Protocol of the Session on April 10, 2014

Da ist die Position eines Beauftragten, angelehnt an den Status der Bürgerbeauftragten oder des Beauftragten für Menschen mit Behinderung, eine nach Auffassung der Koalitionsfraktionen tragbare Lösung. Dort könnte die Landeszentrale ihre Funktion als „Spinne im Netz“ der politischen Bildungslandschaft gut umsetzen. Dort könnten Projekte gebündelt werden, die jetzt in unterschiedlichen Häusern verwaltet werden, um so ihre Wirksamkeit zu erhöhen. Auf diesem Weg könnte besser das Ziel erreicht werden, Menschen aller Altersgruppen und Interessenlagen für unsere Demokratie zu begeistern oder zumindest zu interessieren. Wir werden zu unserem Gesetzentwurf natürlich eine Anhörung durchführen. Wir Grüne gehen offen in dieses Verfahren.

Zu fragen wäre beispielsweise, ob nicht das Kuratorium der Landeszentrale den Beauftragten für politische Bildung auswählt. Dem Kuratorium gehören sowohl je ein Vertreter oder eine Vertreterin der Fraktionen sowie sachverständige Persönlichkeiten und Vertreterinnen und Vertreter von Einrichtungen oder Verbänden an, die mit Fragen der politischen Bildung befasst sind. Wir haben es in der Vergangenheit in den meisten Fällen geschafft, Anträge zur politischen Bildung fraktionsübergreifend zu stellen. Lassen sie uns die Beratung im Bildungsausschuss nutzen, um zu versuchen, diesen Konsens wieder herzustellen.

Noch einmal: Eine starke Landeszentrale für politische Bildung muss unabhängig und überparteilich sein mit einer qualifizierten Leitung an der Spitze. Je unabhängiger die Landeszentrale ist, desto besser kann sie arbeiten. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Das Wort für die Fraktion der FDP hat der Abgeordnete Wolfgang Kubicki.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Weber, ich habe bei politischen Debatten selten so viel Unauf

(Ines Strehlau)

richtigkeit in der Begründung eines Gesetzentwurf erlebt - das ist jetzt kein persönlicher Vorwurf - wie bei dem, was Sie haben vortragen müssen und was ich hier gehört habe.

Wir säßen heute gar nicht hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn der von den regierungstragenden Fraktionen als geeigneter Bewerber ausgeguckte Mensch aus Mecklenburg-Vorpommern die Stelle angenommen hätte.

(Beifall FDP, CDU und vereinzelt PIRA- TEN)

Herr Dr. Stegner, nur weil das nicht zustande kam und weil Ihnen mitgeteilt werden musste, dass rechtlich eine neue Ausschreibung gar nicht möglich ist und Sie anschließend vom Wissenschaftlichen Dienst erfahren haben, dass die Grundlagen komplett verändert werden müssen, um überhaupt etwas verändern zu können, müssen wir heute diesen Gesetzentwurf beraten, der einen Einmaligkeitscharakter hat. Es gibt in keinem anderen Bundesland eine vergleichbare Stellung eines Landesbeauftragten für politische Bildung.

Wir müssen auch noch darüber nachdenken, ob das unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten überhaupt das ist, was wir uns vorstellen könnten, ob diejenigen, die im Landtag sitzen, anschließend darüber bestimmen, wie politische Bildung im Allgemeinen und im Besonderen auszusehen hat.

Wie schlimm das ist, können Sie bei Paste and Copy nachschauen, Herr Kollege Dr. Stegner, was Sie veranlasst haben, um das noch schnell genug ins Werk zu setzen. Denn Sie wollten versuchen, ein Besetzungsverfahren, was im Übrigen rechtswidrig wäre, wie mir mitgeteilt worden ist, zu torpedieren.

Kommen wir nun zum Gesetzentwurf. Zunächst komme ich zu § 2 - Aufgaben - und hier zunächst zu Nummer 2. Unklar ist, warum besonders Schulen und Hochschulen beraten werden sollen. Eine breite Beratungstätigkeit ist mit dem vorhandenen Personal nicht zu leisten. Sie schweigen sich komplett darüber aus, welche personellen und fiskalischen Auswirkungen - das ist ja für einen Gesetzentwurf notwendig - das Gesetz auf den Landeshaushalt des Landes Schleswig-Holstein hat.

§ 2 Nr. 4 haben Sie weitgehend aus einer Bekanntmachung des Landtagspräsidenten von BadenWürttemberg über die Einrichtung einer Landeszentrale für politische Bildung aus dem Jahre 2013 übernommen. Zitat:

„Praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der politischen Bildung sollen gesammelt, ausge

wertet und Interessierten bereitgestellt werden.“

Das ist ein so gehöriger Aufwand, den man vielleicht in Baden-Württemberg mit 50 Mitarbeitern leisten kann, aber nicht mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die wir gegenwärtig in der Landeszentrale haben.

Auch § 2 Nr. 5 haben Sie aus der Bekanntmachung des Landtagspräsidenten von Baden-Württemberg übernommen. Zitat:

„Tagungen, Lehrgänge und andere Veranstaltungen sollen durchgeführt werden, in deren Rahmen Themen der politischen Bildung unter Mitwirkung von Fachleuten aus Wissenschaft, Politik und anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erörtert werden sollen.“

Tagungen kann die Landeszentrale vielleicht durchführen, für Lehrgänge hat in Schleswig-Holstein weder Personal noch Geld zur Verfügung gestanden.

Es fehlt vor allem, Herr Dr. Stegner, und das macht mich besonders stutzig, die erst in der Februar-Tagung beschlossene Mitwirkung bei der politischen Jugendbildung. Das kommt in Ihrem Gesetzentwurf gar nicht vor. Es wird nichts über die neuen Medien gesagt, stattdessen werden Aufgaben genannt, die die Landeszentrale überhaupt nicht leisten kann.

Das Mitbestimmungsgesetz spielt in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt keine Rolle, obwohl das doch für Sie als Sozialdemokrat besonders interessant sein müsste. Das muss sich ein Sozialdemokrat zu Gemüte führen, was das eigentlich bedeutet.

(Beifall FDP und CDU)

Herr Kollege Dr. Stegner, liebe Kolleginnen und Kollegen aus den regierungstragenden Fraktionen, die Beauftragten, die wir ansonsten kennen, haben Aufgaben, die im Zweifel auch damit zu tun haben, dass man sich mit Behörden anlegen muss. Zum Beispiel die Bürgerbeauftragte, der Landesdatenschutzbeauftragte genauso wie der Behindertenbeauftragte, die für bestimmte Bevölkerungsgruppen, Personen oder Persönlichkeiten Interessen wahrnehmen sollen. Das haben Sie bei dem Bereich der politischen Bildung nicht. Deshalb sage ich Ihnen, dass wir intensiv darüber diskutieren sollten, auch im Ausschuss, ob der von Ihnen gewählte Weg eines Landesbeauftragten für politische Bildung der richtige ist.

(Wolfgang Kubicki)

Es gibt in der Vorlage übrigens zweimal den § 5. Das kann ein Fehler in der Redaktion gewesen sein oder auch ein Hinweis auf die mangelnde Professionalität der Arbeit.

Es gibt ein Kuratorium. Die Zahl der Mitglieder des Kuratoriums ist nicht bestimmt. Der Landtagspräsident ist nicht Mitglied des Kuratoriums. Und interessant ist, vielleicht ist dies für die Grünen ganz wichtig, dass in den Absätzen 3 und 4 jeweils die weibliche Form in der Benennung fehlt. Das kann auch etwas damit zu tun haben, dass beim Zusammenkopieren vielleicht noch aus anderen Dingen etwas genommen worden ist, bei dem die weibliche Form nicht enthalten war. Ein einziges Mitglied kann das Kuratorium zu einer außerordentlichen Sitzung zusammenrufen.

Herr Kollege Dr. Stegner, ich weiß es ja, Sie haben mir einmal erklärt, dass man Ihren politischen Willen zur Grundlage machen sollte und nicht mehr die bestehenden Gesetze. Ich sage Ihnen, wir hatten einmal Persönlichkeiten in Schleswig-Holstein, die dachten, ihr persönlicher Wille sei Gesetz. So weit sind wir noch nicht,

(Beifall FDP und CDU)

und deshalb werden wir in den Beratungen darauf drängen, dass die wahren Hintergründe dieser Vorlage erörtert werden. Wir werden dieser so auf jeden Fall nicht zustimmen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP und CDU)

Das Wort für die Fraktion der PIRATEN hat der Abgeordnete Torge Schmidt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte eigentlich eine ganz andere Rede vorbereitet, aber ich habe mich entschieden, sie ein wenig abzuändern.

Ich denke, in dieser Debatte fehlt es ein wenig an Unaufrichtigkeit.

(Lachen bei der SPD - Zuruf Dr. Stegner: Wir beklagen diesen Mangel an Unaufrich- tigkeit nicht!)

- Herr Dr. Stegner, würden Sie mich bitte erst einmal ausreden lassen? Zur Sache muss man erst einmal sagen, dass mir nicht klar ist, wo der große Unterschied bei dem neuen Verfahren ist, wenn wir

den Beauftragten hier in das Parlament einführen, außer dass das Parlament dies will. Die Aufsicht, das Kuratorium, selbst die Budgetverwaltung muss doch irgendjemand übernehmen. Der Landesbeauftragte kann doch sein Budget nicht wahllos überziehen. Irgendjemand muss doch die Budgetverantwortung haben. Es gibt einen Posten von meines Erachtens 90.000 €, der für die sachlichen Ausgaben der Landeszentrale für politische Bildung zur Verfügung steht.

Der Landesbeauftragte ist für diesen Posten als Titelverwalter verantwortlich. Wenn dieser Posten überstiegen wird, muss doch jemand einen Blick darauf haben. Das hat jedoch nichts mit der sachlichen Leitung zu tun. Derzeit gibt es eine Dienstordnung für die Landeszentrale für politische Bildung, in der die Unabhängigkeit und alles andere geklärt sind.

(Beifall PIRATEN und CDU)

Erklären Sie mir doch einfach den Mehrwert des neuen Beauftragten. Der einzige Mehrwert ist, dass der Beauftragte vom Parlament gewählt werden soll. Vorher gab es ein Bewerbungsverfahren, das gesetzlichen Regelungen unterliegt, zum Beispiel der Bestenauslese. Das war ein offenes Verfahren mit Bestenauslese. Dieses Verfahren hat für einen Kandidaten gesorgt. Dieser Kandidat ist abgesprungen. Das Richtige wäre es nun gewesen, dieses Verfahren zu Ende zu führen und den nächstbesten Kandidaten zu nehmen. Zusätzlich war in dieses Verfahren auch der Ältestenrat eingebunden, obwohl er eigentlich gar nicht hätte eingebunden werden müssen.

Ich habe den Eindruck, dass das große Problem in dieser ganzen Sache ist, dass die eine Seite der anderen Seite misstraut und man sich gegenseitig Personalpolitik und Machtpolitik vorwirft. Das kann doch nicht die Grundlage sein, auf der wir im Parlament Gesetzentwürfe machen und solche Sachen debattieren.

(Beifall PIRATEN - Serpil Midyatli [SPD]: Das sagt der Richtige!)

Ich habe einen großen Vorteil - vielleicht bin ich deshalb der Richtige, um das hier zu sagen -; denn ich habe nicht die letzten 50 Legislaturperioden in diesem Parlament gesessen, sondern bin erst frisch dazugekommen. Ich muss mir nicht die Vergangenheit anschauen, sondern sehe, was heute passiert.

(Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind doch erst in der 18. Wahlperiode!)

(Wolfgang Kubicki)

- Herr Andresen, es geht doch darum, dass die Mehrheitsfraktionen Angst haben, dass CDU und FDP ihren Kandidaten durchsetzen. Deshalb will die SPD-geführte Koalition ein Gesetz schaffen, um diesen Kandidaten zu verhindern. Sie will über das Parlament gehen und den Landesbeauftragten mit einfacher Mehrheit bestimmen. Das ist doch Fakt.

Wenn uns die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten so wichtig ist - ich habe keine Fraktion gehört, die das bestreitet -, warum machen wir dann dieses Gesetz und erwecken durch solche Debatten im Plenum den Eindruck, als werde es ein politisches Geschacher?

(Beifall PIRATEN, CDU und FDP)

Glauben Sie wirklich, das führt zu mehr Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für politische Bildung? Glauben Sie, das macht die Situation besser? Ich bezweifle das ganz stark. Ich meine, ein solcher Gesetzentwurf, der mitten in das Bewerbungsverfahren kommt, schadet dem Parlament, dem Beauftragten und der Situation.

(Beifall PIRATEN, CDU und FDP)