Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Albig, der letzte Satz war eine richtig gute Nachricht, denn das, was Sie vorher an Beteiligungsmöglichkeiten dargestellt haben, die das Parlament hatte, ging alles ausnahmslos auf Anträge der CDU zurück: Ausschussberatung, Landtagsbefassung - alles ist auf unsere Initiative hin erfolgt. Das werfe ich Ihnen nicht vor. Das haben wir gern gemacht.
Wenn wir bisher den Informationsstand hatten - im Übrigen von der Kanzlei der Hamburgischen Bürgerschaft -, dass am 6. August 2014 der Vertrag unterzeichnet wird, und Sie heute ausführen, dass Sie in die zweite Septemberhälfte gehen wollen, dann ist das für mein Empfinden eine wichtige Entscheidung. Es bietet in der Tat die Möglichkeit, dass wir als Parlament uns mit den Dingen noch einmal auseinandersetzen; denn bis dato, bis zu Ihren Ausführungen eben, war der Stand der Dinge der, dass die Unterlagen offensichtlich am 27. Juni 2014 gezeichnet worden sind. Das ist richtig. Der Kollege Eichstädt hat heute Morgen darauf hingewiesen, Mails nicht nur zu empfangen, sondern auch zu öffnen und die erste Seite zu lesen. Ich empfehle, auch die zweite Seite zu lesen, auf der nämlich der handschriftliche Vermerk ist, dass sie die Staatskanzlei erst am 30. Juni 2014 verlassen haben. Sie wissen alle, wie lange eine Verumdruckung dauert. Eine Beratung am 2. Juli 2014 im Innen- und Rechtsausschuss wäre so oder so ausgeschlossen gewesen.
Genau deswegen ist es ein gutes und richtiges Signal, wenn wir jetzt die Möglichkeit bekommen, uns nach der parlamentarischen Sommerpause mit den Themen noch einmal auseinanderzusetzen. Bis dahin können wir die Anhörungsergebnisse auswerten. Ich denke, es ist vor allem auch wichtig rückzukoppeln, welche Konsequenzen die Landesregierung aus den Anhörungsergebnissen zieht.
Vielen Dank, Herr Kollege. Vielleicht die Vorabbemerkung: Ihnen ist sicherlich bekannt, dass sich Ausschüsse im Wege der Selbstbefassung auch mit medienpolitischen Themen - wie dieses eines ist auseinandersetzen können. Das kann auch im September gut im Innen- und Rechtsausschuss geschehen.
Ich habe aber eine Frage, und zwar: Ich wundere mich ein bisschen darüber, dass Sie in diesem Punkt - ich habe das in meiner Rede auch angesprochen - etwas beantragen, was Sie als Grundsatz - nicht Sie persönlich, aber Ihre Kollegen Dornquast und Schlie - im Verfassungsausschuss abgelehnt haben. Es gab ja Vorschläge, die auch die Form der Parlamentsbeteiligung bei Staatsverträgen ausweiten wollten. Das hat aber gerade Ihre Fraktion explizit abgelehnt. Ich frage mich, wie das jetzt mit dem zusammenpasst, was Sie in diesem Antrag bei diesem einen Staatsvertrag fordern.
Das will ich Ihnen gern erklären, lieber Kollege Andresen. Zum einen wundere ich mich ein bisschen, dass Sie sich dagegen sträuben, dass wir eine Passage aus Ihrem Koalitionsvertrag zur Grundlage des Antrags machen. Das war ja Ihre Forderung.
Nur dadurch, dass ich sie in einem Antrag zitiere, kann sie ja nicht plötzlich falsch werden - vermute ich einmal.
der Vergangenheit des Öfteren erlebt - sind in aller Regel derartig intensiv ausverhandelt und festgezurrt, dass es in der Tat schwierig ist, eine ernsthafte Parlamentsbeteiligung hinzubekommen.
Ich habe explizit auf diesen Staatsvertrag abgehoben, weil es nur zwei Partner sind - Hamburg und Schleswig-Holstein - und weil das Interesse der Hamburger an der Veränderung dieser Regelung ausgesprochen gering ist. Die betrifft eigentlich nur Schleswig-Holstein, marginal vielleicht Hamburger Privatsender, die auch im Hamburger Umland zu empfangen sind. Deswegen ist es den Hamburgern auch - flapsig gesagt - relativ egal, was wir hier machen. Wenn man das einmal durchexerzieren möchte, wie wir Parlamentsbeteiligung bei Staatsverträgen hinbekommen, gibt es keinen einfacheren Staatsvertrag als diesen.
Herr Abgeordneter, jetzt gibt es noch viel mehr Bedarf, weitere Fragen zu stellen oder Bemerkungen zu machen. Zunächst einmal erbittet Lars Harms das Wort zu einer solchen. Gestatten Sie diese?
Vielen Dank, Herr Kollege. Ich wollte auch keine Frage stellen, sondern nur einen Hinweis dazu geben, was Sie vorhin daraus geschlossen haben, dass der Ministerpräsident gesagt hat, im September würden wir uns noch einmal damit befassen. Es ist die übliche Vorgehensweise, das ist ja ein Gesetz, die wir da verfolgen, dass wir uns in erster und zweiter Lesung damit beschäftigen. Das heißt also - daran sollte man immer denken -, dass wir uns damit befassen werden. Aber Sie haben daraus geschlossen, dass dann am 6. August 2014 keine Unterschriften geleistet werden.
- Das Verfahren ist meines Wissens immer so, dass die Unterschriften geleistet werden und das Parlament das dann entsprechend be
stätigen muss. Das heißt, ohne dass ich das Verfahren kenne und ohne dass ich die Zeitabläufe kenne, wollte ich nur darauf hinweisen, dass es möglicherweise auch andersherum ist. Nicht, dass hinterher skandalisiert wird, wenn das doch so sein sollte. - Einfach nur, dass man das weiß. Inhaltlich ist es in Ordnung, dass wir uns über Parlamentsbeteiligung und alles unterhalten. Aber sollte das Verfahren so sein, dass erst unterschrieben wird und dann der Staatsvertrag hier zur Beschlussfassung vorgelegt wird, ist das eigentlich ein übliches Verfahren.
- Da haben Sie völlig recht, dass das das übliche Verfahren ist. In der Tat habe ich aber die Ausführungen des Ministerpräsidenten eben so verstanden, dass die Unterzeichnung mit den Hamburgern vom geplanten 6. August in den September 2014 verschoben worden ist. Wenn ich das jetzt falsch mitbekommen habe, würde ich Sie, Herr Ministerpräsident, bitten, das zu korrigieren. In der Tat ist die Beratung über den geschlossenen Staatsvertrag eine relativ witzlose Sache, weil wir alle wissen, dass man gesichtswahrend aus der Nummer nicht wieder herauskommt.
Herr Kollege Bernstein, ich bin etwas überrascht über Ihre Aussage, dass wir bei diesem Staatsvertrag, den wir jetzt mit Hamburg schließen werden, uns besonders gut einbringen können und es sich da lohnt, weil es so schön einfach ist. Darf ich Sie so verstehen, dass Sie Ihr Verfahren, das zu einer Verbesserung des Parlaments führen soll - das ist auch unsere Absicht -, nur bei einfachen Staatsverträgen anwenden wollen? Ich sage nämlich einmal: Wir möchten das in ganz besonderer Weise auch bei komplizierteren. Oder habe ich Sie da falsch verstanden?
- Den Ansatz, wie Sie ihn gerade darstellen, dass wir auch mehr Parlamentsbeteiligung bei den komplizierteren Staatsverträgen hinbekommen wollen,
Ich möchte noch auf den Punkt eingehen, den Herr Eichstädt und den Sie, Herr Ministerpräsident, ansprachen: Was ist denn die Alternative der CDU? Ich empfehle an der Stelle einen Blick in das Protokoll des Innen- und Rechtsausschusses vom 5. Februar 2014. Das ist immerhin fünf Monate her. Da habe ich für unsere Fraktion ausgeführt, dass wir uns durchaus vorstellen können, darüber zu reden, lokales Radio in Schleswig-Holstein einzuführen ausschließlich auf ehrenamtlicher Basis -, weil wir dann zum einen die Abgrenzungsproblematik wie viele Frequenzen wir kommerziell zur Verfügung stellen wollen und wie viele nur ehrenamtlich, loswerden und zum anderen die Verwerfung im Werbemarkt nicht riskieren. Das ist nach wie vor das Kompromissangebot der Union, das gilt.
Ich bin gern bereit, dass wir in den jetzt hoffentlich möglichen Beratungen darüber sprechen, wie wir für ehrenamtliches Radio eine solide Finanzierung hinbekommen. Der bisherige Verweis auf die Medienstiftung wird da nicht ausreichen. Da wird man mehr machen müssen, damit das Ganze funktioniert. Aber ich sehe durchaus Spielraum, hier zu einer Einigung zu kommen.
Herr Abgeordneter, Ihr Fraktionsvorsitzender möchte mit Ihnen sprechen. Gestatten Sie eine Bemerkung des Abgeordneten Callsen?
Herr Kollege Dr. Bernstein, um nicht den Eindruck entstehen zu lassen, es gehe nur um einfache Staatsverträge: Würden Sie mir angesichts der Tatsache, dass die Koalitionsfraktionen in der Vergangenheit immer einen gemeinsamen Ausschuss, eine gemeinsame parlamentarische Beratung gerade mit Hamburg gefordert haben, recht geben in der Analyse, dass gerade dieser Rundfunkstaatsvertrag mit Hamburg auch in der Parlamentsbeteiligung ein gutes Beispiel für gelebte norddeutsche Kooperation zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein gewesen wäre?
- Das wäre mit Sicherheit ein gutes Beispiel dafür gewesen. Ich bin ziemlich sicher, dass wir mit dem Kompromissvorschlag, den ich gerade noch einmal für die Union wiederholt habe, in Hamburg offene Türen einlaufen werde, denn die einzige Stellungnahme - so weit ich in den vergangenen Stunden die Gelegenheit hatte, die Stellungnahmen anzusehen -, die aus Hamburg kommt, stammt vom Alsterradio. Die wenden sich explizit gegen das kommerzielle lokale Radio in Schleswig-Holstein. Wenn wir diesen Streitpunkt noch ausräumen könnten, wären wir sicherlich gut davor.
Vielen Dank. Damit liegen mir für diesen Tagesordnungspunkt keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Beratung.
Wenn ich es richtig verfolgt habe, ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer den Antrag Drucksache 18/1961 sowie den Änderungsantrag Drucksache 18/2127 als selbstständigen Antrag dem Innen- und Rechtsausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind die Mitglieder der FDP-Fraktion, der CDU-Fraktion sowie der Fraktion der PIRATEN. Wer lehnt die Ausschussüberweisung ab? - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Wer enthält sich? - Das ist niemand. Damit ist mehrheitlich die Ausschussüberweisung abgelehnt worden.
Es ist dann beantragt worden, über die Anträge in der Sache abzustimmen. Ich schlage vor, abweichend von der Geschäftsordnung den vorliegenden Änderungsantrag zu einem selbstständigen Antrag zu erklären. - Widerspruch sehe ich nicht, also werden wir so verfahren. Ich lasse zunächst über den Antrag der CDU-Fraktion, Drucksache 18/1961, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der CDU-Fraktion sowie der Fraktion der PIRATEN. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Mitglieder der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Wer enthält sich? Das sind die Kolleginnen der FDP.
Ich lasse über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2127 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind erwartungsgemäß die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Fraktionen von CDU und PIRATEN. Wer enthält sich? - Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen.
Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich Sie bitten, mit mir gemeinsam Mitglieder der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Schleswig-Holstein auf der Tribüne zu begrüßen. Es sind Gäste des Herrn Abgeordneten Dr. Axel Bernstein. - Herzlich willkommen hier im Kieler Landeshaus!