Protocol of the Session on August 24, 2012

Frau Ostmeier hat an der Stelle natürlich recht: Auch die Frage der Personalentwicklung in Bezug auf die Zahl muss eine Rolle spielen, wie das künftig umgesetzt wird, um die Anforderungen an Strafvollzug und Resozialisierung erhalten zu können. Das gilt auch für den offenen Strafvollzug, bei dem es nach meiner Kenntnis viele - vielleicht viel zu viele - freie Plätze gibt. Auch das wäre zu klären und nachzuholen.

Ansonsten freue ich mich über die Inhalte des Berichts, weil nun nach Jahren des Stillstandes wieder gehandelt wird. Es gibt eine klare Botschaft für den Standort Itzehoe - Frau Ostmeier, ich jedenfalls habe das so herausgehört -, ohne dass irgendjemand die Frage nach der Existenzberichtigung des Landgerichtsbezirks stellt. Auch das ist in der Vergangenheit ja immer wieder einmal aufgetaucht. Auch das hat niemand vor, das spielt überhaupt keine Rolle.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Ostmeier von der CDU-Fraktion?

Bitte schön.

Sehr verehrter Kollege Rother, glauben Sie, dass die aktuelle Entscheidung der Justizministerin, den geplanten Neubau des Hauses B in Lübeck zurückzustellen, in der JVA Lübeck zu einer Beruhigung und Planungssicherheit geführt hat?

Das hat die JVA Lübeck relativ wenig berührt, weil das ein separater Bereich ist, zwar auf dem Gelände, aber mit eigenen Anforderungen. Es würde nur zu einer Entlastung kommen, wenn die bisher durch die Sicherungsverwahrten belegten Hafträume dann den anderen Strafgefangenen zur Verfügung stünden. Das sind momentan zehn Hafträume, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, und nicht mehr. Das würde natürlich zu einer gewissen Entlastung führen, aber mehr ist es dann auch nicht.

(Barbara Ostmeier [CDU]: Darf ich eine Zu- satzfrage stellen?)

- Gern.

Machen Sie!

Haben Sie nach der Entscheidung mit der Anstaltsleitung in Lübeck Gespräche geführt? Wir haben nämlich Gespräche geführt. Ich frage deshalb, weil ich dort andere Signale mitbekommen habe, dass der Neubau des Hauses B, der zusätzlich 80 Haftplätze schaffen sollte, unabhängig von der wirtschaftlichen Berechtigung dort schon erwartet wurde. Oder wollen Sie im Umkehrschluss sagen, das habe keinen gestört? Dann frage ich mich natürlich, ob der Neubau des Hauses B tatsächlich erforderlich ist.

Nein, der Neubau des Hauses B ist insoweit erforderlich - da haben Sie recht -, weil es dann sozusagen einen Mitnahmeeffekt für die anderen Strafgefangenen gäbe, die sich natürlich auf ähnlich strukturierte Hafträume freuen könnten, weil die besser ausgestattet sind als das, was da ist. Herr Kubicki hat das zutreffend geschildert. Es muss natürlich geschaut werden, welche andere Lösung man dann für den Bereich Lübeck findet. Die Um- und Neubaumaßnahmen für Lübeck - so habe ich den Bericht der Frau Ministerin verstanden - sind überhaupt nicht vom Tisch. Als Lübecker Abgeordneter werde ich mich natürlich - zumal die JVA Lübeck in meinem Wahlkreis liegt - ganz besonders darum kümmern und ein Auge darauf haben. Ich habe mit der Anstaltsleitung danach nicht gesprochen, kenne aber natürlich den Vorgang.

(Thomas Rother)

Eine Aufgabe der JVA Flensburg ist zurzeit und auf längere Sicht gar nicht möglich. Das liegt an den Zahlen der Haftplätze. Das könnte nur geschehen, wenn an anderer Stelle massiv Kapazitäten aufgebaut würden. Die Kapazitäten der Untersuchungshaft sind an dieser Stelle weiter erforderlich. Das heißt nicht, dass alle anderen Standorte darunter zu leiden hätten. Das Modernisierungsprogramm - Frau Ministerin Spoorendonk hat es gesagt - wird weitergeführt.

Sachgerecht ist die Entscheidung aus meiner Sicht auch in Bezug auf die Durchführung der Sicherungsverwahrung. Diejenigen, die schon in der letzten Wahlperiode dabei waren, können sich hoffentlich noch sehr gut an die Eierei des alten Justizministers und seines Staatssekretärs erinnern, die es leider nicht geschafft haben, eine Lösung für die Unterbringung zu finden, die der Rechtsprechung gerecht wird, die eine geeignete therapeutische Versorgung der verwahrten Personen ermöglicht und dabei auch noch wirtschaftlich ist. Unklar ist nur, ob es sich dabei um Unvermögen oder Desinteresse, wie man manchmal den Eindruck hatte, der beiden Herren handelte. Aber das ist nun Gott sei Dank Geschichte.

Frau Ministerin, Sie haben es geschafft, in dieser Frage eine Lösung voranzubringen. Alle Achtung!

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Zuruf Abgeordneter Wolfgang Kubicki [FDP])

- Herr Kubicki, weit wichtiger als die Ortsfrage ist die Frage, wo diese Menschen sinnvoll untergebracht sind. Dazu gehört eben auch - das ist ja zu Zeiten von Herrn Schmalfuß anfangs im Justizministerium angedacht worden -, eine Differenzierung nach Delikten, deren Begehung künftig vermieden werden soll. Ein Mörder ist nun einmal anders zu behandeln und zu therapieren als ein Vergewaltiger. Daher ist der Gedanke der Unterbringung einer größeren Personengruppe an einem Ort wirklich sinnvoller als Lokalpatriotismus, den man natürlich in allen Ehren halten muss.

Wir müssen natürlich auch die Frage, die Sie zutreffend aufgeworfen haben, bezüglich des Abstands vom normalen Vollzug und die Größe und Ausstattung der Räume abschließend klären. Frau Ostmeier hat auf die Wirtschaftlichkeit und den Kostenvorteil bei Hamburg hingewiesen. Wenn ich das richtig verfolgt habe, sind das 40 € pro Platz und Tag gegenüber einer schleswig-holsteinischen Lösung, wenn ich an die alten Zahlen aus dem Ministerium denke.

(Zuruf Abgeordneter Wolfgang Kubicki [FDP])

Das mag zwar verlocken, aber es darf natürlich nicht außer Acht gelassen werden, was Sie hier genannt haben. - Es waren 290 € zu Zeiten von Herrn Schmalfuß.

(Zuruf Abgeordneter Wolfgang Kubicki [FDP])

- Laut Veröffentlichung 250.

Ich schlage vor, Sie gehen zum Mikrofon, stellen eine Frage, und dann geht das. - Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Sie haben sicherlich noch die Möglichkeit, der Frau Ministerin eine Frage zu stellen.

(Zuruf Abgeordneter Wolfgang Kubicki [FDP])

- Vielleicht habe ich falsche Zahlen. Das mag sein. Ich kann mich nur auf das verlassen, was veröffentlicht wurde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn das alles falsch wäre, was ich hier sage, warum hat die alte Landesregierung dann nicht längst in Lübeck bauen lassen? Die Möglichkeit wäre ja gegeben gewesen. Die Pläne liegen schon sehr lange in der Schublade. Zeit wäre gewesen. Die GMSH hatte das alles schon vorbereitet. Frau Ostmeier hat auf Haus B hingewiesen.

Auch die alte Landesregierung hat die Kooperation auf der norddeutschen Ebene als sinnvoll erachtet. Es ist nur nicht zu einer Einigung gekommen und auch nicht zu einer Differenzierung nach Tätergruppen. Das ist alles gescheitert. Hinzu kommt, dass eine Unterbringung in einem bestehenden abgegrenzten Teil der JVA Lübeck, wie es ja auch in Rede stand, zur Folge gehabt hätte, dass sich die Belegungssituation im normalen Vollzug verschärft hätte. Genau das ist vermieden worden, und das ist auch richtig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bericht der Ministerin hat deutlich gemacht, dass wir im Strafvollzug in Schleswig-Holstein auf einem guten Weg sind. Probleme werden zielgerichtet angegangen und nicht ausgesessen. Das ist für die kurze Regierungszeit für das Land ein sehr gutes Signal für den Vollzug, für die Bediensteten und die Einsit

(Thomas Rother)

zenden dort, aber auch für die Öffentlichkeit, die Bürgerinnen und Bürger, die vor gefährlichen Straftätern zu schützen sind.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Burkhard Peters von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu seiner ersten Rede im Schleswig-Holsteinischen Landtag.

(Beifall)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Situation der Gefangenen in Schleswig-Holstein ist nicht optimal, und die knappen Haushaltsmittel machen die Situation wahrlich nicht einfacher. Ich danke Ministerin Spoorendonk daher sehr herzlich für ihre ehrliche Darstellung der Dinge. Nur wenn man die Dinge beim Namen nennt, kann man sie ändern.

Ich danke auch der FDP-Fraktion, dass sie dieses wichtige Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat. Ihre Beweggründe mögen nicht nur das Schicksal der inhaftierten Menschen im Auge gehabt haben. Es ist trotzdem wichtig, über die JVAs und ihre Zukunft zu sprechen. Aus unserer Sicht ist der Antrag allerdings verkürzt: Eine menschenwürdige Unterbringung bemisst sich nicht nur an Gebäuden, sie bemisst sich an Inhalten. Wir wollen nicht nur über die Zukunft der Gebäude der JVAs sprechen, sondern über die Zukunft in den JVAs.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Ostmeier?

Ich denke, es ist nicht üblich, während einer Jungfernrede Zwischenfragen zu stellen. Aber beim nächsten Mal gerne.

Wir freuen uns, dass es der Ministerin gelungen ist, in kurzer Zeit zu erledigen, was die alte Regierung versäumt hat: eine Übergangslösung für die Sicherungsverwahrten in Schleswig-Holstein zu finden, die es der Regierung ermöglicht, in Ruhe eine konstruktive Lösung zu finden. Dabei stehen wir

Grünen einer möglichen Kooperation mit Hamburg auch in der Zukunft offen gegenüber. Aber wir wollen ehrlich dazu sagen: Die menschenwürdige Unterbringung ist für uns der zentrale Punkt. Menschenwürde kenne keine Haushaltsnot, wurde neulich im Zusammenhang mit dem Asylbewerberleistungsgesetz erklärt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD)

Wir würden uns wünschen, wenn das auch für die Gefangenen und Sicherungsverwahrten in Schleswig-Holstein gilt. Wir sind uns einig, dass sich Menschenwürde nicht allein an Quadratmetern und Nasszellen bemisst, Herr Kubicki.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Aber auch!)

- Auch. - Aus therapeutischer Sicht wird gutgeheißen, dass eine gemeinsame Unterbringung Chancen für die Menschen im Therapievollzug eröffnet. Aber Maßgabe muss sein, dass Schleswig-Holstein seine Standards und seinen Einfluss auf deren Ausgestaltung grundsätzlich behält. Dazu gehören Arbeits- und Therapieangebote genauso wie das pädagogische Personal und der persönliche Freiraum der Untergebrachten.

Mit dem Arbeitsangebot in der JVA Flensburg spricht die Ministerin einen für uns entscheidenden Punkt an. In einem menschenwürdigen Vollzug muss ein vernünftiges Beschäftigungsangebot bestehen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Abgeordneter Dr. Ralf Stegner [SPD])

Bei der jetzigen Auslastung ist eine Schließung von Anstalten nicht opportun. Die Überbelegung ist ein Warnsignal dafür, dass wir dringend etwas tun müssen. Zunehmend werden Probleme im Vollzug beschrieben, wie die hohe Gewalt, der Drogenkonsum oder Strukturen organisierter Kriminalität, auf die es keine ausreichenden politischen Antworten gibt. Bei der Überbelegung ist an eine Resozialisierung kaum zu denken. Die vor einem Monat veröffentlichte Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen zu Gewalterlebnissen in den Haftanstalten macht deutlich, dass ein Viertel der Inhaftierten Gewalt seitens Mitgefangener erlebt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bei den jetzigen politischen Gegebenheiten ist eine größere Aufstockung des Justizetats nicht abzusehen. Das entbindet uns jedoch nicht davon, den Vollzug zu modernisieren und neu zu denken. Den Inhaftierten muss die Möglichkeit gegeben werden, sich in

(Thomas Rother)