Protocol of the Session on April 10, 2014

(Beifall PIRATEN, CDU und FDP)

Sachlich kann man das durchaus diskutieren. Da sind wir nicht unbedingt weit auseinander. Diese Diskussion kann man ja führen. Aber sie kommt wirklich zum falschen Zeitpunkt und schadet dem Amt.

Wenn Sie diese Sorgen gehabt hätten, dann hätten Sie den Gesetzentwurf vor Beginn des Auswahlverfahrens in das Parlament eingebracht. Dann wäre alles gut gewesen. Aber warum jetzt? Warum begehen wir jetzt diesen großen Fehler und beschädigen dieses Amt? Ich verstehe es nicht. Vielleicht können Sie es uns noch erklären. - Ich danke Ihnen.

(Beifall PIRATEN, CDU und FDP)

Für die Abgeordneten des SSW hat der Abgeordnete Lars Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich schicke gleich die Erklärung voraus: Die Koalitionsfraktionen wollen, dass die Landeszentrale für politische Bildung noch unabhängiger von Politik und Verwaltung agieren kann als bisher.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist Ihnen jetzt gerade eingefallen?)

Das ist der Grund, aus dem wir den Gesetzentwurf eingebracht haben. Diesen Gedankengang haben wir in diesem Parlament schon in der Vergangenheit diskutiert, zuletzt als wir die Landeszentrale für politische Bildung aus der Landesverwaltung herausgelöst und der Landtagsverwaltung zugeordnet haben.

Seinerzeit war der Hauptgedanke, dass die politische Bildung formal nicht einer Landesregierung gleich welcher Couleur zugeordnet sein sollte. Damals gab es durchaus schon die Diskussion darüber, ob es sinnvoll sei, die Landeszentrale für politische Bildung beim Landtag anzusiedeln, und wie dies geschehen könnte. Seinerzeit wurde übrigens auch bereits der Gedanke diskutiert, die Landeszentrale für politische Bildung nicht in die Landtagsverwaltung einzugliedern, sondern sie einem Beauftragten zuzuordnen, um sie noch unabhängiger von der täglichen Politik zu machen.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenbemerkung des Abgeordneten Schmidt?

Ja, gerne.

Danke, Herr Harms. - Vielleicht können Sie mir das erklären. Sie wollen den Landesbeauftragten für politische Bildung noch unabhängiger machen. Schaffen Sie dann auch eine eigene Behörde ähnlich dem ULD, die komplett unabhängig agiert, mit eigener Budgetverantwortung und so weiter? Das ist es doch, was die Unabhängigkeit ausmacht. Ein Beauftragter des Parlaments kann nicht so unabhängig agieren wie eine eigene Behörde wie zum Beispiel das ULD. Wollen Sie darauf hinaus?

- Lieber Kollege Schmidt, zunächst müssen wir überhaupt die gesetzlichen Grundlagen für einen Beauftragten schaffen. Wenn wir dann einen Beauftragten haben, werden wir in den Haushaltsberatungen auch den Haushalt so ausgestalten, dass dem Beauftragten entweder ein Haushaltstitel oder sogar die Budgetverantwortung überstellt wird. Wie wir das genau machen wollen, müssen wir noch ausdiskutieren. Letztendlich sind wir als Landtag in der Gesamtheit Haushaltsgesetzgeber und können das selbst gestalten. Wir werden das tun und freuen uns, wenn die PIRATEN dann entsprechende Vorschläge zu diesem Thema unterbreiten.

(Torge Schmidt)

(Vereinzelter Beifall SPD)

Herr Schmidt, möchten Sie noch eine weitere Bemerkung machen?

(Torge Schmidt [PIRATEN]: Ich möchte noch eine weitere Frage stellen.)

- Herr Kollege, gestatten Sie eine weitere Bemerkung des Herrn Abgeordneten Schmidt?

Wer hat denn derzeit die Budgetverantwortung für die 90.000 € für die Landeszentrale?

- Die hat auch der Landtag,

(Beifall PIRATEN)

aber er gestaltet sie anders aus, lieber Kollege.

Im Übrigen hat der Landtag bei allen Beauftragten die Budgetverantwortung. Das war nie anders. Jetzt ist nur die Frage, wo im Budget man es wiederfindet und wer beispielsweise auch das Vorschlagsrecht darüber hat, wie das Budget aussehen sollte. Es gibt durchaus auch Beauftragte, die uns Vorschläge machen, welche Ausgestaltung ihres Haushalts sie sich wünschen. Das können sie machen. Zum Beispiel macht uns der Landesbeauftragte für Datenschutz immer sehr deutlich, was er gerne hätte. Das finde ich vernünftig. Er kämpft für seinen Laden. Er kann das tun, weil er unabhängig ist, erstens weil er Beauftragter ist, zweitens weil er auf längere Frist gewählt werden kann und drittens weil er nur mit einer Zweidrittelmehrheit abgewählt werden kann. Das macht ihn super unabhängig. Einen solchen super unabhängigen Beauftragten, wie es ihn für den Datenschutz gibt, sollten wir auch für die politische Bildung haben.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Präsidentin, ich würde weitere Fragen zulassen.

Sie würden es zulassen. Es gibt noch weitere Fragewünsche. Ich will darauf hinweisen, dass wir nicht in solche dialogischen Verfahren kommen sollten.

Entschuldigung, Herr Garg, ich habe noch eine weitere

Frage. - Ist das, was Sie gerade ausgeführt haben, nicht zum größten Teil bereits jetzt in der Dienstordnung für den Landesbeauftragten für politische Bildung, die der Landtag beschlossen hat, so geregelt?

(Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]: Sagen Sie einmal Ja!)

Nein. Wie der Landtag seine Haushaltsberatung gestaltet, ist nicht in der Dienstordnung geregelt, weder eines Beauftragten noch eines Leiters und auch nicht der Landeszentrale, sondern das müssen wir selber politisch entscheiden. Das hängt davon ab, wie die Stelle ausgestattet ist, ob man also „nur“ eine Landesstelle oder ob man sogar einen Beauftragten hat. Damit wird sich möglicherweise auch das Verfahren ändern. Diese Diskussion haben wir im Rahmen der Haushaltsberatungen zu führen.

Ich frage den Abgeordneten Harms, ob er eine Bemerkung oder Zwischenfrage des Kollegen Dr. Garg zulässt.

Sehr gern.

Vielen Dank, Herr Kollege Harms. - Da Sie ordentliches Mitglied des Ältestenrats sind und gerade so vehement auf die Fragen des Kollegen Schmidt damit geantwortet haben, Sie wollten einen „super unabhängigen“ Landesbeauftragen für politische Bildung, möchte ich Sie fragen:

Erstens. Zwischen welchen Ältestenratssitzungen ist Ihnen der Zweifel an der Unabhängigkeit des bisherigen Konstrukts gekommen?

Zweitens. Zwischen welchen der zahlreichen Sitzungen des Ältestenrats, in denen über das Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren gesprochen wurde, sind Ihnen Zweifel daran gekommen?

Drittens. Warum haben Sie Ihre Bedenken, wenn sie denn zwischen den Ältestenratssitzungen gekommen sind, nicht in einer der darauffolgenden Ältestenratssitzungen vorgetragen, möglicherweise für die Regierungsfraktionen?

(Lars Harms)

Viertens. Finden Sie es nicht auch etwas merkwürdig, dass just in dem Moment, in dem es im Zweifelsfall zu einer neuen Besetzung gekommen wäre, diese Bedenken in dieser Form vorgetragen werden, die nur ausgeräumt werden können - das wissen Sie ja aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes auf Ihre eigene Anregung hin -, wenn dieses Verfahren zum Zuge kommt?

- Das waren recht viele Fragen. Hoffentlich kann ich sie alle beantworten, ohne mitgeschrieben zu haben. Ich versuche es mit einer gesamten Antwort zu diesem Thema. Was die Stellenausschreibung angeht, werde ich darauf gleich noch eingehen, sodass Sie dann Ihre Antwort zu dieser Frage erhalten.

Was die Fragestellung angeht, wann in meinem Leben als Ältestenratsmitglied ich mir darüber Gedanken gemacht habe - ich fasse das ein wenig allgemein -, möchte ich sagen: Ich mache mir nicht als Ältestenratsmitglied Gedanken darüber, sondern als Abgeordneter in diesem Hause.

Das erste Mal, dass ich über die Frage nachgedacht habe, ob ein Beauftragter vielleicht doch die bessere Lösung sein könnte, war im Jahr 2010. Das war der Zeitpunkt, zu dem wir das erste Mal darüber nachdachten, ob diese Stelle von der Zuständigkeit der Landesregierung in die Zuständigkeit des Landtags wechseln sollte. Zu der Zeit hatte sich diese Diskussion ergeben, und zu der Zeit hatte ich mir zum ersten Mal Gedanken darüber gemacht. Das ist ja schon fast ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss, wenn man so antwortet.

(Heiterkeit)

Diese Gedanken - das nehme ich für mich in Anspruch - habe ich über mehrere Jahre hinweg gehabt, und ich habe sie abgewogen. In der Tat: In der letzten Zeit kam ich im Rahmen dieses Abwägungsprozesses immer mehr zu dem Schluss, dass ein Beauftragter des Parlaments doch die bessere Lösung wäre. Dies nehme ich für mich in Anspruch. Wie das bei den anderen Abgeordneten ist es gibt in der Koalition ja noch 34 andere Abgeordnete -, wann die damit begonnen haben, über dieses Thema nachzudenken, kann ich Ihnen natürlich nicht sagen.

Wenn ich noch etwas vergessen habe, dann helfen Sie mir bitte auf die Sprünge, damit ich das gerne auch noch beantworten kann.

Herr Kollege Harms, selbstverständlich haben Sie das

Recht, auch auf nicht gestellte Fragen zu antworten; denn meine Frage lautete, wann zwischen den Ältestenratssitzungen, die sich mit dem Verfahren beschäftigt haben, Ihnen diese Bedenken gekommen sind. Aber ich nehme zur Kenntnis, dass Sie seit vier Jahren Zweifel daran haben, diese Zweifel im laufenden Verfahren aber niemals geäußert haben.

(Beifall FDP und CDU)

- Lieber Kollege Garg, auch wenn dies Ihrerseits nur eine Stellungnahme war, möchte ich trotzdem darauf antworten, damit hier nichts in einen falschen Hals gelangt. Wenn sich ein Abgeordneter wie ich - es ist völlig wertfrei, wer das ist - über Dinge Gedanken macht und möglicherweise auch dann, wenn, wie vor vier Jahren, Entscheidungen getroffen worden sind, trotzdem nicht mit dem Denken aufhört, sondern auch in den kommenden vier Jahren mit dem Denken weitermacht, dann finde ich das für den Parlamentarismus nicht unbedingt schlecht.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Breyer?