(Beifall FDP und vereinzelt CDU - Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie das erläutern?)
- Ja, ich werde Ihnen den Zusammenhang erläutern, und zwar sehr gern. Sie haben berichtet, Anfang Juni beginne die Badesaison in Schleswig-Holstein. Und siehe da: Die überwiegende Zahl von Badestellen, öffentlich ausgewiesen und öffentlich beprobt, hat eine hervorragende Wasserqualität aufgewiesen. Das bedeutet im Rückschluss, dass - bei dieser hervorragenden Wasserqualität - nicht bereits im Vorwege eine Eutrophierung hat stattfinden können. Das haben Sie bestätigt. Das ist in Ordnung. Dann kommen Sie auf einmal fadenscheinig auf die Oberflächengewässer.
Sie beziehen sich dann auf Grundwassermessstellen, obwohl das in keinem direkten Zusammenhang mit Oberflächengewässern steht.
Ich muss Ihnen zugute halten, dass Ihr Antrag sehr detailliert und fachlich versiert auf das eigentliche Problem eingeht.
„Gewässer vor Nährstoffeintrag besser schützen, Düngeverordnung des Bundes reformieren!“: Das befindet sich im Werdegang in der Großen Koalition. Das haben Sie geschrieben. Schon seit Monaten wird das in den Ausschüssen heiß diskutiert. Ich werde jetzt versuchen, anhand der von Ihnen aufgeführten einzelnen Punkte zu erklären, in welche Richtung es gehen wird.
Natürlich wollen auch wir Gewässerschutz. Natürlich haben auch wir anerkannt, dass wir in einer wandelnden Gesellschaft und Landwirtschaft etwas anpassen müssen und wir nicht nur rückwärtsge
wandt, sondern auch vorwärts gehen müssen. Das ist Stand in der Großen Koalition und politische Aussage der CDU.
Sie fordern eine „jährliche Hoftorbilanz und Reduzierung der Obergrenze für Stickstoffüberschüsse auf 50 kg/ha“. Frau Fritzen, im Moment liegt der Entwurf bei 60 kg/ha. Ob 50 oder 60 - wir kommen von über 90 kg/ha vor zehn Jahren. Ich würde sagen, mit 60 kg/ha könnten Sie leben.
„Maximal zulässige Stickstoffgabe analog zur EUVorgabe auf 170 kg N/ha“: Herr Voß, Sie sind Fachmann. Das ist vom Gedanken her gut entwickelt, aber in der Praxis schwer umsetzbar. Wenn Sie Kulturen haben, die Stickstoff entziehen, dürfen Sie Stickstoff auch ausbringen. Ob Sie den organisch ausbringen oder aus dem Düngesack, also mineralisch, spielt keine so große Rolle, wenn Sie es fachgerecht machen. Sie müssen zum richtigen Zeitpunkt düngen, und Sie müssen die richtige Ausbringetechnik haben. Wenn Sie das einhalten, können Sie von den 170 kg N/ha durchaus nach oben abweichen. Was fördern Sie mit dieser 170-kg-N/ ha-Grenze? Sie fördern einen Gülletourismus beispielsweise von Nordfriesland oder Schleswig zu den Ackerstandregionen in Ostholstein. Das kann es nicht sein.
„Regelung zur Ausbringung von Gülle, Mist und anderen organischen Düngemitteln in Wasserschutzgebieten“: Da können wir gar nicht widersprechen. Natürlich müssen die Gärreste eingerechnet werden. Das kann gar nicht anders gehen. Wo in Intensivlandgebieten zu viel aufgebracht wird, muss man handeln. Auch das wird in Berlin politisch diskutiert. Das weiß auch der Minister.
„Höhere Anforderung an Ausbringen, Ausbringungstechnik und Einarbeitung und Anrechnung von Lagerungs- und Ausbringungsverlusten“ und längere Lagerfristen: Auch das wird diskutiert. Diskutiert wird, ob es sechs oder neun Monate werden sollen. Aus der Praxiserfahrung weise ich immer wieder darauf hin: Sie müssen bedenken, dass kleine Betriebe das in der Praxis umsetzen müssen. Gerade bei den kleinen Betrieben ist die Belastung durchaus zu vertreten. Achten Sie daher darauf, dass das in der Praxis umsetzbar bleibt!
„Nitrataktionsprogramme verpflichtend für Regionen, in denen der Nitratgrenzwert (50 mg/l) im Grundwasser im Dreijahresdurchschnitt überschritten wird“: Da rechnen sie 30 Jahre zurück. Das wird schwierig.
nicht sein. Herr Minister, Sie wissen, Sie haben mit dem Bauernverband erst vor zwei Jahren einen Kompromiss geschlossen und den Streifen auf 1 m runtergesetzt. Das ist auch Bundesgesetzgebung. Ich verstehe den Antrag Ihrer Regierungskoalition nicht.
Was mir gar nicht gefällt, ist Ihre Begründung. Ich werde Ihnen in zwei Stichworten sagen, warum nicht. Es gibt einen Nitratbericht des Bundesministeriums für Umwelt und des Bundesministeriums für Landwirtschaft. Darin wird deutlich darauf hingewiesen, dass sich die Situation bundesweit deutlich verbessert hat. Es gibt Zahlen - damit möchte ich schließen - für Oberflächengewässer, beispielsweise Stör in Willenscharen - meine Heimat -: minus 30 %. Bei einer Verteilung auf 162 gemeinsame Grundwassermessstellen sagt das Ergebnis eindeutig aus, dass bei dem kontinuierlich verringernden Anteil der Messstellen in der Klasse über 50 mg/l Nitrat eine Entwicklung zugunsten der Konzentration unter der Qualitätsnorm deutlich erkennbar ist. Sie haben das auf Seite 53 des gemeinsamen Nitratberichtes, aktuell aus dem Jahr 2012, gesehen. Dramatisieren Sie nicht. Wenn, nennen Sie Zahlen. Wir sind gern bereit, das mit Ihnen im Ausschuss weiter zu diskutieren. Wir sprechen auch gern umfangreiche Werte mit Ihnen ab, die Sie vorlegen. Sie wissen, in Berlin wird daran gearbeitet. Dem schließen wir uns an. Ihren Antrag lehnen wir ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben gerade von Herrn Rickers gehört, es sei alles gar nicht so schlimm, eigentlich befinde sich alles auf dem Wege der Besserung, und eigentlich sei nicht zu verstehen, warum wir froh seien, dass nach der Sommerpause endlich ein Entwurf für die lange überfällige Düngeverordnung vorgelegt werde. Wir hoffen, dass diese Düngeverordnung noch dieses Jahr in Kraft gesetzt wird. Auf der AMK im April in Cottbus kündigte der Minister die Einsetzung einer Bund-Länder-Taskforce mit der Begründung an: Wir müssen einen vernünftigen Weg zwischen gesundem Wasser und den landwirtschaftlichen Möglichkeiten gehen.
Es bleibt die Frage: Was ist ein vernünftiger Weg? Wer bestimmt das, die Vertreter der Landwirte, der Bauernverband, die Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft, der Ökolandbau, die Naturschutzverbände oder die Trinkwasserversorger? Außerordentlich hilfreich ist hier die gemeinsame Stellungnahme der Wissenschaftlichen Beiräte für Agrarpolitik und für Düngungsfragen beim Bundesministerium und die des Sachverständigenrates für Umweltfragen aus dem letzten Jahr. Der Titel der Stellungnahme, „Novellierung der Düngeverordnung: Nährstoffüberschüsse wirksam begrenzen“, zeigt, wohin die Reise geht.
Die EU-Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen vom Dezember 1991 ist ein wesentlicher Baustein zum Schutz der Wasserqualität in Europa. Die Düngeverordnung dient in Deutschland der Umsetzung der Nitratrichtlinie. Dies ist uns bisher aber nicht ausreichend gelungen. Im aktuellen Bericht der EU-Kommission sind wir zusammen mit Malta die beiden letzten Glieder einer langen Kette.
Da vonseiten Deutschlands innerhalb der Nachbesserungsfristen nicht reagiert wurde, hat die EUKommission im Herbst gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Wenn es so wäre, wie Sie es gerade gesagt haben, nämlich dass alles besser werde und dass eigentlich alles im Griff sei, dann wäre dieses Verfahren gar nicht zu verstehen, zumal das Bundeslandwirtschaftsministerium davor gewarnt hat, dass eine Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Nichtumsetzung droht. Es ist also eine Menge zu tun.
Deutschland gehört in der EU zu den Ländern, in denen die Stickstoffüberschüsse durch Düngung am höchsten sind. Über die negativen Wirkungen auf die Flächen und die Qualität unseres Wassers brauche ich hier nichts mehr zu sagen. Sie sind jedem bekannt, das haben wir vorhin gehört. Die Daten für Schleswig-Holstein zeigen, was Frau Fritzen vorhin schon ausgeführt hat, dass nämlich knapp 50 % des Landes betroffen sind. Das gilt besonders für den Geestrücken. Als hauptsächlicher Nutzer dieser Flächen ist die Landwirtschaft ohne Zweifel Hauptverursacher dieser Belastungssituation.
Mit unserem Antrag bitten wir die Landesregierung also, sich dafür einzusetzen, dass die novellierte Düngeverordnung zu einem Erfolg wird. Es sind endlich Maßnahmen zu ergreifen, durch die die ge
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder eine -bemerkung des Herrn Abgeordneten Hans Neve?
Frau Kollegin Eickhoff-Weber, ich habe hier den Nitratbericht der Bundesregierung von 2012. In ihm wird das Ganze über einen Zeitraum von 20 Jahren nicht nur bundesweit betrachtet, sondern auch auf Schleswig-Holstein bezogen. Hier ist gerade mit Bezug auf Nitrat von einer deutlichen Verbesserung der schleswigholsteinischen Gewässer die Rede. Ich weiß nicht, worüber wir reden oder über welche Unterlagen, die uns noch nicht zugängig sind, Sie reden. Ich halte es für gut, wenn wir uns hier fachlich und sachlich mit diesen Dingen auseinandersetzen, ohne diese Polemik. Ich wehre mich gegen diese Polemik, dass Landwirte generell als die Sündenböcke dieser Gesellschaft abgewertet werden.
Herr Abgeordneter, Sie dürfen auch Anmerkungen machen. Das ist in Ordnung. - Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.
Ich kann fortfahren? - Gut. Ich möchte sagen: Hier hat niemand, an keiner Stelle die Landwirtschaft zu irgendetwas gemacht, schon gar nicht zu einem Sündenbock.
Mit unserem Antrag bitten wir darum, sich dafür einzusetzen, dass effektive Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele ergriffen werden. Dazu gehören auch Schulungs- und Beratungsprogramme für eine Optimierung des betrieblichen Nährstoffmanagements und für eine zielgenaue, bedarfsgerechte und standortangepasste Düngung.
Einige Zahlen wurden schon genannt. Eine Hoftorbilanz finde ich richtig. Alle Nährstoffströme, auch Futtermittel und Gärreste, müssen hier eingeschlossen werden. Der 5-m-Streifen an den Gewässern ist ein richtiger Schritt. Die großen Probleme aber kommen aus den Drainagen, und das wissen Sie hier alle ganz genau. Darum müssen wir uns auch noch kümmern.
Zu all dem gehört auch ein Sanktionsrahmen. Dazu gehört auch, dass man diejenigen, die sich nicht daran halten, dazu ermuntert, es zu tun. All das müssen wir tun, weil wir mit dem Schutz des Grundwassers die Versorgung mit guter Trinkwasserqualität sichern. Es darf nicht sein, dass durch und hier nehme ich das Wort von Herrn Rickers gern auf - nicht fachgerechtes Düngen erzielte Gewinne auf Kosten der Allgemeinheit, der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Umwelt gehen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Beratung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss sagen, dass Ihr Antrag wieder ein typischer Schaufensterantrag der Koalition ist.
- Es ist mittlerweile immer öfter so, dass Sie Anträge stellen, in denen Sie die Regierung auffordern, etwas zu machen, was im Koalitionsvertrag steht.
Müssen Sie Ihre Minister immer wieder daran erinnern, was im Koalitionsvertrag steht? - Herr Stegner, wo ich Sie gerade sehe:
Ich habe Sie schon den ganzen Tag gesehen, aber da Sie mich gerade ansprechen, Herr Dr. Stegner: Ich frage mich, warum Sie die Regierung in Berlin auffordern müssen, sich für eine Verordnung einzusetzen. Sie haben doch mittlerweile einen so großen Einfluss auf die Bundesregierung, dass ich sage: