Wenn Sie sich das heute anschauen, so haben wir schwarze Blöcke mit mehreren Hundertschaften, bei denen es mittlerweile Video-Aufnahmetrupps gibt, die herausfinden sollen, welchen Polizeibeamten man beim nächsten Mal in besonderer Weise einen Besuch abstatten soll. Lassen Sie sich einmal darüber unterrichten. Es gibt tatsächlich Großlagen, in denen es Anarcho-Gruppen gibt, bei denen ich nicht einmal weiß, ob sie einen politischen Impetus haben, und bei denen es vielleicht nur noch darum geht, Gewalt auszuüben, die sich mit nichts anderem beschäftigen, die Kameratrupps haben wie bei der Polizei, um Aufnahmen von Einsätzen zu machen, und zwar nicht nur mit dem Ziel, das zu veröffentlichen, sondern mit dem Ziel, sich um bestimmte Polizeieinheiten zu „kümmern“.
Ich kann mich noch an die 70er-Jahre erinnern, als es noch nicht ganz so schlimm war und als man gegen die Kernenergie demonstriert hat. Auch damals waren Hundertschaften der Polizei aus Sachsen mit dabei, und es hieß: Die aus Sachsen sind besonders brutal. Ihnen muss man weichen, und bei den anderen kann man durchaus -
- Es ist doch schön, dass Herr Dr. Stegner wieder aufgewacht ist und heute auch einmal lachen kann. - Selbstverständlich hieß es: An die aus Niedersachsen darf man nicht herangehen, und um jene aus anderen Ländern, beispielsweise aus Baden-Württemberg, kann man sich in besonderer Weise „kümmern“. Das hat massiv zugenommen.
Die einzig spannende Frage ist - wir haben das ja diskutiert, und Sie kennen auch unsere grundsätzliche Bereitschaft zur Kennzeichnungspflicht -, ob es tatsächlich bei Großlagen sinnvoll ist, eine individualisierte Kennzeichnungspflicht auszulösen. Wir meinen momentan, nein, und wir glauben auch nicht, Herr Kollege Peters, dass Ihnen die Nummernvariante wesentlich weiterhilft, selbst, wenn Sie das rotieren lassen können. Noch einmal: Wenn spezielle Aufnahmen von Einsätzen aus den schwarzen Blöcken in Berlin und Hamburg gemacht werden und wenn anschließend im Internet beispielsweise dazu aufgerufen wird, sich bei der nächsten Demo um Nummer 11/32/6 „zu kümmern“, dann haben Sie genau die Individualisierung, die niemand wollen kann. Es geht hier momentan nicht nur um die Frage -
- So ist das. Sie können das nachschauen. Es wird dazu aufgerufen, sich beim nächsten Mal mit besonderen Beamten zu beschäftigen, sich beim nächsten Mal besonders darauf zu konzentrieren, aus den Polizeieinheiten jemanden herauszuholen. Wenn wir das nicht verhindern können -
- Herr Kollege Dr. Stegner, man sieht genau, dass Sie - wie immer - von der Materie Ahnung haben. Denn ein Polizeibeamter trägt bei einer Großlage in aller Regel Schutzhelm und Visier, sodass Sie auf dem Foto, außer, dass er einen Helm aufhat, nichts erkennen können. Aber sei’s drum. Sie haben damit viel Erfahrung.
Mir geht es nur darum, dass man nicht leichtfertig sagt: Wir haben jetzt ein größeres Maß an Demokratisierung, ein größeres Maß an Transparenz erreicht, ohne gleichzeitig sicherstellen zu können, dass damit nicht, wie wir das vermuten, die Angriffe auf spezielle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zunehmen werden.
Ich will in diesem Zusammenhang auch noch daran erinnern, dass die Grünen immer darauf hingewiesen haben, es gebe ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zur Europalage. Ich habe mir das sehr genau angesehen. Der Wissenschaftliche Dienst stellt in der Studie klar, dass die Datengrundlage nicht ausreichend sei, um eine wissenschaftlich fundierte Einschätzung zu geben, und er schreibt, dass keine Informationen darüber vorlägen, ob die Einführung der Kennzeichnungspflicht zu einem Anstieg unberechtigter Anschuldigungen gegen Polizeibeamte oder gar zu Übergriffen geführt habe. Die Grünen stellen es aber so dar, als hätten sich keine Erkenntnisse ergeben, dass dies zu einem verstärkten Anzeigeverhalten geführt hat. Das ist ein Unterschied. Liebe Grüne, wenn man zitiert, dann sollte man richtig zitieren und nichts aus dem Zusammenhang reißen. Der Wissenschaftliche Dienst hebt allerdings hervor ich empfehle, das nachzulesen -, dass in Spanien Übergriffe gegen Polizeibeamte im Zusammenhang mit der Kennzeichnungspflicht berichtet wurden. Das ist genau das, was wir meinen. Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Lassen Sie uns das, wenn die konkrete Vorlage kommt, noch einmal in Ruhe und Ausgewogenheit im Rechtsausschuss diskutieren.
(Zuruf Abgeordneter Dr. Ralf Stegner [SPD]. - Johannes Callsen [CDU]: Wenn die konkre- te Vorlage kommt!)
- Herr Dr. Stegner, es macht langsam wirklich keinen Sinn mehr. Man muss nicht mehr reden; denn bei Ihnen steht alles schon fest. Sie haben ein vergleichsweise enges Korsett Ihres Vorstellungsbildes: Sie sind der Gute, alle anderen sind die Bösen. Dann muss es eben so sein.
Mir geht es darum, dass wir auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten haben. Diese Fürsorgepflicht opfere ich nicht auf dem Altar eines vordergründigen Populismus.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe hier ein Manuskript liegen. Das werde ich jetzt nicht benutzen; denn sonst würde vieles wiederholt werden, was bereits, insbesondere von der Kollegin Lange und vom Kollegen Peters, aber auch vom Kollegen Kubicki gesagt wurde - dessen Sorgen ich teilweise auch verstehen kann.
Wir müssen aber einen Unterschied zwischen polizeilichen Einsatzlagen, die im Alltagsbetrieb bedient werden, und denen machen, die in einer besonderen Aufbauorganisation einer Großeinsatzlage stattfinden. Erfreulicherweise tragen unsere Polizisten mehrheitlich schon jetzt ihr Namensschild und stehen damit auch mit breiter Brust ein für ihr Können, für ihr Selbstvertrauen und den Dienstbetrieb. Das machen sie 24 Stunden, sieben Tage die Woche, und das verdient unseren Dank und unseren Respekt.
Mit diesem Namensschild verbunden ist ein gegenseitiges Vertrauen von der Bevölkerung zur Polizei und umgekehrt. Das Vertrauen bei der Polizei besteht auch darin, dass die internen Schutzmechanismen ausreichen, um sie vor unrechtmäßigen Angriffen aus dem Alltagsbetrieb zu schützen, gleichzeitig aber gibt es auch ein Vertrauen der Bevölkerung, die mit ihrer Polizei zufrieden ist und auf Augenhöhe verkehren kann.
Jetzt kommen wir genau zu dem entscheidenden Unterschied, das ist die Großeinsatzlage. In einer Großeinsatzlage hat der Polizeibeamte vor Ort eben nicht die Möglichkeiten, individuell zu entscheiden,
sondern er folgt einer Befehlskette, die bei einem fernen Polizeiführer anfängt und über Einsatzabschnittsleiter und Unterabschnittsleiter dann ihn erreicht. Da vor Ort hat er kaum oder fast gar keinen Spielraum, da kann er nicht mit der breiten Brust auftreten, mit der er normal im Alltagsbetrieb auftritt. Wenn der Staat diesen Einsatz will, wenn der Staat das Demonstrationsrecht oder Fußballspiele schützen will und dafür die Verantwortung übernimmt und deshalb seine Polizisten in den Einsatz schickt, dann finde ich es schon gut, dass unsere Polizisten gekennzeichnet sind, und zwar nicht in der Kennzeichnungsform, die Sie vorgeschlagen haben, Frau Lange, weil die bei Weitem nicht ausreicht. Da bin ich bei dem Kollegen Kubicki. Das muss ein Code sein, der alphanumerisch von Einsatz zu Einsatz wechselt und eben nicht nachvollziehbar ist über die Einheit.
Genauso ist es natürlich völliger Schwachsinn - das muss ich ganz klar sagen -, wenn ich das nur auf unsere Polizisten reduziere. Wir haben oft genug den Fall der sogenannten Organleihe, das heißt, dass andere Einheiten aus anderen Bundesländern bei uns sind. Wie soll es denn sein? Sollen unsere Polizisten allein mit dem Ding rumlaufen und die anderen nicht? - Das finde ich nicht korrekt und nicht konsequent. Von daher muss also mehr passieren als ein bloßer Erlass, es muss nach unseren Vorstellungen Teil des unmittelbaren Zwangs sein und in die entsprechenden formalen Vorschriften eingefügt werden, damit einheitlich vorgegangen wird und unsere Polizei nicht schlechtergestellt wird als die aus anderen Bundesländern.
Ich möchte abschließend noch einmal sagen: Der Bürger hat einen Anspruch darauf zu erfahren, welche Polizei ihm gegenübersteht, welche Einheit, und wer für den Einsatz und für die Verhältnismäßigkeit dieses Einsatzes geradesteht. Herr Kubicki, ich habe mich ganz doll bemüht, das Wort nicht zu benutzen, das Ihnen so auf den Keks geht, das heißt „Transparenz“. Hier ist eigentlich ein Grund- und Bürgerrecht betroffen, nämlich dass der Bürger weiß, wer hat denn angeordnet, was hier gerade passiert. Mehr wollen wir nicht, und deshalb sind wir für die Kennzeichnungspflicht von Polizisten. Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kennzeichnungspflicht bei geschlossenen Einsätzen kann auch anders verstanden werden, nämlich als eine Personalisierung bislang anonymer Strukturen. Nach den Auseinandersetzungen in Berlin, die der dortigen Kennzeichnungspflicht vorangingen, ist offensichtlich so viel Erde verbrannt, dass auch wir hier in Schleswig-Holstein das Thema nur noch emotional behandeln können. Ich rate dagegen zur Rückkehr zur Sachlichkeit.
Tatsächlich ist die anonymisierte Kennzeichnung mit Nummern, die erst auf Antrag hin personalisiert werden, der kleinste gemeinsame Nenner zwischen dem nachvollziehbaren Schutzbedürfnis der Beamtinnen und Beamten und dem Wunsch nach völliger Transparenz der Polizei. Ich würde mir wünschen, wir würden in einer Welt leben, in der jedermann frei seine Identität preisgeben kann, ohne negative Konsequenzen für sich selbst oder seine Familie fürchten zu müssen. Ein Gespräch ohne die Kenntnis des Namens des Gegenübers kann niemals so vertrauensvoll sein wie ein personalisiertes Gespräch. Doch wir leben nun einmal in einer Welt, in der das so nicht geht. Wir müssen den Tatsachen Rechnung tragen, dass zum Beispiel Neonazis mit Vorliebe Namen und Adressen der ihnen bekannten Polizeibeamten im Netz veröffentlichen, um ihre vermeintliche Allmacht zu demonstrieren. Das ist für die Betroffenen unerträglich und auch unsäglich.
Doch es geht bei der Kennzeichnungspflicht gar nicht um die tägliche Polizeiarbeit, bei der übrigens mehr Beamte verletzt werden als bei sogenannten geschlossenen Einsätzen. Im Übrigen kann man durchaus die Bedenken des Kollegen Kubicki aufnehmen und darüber nachdenken, ob von Einsatz zu Einsatz wechselnde Nummernkombinationen genutzt werden können. Der Kollege Dudda hat das vorhin auch schon angeregt. Das ist doch eine ganz praktische Lösung, dass man nicht die Nummer hinten an die normale Dienstnummer anhängt, sondern tatsächlich Nummernkombinationen wechselt. Dann wäre das Problem, das der Kollege Kubicki
Es geht um Demonstrationen, bei denen es in unübersichtlicher Lage in Einzelfällen zu Fehlentscheidungen und Fehlhandlungen kommen kann. Jeder Polizeibeamte ist für sein Handeln verantwortlich. Doch ohne individuelle Zuordnung wird dieses Prinzip ausgehebelt. Bei Fehlverhalten kann sich polizeiintern ein enormer Druck unter den beteiligten Beamtinnen und Beamten entwickeln. Schließlich können nur die Kolleginnen und Kollegen die beschuldigten Beamten identifizieren, sofern kein Bildmaterial zur Verfügung steht. Die anonymisierte Kennzeichnung nimmt diesen Druck weg. Und das ist zumindest ein Argument, das auch wir als in der Vergangenheit skeptische Partei sehr wohl sehen.
Professor Behr von der Hamburger Hochschule der Polizei hat außerdem in seinem Gutachten für den Bundestag darauf hingewiesen, dass eine schnelle Identifizierung keineswegs automatisch eine Verurteilung nach sich zieht. Professor Behr schreibt:
Genauso ist es, meine Damen und Herren. Entsprechende Ängste der Beamtinnen und Beamten vor Falschaussagen sind also unbegründet; vor allem, wenn die Klarnamen nicht einfach so herausgegeben werden, sondern von einer Monitoringstelle verwaltet werden.
Ein weiteres Argument für die Kennzeichnungspflicht in Schleswig-Holstein ist die Individualisierbarkeit. Ohne Kennzeichnung kann allein die Masse der Beamtinnen und Beamten bei einem solchen Einsatz bedrohlich wirken, weil sie in voller Montur nicht als Individuen zu erkennen sind. Mit Kennzeichnung werden die Beamten unterscheidbar und damit wahrscheinlich auch bürgerfreundlicher wahrgenommen.
Es liegen zwar in einigen EU-Ländern Erfahrungen mit der Kennzeichnungspflicht vor, aber in den meisten Ländern müssen die Beamtinnen und Beamten lediglich ihren Dienstausweis mit sich führen. Das hat mit der Kennzeichnungspflicht, wie sie Schleswig-Holstein plant, nichts zu tun. In Großbritannien dagegen ist die Dienstnummer eines Polizisten an den Schulterklappen befestigt. Dort ist auch
für die Kleinsten erkennbar: Das ist nicht nur irgendeine Uniform, mit der sie es zu tun haben, sondern ein richtiger Polizist. Dort dient die Nummer als Authentifizierung der Polizei im Prinzip auch als eine bürgernahe Kennzeichnung, damit der Bürger weiß, mit wem er es zu tun hat.
In Rheinland-Pfalz und Berlin wurde die Kennzeichnungspflicht bereits eingeführt. Aber belastbare Erfahrungen liegen dort bislang nicht vor. Das, meine Damen und Herren, ist übrigens auch als Beleg dafür zu werten, dass die weit überwiegende Mehrheit der Demonstrationen völlig unproblematisch, gewaltfrei und ohne Straftaten ablaufen. Vor diesem Hintergrund ist es für uns ein guter Kompromiss, die anonymisierte Kennzeichnungspflicht bei geschlossenen Einsätzen, also zum Beispiel bei Großdemonstrationen oder großen Sportereignissen, einzuführen. Dies wäre auch eine auf sehr begrenzte Einsätze bezogene Kennzeichnungspflicht mit der auch wir als SSW gut leben könnten, insbesondere dann, wenn man tatsächlich guckt, dass man die Nummernfolge immer wieder wechselt, sodass beim zweiten, dritten und vierten Einsatz der Polizist immer unter einer anderen Nummer geführt wird und somit dann auch entsprechend nicht zu erkennen ist. Ich glaube, so hätten wir dem Sicherheitsbedürfnis der Polizisten Genüge getan und könnten mit dieser Einführung vernünftig leben.