Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/1900
Das Wort zur Begründung wird offenbar nicht gewünscht. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort dem Kollegen Wolfgang Kubicki von der FDP-Fraktion.
zu beginnen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am 3. April 2009 mit den Stimmen der damals regierenden Großen Koalition und gegen die Stimmen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW das Rettungspaket für die HSH Nordbank beschlossen.
Die Opposition hatte damals sehr gute Gründe, warum sie das damals vorgelegte Rettungspaket ablehnte
- ich komme gleich dazu, Herr Kollege Koch - und stattdessen alternative Lösungsvorschläge wie beispielsweise die Beteiligung des Bundes über den SoFFin anstrebte. Bedauerlicherweise haben die damalige Regierung und die regierungstragenden Fraktionen diese Anträge unbegründet zur Seite gelegt. Hamburg und Schleswig-Holstein haben eigenständig gehandelt, übrigens schon damals mit dem wunderbaren Argument der Sicherung des Landesvermögens.
Dabei wäre eine Bundesbeteiligung möglich gewesen. Es ist zwar richtig, dass im Finanzmarktstabilisierungsgesetz 2008 vorgesehen war, dass die Länder eigenständig für die Sanierung ihrer Landesbanken aufkommen mussten. Allerdings bestätigte Peer Steinbrück als Zeuge vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtages, dass die Staats- und Regierungschefs der 20 größten Volkswirtschaften auf dem G-20-Gipfel im November 2008 beschlossen hatten, keine weitere systemrelevante Bank in die Insolvenz gehen zu lassen. Er bestätigte auch, dass die HSH Nordbank als ein „systemrelevantes“ Institut eingestuft worden ist. Die Bundesregierung hätte nicht gegen den G-20-Beschluss verstoßen können, sie hätte die Insolvenz eines systemrelevanten Institutes um jeden Preis verhindert. Damit wäre das finanzielle Engagement des Landes, das uns so sehr zu schaffen macht, zu vermeiden gewesen.
Hätten die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen ernsthafte Verweigerungsgründe für eine Aufstockung der Gelder bei der Bundesregierung vorgetragen, wäre die alleinige Belastung des schleswig-holsteinischen Landeshaushalts und der Hamburger Steuerzahler zu vermeiden gewesen.
Stattdessen wurde ein kreditfinanziertes Rettungspaket in Höhe von 3 Milliarden € beschlossen. Von den investierten 3 Milliarden € sind - das zeigt die Bilanz des hsh finanzfonds - nur noch et
wa 1,3 Milliarden € übrig. Ehrlicherweise müssen wir eingestehen, dass die Summe ohne die Auflage der EU-Kommission, die eine Einmalzahlung der Bank an die Länder in Höhe von 500 Millionen € erwirkte, noch ein deutliches Stück niedriger läge.
Von den Verheißungen, die Bank sei auf einem guten Weg - das hören wir seit 2010 jedes Jahr -, von dem Versprechen, dass der Steuerzahler mit keinem Cent belastet werden würde und wir die Aktien mit Kursgewinn verkaufen werden, ist nichts übrig geblieben. Wir müssen den Tatsachen ins Auge sehen: Die Rettungsmaßnahmen werden für das Land unterm Strich negativ sein.
Der Geschäftsbericht des hsh finanzfonds zum 31. Dezember 2013 zeichnet ein eindeutiges Bild. Die Verbindlichkeiten übersteigen den Wert der Aktien. Mit anderen Worten: Wir haben schon gar kein Vermögen mehr. Die Rückstellungen aus den drohenden Verlusten der Zweitverlustgarantie werden wohl nicht mehr mit den restlichen Garantieeinnahmen aufgerechnet werden können. Insgesamt liegt der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag des Finanzfonds bei über 1,3 Milliarden €.
Aber lassen Sie uns, auch wenn es noch so schwerfällt, hier erst einmal einen Schlussstrich ziehen. Über vergossene Milch, auch wenn sie einen Milliardenwert hat, soll man sich sprichwörtlich nicht ärgern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Fehler kann man nicht rückgängig machen. Man kann und sollte aber aus Fehlern lernen.
Wir drohen erneut in eine Situation zu geraten, in der wir von den Geschehnissen überrollt werden könnten. Bankenvertreter versuchen, das Land und die Steuerzahler für ihre Interessen zu instrumentalisieren. Anders sind die Aussagen des Vorstandsvorsitzenden Constantin von Oesterreich im „Spiegel“-Interview vom Februar dieses Jahres nicht zu verstehen. Deutlich sagte er:
„Im Übrigen bin ich fest davon überzeugt, dass uns die Länder helfen würden. Als Eigentümer müssen sie ihr Vermögen schützen, alles andere wäre unvernünftig.“
So unverschämt, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat noch niemand das Haushaltsrecht, das Königsrecht des Parlaments, für sich in Anspruch genommen.
Die demokratische Legitimation und Akzeptanz unseres Gemeinwesens wird Schaden nehmen, wenn wir es zulassen, dass Vorstandsvorsitzende von Banken sich eigenständig - schon einmal im Vorgriff - Bankenhilfen aus der Steuerschatulle gewähren. Ich hoffe, da wenigstens sollten wir uns einig sein.
Das Land kann sich, Herr Kollege Koch, keine weiteren Abenteuer leisten, insbesondere nicht unter dem Signum, wir müssten Landesvermögen schützen, alle Maßnahmen, die die HSH Nordbank ins Werk gesetzt hat, sozusagen im Nachhinein sanktionieren.
Sollte die HSH Nordbank im Zuge des Bankenstresstests oder des Beihilfeverfahrens neues Geld benötigen, dann müssen Private oder andere öffentliche Institutionen einspringen. Das Land hat weder die politische noch die finanzielle Möglichkeit, sich an einem weiteren Rettungspaket zu beteiligen. Das rechtzeitig deutlich zu sagen, ist Aufgabe dieses Parlaments. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Pressevorberichterstattung zur heutigen Landtagssitzung konnte man den Eindruck gewinnen, heute stünden gravierende Entscheidungen zur HSH Nordbank an. Man merkt, das Stichwort „HSH Nordbank“ ist immer wieder für Schlagzeilen gut. Das war ja vermutlich auch Sinn und Zweck des FDP-Antrags.
Inhaltlich betrachtet muss man sich fragen: Was hat die FDP bloß geritten, als sie diesen Antrag eingebracht hat? Der erste Teil ist totaler Humbug, und der zweite Teil ist so überflüssig wie ein Kropf, Herr Kollege Kubicki.
Zum Zeitpunkt der Rettung der HSH Nordbank Anfang 2009 standen die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein mit Bürgschaften aus rot-grü
ner Regierungszeit im Umfang von sage und schreibe 65 Milliarden € für die Banken gerade - Bürgschaften von 65 Milliarden €! Ohne Rettung der Bank hätte sich ganz schnell der alte Spruch bewahrheitet: Wer bürgt, wird gewürgt.
Was wäre ohne das Rettungspaket damals passiert? Es wäre innerhalb kürzester Zeit zu einem unkontrollierten Zusammenbruch der Bank gekommen. Es war der Präsident der BaFin, der uns damals eindringlich darauf hinwies, dass auch ein Beschluss über eine kontrollierte Abwicklung der Bank nur wenige Mausklicks von einer kontrollierten Abwicklung entfernt war. Instrumente wie eine Bad Bank oder eine Abwicklungsanstalt gab es zum damaligen Zeitpunkt, zu Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise, noch nicht.
Der Bund - das hat Peer Steinbrück im Untersuchungsausschuss in der Tat ganz eindeutig klargestellt - wäre für die Altlasten der Bank unter keinen Umständen aufgekommen. Ihr Lösungsvorschlag hätte somit nur bedeutet, dass das Land weiterhin die Risiken getragen hätte und der Bund das Kapital zur Verfügung gestellt hätte, wir aber keinen einzigen Euro an Garantieprovision kassiert hätten. Das wäre zum finanziellen Nachteil für das Land Schleswig-Holstein gewesen.
Bei einer Abwicklung hätte die HSH Nordbank innerhalb kürzester Zeit ihre Vermögenswerte realisieren müssen. Sie hätte Immobilien und Wertpapiere verkaufen und Kredite kündigen müssen. Ich glaube, jeder kann sich vorstellen, zu welchen Preisen das im Falle eines Notverkaufs zum damaligen Höhepunkt der Krise gelungen wäre.
Gar nicht ausmalen will ich an dieser Stelle, welche dramatischen Folgen eine Abwicklung der Bank für die Wirtschaft, für Mittelstand und Reedereien in Norddeutschland gehabt hätte,
wenn mitten in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009/2010 die HSH Nordbank als Kreditgeber ausgefallen wäre. Die Bank wäre im Falle ihrer Abwicklung nicht in der Lage gewesen, Kreditprolongationen und Tilgungsaussetzungen zu vereinbaren. Massenhafte Insolvenzen der Kreditnehmer wären die Folgen gewesen.
Bleiben wir aber bei den Belastungen für den Landeshaushalt. Wenn die Veräußerungserlöse aus den Vermögenswerten nicht ausgereicht hätten, um die Verbindlichkeiten der Bank von damals über 200 Milliarden € zu decken, dann hätten die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein mit den Bürgschaften von bis zu 65 Milliarden € einspringen müssen.
Bis Juni nächsten Jahres wird sich diese Bürgschaftssumme auf lediglich noch 3 Milliarden € reduziert haben. Zusammen mit den 7 Milliarden € respektive 10 Milliarden € Garantiesumme - je nachdem, ob die EU-Kommission die Aufstockung genehmigt oder nicht - und zusammen mit den verbliebenen Krediten für die Kapitalaufstockung von nur noch 2 Milliarden € liegt das Risikopotenzial für den Landeshaushalt dann nur noch bei 12 bis 15 Milliarden €, das heißt 50 Milliarden € weniger Risikopotenzial für den Landeshaushalt. Das ist das Ergebnis der damaligen Rettungsmaßnahmen.
Genau darauf zielte diese Rettung ab. Es ging nicht darum, die Bank künstlich am Leben zu halten, und schon gar nicht darum, auch zukünftig politisch in einer Landesbank gestalten zu können. Es ging schon damals einzig und allein darum, die geringstmögliche Belastung für den Landeshaushalt zu erreichen.
- Herr Kollege Kubicki, diese Aussage gilt selbst dann, wenn sich am Ende herausstellen sollte, dass die Rechnung der Landesregierung nicht aufgeht und die Rettung doch mit Belastungen für den Steuerzahler verbunden ist. Auch ich habe meine Zweifel daran, dass die Rechnung aufgeht. Die Landesregierung sagt zwar immer noch, bis 2025 koste uns das keinen einzigen Euro, aber ich habe da Zweifel. Aber selbst wenn es den Steuerzahler am Ende belasten wird, wird diese Belastung allemal geringer ausfallen, als es bei einer Pleite der Bank im Jahr 2009 der Fall gewesen wäre.
Was die Ablehnung einer erneuten Eigenkapitalzufuhr durch das Land im zweiten Satz des FDPAntrags anbelangt, so steht diese überhaupt nicht zur Debatte. Ich kenne weder aus der Landesregierung noch aus diesem Parlament irgendjemanden, der einen solchen Gedanken verfolgen würde, geschweige denn eine entsprechende Forderung erhoben hätte. Eine erneute Eigenkapitalzuführung dürfte zudem rechtlich ausgeschlossen sein, da die EU