Es ist eine beliebte Taktik, Vorwürfe zurückzuweisen, die niemand erhoben hat. Deswegen lege ich gerade auch als ehemaliger Innenminister großen Wert darauf, dass nicht ein einziges kritisches Wort über die Beamten im Innenministerium gefallen ist. Ganz im Gegenteil.
Die Beamten im Innenministerium sind hervorragend, und sie setzen sogar sehr schlechte Gesetze um, die das Parlament beschlossen hat. Das ist eben der Unterschied, auf den hinzuweisen ist. Das ist ihnen nicht nur nicht vorzuhalten, sondern dafür verdienen sie im Gegenteil Lob und Anerkennung. Von der SPD-Fraktion haben sie sie jedenfalls. Erwecken Sie also bitte nicht den Eindruck, wir hätten die Beamten kritisiert. Diese setzen vielmehr das um, was Ihre schwarz-gelbe Koalition zuvor beschlossen hat - so sieht das unsere Verfassungsordnung vor -, auch wenn das sehr schlechte Gesetze waren.
Zweiter Punkt. Zu versuchen, den früheren Oberbürgermeister der Stadt Kiel oder andere in Anspruch zu nehmen, geht daneben, weil es das eine ist, unter geltendem Recht Dinge zu tun, die man so oder so bewerten kann,
und es ein anderes ist, dieses Recht ändern zu wollen und das Online-Pokern zuzulassen, was überall in Deutschland, außer in Schleswig-Holstein, verboten ist. Das ist ein großer Unterschied, meine sehr verehrten Damen und Herren. Auf diesen lege ich wert.
Drittens versuche ich, Ihnen das, was Herr Kollege Dolgner schon versucht hat, noch einmal zu erklären, was es mit der Geldwäsche auf sich hat, weil man intellektuell nicht aufgeben und es weiter versuchen sollte, damit es vielleicht auch bei Ihnen einmal erfolgreich ist. Geldwäsche funktioniert eben nur, wenn es für illegale Aktivitäten einen legalen Anker gibt. Sie schaffen den legalen Anker, und Sie schaffen ihn eben nur in SchleswigHolstein. Deswegen werden jene, die das machen
wollen, sich nach Schleswig-Holstein begeben, weil es hier dann am einfachsten ist. Das ist der Punkt, über den wir hier reden, meine sehr verehrten Damen und Herren, und das ist doch argumentativ gar nicht so schwer zu begreifen.
Ich verstehe auch gar nicht, warum Sie auf das Argument nicht eingehen. Sie können jeden Beamten im LKA oder im Bundeskriminalamt, der sich mit organisiertem Verbrechen und Geldwäsche befasst,
oder jeden Forscher, der sich in Hamburg damit befasst, fragen, was denn neben den Spielhallen am einfachsten ist. Sie werden Ihnen sagen: Bei Spielhallen müssen Sie noch physisch anwesend sein, beim Online-Poker müssen Sie das nicht. Wenn ein Land, das im Gegensatz zu allen anderen, die das aus guten Gründen verbieten, zulässt, dann muss man einfach sagen - den Vorwurf kann ich Ihnen einfach nicht ersparen -, dass Sie damit dazu beitragen, dass Geldwäsche in Schleswig-Holstein leichter wird, dass sie attraktiver wird, dass man im Endeffekt Ganoven hilft, ihre Geschäfte zu machen. Das lehnen wir und 15 andere Länder aus gutem Grund ebenfalls ab. Deswegen ändern wir das, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es zieht mir die Schuhe aus, den Kollegen Stegner hier zu hören. Das war eine Rede bar jeglicher Sachkenntnis, voller Polemik ohne Ende.
Denn bei der Regelung zum Online-Poker, die sinnvollerweise vom Ministerium geschaffen worden ist, ist Geldwäsche ausgeschlossen, und zwar deshalb, weil Sie nur mit einer Kreditkarte spielen können und nur auf diesem Weg etwas hinein- und wieder herausgehen kann. Sie können nichts einzahlen; Sie können nur mit dem operieren, was Sie damit gewonnen haben. Bei dem Weg, den wir beschritten haben, können Sie die Geldwäsche fak
tisch ausschließen. Wenn Sie das nicht zur Kenntnis nehmen wollen, weil das nicht in Ihre Polemik passt, tut mir das leid. Aber da uns noch mehr Leute als nur die wenigen hier in Schleswig-Holstein zuhören, soll auch - möglicherweise europaweit zur Kenntnis genommen werden - ich möchte mich bei den Menschen entschuldigen, dass wir bei uns hier Politiker haben, die so etwas in den Raum werfen -
- Ja, es ist doch peinlich, nach draußen feststellen zu müssen, dass der Fraktionsvorsitzende der SPD keine Ahnung hat.
Herr Dr. Stegner, so einfach kommen Sie mir nicht vom Acker. Dazu möchte ich auch den Ministerpräsidenten noch hören - wenn er den Mut hat, nach vorn zu kommen.
Sie polemisieren hier gegen die Unternehmen, die im Sportwettenmarkt tätig sind. Sie sagen, das seien kriminelle Organisationen - das kam in Ihrer Rede vor -, die der Prostitution und der Geldwäsche Vorschub leisteten. Niemand hat den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel gezwungen, eines dieser Unternehmen, die Sie so skizzieren, nach Kiel einzuladen. Das Gesetz hat ihn nicht gezwungen zu sagen: Kommt nach Kiel. Das steht nirgendwo in dem Gesetz. Er hat es von sich aus getan.
Sie haben doch mit Betfair verhandelt. Ist das eines dieser unseriösen Unternehmen? Ist bwin ein unseriöses Unternehmen? Nennen Sie einmal Ross und Reiter, Herr Dr. Stegner, anstatt nur allgemein zu polemisieren!
Ich finde die Schizophrenie in der Argumentation der Sozialdemokraten recht bemerkenswert. Der Oberbürgermeister lädt „zum Wohl der Stadt Kiel” alle ein, nach Kiel zu kommen, und der Fraktionsvorsitzende der SPD, Dr. Stegner, sagt: Alles unseriöse Unternehmen, die der Geldwäsche und der Prostitution Vorschub leisten. Nennen Sie mir den Paragrafen und die Verordnung, die Herrn Albig gesetzlich gezwungen haben, nur einen einzigen einzuladen! Ich sage es gern noch fünfmal, weil Sie das erklären müssen. Denn wenn Stegner so argumentiert, wie er argumentiert, haut er dem Ministerpräsidenten voll ins Gesicht.
Denn damit sagt er, er sei derjenige, der in Schleswig-Holstein der Geldwäsche und der Prostitution Vorschub geleistet habe. Ich sage es immer wieder: Herr Stegner, eigentlich ist das kein Angriff auf uns, sondern auf Herrn Albig. Weil Sie nicht Ministerpräsident werden konnten, versuchen Sie alles Mögliche.
Machen Sie so weiter. - Ich darf noch sagen: Blasen Sie sich nicht so auf! Auch Sie haben hier im Parlament nur die Mehrheit von einer Stimme. Wir werden schauen, wie lange das hält. Aber ich bin sehr froh - das will ich ausdrücklich sagen; es war ja Schlimmeres zu befürchten -, dass wir einen Innenminister haben, der dem Kollegen Stegner schon einmal erklärt hat, wie Recht und Gesetz aussehen und dass das nicht nur politische Willkür sein kann.
Wir werden in aller Ruhe und Gelassenheit sehen, was in drei, vier Monaten geschieht. Nach der Befragung der Europäischen Kommission treffen wir uns alle wieder. Darauf bin ich sehr gespannt, Herr Dr. Stegner. Dann diskutieren wir entsprechend weiter.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung. Es ist beantragt worden, die Gesetzentwürfe Drucksachen 18/79 und 18/104 sowie die Änderungsanträge Drucksachen 18/107 und 18/108 dem Innenund Rechtsausschuss und mitberatend dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Eine Sekunde bitte, offenbar gibt es eine Irritation. - Frau Dr. Bohn, bitte, zur Geschäftsordnung.
Uns liegen andere Informationen in der Fraktion vor. Wir beantragen, zu den Anträgen Drucksachen 18/107 und 18/108 eine Abstimmung in der Sache durchzuführen. Für die anderen Anträge beantragen wir - wie von Ihnen angekündigt - die Überweisung an die Ausschüsse.
- Ja, ich weiß, worum es geht. Es gab vorhin hier auch schon eine Irritation. Ich muss kurz noch einmal nachdenken, wie wir das dann machen.
Das war also das, was wir vorhin auch schon überlegt hatten. Ich schlage vor, die beiden Anträge Drucksachen 18/107 und 18/108, die gerade angesprochen wurden, zu eigenständigen Anträgen zu erklären. - Wenn es da keinen Widerspruch gibt, können wir über sie in der Sache abstimmen.
Dann machen wir es so, dass wir zunächst einmal über den Antrag Drucksache 18/107, das ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, in der Sache abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN. Wer diesen Antrag ablehnt, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Das sind die Kolleginnen und Kollegen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW.
Dann lasse ich über den Änderungsantrag - ebenfalls von der CDU-Fraktion -, Drucksache 18/108, abstimmen. Es handelt sich hier ebenfalls um eine Abstimmung in der Sache. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Stimmen der SPD-Fraktion, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW. Enthaltungen gibt es mithin keine, damit ist dieser Antrag ebenfalls abgelehnt.
Abschließend möchte ich gern noch einmal ordentlich über die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, Drucksache 18/79, und des Gesetzentwurfs der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/104, abstimmen lassen. Es geht um die Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Finanzausschuss. Wer dieser Überweisung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei einer Gegenstimme und ohne Enthaltung sind diese Gesetzentwürfe an die Ausschüsse überwiesen worden. - Ich danke Ihnen.
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/112
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Christopher Vogt von der FDP-Fraktion das Wort.