Protocol of the Session on August 24, 2012

(Beifall)

Aber der allerwichtigste Punkt: Ich möchte ausdrücklich verhindern, dass Gerichte über die Bäderverordnung in Schleswig-Holstein entscheiden.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Abgeordneter Dr. Heiner Garg [FDP])

Weil das so ist, müssen wir über die Stellschrauben reden - die sind bekannt und hier schon genannt worden -: über die Dauer der sonntäglichen

Öffnungszeiten, den Warenkorb, die Größe der Verkaufsflächen, die Länge der Saisonzeiten und vor allen Dingen auch über die Anzahl der Gemeinden, die das tatsächlich in Anspruch nehmen. 95 sind berechtigt, aber wie viele nehmen es tatsächlich in Anspruch? Das ist eine zentrale Frage, die wir mit den Akteuren klären müssen.

Meine Damen und Herren, ich bin zuversichtlich, dass sich hier entsprechende Kompromisse finden lassen. Ich sage genauso deutlich: Baumärkte und Autohäuser sollen sich bei der Sonntagsöffnung nicht auf die Bäderregelung verlassen können.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine Damen und Herren, ich bin zuversichtlich, dass wir eine Lösung finden werden, weil die Gespräche weniger aufgeregt, vielleicht nicht ganz so munter wie hier im Parlament und in aller Ruhe mit den Beteiligten geführt werden können. Ich hätte gern eine Lösung, mit der alle leben können und die rechtssicher ist. Das ist ganz wichtig. Denn wir wollen keine Aufforderung, hier einen rechtsfreien Raum zu begründen. Ich bin völlig offen. Alle, die sich an der Diskussion beteiligen möchten, können mit klugen Vorschlägen helfen. Wir wollen Vertrauen schaffen, und zwar für weitere fünf Jahre bis einschließlich 2018 für eine neue Bäderregelung für Schleswig-Holstein, und zwar im Dialog. - Danke.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist beantragt worden, über die Anträge in der Sache abzustimmen. Ich schlage vor, abweichend von der Geschäftsordnung - § 75 - den vorliegenden Änderungsantrag zu einem selbstständigen Antrag zu erklären. - Widerspruch sehe ich nicht. Dann werden wir so verfahren.

Zunächst lasse ich über den Antrag der Fraktionen von FDP und CDU, Drucksache 18/95 (neu), abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Vollständig!)

Die Gegenprobe! - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Dann kann es keine Stimmenthaltungen geben. Damit ist der Antrag Drucksache 18/95 (neu) mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

und SSW gegen die Stimmen von CDU, FDP und PIRATEN abgelehnt.

Ich lasse Sie jetzt über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/113, abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Die Gegenprobe! - Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN. - Damit ist der Antrag Drucksache 18/113 mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU, FDP und PIRATEN angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 33 auf:

Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/102

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/132

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der PIRATEN hat der Fraktionsvorsitzende, Herr Abgeordneter Dr. Patrick Breyer, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass wir - wenn auch zu späterer Stunde - über das wichtige Thema des Melderechts sprechen. In Deutschland ist von Monarchien des 19. Jahrhunderts eine Meldepflicht eingeführt worden, und die ist später von den Nationalsozialisten vorangetrieben worden. Sie alle kennen die schrecklichen Folgen, was mit den entsprechenden Instrumenten angefangen worden ist.

Die polizeiliche Erfassung und Registrierung aller Menschen stellt ein hochproblematisches Erbe dieser Obrigkeitsstaaten dar. Aus guten Gründen werden Einwohnerregister von anderen westlichen Demokratien überhaupt abgelehnt. Da möchte ich gern den Kollegen Dr. Dolgner zitieren, der vorhin zutreffend sagte: Anonymität ist ein Recht, das jeder standardmäßig haben sollte.

(Beifall PIRATEN)

Damit ist eine Meldepflicht nicht vereinbar.

Obwohl die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder seit Jahren eine Stärkung des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Bürger im Meldewesen fordern, geht das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens in vielen Punkten genau in die gegenteilige und damit falsche Richtung.

Unser Antrag soll der Landesregierung rote Linien für die Verhandlung und Abstimmung im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss setzen, damit im Bundesrat nicht nur der Adresshandel ohne Einwilligung gestoppt wird - wie es Gegenstand des Änderungsantrags der Koalition ist -, sondern auch viele andere bisher kaum diskutierte Datenschutzdefizite des geplanten Gesetzes behoben werden.

Wir fordern insbesondere: Eine Datenübermittlung zu Zwecken der Werbung, des Adresshandels, aber auch der Parteiwerbung oder auch Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen dürfen allesamt nur mit Einwilligung der Betroffenen erfolgen.

(Beifall PIRATEN)

Es darf kein Zwang zur Vorlage einer Vermieterbescheinigung wieder eingeführt werden. Der ist aus guten Gründen abgeschafft worden. Es muss keinen Meldezwang für alle Hotelgäste geben, was deutsche Staatsbürger anbelangt. Wir fordern auch eine Beibehaltung des Widerspruchsrechts gegen Auskünfte über das Internet, weil die leichter missbraucht werden können. Nur die Polizei darf weiterhin direkten Online-Zugriff auf Meldedaten haben, nicht auch Geheimdienste und eine Vielzahl anderer Behörden, wie das jetzt geplant ist.

Schließlich müssen alle Auskünfte, auch die manuell erteilten, protokolliert werden, damit sie sich nachvollziehen und überprüfen lassen. Wir fordern eine frühere Löschung der nicht mehr aktuellen Daten.

Unsere Vorschläge sind weitgehend identisch mit langjährigen Forderungen der Datenschutzbeauftragten. Auch die Bürger werden am 20. September im Rahmen eines von uns PIRATEN organisierten OptOutDays gegen den Ausverkauf ihrer Daten protestieren. Dabei geht es nicht nur um Werbung, wie das Gegenstand des Koalitionsantrags und weitgehend der Medienberichterstattung ist, sondern wir müssen uns gegen den Ausverkauf der Daten in all den Bereichen, die ich angesprochen habe, wehren.

Deswegen sollte durch Ablehnung dieses zustimmungspflichtigen Gesetzes im Bundesrat so lange

(Präsident Klaus Schlie)

an dem bisherigen bewährten Melderecht festgehalten werden, als nicht entscheidenden Nachbesserungen, wie in unserem Antrag genannt, vorgenommen werden. Über die einzelnen roten Grenzen kann man gerne im Ausschuss noch näher sprechen. Aber es kann nicht nur um Werbung gehen. Wenn nur die Werbesache geändert wird, wäre die bestehende Regelung eindeutig besser.

Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall PIRATEN)

Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Axel Bernstein das Wort.

(Zurufe)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist kein Problem, das in dieser Reihenfolge zu machen. - Wir wissen alle, dass das Meldewesen in Deutschland bislang über die Landesmeldegesetze föderal geregelt gewesen ist und dass als ein Ergebnis der Föderalismusreform von 2006 die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz jetzt auf den Bund übergegangen ist. Genau dem kommt die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurfs zur Fortentwicklung des Meldewesens nach.

Die von den PIRATEN geforderten Bedingungen für eine Zustimmung zu dem im Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf im Bundesrat lehnen wir ab; denn sie führen letztendlich zu einer Aushöhlung des Meldewesens. Das Meldewesen ist für uns eben kein Relikt aus obrigkeitsstaatlichen Tagen, sondern es ist ein Standortfaktor für die Wirtschaft und ein zuverlässiges Verwaltungsverfahren.

Nun bin ich in der Situation, antizipieren zu müssen, was Herr Kollege Eichstädt gleich sagen wird. Ich bin gespannt, ob ich einen Treffer lande.

Die Koalitionsfraktionen fordern die Landesregierung auf, dem Gesetz im Bundesrat nicht zuzustimmen, und sie fordern stattdessen, dass in dem Gesetz auf Bundesebene geregelt werden soll, dass die gewerbliche Nutzung von Adressdaten und die Nutzung für Werbung von einer Einwilligung der Bürger abhängig gemacht wird. Über diesen Punkt kann man diskutieren. Ursprünglich stand das auch so im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Aber man muss dann bitte auch genau schauen, worüber man diskutiert.

Das Melderegister ist öffentlich. Jeder hat ohne Angabe von Gründen das Recht auf eine Auskunft. Dem kann man nicht widersprechen, und das wird auch künftig so sein. Insoweit sieht niemand eine Änderung vor. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2006 ist die Weitergabe von Meldedaten zu Werbezwecken und zu Zwecken des Adresshandels widerspruchsfähig. Das heißt, man hat die Möglichkeit, an dieser Stelle zu widersprechen - wohlgemerkt, seit 2006. Wenn das also ein so großes Problem wäre, dann hätten Sie 7 Jahre Zeit gehabt, das schleswig-holsteinische Landesmeldegesetz an dieser Stelle zu verändern. Das ist nicht geschehen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah nun vor, dass man der Weitergabe von Adressdaten zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels explizit zustimmen muss. Der Bundestag hat beschlossen, bei der bisherigen Widerspruchslösung zu bleiben, die so auch in den Landesmeldegesetzen vorgesehen ist. Es gibt für diese Entscheidung durchaus gute Argumente, insbesondere dann, wenn es um die Vermeidung von erheblichem Mehraufwand in den kommunalen Verwaltungen geht.

An dieser Stelle muss man kurz überlegen, was das Ganze hervorrufen könnte. Wir waren uns alle einig darin, dass wir als Land dagegen vorgehen wollen, dass Konnexität ausgelöst wird, und zwar dann, wenn sich Bundesrecht ändert und wir aufgrund dessen Landesgesetze anpassen müssen. Wenn wir jetzt umgekehrt im Bundesrat mit den Stimmen Schleswig-Holsteins Bundesrecht so ändern, dass Mehraufwand in den Kommunen auftritt, sind wir dann sicher, dass wir an der Stelle nicht in eine Konnexitätsfalle hineinlaufen?

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das machen wir doch gar nicht!)

Dennoch weist der Gesetzentwurf, der dem Bundesrat demnächst zur Beratung vorliegt, auch eine ganze Reihe von Verbesserungen in datenschutzrechtlicher Art und Weise für die Bürgerinnen und Bürger auf. So müssen Unternehmen künftig den Zweck ihrer Anfrage preisgeben und erklären. Das ist bislang - auch in Schleswig-Holstein - nicht der Fall. Bürger werden künftig verpflichtend jährlich auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen. Auch das ist bislang nicht normiert.

De facto lehnen Sie diese Verbesserungen ab, und eine Anpassung des Landesmeldegesetzes scheinen Sie ja nicht vorzuschlagen. Ich dachte schon, als ich vorhin einen Blick in mein Postfach warf: Hoppla,

(Dr. Patrick Breyer)

da hat jemand mitgedacht; denn mit der Unterrichtung 18/005 finden wir als Mitglieder des Innenund Rechtsausschusses heute einen Hinweis darauf, dass das Landesmeldegesetz in Schleswig-Holstein angepasst werden soll. Ich dachte: Ja, das passt; wenn man das eine auf Bundesebene ablehnt, dann geht man an das Meldegesetz auf Landesebene heran und macht das, was man auf Bundesebene fordert, zumindest zu Hause. Aber nein. Das ist - gute Verwaltungsarbeit, Herr Innenminister - eine Anpassung an Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages und war auf meiner Seite leider eine verfehlte Kompetenzerwartung.

Ich bin gespannt, welche Argumente Sie darlegen werden, um uns davon zu überzeugen, dass Sie sich an dieser Stelle nicht zur Fünften Kolonne der bundespolitischen Opposition haben machen lassen.