Protocol of the Session on August 24, 2012

In Rheinland-Pfalz und Berlin wurde die Kennzeichnungspflicht bereits eingeführt. Aber belastbare Erfahrungen liegen dort bislang nicht vor. Das, meine Damen und Herren, ist übrigens auch als Beleg dafür zu werten, dass die weit überwiegende Mehrheit der Demonstrationen völlig unproblematisch, gewaltfrei und ohne Straftaten ablaufen. Vor diesem Hintergrund ist es für uns ein guter Kompromiss, die anonymisierte Kennzeichnungspflicht bei geschlossenen Einsätzen, also zum Beispiel bei Großdemonstrationen oder großen Sportereignissen, einzuführen. Dies wäre auch eine auf sehr begrenzte Einsätze bezogene Kennzeichnungspflicht mit der auch wir als SSW gut leben könnten, insbesondere dann, wenn man tatsächlich guckt, dass man die Nummernfolge immer wieder wechselt, sodass beim zweiten, dritten und vierten Einsatz der Polizist immer unter einer anderen Nummer geführt wird und somit dann auch entsprechend nicht zu erkennen ist. Ich glaube, so hätten wir dem Sicherheitsbedürfnis der Polizisten Genüge getan und könnten mit dieser Einführung vernünftig leben.

(Beifall SSW, PIRATEN, vereinzelt SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat die CDU-Abgeordnete Astrid Damerow.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte hat im Wesentlichen genau die Argumente wiederholt, die wir hier schon einmal ausgetauscht hatten, nur jetzt kamen sie eben in anderer Konstellation. Ich finde es sehr bedauerlich: Hier ist gesprochen worden vom kleinsten gemeinsamen Nenner der Bürgernähe und der Transparenz. Ich denke eher, es handelt sich hier um den kleinsten gemeinsamen Nenner der Koalitionsarithmetik. Denn wir haben alle schon anders über dieses Thema gesprochen.

Wir reden hier nicht von den Polizisten, die auf der Straße unterwegs sind. Das hat die Kollegin Lange sehr deutlich gesagt. Diese tragen häufig bereits ihre Namensschilder. Das ist überhaupt nicht der

Punkt. Wir sprechen von Großeinsätzen. Und auch da sprechen wir nicht allein von Demonstrationen, wo die Polizei friedlichen Demonstranten gegenübersteht, sondern wir sprechen von Einsätzen gegen Rockerkriminalität, von Einsätzen bei schwersten Überfällen et cetera.

Hier gibt es jetzt ein Spiel hin und her, welche Art der Nummernfolge könnte sicher sein und welche nicht. Ich lehne diese Art der Debatte für meine Fraktion ab.

(Zuruf Abgeordneter Burkhard Peters [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Was soll denn das Ziel dieser Kennzeichnung sein? Das Ziel der Kennzeichnung soll doch sein, dass es dem Bürger möglich ist, sofern es ein Fehlverhalten eines Polizisten gibt, diesen zu identifizieren. Und ich wiederhole es jetzt noch einmal: Dieses ist bereits heute möglich. Ich empfehle Ihnen dringend Gespräche mit der GdP und mit der Deutschen Polizeigewerkschaft. Sonst schreien Sie doch auch immer gleich nach diesen Gesprächen. Wir haben sie geführt, Sie offensichtlich nicht.

(Zuruf Abgeordneter Martin Habersaat [SPD])

Die Vorstellungen und Bedenken dieser beiden Gewerkschaften ignorieren Sie vollständig. Diese haben Sie bereits bei der Verfassung Ihres Koalitionsvertrags ignoriert. Darin benennen Sie noch nicht einmal die Prüfung oder das Gespräch, sondern Sie schreiben ganz klar, dass Sie es einführen werden. Das heißt, das ist für Sie schon vollkommen klar.

Deshalb appelliere ich noch einmal an den Innenmister, erneut in Verhandlungen mit den Koalitionspartnern zu treten, um zu anderen Lösungen zu kommen. Wir brauchen diese Art der Kennzeichnung in Schleswig-Holstein nicht. Wir können jetzt schon jeden Polizisten identifizieren, der sich eines Fehlverhaltens schuldig gemacht hat. - Danke sehr.

(Beifall CDU)

Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Dr. Ralf Stegner.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Lauf der Debatte und vor allem die beantragte namentliche Abstimmung bringen mich dazu zu sagen, dass es für uns um zwei Dinge geht. Zum

(Lars Harms)

einen geht es darum, für Transparenz und Bürgernähe zu sorgen. Zum anderen geht es darum, einen höchstmöglichen Schutz unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu gewährleisten. Beides ist uns wichtig. Darüber kann man auch diskutieren.

Deswegen lehnt die SPD eine namentliche Kennzeichnung ausdrücklich ab. Wenn Sie aber sagen, Sie seien gern bereit, im Ausschuss darüber zu diskutieren, dann passt die heute beantragte namentliche Abstimmung nicht. Wir fürchten sie nicht. Wenn Sie namentlich abstimmen lassen wollen, können wir das machen. Das passt aber nicht zu der Behauptung, dass Sie darüber einmal in Ruhe diskutieren wollen. Es gab sogar ein paar neue Ansätze. Lassen Sie uns doch im Ausschuss darüber diskutieren und schauen, ob man sich vielleicht aufeinander zubewegen kann; denn beide Ziele sind wichtig, nämlich Bürgernähe und Transparenz sowie der Schutz unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten.

Ich weise übrigens zurück, dass uns Letzteres nicht wichtig sei. Der Schutz unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist uns enorm wichtig, und dabei gibt es überhaupt keine Abstriche. Es gibt auch Möglichkeiten, diesen zu gewährleisten.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie Ihren Antrag noch einmal überdenken würden und wir das im Ausschuss noch einmal debattieren könnten; denn um diese Ziele geht es uns. Wenn Sie aber auf einer namentliche Abstimmung bestehen, dann werden Sie feststellen, dass die Koalition geschlossen abstimmt. Im Interesse der Sache finde ich es aber sinnvoller, diese Diskussion zu führen.

Nebenbei bemerkt: Wenn Sie sagen, Sie lehnen die Diskussion ab und selbst solche Anträge stellen, dann passt das auch nicht so sonderlich gut mit dem parlamentarischen Verfahren zusammen. Lassen Sie uns das deshalb im Ausschuss weiter diskutieren und nicht schon heute per namentlicher Abstimmung beenden. - Vielen Dank.

Herr Abgeordneter Dr. Stegner, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Ostmeier?

Sehr gern.

Haben Sie damit ernsthaft zum Ausdruck gebracht, dass das, was Sie hier vorschlagen, ernsthaft diskutabel ist?

- Selbstverständlich ist das diskutabel; denn die Frage zum Beispiel, wie man eine anonymisierte Kennzeichnung macht, die den Schutz der Polizeibeamten maximiert, ist wichtig. Es ist ein Vorschlag gemacht worden, über den man doch diskutieren kann. Was spricht denn dagegen, darüber zu diskutieren? Wir sind doch hier keine orthodoxe Kirche, in der nicht diskutiert werden darf. Sondern wir machen Vorschläge, und darüber wird diskutiert. Das ist doch normal.

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Herr Abgeordnete Wolfgang Kubicki.

„Frau Amtsberg, es gab in Schleswig-Holstein nicht einen Fall, bei dem das Problem der Identifizierbarkeit aufgetreten wäre.“

Weiter heißt es:

„Intern sind die Beamten sehr wohl identifizierbar, aber natürlich nicht für jeden Außenstehenden, und das hat gute Gründe: Polizeibeamte sind nicht nur netten Menschen ausgesetzt, die ihr Demonstrationsrecht wahrnehmen. Sie sind in einigen Gruppen ein regelrechtes Feindbild.“

Außerdem hat Herr Dr. Dolgner aus „Anarchopedia“ zitiert:

„‚Unter Polizei versteht mensch eine staatlich subventionierte Terroreinheit …’“

Weiter heißt es:

„Ich zitiere diese Texte, um klarzumachen, welchen Gefahren die Polizeibeamten ausgesetzt sind und wer noch alles eine Kennzeichnungspflicht fordert. Ich komme noch dazu. Unterschrieben ist dieser Text mit: ‚Kennzeichnungspflicht jetzt! Nieder mit dem Staat!’

Ich habe hier ein Plakat über Krawalle am 1. Mai 2002 in Kreuzberg, die übrigens - so

(Dr. Ralf Stegner)

glaube ich - auch nicht von der Polizei ausgingen. Ich zeige dieses Plakat, damit Sie die Szene, die Sie offensichtlich doch nicht so gut kennen, wie ich dachte, kennenlernen. Dieser Szene sehen sich Polizeibeamte ausgesetzt. Dieses Plakat ist ein Fahndungsplakat für Polizeibeamte mit einer Belohnung von 1.000 €. Darunter steht: ‚Kennzeichnungspflicht sofort!’“

Das ist genau das, was ich versucht habe zu beschreiben. Wenn Sie weiterhin für eine Kennzeichnungspflicht eintreten, gehen Sie das Risiko ein, dass genau solche Geschichten produziert werden, dass Anarchogruppen einzelne Polizeibeamte identifizieren, mit einer Belohnung versehen und so zur Hetzjagd ausschreiben. Das wollen wir nicht.

Warum erlauben wir eigentlich, dass SEK-Beamte und MEK-Beamte bei Einsätzen eine Maske tragen dürfen? Warum machen wir das, Herr Innenminister? Warum fordern Sie nicht die Kennzeichnungspflicht von SEK- und MEK-Beamten bei Einsätzen? Wir wissen, dass sie besonderen Gefahren ausgesetzt sind, wenn die Möglichkeit besteht, sie zu identifizieren.

Das, was für diese Beamten gilt, gilt für Polizeibeamte in Großeinsätzen genauso. Das ist übrigens anders als vor fünf oder zehn Jahren, weil wir Gruppen in der Gesellschaft haben, die ein Freudenfest daraus machen, Jagd auf Polizeibeamte zu machen. Das dürfen wir mit den Maßnahmen, die wir einleiten, nicht unterstützen.

Damit wir uns nicht falsch verstehen, möchte ich noch einmal sagen: Ich bin dafür, dass sich Polizeibeamte in den einzelnen Diensten offen zu erkennen geben und ein Namenschild tragen, wenn sie dies wollen. Die meisten machen das auch. Ich bin auch dafür, dass man intern Polizeibeamte in Einsätzen identifizieren kann. Ich bin aber dagegen, dass wir die Hand dafür reichen, dass Polizeibeamte demnächst mit einer Nummer versehen auf Fahndungsplakaten auftauchen. - Herzlichen Dank.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Herr Abgeordnete Dr. Dolgner.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Kubicki, mir ist die Ehre zuteil geworden, dass Sie einen relativ großen Teil meiner

Rede zitiert haben. Ich kann weiterhin jeden Punkt davon unterstreichen.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Der Ehrlichkeit halber hätten Sie aber auch die Stellen zitieren müssen, an denen ich immer von namentlicher Kennzeichnung gesprochen habe. Soviel zum Thema Transparenz, wenn man Dinge aus dem Zusammenhang heraus zitiert. Es ging um die namentliche Kennzeichnung. Natürlich birgt das ein Gefährdungspotenzial. Natürlich kann man dann Fahndungsplakate machen. Das ist doch gar keine Frage.

Wenn wir die Debatte ernsthaft führen, müssen wir uns aber über die Frage auseinandersetzen, wie wir sicherstellen können, dass die Nummer nicht dekodiert wird. Übrigens hat auch Ihre Fraktion geklatscht, als Herr Dudda das gefordert hat. Wenn man sicherstellen kann, dass die Nummern nicht von Außenstehenden dekodiert werden können, so gehe ich davon aus, dass auch Ihre Fraktion zustimmen würde. Ansonsten könnte ich Ihren Applaus nicht nachvollziehen.

Das heißt, ich nehme die Kritik in die Debatte mit. Sie können jetzt gern noch weitere Einzelteile vorlesen. Der Gesetzentwurf der Grünen war aber ganz klar: Klarname am Helm, für jeden ersichtlich. Dagegen haben wir uns gewehrt, und dagegen wehren wir uns immer noch.

(Beifall SPD)

Wir können diese Spiegelfechterei noch eine Weile fortsetzen. Ich weiß aber nicht, ob es respektvoll gegenüber den Beamten ist, wenn wir Nebelkerzen werfen.

Es ist die Frage, ob es eine Gefährdung darstellt, wenn nur die letzte Ziffer rotiert und die Gruppe erkennbar ist. Außerdem ist die Frage von Bedeutung, wer die Dekodierung dieser Nummer kontrolliert. Brauchen wir dazu einen Richtervorbehalt? Schafft man dafür eine spezielle Behörde? Das können wir gern alles im Ausschuss diskutieren.