welt für sich, die sich gerade mit beachtlichem Tempo neben der bekannten Welt der „schweren Sprache“ etabliert. Die Spezialsprache verlässt inzwischen die Sphäre der Behinderung, und gelegentlich begegnen ihr auch schon Leute ohne erkennbare Leseprobleme.
Meine Fraktion sieht den Antrag als Schritt in die richtige Richtung an. Der Appell ist richtig. Wir müssen aber auch die praktische Umsetzung im Blick haben. Es stehen nun einmal nur begrenzte Ressourcen zur Verfügung, die dann auch zielgruppenorientiert eingesetzt werden müssen. Das heißt, wir müssen uns fragen: Welche Texte interessieren die Menschen, welche Informationen brauchen sie, damit gesellschaftliche Teilhabe gewährleistet wird, und wie erreichen diese Texte die Zielgruppe? Wie man hört, gibt es ja auch klare Bedenken bei der Landesregierung, wie eine Umsetzung vernünftig geleistet werden kann. Darauf kommt es auch uns an. Es darf keinen blinden Aktionismus geben, sondern wir müssen immer die Bedürfnisse der Betroffenen im Blick und ihnen Angebote machen.
Die Verhandlungen im Ausschuss waren im Übrigen keine Sternstunde. Wie schwer es ist, einen Kompromiss zu finden, zeigt die jetzt vor uns liegende und von allen Fraktionen gemeinsam getragene und mit dem vorliegenden Änderungsantrag noch mal korrigierte Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Im Grundsatz gab und gibt es über die Zielsetzung des Antrages keine Diskrepanz unter den Fraktionen. Nur drohte dieser Konsens unterzugehen.
Bei allem Verständnis dafür, dass die Sozialpolitiker von Rot-Grün-Blau ihren Stempel auf alle Entscheidungen setzen möchten, war die Umgangsweise mit Änderungsvorschlägen der Opposition exemplarisch für das Selbstverständnis der Regierungskoalition. Erfreulich bleibt, dass zumindest doch noch Konsens über die Änderungen erzielt werden konnten, da ich sie für entscheidend in der praktischen Umsetzung halte.
An der Umsetzung müssen wir jedoch dran bleiben. Zu fragen wäre auch, ob man bereits bestehende Plattformen nutzen kann oder mit diesen kooperiert. Die vom Deutschlandfunk betriebene Internetseite „nachrichtenleicht.de“ oder verschiedene Magazine in diesem Bereich wären aus meiner Sicht denkbare Ansatzpunkte.
Am Ende möchte ich noch einen weiteren Aspekt herausstellen. Der Ausbau der Leichten Sprache ist nur eine Seite der Medaille. Zentral muss aber auch weiterhin bleiben, dass wir den Analphabetismus bekämpfen und dass wir durch Qualifizierung möglichst viele Menschen auf ein möglichst hohes Niveau bei der Lese- und Schreibkompetenz bringen. Denn uns Liberalen geht es darum, Hürden zu senken und weitere Chancen für diese Menschen zu eröffnen.
Herr Präsident! Ich freue mich wirklich sehr, dass sich alle Fraktionen in dieser Sache einig sind. Alle Bürger haben das gleiche Recht auf Information. Die Leichte Sprache kann einen wichtigen Beitrag dazu liefern. Mehr noch, sie kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass wir mit unseren Gesetzen, Anträgen und sonstigen Schriften mehr Menschen erreichen, als es bisher der Fall ist. Denn wo keine relevanten Informationen vorliegen, da besteht folglich auch kein Interesse. Genau dieses Interesse wollen wir doch unterstützen. Schließlich wollen wir ja auch, dass sich mehr Menschen am politischen Leben beteiligen. Dazu muss aber erst mal eine Verständnisgrundlage gelegt werden. Wichtig
für uns vom SSW ist hervorzuheben, dass wir alle Politik und Bürger - gleichermaßen von einer solchen Maßnahme profitieren können.
Damit das Konzept der Leichten Sprache auch vernünftig funktionieren kann, braucht es feste Rahmenbedingungen. Erst mal müssen natürlich rechtliche Vorgaben geschaffen, die im vorliegenden Antrag dargestellt sind. Bereits in den 50er- und 60er-Jahren wurde über die Handhabung und Ausgestaltung der einfachen oder Leichten Sprache debattiert. Die Leichte Sprache, wie wir sie heute kennen, entstand in den 90er-Jahren. Im Zuge des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention Ende 2006 wurde Leichte Sprache erstmals als ein Recht verwaltungsmäßig bestätigt. Der heutige Antrag ist in gewisser Maßen also das fehlende Puzzleteil im Puzzle. In Bezug auf die Leichte Sprache geht es vor allem auch um eine Definition, sprich einer Einheitlichkeit dieser Maßnahme. Denn nur eine Einheitlichkeit kann für Qualität garantieren. Nur so kann der Nutzer oder die Nutzerin sich auch wirklich sicher sein, dass es tatsächlich auch die Leichte Sprache ist, die er oder sie auch in Anspruch nehmen will.
Auf der anderen Seite müssen wir auch etwas dafür tun, dass unser Anliegen auch gehört wird. Es ist mit Sicherheit niemandem geholfen, wenn diese Nachricht nicht oder nur ungenügend nach außen getragen wird. Von daher sollten wir uns an dieser Stelle einmal Gedanken zum punkto Marketing machen. Wie können wir so viele Menschen wir möglich erreichen? Welche Geschichte wollen wir erzählen?
Doch dafür muss erst mal auch eine Grundlage her. Alle Ministerien werden also gebeten, für ein volles Angebot an Texten in Leichter Sprache in sämtlichen Broschüren, Internettexten sowie auch Presseerklärungen zu sorgen. Dass der Landtag und die Fraktionen dem dann darüber hinaus ebenfalls folgen, kann man an dieser Stelle ja nur hoffen. Ich hoffe jedenfalls, dass die Landesregierung dieses Thema ernst nimmt und mit gutem Beispiel vorangeht. Auch wenn es vielleicht nicht immer leicht sein wird, sich auf eine Formulierung von juristischen Texten zu einigen, die Förderung von gesellschaftlicher und demokratischer Teilhabe ist es im jeden Fall Wert.
baucht Leichte Sprache. Alle Menschen sollen volle gesellschaftliche Teilhabe haben. Egal ob mit oder ohne Behinderung. Wir müssen also so sprechen und schreiben, dass alle Menschen verstehen können, was wir sagen.
Das gelingt uns allen nicht immer. Das ist ein Problem nicht nur für Menschen mit Behinderung. Die Sprache in Politik und Verwaltung macht es vielen nicht leicht, den Sinn unseres Tuns zu verstehen. Sich um mehr Verständlichkeit zu bemühen ist ein Gebot des Respekts vor den Bürgerinnen und Bürger, um derentwillen wir da sind. Das folgt auch aus unserem Willen und unserer Verpflichtung auf Inklusion.
Die Landesregierung begrüßt das Anliegen von mehr „Leichter Sprache“ in Landtag und Landesregierung. Die Landesregierung begrüßt den Beschlussvorschlag des Ausschusses. Er zeigt - nach einer gewissenhaften gemeinsamen Ausschussberatung - einen guten Weg, wie wir das umsetzen können.
Wenn der Landtag sich mit diesem Beschluss auf den Weg macht, dann wird er Vorbild für andere Parlamente, auch für die Gesellschaft insgesamt. Und auch für die Verwaltung. Denn wie so oft, wenn wir über Inklusion reden, sagen manche: „Gute Idee - aber wie soll das gehen?“ Sie, die Abgeordneten dieses Landtages machen sich auf den Weg zu zeigen, dass und wie das geht. Unter anderem mit mehr Broschüren, Flyern Internettexten und Presseerklärungen in Leichter Sprache.
Richtigerweise geht die Beschlussempfehlung davon aus, dass es dabei Grenzen gibt. Oft hoch komplexe und differenzierte Sachverhalte lassen sich in Leichter Sprache nur zum Teil darstellen.
Das gilt für Gesetze und Verordnungen. Als Juristin kann ich leider ein Lied davon singen, dass man damit in der Fachsprache der Juristen recht schnell an Grenzen stößt. Auch wenn es richtig ist, sich darum zu bemühen.
Trotzdem: Mehr Leichte Sprache in Schleswig-Holstein, das können wir heute auf den Weg bringen. Das ist ein gutes Vorhaben. Sie setzen einen Maßstab, an dem in Zukunft Verwaltung in SchleswigHolstein und auch sonst in Deutschland nicht vorbeikommt.
Bei der Landesregierung stößt die Bitte des Landtags auf offene Ohren. Für Leichte Sprache sorgen ist eine logische Konsequenz aus der UN-Konvention. Das gilt - in eigener Verantwortung - für jedes
Die Landesregierung hat im Rahmen der Ausschussberatung ausführlich zum Thema Stellung genommen. Wir wollen, dass öffentlich zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung stehen. Weil wir das wollen, haben wir allerdings auch gesagt, dass sich die Verwendung von Leichter Sprache nicht immer und nicht mit sofortiger Wirkung umsetzen lässt.
Leichte Sprache bedeutet mehr als allgemeinverständliches Formulieren. Und es erfordert mehr: Das Erstellen von Texten in Leichter Sprache gehört in die Hand von Fachleuten. Dafür gibt es spezialisierte Übersetzungsbüros. Wir haben darauf hingewiesen: es muss geprüft werden, mit welcher Priorität welche Informationen in Leichte Sprache übersetzt werden können. Das werden wir tun und wir werden für mehr Leichte Sprache auch bei der Landesregierung sorgen.
Wer Leichte Sprache nutzt, baut Barrieren ab und leistet einen Beitrag zu einer inklusiveren Gesellschaft. Mit dem, was wir uns heute vornehmen, können wir der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine neue Qualität geben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit Ende Juni liegt uns der Bericht der Landesregierung zu den Ostseeaktivitäten der Jahre 2013/2014 vor. Ich danke an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien, die an diesem umfangreichen Bericht unzählige Details zusammengetragen haben. Dieser Bericht ist ein eindrucksvolles Dokument für die Vielfalt der Aktivitäten Schleswig-Holsteins im Ostseeraum, die teilweise über Jahrzehnte gewachsen - inzwischen in Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Forschung, Lehre und Kultur bestehen. Eine höchst erfreuliche Entwicklung für unser Zusammenleben mit allen Ostsee-Anrainern.
nuierlich an der Ausweitung und Verbesserung der Zusammenarbeit im Ostseeraum gearbeitet wird. Die meisten Probleme, die uns beschäftigen, können nur länderübergreifend vernünftig gelöst werden. Umwelt- oder Infrastrukturmaßnahmen enden nicht an Landesgrenzen. Große Ziele können nur gemeinschaftlich erreicht werden. Der Ostseebericht macht einmal mehr deutlich: Wir sind dabei auf einem guten Weg. Natürlich immer noch mit Luft nach oben und mit modifizierten Schwerpunkten.
Zum anderen zeigt uns der Bericht, dass die grundsätzlichen Strukturen und Säulen dieser Kooperationen im Ostseeraum ein feinmaschiges Netz unzähliger Kontakte, Treffen, Konferenzen und Meetings auf allen Ebenen geschaffen haben.
Mit der BSSSC - Baltic Sea States Subregional Cooperation -, dem Ostseerat, der Ostseeparlamentarierkonferenz, der HELCOM - Helsinki-Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseeraumes - und der Regionalpolitik der EU, insbesondere durch die Entwicklung der EU-Ostseestrategie, ist ein umfangreiches Gerüst geschaffen worden, das für Verbesserungen aller wichtigen Lebensbereiche aller Menschen im Ostseeraum sorgt.