Protocol of the Session on July 11, 2014

Für die FDP-Fraktion hat Herr Abgeordneter Oliver Kumbartzky das Wort.

(Angelika Beer [PIRATEN]: Oliver, jetzt fin- de das mal gut! - Heiterkeit)

Das fragst du jetzt? - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Beer, wenn man an den Küsten unseres schönen Landes zwischen den Meeren unterwegs ist, wird man feststellen, dass man fast überall ungehindert direkt an die Wasserkante gehen kann. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen.

(Serpil Midyatli [SPD]: Sogar ins Wasser!)

- Sogar ins Wasser, genau. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel militärische Sperrbereiche.

Wenn man Ihren Antrag liest

(Angelika Beer [PIRATEN]: Gut, ne?)

- nein, eben nicht, Frau Beer, leider ist er diesmal nicht gut -, könnte man denken: Hat Frau Heinold vor, die ganzen Küsten zu verscherbeln? Nein, das ist doch nicht so.

Ich kann schon verstehen, dass Sie bei so einem Szenario Angst kriegen, denn Sie könnten nicht mehr mit Ihrem Piratenboot überall anlanden.

Aber im Ernst, meine Damen und Herren, Schleswig-Holstein lebt gerade an den Küsten vom Tourismus. Die Touristen wollen Strandurlaube machen. Aber sie wollen eben nicht nur am Strand liegen, sondern auch eine vernünftige Infrastruktur am Strand und in Strandnähe vorfinden. Das sind Restaurants, das sind kleine Einkaufsläden, die natürlich auch sonntags geöffnet haben sollten, das sind Ferienwohnungen, das sind Hotels oder auch Häfen.

Wenn man Ihren Antrag so, wie er geschrieben ist, eins zu eins umsetzen würde, würde man die touristische Entwicklung komplett stoppen, dann würde keiner mehr investieren. Das ist der Punkt.

(Vereinzelter Beifall FDP, CDU und SSW)

Herr Dr. Breyer, Sie stellen ja gelegentlich Kleine Anfragen, und Sie haben eine Kleine Anfrage an das Wirtschaftsministerium gestellt, auf die die Antwort sehr deutlich war. Die Antwort lautete, dass die Öffentlichkeit die übertragenen Gebiete in der Regel weiterhin nutzen kann. Da gebe ich meinem Vorredner recht: Natürlich darf es nicht so sein, dass Zäune gebaut werden und es nicht mehr so ist. Es muss generell offen bleiben. Genau das hat das Wirtschaftsministerium in der Antwort mitgeteilt, und dafür gibt es viele gute Beispiele. Schauen wir einmal in die Lübecker Bucht. Dort hat sich der Tourismus in den letzten Jahrzehnten sehr stark entwickelt, und der Tourismus lebt davon, dass die Gäste kurze Wege haben. Mit Ihrem Antrag würden Sie den Status quo festschreiben und keine Entwicklung mehr ermöglichen.

Die Flächen werden ja nicht immer nur an Private, sondern auch an Kommunen übertragen, und auch die Kommunen investieren dort sehr viel. Ich verstehe nicht, dass Sie so ein tiefes Misstrauen gegenüber den Kommunen haben.

Liebe Piratenfraktion, ich möchte Sie herzlich einladen, kommen Sie einmal nach Büsum!

(Zuruf Angelika Beer [PIRATEN])

Dort ist im Jahr 2012 ein Stück Landesfläche an die Gemeinde übertragen worden. Da ist eine Familienlagune gebaut worden. Der Besuch ist sehr zu emp

(Dr. Andreas Tietze)

fehlen, gerade für Urlaub mit Kindern, ein wirklich touristisches Highlight an der Westküste.

(Vereinzelter Beifall FDP, CDU und SSW)

Schauen Sie sich das gern einmal an. Wenn das Wetter nicht so gut ist und es regnen sollte, kann man nebenan ins Schwimmbad gehen. Das heißt treffenderweise „Piraten Meer“. Wenn das nichts ist! - Vielen Dank.

(Vereinzelter Beifall FDP, CDU und SSW- Angelika Beer [PIRATEN]: Wann lädst du uns denn ein?)

Für die Abgeordneten des SSW hat der Abgeordnete Flemming Meyer das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! In Skandinavien haben das Betretungsrecht und der freie Zugang eine alte Tradition mit unterschiedlichen Ausprägungen. Das wohl bekannteste und auch am weitesten gefasste Recht ist das Allemannsrätt, das sogenannte Jedermannsrecht.

(Beifall PIRATEN und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gewährt den Menschen grundsätzlich die Betretung der Wildnis und zum Teil auch des privaten Eigentums. Zwar gibt es das Allemannsrätt in Dänemark nicht so, aber der freie Zugang zu Küsten und Ufern ist auch dort prinzipiell erlaubt. Doch immer wenn etwas prinzipiell oder grundsätzlich geregelt ist, gibt es auch Ausnahmen. So gibt es auch dort Bereiche, bei denen es ein Betretungsverbot gibt.

Der Ansatz der allgemeinen Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Natur - wie es aus der Begründung im Antrag hervorgeht - findet prinzipiell unsere Zustimmung. Doch worüber diskutieren wir hier eigentlich? Ich frage mich, was die PIRATEN mit ihrem Antrag wirklich bezwecken. Es ist doch nicht so, dass ein Ausverkauf der schleswig-holsteinischen Küste und Ufer stattfindet.

In dem vorliegenden Antrag wird in der Begründung auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Breyer hingewiesen. Dort ist in der Tabelle nachzulesen, welche Seewasserstraßenflächen in den letzten zehn Jahren an Dritte weitergegeben oder veräußert worden sind. Zudem hat es bei diesen Grundstücksangelegenheiten immer eine Unterrichtung gemäß

Haushaltsgesetz gegeben. Das Parlament wurde immer informiert.

Aus der Kleinen Anfrage geht auch deutlich hervor, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit eine solche Übertragung überhaupt stattfinden darf. Dies ist in § 1 Absatz 3 Bundeswasserstraßengesetz geregelt. Dort steht unter anderem auch als Bedingung,

„… wenn die Nutzung öffentlichen Interessen dient, insbesondere zur Landgewinnung, Bodenund Wasserentnahme, Errichtung von Hafenanlagen, zu Maßnahmen für den Küstenschutz und für den Wasserabfluss sowie die Durchführung des Badebetriebes …“

Damit erfüllen die in der Anlage zur Kleinen Anfrage dargestellten Flächen durchaus die geforderten Kriterien, in denen sie im öffentlichen Interesse genutzt werden. Das ist genau der Punkt, bei dem ich den PIRATEN nicht mehr folgen kann. Für die PIRATEN stellt einzig die freie Zugänglichkeit das öffentliche Interesse dar.

(Beifall Angelika Beer [PIRATEN] und Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Dass auch Hafenanlagen im öffentlichen Interesse sein können, akzeptieren Sie anscheinend nicht. Anders verstehe ich den Antrag sonst nicht. Sofern die öffentlichen Interessen im Sinne des Gesetzes vorliegen, steht einer Übertragung öffentlichen Landeseigentums nichts im Weg, zumal es aus unserer Sicht nicht zu einem Ausverkauf von landeseigenen Flächen in den vergangenen Jahren gekommen ist. Aus diesem Grund können wir den ersten Punkt des Antrags nicht unterstützen.

Was den zweiten Punkt angeht, sehen wir die Problematik in der zeitlichen Beschränkung. Kein Investor würde beispielsweise in einen Hafen investieren, wenn das Grundstück nur noch vorübergehend genutzt werden darf. Ich baue doch kein Haus auf ein erworbenes Grundstück, wenn mir das Grundstück nur für ein paar Jahre zur Verfügung gestellt wird. Aus diesem Grund lehnen wir auch den zweiten Punkt des Antrags ab.

(Beifall Lars Harms [SSW])

Wir teilen das Ansinnen der PIRATEN, dass die Menschen die Möglichkeit haben müssen, Natur und dazu zählen unsere Küsten und Ufer - in ihrer ursprünglichen Art erleben zu können. Die freie Zugänglichkeit ist ein unheimlich hohes Gut. Dazu stehen wir auch.

(Oliver Kumbartzky)

(Beifall Angelika Beer [PIRATEN] und Wolfgang Dudda [PIRATEN])

Jedoch sind wir der Auffassung, dass der Antrag der PIRATEN andere Formen des öffentlichen Interesses völlig außer Acht lässt. Diese Interessen gilt es auch zu beachten. - Danke.

(Beifall SSW, vereinzelt SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Landesregierung spricht in Vertretung für Innenminister Meyer die Finanzministerin Frau Heinold.

(Zurufe)

- Wirtschaftsminister Meyer. Herr Innenminister Breitner sollte eigentlich sprechen, das war mein Versprecher. - Das Wort hat jetzt die Frau Finanzministerin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Minister Meyer hat mich gebeten, seine Rede zum Antrag der PIRATEN vorzutragen. Das möchte ich gern tun.

Das Thema „Privatisierung von Schleswig-Holsteins Küsten und Ufern verhindern“ steht offenbar derzeit besonders im Fokus der PIRATEN. Das war schon Anlass für zwei Kleine Anfragen vom Abgeordneten Dr. Breyer mit 32 Einzelfragen, die Unterfragen nicht mit eingerechnet. Dort hat die Landesregierung ihren Standpunkt detailliert dargelegt. Auch gegenüber dem Petitionsausschuss wurde vor knapp einem Jahr umfassend der rechtliche Hintergrund des Verfahrens erläutert. Dort wurde unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bereits darauf hingewiesen, dass keine rechtlichen Unsicherheiten bestehen und die Praxis des Landes bei der Weiterveräußerung sowohl dem geltenden Recht entspricht als auch politisch im Sinne des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger ist.

Zunächst ein paar Worte zum Hintergrund. § 1 Absatz 3 Bundeswasserstraßengesetz erlaubt den Ländern, Bundeswasserstraßen zu nutzen und Eigentum an den Flächen zu gewinnen. Beides darf selbstverständlich auch weiter übertragen werden. Voraussetzung dabei ist immer, dass die Nutzung öffentlichen Interessen dient. Beispiele dafür sind die Landgewinnung, Boden- und Wasserentnahme, die Errichtung von Hafenanlagen und so weiter.

Voraussetzung ist dabei auch, dass die Verkehrsfunktion der Bundeswasserstraßen hierdurch nicht beeinträchtigt wird, also auch die Interessen des Bundes gewahrt werden.

(Beifall Jens-Christian Magnussen [CDU])

Wenn also klar ist, dass beide Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Land die Flächen nutzen oder eine Nutzung durch Dritte ermöglichen. Das hat historische Gründe. Das Land darf den Gewinn aus einem solchen Geschäft ziehen, weil 1921 die Wasserstraßen von den Ländern auf das Deutsche Reich übergingen und das Deutsche Reich und jetzt nachfolgend der Bund diese nur insoweit verwerten durfte, als die Verkehrszwecke das erfordern. Ansonsten stand das wirtschaftliche Verwertungsrecht den Ländern zu.

Dieses Verwertungsrecht sollten wir uns keinesfalls nehmen lassen. Liegen die geplanten Vorhaben im öffentlichen Interesse, steht ihnen nichts im Weg. Oftmals sind es ohnehin die Gemeinden selbst, die davon profitieren. Es ist rechtlich aber auch möglich, an Dritte zu veräußern. Im öffentlichen Interesse heißt dabei nicht, dass die veräußerten Flächen permanent der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sein müssen. Wenn eine Gemeindevertretung der Auffassung ist, dass in einem Sportboothafen auch schwimmende Häuser verankert werden, darf sie dies tun. Auch die vorherige Widmung als Bundeswasserstraße steht dem nicht entgegen. § 1 Absatz 3 Bundeswasserstraßengesetz enthält als bundesrechtliche Norm ja gerade die Möglichkeit, Flächen einer Bundeswasserstraße aus dem Regelwerk der Bundeswasserstraße herauszunehmen. Damit entfällt die Widmung ohne Nachwirkung.