Dass die anhängigen Verfahren durch eine Einigung zu erledigen seien, sehe ich eher kritisch, denn man muss sehen, dass die Verfahren von einer Seite angestrengt worden sind, während aber die Betroffenen im Bereich der Bürger, des Tourismus und der Wirtschaft keine Klagemöglichkeit haben, das heißt kein Druckmittel, um eine ähnliche Einigung in ihrem Sinne zu beeinflussen. Deswegen ist das Gewicht an der Stelle etwas ungleich verteilt.
An anderer Stelle dieser Tagesordnung war eine Debatte zum Thema Wirtschaftspotenzial der Westküste vorgesehen. Gerade bei der Bäderregelung müssen wir sehen, dass sie einen wichtigen Wirtschaftsfaktor gerade in der Tourismusregion Westküste darstellt und auch den berechtigten Erwartungen von Touristen im 21. Jahrhundert Rechnung trägt. Deswegen spreche ich mich gegen Einschränkungen aus.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Worum geht es eigentlich? - Es geht eigentlich im Ursprung darum, dass wir eine Bäderregelung haben, die beklagt wird. Weil wir gemerkt haben, dass es Gesprächsbereitschaft bei denjenigen gibt, die klagen, geht es darum, noch einmal ins Gespräch einzusteigen.
Ein zweiter Punkt ist: Es ist nicht eine Neuerung, die gerade von unserer Regierung aufgemacht wird, sondern auch unter Herrn de Jager hat man das Gespräch gesucht. Das ist nichts Neues, dass wir uns einfallen lassen,
sondern das Problem bestand auch schon unter der schwarz-gelben Regierung. Natürlich hat man da auch schon geredet. Das heißt, sich jetzt hier hinzustellen und zu sagen, wir dürften gar nicht mehr reden oder verhandeln, sondern alles solle beim Alten bleiben, ist natürlich Tinnef, weil die vorherige Regierung genau das gleiche Problem hatte und es genauso angehen wollte wie wir.
Worum geht es? - Kirchen, Gewerkschaften und Tourismus sind bereit, auf Gespräche einzugehen. Deswegen macht es von unserer Seite auch Sinn, mit ihnen zu reden. Wir wollen natürlich versuchen, eine breit getragene Lösung hinzubekommen, damit man tatsächlich auch eine dauerhafte Bäderregelung hat, die von keiner Seite beklagt wird.
Welche Ziele müssen wir dabei verfolgen? - Wir müssen einerseits die Bindung an den Schutz des Sonntags laut Grundgesetz natürlich entsprechend respektieren. Es mag Menschen geben, die sagen: Am liebsten hätte ich alles weg, keine Ladenöffnungszeiten und gar nichts. Aber wir haben ein Grundgesetz - das ist der Unterschied zu Dänemark -, durch das der Sonntag geschützt ist. Nun können wir uns alle auf den Kopf stellen, aber es ist so. Also hat man sich an das Grundgesetz zu halten. Wer das nicht will, kann in seiner Partei loslegen
Solange dieser grundgesetzliche Schutz besteht, kann mir kein Mensch erzählen, dass, wenn an 45 von 52 Sonntagen geöffnet werden kann, der Sonntag an dieser Stelle noch geschützt ist. Das kann man mir nicht erzählen.
Wer das schön findet, kann versuchen, das Grundgesetz zu ändern. Oder man kann sich an dieses Grundgesetz halten. Dann ist natürlich die conclusio, dass da möglicherweise eben auch der eine oder andere Sonntag gestrichen werden muss.
Das zweite Ziel ist: Wir wollen natürlich die Arbeitsplätze erhalten. Das ist eine Verantwortung, die wir hier alle tragen. Ich glaube, das ist auch sehr sehr logisch. Und wir wollen natürlich auch den Wirtschaftszweig schlechthin, den wir hier haben, den Tourismus, stärken. Das heißt, wenn wir eine Lösung machen, wollen wir eine Lösung erreichen, die eben nicht dem Tourismus schadet.
Welche Möglichkeiten haben wir? - Wir haben mehr Ansätze als einfach immer nur an die Sonntage zu gehen. Wir haben mehr Ansätze. Wir haben gerade eben von dem Kollegen Kumbartzky hören können, dass nur 20 Kommunen die Regelung überhaupt komplett ausschöpfen.
Man kann einmal darüber nachdenken, ob man vielleicht verschiedene Regelungen für verschiedene Kommunen schaffen kann,
dass die tourismusintensiven Kommunen möglicherweise tatsächlich eine sehr weitreichende Regelung bekommen können, währenddessen andere Kommunen, die nicht so tourismusintensiv sind, über das ganze Jahr gesehen dann eben diese Regelung möglicherweise nur in den Ferienzeiten wahrnehmen können. Das wäre zumindest einmal ein
Lieber Herr Kollege Harms, habe ich Ihr vehementes Eintreten für das Grundgesetz in dieser Frage so zu verstehen, dass Sie der Auffassung sind
- Herr Kollege Stegner, davon verstehen Sie tatsächlich nichts, weil Sie mehrfach vom Verfassungsgericht schon eine Lektion erteilt bekommen haben -, dass Sie die von Sozialdemokraten und CDU geschaffene Bäderregelung des Jahres 2008 für verfassungswidrig halten?
- Ich bin kein Verfassungsrichter. In der Frage geht es darum, lieber Kollege Kubicki, das müssten Sie eigentlich auch wissen, dass Organisationen sprich: Kirchen - dagegen geklagt haben und wir nicht wissen, was am Ende dabei herauskommt. Meine Vermutung ist - das ist nur meine Vermutung, ich bin ja kein Jurist -, dass man vor Gericht wahrscheinlich sagen wird, dass bei 45 verkaufsoffenen Sonntagen von 52 Sonntagen überhaupt - es bleiben also nur sieben übrig, die dann noch geschützt sind - möglicherweise dieser grundgesetzliche Schutz nicht mehr gewährleistet ist. Deswegen sage ich: Vorsicht an der Bahnsteigkante! Lasst uns doch einmal mit den Klägern zusammenkommen, lasst uns miteinander schnacken, damit wir das Ding vom Tisch kriegen. Dann ist uns mehr geholfen, als wenn wir darauf warten, dass wir verklagt werden und womöglich nachher auf 30 oder 25 Sonntagen sitzenbleiben.
Dann, lieber Kollege Kubicki, ist eben unserem Tourismus nicht geholfen. Und das versuchen zumindest wir zu verhindern.
Ich habe gerade eben gesagt, dass es die Möglichkeit gibt, zwei verschiedene Arten von Sonntagsöffnungsmöglichkeiten zu schaffen. Wir könnten natürlich auch eine zeitliche Einschränkung machen. Jetzt kann von 11 bis 18 Uhr geöffnet sein, es kann vielleicht auch von 12 bis 17 Uhr sein. Wer weiß das schon? Auch das kann man einmal diskutieren.
Natürlich hat auch der Kollege Tietze recht: Wenn wir über die Orte reden, kann man da auch über eine Neujustierung reden und zwar nicht nur die Frage, wer reinkommt, sondern auch, wer rausgeht. Aber ich habe auch in der Diskussion deutlich gemacht, dass ich auch davon ausgehe, dass auch große Orte - wie zum Beispiel Kiel, wenn das Interesse besteht, aber auch Lübeck, wenn das Interesse dort besteht - die Chance haben müssen, in diesen Gesprächen, wenn es denn so ist, auch in diese Regelung reinkommen zu können, weil gerade der Kreuzfahrttourismus hier in der Stadt Kiel durchaus auch Anlass geben könnte, auch darüber zu reden.
Nur, meine Damen und Herren, und das ist ganz ganz wichtig: Es ist nicht wichtig, wie wir hier darüber denken, sondern es ist wichtig, wie die Kirchen, die Gewerkschaften, der Tourismus und dann wir als Landtag darüber denken. Herauszufinden, wo da die Kompromisslinie ist, das geht nur in Gesprächen. Worum es jetzt bei uns geht, ist überhaupt erst einmal darzustellen, dass mehrere Möglichkeiten bestehen, und dass man vielleicht nicht gleich mit Scheuklappen reinmarschiert, sondern erst einmal sagt: Wir machen das Ganze offen, gucken einmal, ob vielleicht am Ende was ganz anderes herauskommt als das, was wir bisher hatten. Hoffentlich kommt etwas heraus, womit alle zufrieden sind, weil das das oberste Ziel ist. Wir wollen eine dauerhaft von allen getragene Lösung. Wenn wir das hinbekommen, dann haben wir wirklich etwas erreicht, dann haben wir auch Planungssicherheit für den Tourismus, schaffen Arbeitsplätze, sichern den Tourismus und halten uns an das Grundgesetz. Ich glaube, das könnte etwas sein, womit wir dann alle zufrieden sein können.
Für die Landesregierung hat der Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Herr Reinhard Meyer, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die bestehende Bäderverordnung gilt bis zum 27. November 2013. Wir sollten jetzt keinen künstlichen Zeitdruck aufbauen, sondern die Zeit nutzen, um einen Interessenausgleich im Dialog zu versuchen.
Ziel muss es sein, einen möglichst breit getragenen Konsens zu finden. Er muss der Bedeutung der Bäderreglung für Einzelhandel, Tourismus, Wirtschaft und Arbeitsplätze in den touristischen Regionen gerecht werden. Ernst zu nehmen sind aber auch die Anliegen der Kirchen und Gewerkschaften, was den Sonn- und Feiertagsschutz angeht. Was wir überhaupt nicht ignorieren können, ist nun einmal, dass beide Kirchen - das wurde häufig genug gesagt - klagen.
Deswegen werden wir Anfang Oktober mit den Gesprächen mit den Beteiligten für eine neue Bäderregelung für Schleswig-Holstein beginnen. Allerdings sage ich an dieser Stelle auch: Eine erhebliche Einschränkung der bisherigen Regelungen kann ich persönlich mir nicht vorstellen.
Bevor Sie bei der CDU klatschen - mein Vorbild ist in dem Fall nicht Mecklenburg-Vorpommern, ausgehandelt von einem CDU-Wirtschaftsminister im Alleingang.
Meine Damen und Herren, worum geht es? - Es geht um die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit einer Kernbranche der schleswig-holsteinischen Wirtschaft, nämlich den Tourismus. Ich werde in den Gesprächen auch Fragen an die unterschiedlichen Akteure stellen, zum Beispiel an die Kirchen die Frage, warum eine mit der heutigen Regelung in Schleswig-Holstein vergleichbare Regelung in Niedersachsen nicht beklagt wird.