Protocol of the Session on April 10, 2014

Wir kommen jetzt zu den Dreiminutenbeiträgen. Zunächst erteile ich Herrn Abgeordneten Tobias Koch das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Dr. Tietze, auch wenn wir das Thema während Ihrer Anwesenheit im Ausschuss weiter vertiefen werden, will ich doch kurz die Gelegenheit nutzen darzustellen, weshalb die Gutachten, auf die Sie sich so sehr berufen, und unser Vorwurf eines Buchungstricks kein Widerspruch sind.

Die Gutachter empfehlen, den bisherigen linearen Trendsteuerpfad, der geradlinig ansteigt, durch einen geglätteten Kurvenverlauf zu ersetzen, der dem zukünftigen Auf und Ab der Konjunktur folgt. Das ist aus statistischer Sicht vollkommen korrekt. Ein geglätteter Kurvenverlauf erfüllt auch perfekt das Symmetriekriterium. Was passiert aber bei ei

(Lars Harms)

nem zukünftigen Konjunkturabschwung, wenn mal wieder eine Krise eintritt? - Der Trendsteuerpfad geht dann auch einmal wieder nach unten. Für den Statistikprofessor ist das kein Problem. Die Symmetrie ist ja eingehalten, wenn ein geglätteter Trendsteuerpfad nach unten geht. Das ist alles wunderbar symmetrisch. Wir, die wir hier alle sitzen, wissen doch, dass es politisch praktisch unmöglich ist, in einer wirtschaftlichen Krise auf einmal strukturell dagegen anzusparen. Wenn der Trendsteuerpfad nach unten geht, können wir nicht auf einmal Lehrer, Polizisten und Steuerbeamte entlassen.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Deswegen funktioniert die Methode während eines Konjunkturabschwungs nicht. Das wissen Sie ganz genau. Deswegen ist das ein Buchungstrick. Das Ganze funktioniert nur so lange, wie wir uns konjunkturell nach oben bewegen.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Andresen?

Ja, sehr gern.

Vielen Dank, Herr Kollege. Was spricht aus Ihrer Sicht dagegen, so zu verfahren, wie die Landesregierung es vorschlägt, nämlich dass ein Testlauf durchgeführt wird und gleichzeitig auch noch das alte Verfahren läuft? Was ist daran genau Ihre Kritik? Das muss ja Gegenstand der Debatte sein. Gegenstand der Debatte ist ja das, was die Landesregierung jetzt vorhat.

- Vielen Dank, Herr Kollege, für dieses wunderbare Stichwort. Das ist eine wunderbare Überleitung zu meinen weiteren Ausführungen. In der Tat spricht nichts dagegen, jetzt einen parallelen Testbetrieb durchzuführen.

(Beifall SSW, Lars Winter [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP])

- Die Antwort ist noch nicht zu Ende. Ein Testbetrieb wird nur dann aussagekräftig sein, wenn es während der Zeitspanne des Testbetriebs konjunkturell nicht nur immer nach oben geht, sondern auch einmal nach unten. Ob das bis 2017 der Fall sein wird, wage ich einmal zu bezweifeln.

(Beifall Jens-Christian Magnussen [CDU], Peter Sönnichsen [CDU] und Rainer Wie- gard [CDU])

Herr Kollege Andresen, das eigentlich Kritische an diesem parallelen Testbetrieb ist das, was der Kollege Garg zu Recht schon moniert hat: Wenn die Ministerin bis dahin alles beim Alten lassen würde, wäre das fair und korrekt. Dann könnten wir die bisherige Methode mit dem parallelen Testbetrieb vergleichen. Was die Ministerin jetzt aber macht, ist, dass sie jetzt schon an der Berechnungsmethode herummauschelt. Sie lässt ja nicht alles beim Alten.

(Zurufe SPD: Oh! - Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

- Herr Kollege Dr. Stegner, von dem Thema verstehen Sie ja nun wirklich gar nichts.

(Beifall Dr. Axel Bernstein [CDU])

Die Ministerin setzt jetzt schon die Wachstumsrate einfach von 2,6 auf 2,9 % herauf. Sie nimmt jetzt schon eine Veränderung der Berücksichtigung der Ausgaben für den kommunalen Finanzausgleich vor. Wir werden im Ausschuss auch noch einmal genau untersuchen, wie es 2016 und 2017 mit den von Ihnen angekündigten willkürlichen pauschalen Heraufsetzungen des Trendsteuerpfads aussieht. Wenn Sie bis 2017 alles beim Alten lassen, dann sind wir uns einig.

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

Dann ist ein Trendsteuertestbetrieb, wie Sie es wünschen, vollkommen in Ordnung. Dann müssten Sie aber unserem Antrag zustimmen. Lassen Sie uns jetzt in die Rechtsverordnung hineinschreiben, dass die bisherige Methode erhalten bleibt. Dann können wir gern parallel die andere Methode testen.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Aber nicht schon vorher rummanipulieren und dann erst 2017 das Ergebnis abwarten - das sollten wir nicht tun. - Herzlichen Dank.

(Vereinzelter Beifall CDU und FDP)

Weitere Dreiminutenbeiträge liegen nicht vor. - Ich erteile Frau Finanzministerin Monika Heinold das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren! Herummanipulieren, mauscheln, Buchungstricks - würde ich ja alles

(Tobias Koch)

gelten lassen, wenn Ihnen nicht alles in aller Transparenz vorliegen würde.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Wir machen mit den Gutachtern eine zweistündige Sitzung. Wir beziehen das Parlament ein, bevor die Regierung beraten hat. Wir haben mehrere Gespräche mit dem Landesrechnungshof geführt. Wer mauscheln will, macht das - glaube ich - ein bisschen anders. Das ist das Erste.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und Torge Schmidt [PIRATEN])

Das Zweite: Wir sollten nicht den Eindruck erwecken, in den letzten Jahren sei beim Trend mit einem Aufwuchs von 2,6 % gearbeitet worden. Herr Koch, das ist falsch. Wir hatten mit Ihrer Methode im Jahr 2013 2,6 % Trend plus 2,2 % Aufholung Absenkungseffekt - wie Sie das damals so schön genannt. Das heißt, ein von Ihnen eingeplantes Trendwachstum in 2013 von 4,8 % und in 2014 von 4,6 %.

(Zuruf)

Das geht so weiter, weil Sie damals wahrscheinlich selbst gesehen haben, dass wir uns sehr weit von der Realität entfernen. Deshalb haben wir als neue Landesregierung - ohne dass widersprochen wurde, weil es richtig ist - für 2015 und 2016 einmalig nachgesteuert.

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung?

Es hätte mir gefehlt, wenn er nicht gefragt hätte. Weil er es vorhin nicht gemacht hat, bin ich jetzt noch einmal nach vorn gegangen.

Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben die Gelegenheit. Die Frau Ministerin lässt Ihre Frage zu.

Frau Ministerin, Sie sprachen den Aufholeffekt in den Jahren 2012 folgende an. Auch das ist damals alles offen kommuniziert worden. Das ist das Ergebnis davon, dass wir 2010 - damals in der Finanz- und Wirtschaftskrise - einen 400Millionen-€-Abschlag vom Trendsteuerpfad vorgenommen haben, den wir dann 2012,

2013 folgende wieder aufgeholt haben, um wieder auf den alten Trendsteuerpfad zu kommen, der bis 2010 gegolten hat. Nichts anderes ist das. Es waren keine zusätzlichen Aufschläge, wie Sie es jetzt machen, es war ein Aufholen zum alten Trendsteuerpfad vor der Finanz- und Wirtschaftskrise.

(Beifall CDU, FDP und PIRATEN)

Sehr geehrter Herr Kollege Koch, es hat bis 2010 keine Planung auf einem Trendsteuerpfad gegeben. Das war ja gerade unser Desaster. Wenn Sie sich einmal die Ausgabequoten unter Ihrer Verantwortung angucken in den Jahren vor der Schuldenbremse, und einmal gucken, was wir bei sehr hohen Steuereinnahmen an hohen Ausgaben gehabt haben, sehen wir, dass wir nicht auf einem Trend geplant haben. Wir planen - Schuldenbremse neu - ab 2011 - Grundlage 2010 - auf dem neuen Trend. Weil die damalige Landesregierung davon ausgegangen ist, dass es Aufholeffekte gibt, hat sie diese eingeplant, nicht wissend, ob sie kommen. Sie standen von Anfang an drin; sie sind eingetreten. Sie sind sogar - da habe ich mich damals getäuscht; das haben wir hier schon einmal aufgearbeitet - deutlich höher als damals prognostiziert. Deshalb wird das auch weitergezogen.

(Unruhe)

- Ich lasse gern eine weitere Frage zu, aber ich weiß nicht so richtig, wen das außer uns beiden interessiert, Herr Koch.

(Heiterkeit, Beifall und Zurufe)

Herr Abgeordneter, Sie haben die Gelegenheit, eine weitere Zwischenfrage zu stellen oder -bemerkung zu machen.

Es mag sein, dass es nur uns beide interessiert, trotzdem ist es wichtig. Sie sagten gerade, die damalige Landesregierung hätte einen Aufholeffekt eingeplant, ohne zu wissen, ob dieser überhaupt eintritt. Nehmen Sie dann bitte auch zur Kenntnis, dass die damalige Landesregierung diesen Aufholeffekt mit der damaligen Erhöhung der Grunderwerbsteuer selber gestaltet hat. Denn die damalige Grunderwerbsteuererhöhung wurde auf diesen Aufholeffekt angerechnet, während Ihre Grunderwerbsteuererhöhung noch obendrauf gerechnet wurde.

(Ministerin Monika Heinold)

Da muss ich Sie leider enttäuschen, weil die Grunderwerbsteueranhebung im Jahr 2012 nur ein Teil war, aber ihre Aufholeffekte im Jahr 2013 und 2014 stattfanden und sich durchziehen. Schauen Sie sich die Unterlagen an! Wir können alle immer klüger werden; das fällt unter lebenslanges Lernen.

Ich möchte noch einmal auf die Finanzplanung hinweisen. In der Finanzplanung ist nicht nur interessant, wie sich der Trend auswirkt, sondern auch, wie sich unser Abstand zur Verfassungsgrenze entwickelt. Ich sagte vorhin schon einmal: Die Ausgabemöglichkeit ist keine Ausgabeverpflichtung. Wenn Sie sich die Jahre anschauen, in denen die neue Methode in unserer Planung abgebildet ist, nämlich 2018 folgende, dann sehen wir, dass wir im Jahr 2020 bei 310 Millionen € Unterschreitung liegen. Das heißt, dies ist überhaupt nicht in die Ausgabebudgets eingeplant.

(Tobias Koch [CDU]: Das kommt noch in den Fraktionsanträgen!)

- Das war zu Ihren Zeiten so. Ich erinnere mich an das Jahr 2008, als ich Opposition war und gar nicht mehr wusste, was ich alles beantragen sollte, weil die regierungstragenden Fraktionen sehr mutig waren.