Nach Ihrem Gesetzentwurf zum FAG - ich sprach ihn an - sind aber gerade die ländlichen Zentralorte und Stadtrandkerne deutliche Verlierer.
Ebenfalls keinen Blick haben Sie auf das Phänomen der faktischen Zentralorte gelegt. Der SchleswigHolsteinische Gemeindetag hat dieses Problem in seiner Stellungnahme zum FAG-Entwurf angesprochen. Lösungsvorschläge gibt es dazu keine, und
Der Bericht spricht völlig zu Recht die Herausforderungen des demografischen Wandels an. Der Bericht spricht insoweit von absehbaren demografischen Veränderungen. Aber der demografische Wandel wartet nicht. Er ist kein zukünftiger Prozess. Wir befinden uns schon mittendrin.
Bevor die Landesregierung im September die bestehende Verordnung verlängert, sollte sie sich mehr Gedanken machen, als sie es im Vorfeld des Berichtes getan hat. Valide Daten und Fakten könnten hier durchaus helfen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Wir danken für den Raumordnungsbericht. Er ist kurz und präzise. Wie von der Antragstellerin gewünscht, geht der Bericht ausführlich auf die Situation des Zentralörtlichen Systems ein. Er kommt zu dem Schluss, dass nach dem jetzigen Kenntnisstand Änderungen an dem System aktuell nicht erforderlich sind, und er weist darauf hin, dass wir eine neue Erhebung im nächsten Jahr erwarten und dass es auf der Ebene des Bundesministers eine Kommission gibt, die das System grundsätzlich überprüft, dass grundsätzliche Leitlinien entwickelt werden. Ich finde es sehr richtig, dass SchleswigHolstein nicht vorneweg prescht und irgendetwas tut, sondern wartet, bis Grundlagen geschaffen sind, auf die wir aufbauen können.
Wir haben das Zentralörtliche System auch im Zusammenhang mit dem Landesplanungsgesetz ausführlich diskutiert. Die EU-definiert ganz Schleswig-Holstein als ländlichen Raum mit Ausnahme der kreisfreien Städte und der Städte mit mehr als 35.000 Einwohnern. Dabei gibt es den einen ländlichen Raum nicht. Landschaftlich und strukturell weist Schleswig-Holstein große Unterschiede auf. Damit meine ich nicht nur Westküste, Geest und Hügelland. Auch die Nähe oder Ferne zu Metropolregionen, zu Autobahnen und Schienenanbindung, der Zugang zu Breitband oder die Wege
Diesen Ausgangssituationen wird das zentralörtliche System in Schleswig-Holstein gerecht. Rund die Hälfte der Bevölkerung lebt im ländlichen Raum. Das ist unsere Herausforderung, das hat der Herr Ministerpräsident an vielen Stellen - auch bei der Landesentwicklungsstrategie - immer wieder betont. Wir brauchen einen starken ländlichen Raum, der mit und von den Menschen gestaltet wird. Nur dann kann Schleswig-Holstein ein starkes und erfolgreiches Land sein.
Kleine und mittlere Städte sind integraler Bestandteil ländlicher Räume. Sie haben, wie alle Zentralen Orte, eine wesentliche Bedeutung für die Sicherung der Lebensqualität. Sie bündeln die Einrichtungen. Gerade in Zeiten, in denen wir merken, wie deutlich uns der demografische Wandel erreicht, ist dies von großer Bedeutung.
Einen weiteren Punkt müssen wir zur Kenntnis nehmen und handeln: Interkommunale Kooperationen werden in Schleswig-Holsteins Zukunft an Bedeutung zunehmen. Wir müssen vernünftige, funktionierende Stadt-Land-Verflechtungen gestalten und abgestimmte Entwicklungsansätze formulieren. Es gilt, gemeinsam Lösungen zu finden. Also: runter vom Kirchturm!
Die Entwicklung der ländlichen Räume ist eine Querschnittsaufgabe. Wir brauchen für die unterschiedlichen Gegebenheiten eine differenzierte Politik. In dem Bericht konnte man erkennen: Das ist Ziel der Landesplanung und der Landesentwicklungsstrategie. Wir wollen die ländlichen Räume nicht den Kräften überlassen, die mit den Antworten von gestern die Probleme von morgen lösen wollen.
Wir entwickeln unsere eigenen Lösungen, und das tun wir gemeinsam mit den Menschen, die mitgestalten und Verantwortung übernehmen wollen. Notwendige Veränderungen müssen immer transparent und nachvollziehbar sein. Es wird auch harte Entscheidungen geben. Auch hier gilt: Nur gemeinsame und verstandene Entscheidungen werden von den Menschen getragen und gelebt.
Für uns ist die Darstellung zum Stand der Raumordnungspläne besonders wichtig. Sie ist zukunftsorientiert, denn die Raumordnungspläne bestim
men, welche Gestaltungsspielräume zur Verfügung stehen werden. Die Erarbeitung der Landesentwicklungsstrategie 2030 unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und die Regionalkonferenzen; all dies eröffnet Schleswig-Holstein eine neue Perspektive für die Zukunft. Lebensqualität als Leitidee, das ist der moderne Ansatz, denn wir wissen: Menschen leben dort, wo die Umstände so sind, dass sie glücklich leben können.
Der demografische Wandel beinhaltet, dass Schleswig-Holstein künftig weniger Einwohnerinnen und Einwohner haben wird, so die Prognose. Wenn wir diesem Trend etwas entgegenstellen wollen, dann ist es die Lebensqualität. Lebensqualität bedeutet Daseinsvorsorge. Dafür brauchen wir Zentrale Orte in Schleswig-Holstein. Fachkräfte werden nur dort bleiben und nur dort hinhingehen, wo die Bedingungen gut sind, wo Bildung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gesicherte Grundversorgung, Kultur und lebendige Vielfalt zu finden sind. Nur dort, wo Menschen leben wollen, wird Wirtschaft florieren. Dafür brauchen wir starke Städte und gut funktionierende Zentrale Orte.
Die thematischen Schwerpunkte Bildung, Wissen, Wirtschaft und Energie sind ein kluges Ergebnis des bisherigen Prozesses. Der Ministerpräsident hat die Abläufe im Bericht vorgestellt. Die neue Landesplanung entsteht mit einem bisher beispiellosen Beteiligungsprozess. Dabei muss klar sein: Am Schluss wird entschieden, und das liegt in der Verantwortung des Schleswig-Holsteinischen Landtags, so steht es im neuen Landesplanungsgesetz, das wir im Januar beschlossen haben. Lassen Sie uns diesen Prozess konstruktiv und gemeinsam gestalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön. - Ich gebe bekannt, dass auch Herr Abgeordneter Oliver Kumbartzky von der FDPFraktion seine Rede zu Protokoll gegeben hat. - Für die Piratenfraktion hat Herr Abgeordneter Torge Schmidt das Wort.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist kein Antrag gestellt worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit erledigt.
Ich erteile dem Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Herrn Reinhard Meyer, das Wort. Herr Minister, Sie haben das Wort. Wir sind jetzt schon beim Tagesordnungspunkt 54, Landesstraßenzustandsbericht.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Schleswig-Holstein sind derzeit ungefähr 3.670 km Landesstraßen. Herr Kubicki, diese sind mir bekannt. Es gibt circa 2.300 km Radwege und 625 Brückenbauwerke, die zu unterhalten und zu reparieren sind. Damit wir genau wissen, in welchem Zustand all diese Straßen, Radwege und Bauwerke sind, haben wir einen Landesstraßenzustandsbericht vorgelegt, denn wir - das sage ich ganz ehrlich - wollen eine ehrliche und schonungslose Bestandsaufnahme.
Das Ergebnis ist leider nicht gut. Seit der letzten Zustandserfassung aus dem Jahr 2009 hat sich die Situation weiter verschlechtert. 32 % unserer Landesstraßen werden zum heutigen Stand als dringend sanierungsbedürftig eingestuft. Ein ganzes Drittel unserer Straßen ist also in einem schlechten Zustand. Ich glaube, das ist nicht hinnehmbar.
Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. Wir haben zu lange auf Verschleiß gelebt. Über Jahre, gar über Jahrzehnte, wurden zu wenig Mittel zur Verfügung gestellt, um den Bestand in einem vernünftigen Zustand zu erhalten. Jetzt stehen wir vor einem Sanierungsstau, der uns teuer zu stehen kommt. Ein Beispiel: 1990 waren die Landesstraßen SchleswigHolsteins in einem guten Zustand. Um diesen guten Zustand zu erhalten, hätten wir investieren müssen. Leider haben wir 280 Millionen € zu wenig investiert. Darüber freuen sich alle Haushälter und sagen: 280 Millionen € haben wir eingespart.
Wenn man aber gleichzeitig das Vermögen betrachtet, das dadurch verloren gegangen ist, wenn man also eine Vermögensbetrachtung anstellt, dann ergeben sich 900 Millionen €. Man hat also 280 Millionen € eingespart, aber 900 Millionen € an Vermögen verloren. Das müssen wir nüchtern feststellen. Der Grund dafür ist, dass wir zu spät investiert haben.
Meine Damen und Herren, die Gründe liegen natürlich auch im schleswig-holsteinischen Straßennetz selbst und in dessen Struktur, das muss man fairerweise sagen. Es gibt häufig Straßen, die nicht breit genug sind und in ihrem ganzen Aufbau den heutigen Anforderungen des Verkehrs nicht mehr gewachsen sind. Dies gilt insbesondere, wenn wir an den Güterverkehr, an den Schwerlastverkehr oder daran denken, was wir auf der Zufahrt zu manchen Biogasanlagen an leistungsfähigen Traktoren sehen. Die Konsequenz: Derzeit sind im Land mehr als 523 Verkehrsbeschränkungen angeordnet. Sie können mir glauben, das macht kein Verkehrsminister gern.
Bei Hochrechnungen des Landesbetriebs für Straßenbau und Verkehr in Schleswig-Holstein haben wir uns an das angelehnt, was die Systematik der Daehre-Kommission und der Bodewig-Kommission darüber sagen, was wir in den nächsten zehn Jahren pro Jahr an Geld brauchen, um all dies wieder in einen Zustand zu versetzen, der uns zufrieden macht. Wir reden über 90 Millionen € pro Jahr. Hierbei sind die Großbauten wie Brückenbauwerke, zum Beispiel die Schleibrücke in Lindaunis oder Brücken im Zuge des Elbe-Lübeck-Kanals, noch nicht einmal eingeschlossen.
Die Landesregierung hat das Problem erkannt, es liegt sozusagen vor uns. Wir haben aber auch gehandelt. Wir haben im Jahr 2014 über den üblichen Haushaltsansatz hinaus einmalig Zensusmittel für den Straßenbau. Wir haben durch den Landtag das Sondervermögen für den Landesstraßenbau, damit wir das Ganze planen können. Wenn wir all dies für
die nächsten Jahre bis 2017 zusammenführen, dann ergeben sich pro Jahr 25 Millionen €. Ich sage ausdrücklich: Das ist wesentlich mehr als in den Jahren zuvor. Der Vorwurf, es werde zu wenig getan, ist an dieser Stelle falsch.
Nun wird es so sein, dass wir natürlich einen gewissen Mangel verwalten, dass wir nicht jedes Projekt, das sofort gemacht werden muss, machen können. Deswegen brauchen wir eine Prioritätensetzung, wir brauchen klare Kriterien. Ich sage Ihnen genauso: Es wird kein Wunschkonzert geben. Es wird auch nicht danach gehen, dass wir dort, wo ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin am lautesten schreit, die Landesstraßen zuerst sanieren. Stattdessen brauchen wir objektive Kriterien - neben dem Zustand der Straße die Verkehrsbelastung und auch die Netzfunktion -, damit wir sowohl im hochbelasteten Raum als auch im ländlichen Raum die entscheidenden Landesstraßen in den nächsten Jahren wieder instand setzen können.
Das gilt auch für die Radwege. 23 % der Radwege sind sanierungsbedürftig. Hier wird es darauf ankommen, immer in der Kombination Landesstraße/ Radweg entsprechende Sanierungen vorzunehmen.
Jetzt werden Sie alle nicken und sagen: Prioritätensetzung ist gut. - Aber wenn es um die konkrete Umsetzung geht, wird dieser Minister natürlich erleben, dass es unterschiedliche Wünsche gibt. Ich sage noch einmal: Wir müssen hier für alle eine transparente, nachvollziehbare und vernünftig abgewogene Bewertung, warum wir welche Straßen jetzt sanieren, vorlegen, und das werden wir auch tun. Das ist auf jeden Fall versprochen.
Den entstandenen Sanierungsstau werden wir - das muss allen hier im Hause klar sein - nicht einmal eben so abtragen können. Solide Politik heißt aber, dass man keine unhaltbaren Versprechungen macht, mit den Gegebenheiten realistisch umgeht und seriös das Beste im Sinne des Gemeinwohls daraus macht. Das werden wir tun. - Danke, meine Damen und Herren.