Ich aber glaube das, und dafür werbe ich. Ich werde mich immer dafür aussprechen, weil ich mir eine Verfassung ohne einen solchen Bezug nicht vorstellen kann. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich mich zu dieser Frage nicht zu Wort melden, aber es wird Zeit, einige Dinge klarzustellen.
Ich bin gläubiger Christ, und ich finde es schlimm, dass man einen Redebeitrag damit beginnen muss, Herr Kollege Tietze, um bei denen argumentativ gehört zu werden, die glauben, sie handelten mit höherer sittlichen Reife, wenn sie einen Gottesbezug in der Verfassung fordern, als diejenigen, die das nicht tun.
Herr Ministerpräsident, eine Verbindung zu dem Unmenschen in Deutschland herzustellen, der für den Tod von Millionen von Menschen verantwortlich war, bei der Frage, ob ein Gottesbezug in unsere Verfassung soll, halte ich für extrem unangemessen, um nicht zu sagen: ungehörig.
Ich sage es ganz deutlich: Gott gehört nicht in die Verfassung, er gehört in das tägliche Leben, jedenfalls bei denjenigen, die sagen, sie glaubten daran,
Die Verfassung ist ein Organisationsmodell. Sie sorgt dafür, dass Menschen in einem Gemeinwesen wissen, auf welcher Grundlage sie Konflikte friedlich austragen können. Sie soll dokumentieren, wie der Staat im Verhältnis zu seinen Bürgerinnen und Bürgern steht. Sie soll aber keine Wertentscheidung vorausnehmen oder voraussetzen. Das ist nicht Aufgabe einer Verfassung, das ist die Aufgabe der Menschen im Gemeinwesen, ihre Wertentscheidungen zu treffen, und es gibt unterschiedliche. Das müssen und sollten wir akzeptieren.
Noch einmal: Denjenigen, die glauben, wenn sie Gott wie eine Monstranz vor sich hertragen, seien sie sittlich-moralisch höhergestellt gegenüber anderen, sage ich: Das ist mit Sicherheit nicht der Fall.
Ich werbe dafür, dass sich Menschen anständig verhalten. Das tun sie aber nicht, weil ein Gottesbezug in der Verfassung steht, sondern weil sie sich als Menschen vernünftig verhalten. Unser Apell an jeden kann sein, auf Regeln zurückzugreifen, auf die wir uns in unserem Gemeinwesen verständigt haben. Wenn ich Sie genau wie Herrn Breitner ernst nehmen würde - ich finde es bezeichnend, dass sich Mitglieder der Regierung, die nicht Abgeordnete sind, in dieser Debatte entsprechend zu Wort melden -,
müssten Sie konsequenterweise in den Gerichtssälen wieder das Kreuz aufhängen, und zwar deshalb, weil auch dort Urteile über Menschen getroffen werden auf der Grundlage sittlich-moralischer Werte, auf die wir uns verständigt haben, in Ansehung von Gott - wenn Sie es ernst meinen, dass die Verfassung das beinhalten muss.
- Ja, selbstverständlich. - Ich glaube das definitiv nicht. Deshalb wird meine Fraktion überdeutlich einem Gottesbezug in der Verfassung nicht zustimmen. Das Gemeinwesen dient allen, nicht nur denjenigen, die glauben, sie seien anders als andere. Herzlichen Dank.
- Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werbe bei dieser wichtigen Debatte, die wir führen und die viele Menschen im Land Schleswig-Holstein, wenn nicht gar alle in irgendeiner Weise betrifft, dafür, dass wir die gebotene Toleranz wahren. Ich halte es für angemessen, dass auch Regierungsvertreter ihre Meinung dazu sagen, auch wenn sie nicht Abgeordnete des Parlaments sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will nicht interpretieren, was andere gesagt haben. Allerdings ist bei mir der Eindruck entstanden - ob das nun so ist oder nicht -, dass Fragen an den Gottesbezug in der Verfassung gestellt werden, die ich nicht so sehe. Zum Beispiel kennt auch die amerikanische Verfassung keinen Gottesbezug.
- Das ist Fakt. Über Fakten brauchen wir uns nicht zu streiten, höchstens mit Ihnen, Herr Arp. Es ist Fakt, dass die amerikanische Verfassung keinen Gottesbezug kennt. Auf den Banknoten ist er drauf: „In God we trust.“ Das ist vielleicht ein sehr spezieller Bezug, und ich weiß auch nicht, ob das mit den Händlern und dem Tempel mit der Bibel zusammenhängt, aber okay, akzeptiert.
Dieser Staat hat keine totalitäre Phase in seiner demokratischen Geschichte. Für mich ist es empirisch nicht nachvollziehbar, dass der Gottesbezug damit begründet wird, dass wir nicht in unserer eigenen Weltlichkeit gefangen seien, sondern höhere Werte hätten. Auch ich - Herr Kubicki hat es gesagt - bin Christ, war es mein ganzes Leben lang.
Ich hätte übrigens auch noch eine Frage zum zweiten Gebot: Du sollst Gottes Namen nicht missbrauchen. Ich weiß nicht, ob das alle bei dieser Debatte im Hinterkopf haben.
Um auf die Kernfrage, die hier gestellt worden ist, zurückzukommen: Ich glaube nicht, dass unsere bisherige Verfassung ohne Gottesbezug dazu geführt hat, dass die gemeinsamen Werte in irgendeiner Weise gelitten haben.
Ich glaube auch nicht, dass das in Zukunft anders sein würde, wenn er fehlen würde. Das würde übrigens auch ein interessantes Licht auf die Arbeit dieses Parlaments in den letzten 60 Jahren werfen. Ich weiß nicht, ob das wirklich angemessen ist und man sich an der Stelle wirklich damit beschäftigt, welche Werte dahinterstehen. Sonst hätte man beispielsweise den Vorschlag akzeptieren können, der auch aus unserer Mitte kam, in die polnische Verfassung hineinzugucken. Da steht - meiner Meinung nach sehr weise -: Diese Verfassung ist für die Menschen, die ihre Werte aus Religion und Gott beziehen, und auch für die Menschen, die ihre Werte aus anderen Quellen beziehen. Das ist eine sehr weise Formulierung, weil sie deutlich macht, dass die Verfassung für alle da ist, die die gleichen Werte teilen
Es hat einmal jemand gesagt: Als Sozialdemokrat kommt man entweder vom Sozialismus oder von der Bergpredigt. Beide kommen zu dem Punkt, dass Gerechtigkeit ein wichtiger Wert ist, den sie leben wollen. Es ist aber nicht wichtig, wie sie dahin gekommen sind, ob man über Buddhismus, über Christentum, über Induktion, über Kant oder anderes zu den Werten kommt. Wichtig ist, dass wir uns auf die Werte einigen, und der zentrale Wert ist, dass wir den Menschen in den Mittelpunkt unserer Tätigkeit und Verantwortung stellen. Ich habe Verantwortung vor den Menschen, die mich gewählt haben. Ob ich eine Verantwortung vor Gott trage, werden wir eventuell zu irgendeinem Zeitpunkt einmal ausmachen müssen, aber das ist schlicht und ergreifend nicht die Frage einer demokratischen Legitimation.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und hoffe, dass wir in den gemeinsamen Beratungen aufhören, Dinge aufzuladen und uns gegenseitig Stöckchen hinzuhalten, um uns einsortieren zu wollen. Denn
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir die Debatte sorgfältig angehört und habe keinen Beifall gespendet, weder bei dem einen noch bei dem anderen Punkt. Ich will meine persönliche Meinung dazu gar nicht äußern - die ist den meisten bekannt -, die ich als Abgeordneter habe und nicht in der Funktion als Fraktionsvorsitzender.
Ich möchte etwas zu der Art der Debatte und dem sagen, worüber wir hier reden. Wir haben 69 Abgeordnete in diesem Landtag, und jeder hat gute Gründe für die eine oder die andere Position. Ich bin froh darüber, dass bei der Abstimmung am Ende jeder nach seinem Gewissen entscheidet.
Das ist gut so, das halte ich für notwendig. Ich finde es gut, leidenschaftlich zu debattieren und zu versuchen zu überzeugen. Ich finde es problematisch, wenn mit Unterstellungen gearbeitet wird, gerade in einer solchen Debatte, weil das die Gewissensentscheidung entwertet. Denn die Gewissensentscheidung besteht darin, dass wir nicht eine normale Mehrheitsentscheidung herbeiführen.