Ernsthaft könnte man im Ausschuss aber durchaus über folgende Fragestellung reden: Wenn Sie vorhaben, erst in einer neuen Legislaturperiode komplett zu einem neuen Verfahren zu kommen, warum wollen Sie dann vom 2,6-prozentigen Verfahren abweichen?
Frau Heinold, der Punkt ist doch: Sie haben den Betrachtungszeitraum von 20 Jahren kurzerhand um fünf Jahre erweitert, und damit erhöhen Sie die durchschnittliche Wachstumsrate auf 2,87 %. Betrachtet man allerdings den Zeitraum ab 2013 und rechnet man die letzten 20 Jahre zurück, dann haben wir - Sie wissen das - eine Wachstumsrate von durchschnittlich 2,4 %. Da klafft dann ein Gap von 0,4 Prozentpunkten, und dann liegt man mit 2,6 % ziemlich genau in der Mitte. Warum Sie davon abweichen, kann man natürlich dadurch erklären - der Kollege Koch hat es ja bereits wunderbar vorgerechnet -, dass Sie sich Luft in Höhe von 20 Millionen € verschaffen wollen. Ich hatte scherzhaft gesagt, damit finanziere man dann in Zukunft die Pläne für die Universität Flensburg. Das wäre dann eine gute Idee, wenn es sich wirklich um reales Geld handeln würde und nicht einfach nur Haushaltspolitik auf dem Papier wäre.
Frau Finanzministerin, das haben Sie mitbekommen. Ich beziehe mich dabei auch auf eine Pressemitteilung des Kollegen Andresen, der zu Recht beklagt hat, das Land würde von seiner Substanz leben. Nein, lieber Kollege Andresen, es ist noch schlimmer. Wir sind inzwischen dabei, diese Substanz zu verzehren.
Das ist der eigentliche Vorwurf, den Ihnen meine Fraktion bei der Haushaltskonsolidierung macht. Der eigentliche Vorwurf lautet tatsächlich, dass das von Ihnen immer wieder verbal vorgetragene Konsolidieren und Investieren in Wahrheit bei der Investitionsquote nicht funktioniert. Ich will mich heute gar nicht auf eine feste Quote festlegen; denn darüber müsste man noch einmal gesondert nachdenken.
Aber es ist doch unbestritten - und hier nehme ich den Begriff der generationengerechten Finanzpolitik in den Mund -: Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn, künftigen Generationen einen auf dem
Papier ausgeglichenen Haushalt bei einer zugleich komplett verrotteten öffentlichen Infrastruktur, und zwar nicht nur Verkehrsinfrastruktur, sondern auch Bildungsinfrastruktur und Kommunikationsinfrastruktur, zu hinterlassen.
Darüber sollten wir dann im Zusammenhang mit dem Trendsteuerverfahren im Ausschuss sehr wohl noch einmal ernsthaft miteinander diskutieren, um herauszufinden, wie man es gemeinsam fertigbringt, Investitionen in die Infrastruktur dieses Landes wieder zu erhöhen. Nur das wäre eine generationengerechte Politik, meine sehr geehrten Damen und Herren, und nicht das, was der Kollege Winter hier gerade vorgestellt hat. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das jährliche Ritual der Haushaltsberatung hat sich mit der Bekanntgabe der Eckwerte für den Zeitraum 2014 bis 2024 wieder einmal - wie sollte es auch anders sein? - erste Bahnen gebrochen. Die Regierung und insbesondere die Finanzministerin erstrahlen in hellem Licht, rühmen sich ihrer guten Arbeit und ihrer guten konjunkturellen Aussichten, während die Opposition mit dem Säbelrasseln beginnt.
Die CDU setzt dabei ganz im Sinne ihrer konservativen Grundhaltung mal wieder auf Altbewährtes und sperrt sich bei der Berechnung des Trendsteuerpfades gänzlich neuen Ideen. Sie zeigt sich vergangenheitsorientiert und agiert leider mal wieder ganz getreu dem Motto „Das haben wir schon immer so gemacht“.
An dieser Stelle würden wir uns vonseiten der CDU mehr Courage wünschen, mehr Gestaltungswillen und mehr Mut, auch einmal über neue Wege nachzudenken.
Die Regierung hat mit der Anforderung der bereits erwähnten Gutachten beim Institut für Weltwirtschaft und bei der Christian-Albrechts-Universität nicht nur Veränderungsbereitschaft, sondern auch Willen dazu gezeigt. Noch vor kurzer Zeit schien die Regierung ziemlich entschlossen, es nicht nur beim Gutachten zu belassen, sondern eines der vor
geschlagenen Verfahren sofort per Verordnung, wie es das Ausführungsgesetz schon für das letzte Jahr verlangt hatte, festzulegen.
Von diesem vermeintlichen Schnellschuss sind Sie, Frau Heinold, inzwischen erfreulicherweise abgewichen.
Sie möchten jetzt den Empfehlungen des IWF und des Landesrechnungshofs folgen und das in Rede stehende Verfahren anhand der Ergebnisse in den kommenden Jahren erst einmal testen und wissenschaftlich begleiten. Wir begrüßen dieses Vorgehen außerordentlich.
Eine abschließende Bewertung des neuen Verfahrens ist in Anbetracht der großen Schwankungen des untersuchten Zeitraums kaum möglich. Es wäre fahrlässig, dieses nicht erprobte Verfahren bereits jetzt in geltendes Recht umzusetzen,
zumal aktuell auch keine Not besteht, das derzeitige Verfahren zu ändern; denn es hat sich in den 20 Jahren bewährt.
Das in Artikel 53 der Landesverfassung geforderte Symmetriekriterium hinsichtlich der konjunkturellen Entwicklung ist erfüllt; da hat die CDU schon recht. Die mit der bisherigen Methode ermittelten Konjunkturkomponenten gleichen sich über den Konjunkturzyklus von 1990 bis 2009 vollständig aus.
Auch die überplanmäßigen positiven Konjunkturkomponenten der vergangenen Jahre sind kein hinreichender Grund, das Verfahren jetzt sofort zu ändern.
Anders als die CDU sind wir aber auch offen für Neues und geben alternativen Berechnungsmethoden gern eine Chance, zumal der Mehraufwand an dieser Stelle auch kaum spürbar ins Gewicht fallen würde.
Lieber als eine Abstimmung in der Sache wäre uns allerdings eine Ausschussüberweisung, da wir hinsichtlich der Festlegung des Trendsteuerpfades durchaus noch offene Fragen sehen. Nicht zuletzt stellen wir uns die Frage, ob der durch die Landesregierung Kraft der Kompetenz aus § 6 Abs. 6 Satz 1 des Ausführungsgesetzes festgesetzte Trend
steuerwert nicht das Haushaltsrecht des Parlaments einschränkt; denn aufgrund von Artikel 53 in Verbindung mit dem Ausführungsgesetz zu Artikel 53 erlangt die Landesregierung eine Möglichkeit, auf den Umfang des Haushalts Einfluss zu nehmen. Damit könnte in das Haushaltsrecht des Parlaments eingegriffen werden. Der Eingriff erfolgt an dieser Stelle aber nur, weil das Parlament dies durch Gesetz zugelassen hat. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch bereits in mehreren Entscheidungen dargelegt, dass sich auch das Parlament nicht ohne Weiteres seiner Kernrechte entledigen kann. Diese Frage ist ebenso wie viele andere noch zu klären. Aber, wie gesagt, das würden wir dann gern noch im Ausschuss klären.
Schließen möchte ich mit einem Zitat von Ihnen, Frau Heinold, aus dem letzten Jahr, auch wenn es ein bisschen länger ist:
„Die Steuereinnahmen wachsen nicht in den Himmel. Umso richtiger ist es, dass sich die Landesregierung nicht auf konjunkturbedingte Steuereinnahmen verlässt, sondern eine langfristig ausgerichtete Konsolidierungspolitik betreibt. Wir senken das strukturelle Haushaltsdefizit jedes Jahr um 10 %, egal ob die Steuern sprudeln oder plätschern. Deshalb führen veränderte Steuerschätzungen bei uns weder zur Verschärfung des Sparkurses, noch zum Aufweichen der Zielvorgaben. Wir bleiben im vorgesehenen Konsolidierungstakt und setzen auf Verlässlichkeit statt Aktionismus.“
Frau Heinold, in diesem Sinn: Abgerechnet wird zum Schluss. Zum einen werden wir sehen, wie sich das neue Verfahren in der Praxis bewährt, und zum anderen ist für uns nur das entscheidend, was im Haushalt steht. Frau Ministerin, daran werden wir Sie messen. Wir hoffen, Sie halten am bislang bestehenden Konsolidierungskurs fest. Wir danken Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Konjunkturbereinigungsverfahren oder Trendsteuerpfad, wie man es auch dreht, es bleib
komplex. Deshalb ist dieser Pfad jedoch nicht weniger wichtig. Um den Haushalt vernünftig zu planen, brauchen wir einen Pfad, nach dem wir uns richten können und das natürlich auch längerfristig. Dieser Pfad soll von konjunkturellen Schwankungen noch unabhängiger sein und nicht gänzlich auf ihnen beruhen, wie es vielleicht von der einen oder anderen Seite dargestellt wird. Das Land braucht ein weiterentwickeltes Berechnungsmodell, denn die realen Einnahmen sind zu stark abweichend. Deswegen wollen wir bei der Berechnung einen größeren, in die Zukunft gerichteten Zeitraum mit berücksichtigen.
Die Aufstellung des Modells beruht auf dem Ergebnis von gleich zwei Gutachten, die jeweils unabhängig voneinander von der Universität Kiel und dem Institut für Weltwirtschaft erstellt wurden. Diese empfehlen, das aktuelle Modell noch einmal zu überarbeiten. Mehr ist es ja auch nicht. Das Einholen der Gutachten zeigt jedoch, dass sich die Zuständigen nicht nur mit sich selbst beschäftigen, sondern vielmehr auch auf Expertisen von außen zurückgreifen. Das stärkt das Verfahren hinsichtlich der Weiterentwicklung von derzeitigen Berechnungsmodellen und macht sie zukunftsfähig.
Ab 2018 soll nach dem neuen Verfahren agiert werden. Bis dahin gilt das derzeitige Modell, jedoch in einer leicht abgewandelten Variante, die sich nach dem zukünftigen Trendsteuerpfad richtet und auch die Veränderungen des FAG berücksichtigt. Diese aktuelle Entwicklung bezüglich der Kommunen lässt sich haushaltstechnisch nicht einfach so ausklammern. Es soll sichergestellt werden, dass die höheren Steuereinnahmen auf kommunaler Ebene von den zusätzlichen Konsolidierungspflichten des Landes getrennt werden.
Von daher müssen einige Punkte schon jetzt korrigiert werden. Bis dahin sollen Erkenntnisse gesammelt werden, eine Testphase also, und spätestens bis Ende 2017 wird sich dann zeigen, ob es richtig war, diesen Weg einzuschlagen, oder ob an der einen oder anderen Stelle noch reguliert werden muss. Die Kritik, dass sich die regierungstragenden Fraktionen oder die Landesregierung mit dieser Maßnahme vor der Schuldenbremse drücken wollen, kann ich nur zurückweisen. Das ist schlichtweg auch gar nicht möglich. Denn wie wir alle wissen, ist diese in der Landesverfassung fest verankert.
der Schulden aus dem Landeshaushalt bildet gewissermaßen die Grundlage für jegliches Handeln, auch für Wachstum. Wachstum ist unsere Zukunft. Um Schleswig-Holstein zukunftsfähiger zu machen, brauchen wir finanzielle Planungssicherheit, womit wir dann wieder beim Trendsteuerpfad wären. Wichtig ist, dass wir jetzt dauerhafte nachvollziehbare Grundlagen bekommen. Die Mehreinnahmen müssen differenzierter berechnet werden. Die Haushaltskonsolidierung soll natürlich immer noch greifen. Wie bedeutend diese ist, hat sich im Zuge des letzten Jahresabschlusses bemerkbar gemacht. Es ist schön, dass sich in puncto Haushalt etwas getan hat und der erste Haushaltsüberschuss seit einem halben Jahrhundert verbucht werden konnte.
Wer jetzt meint, sich zurücklehnen zu können, um zu gucken, dass sich der Rest schon irgendwie von alleine finden wird, der irrt. Vielmehr sollte der zukünftige Haushaltsüberschuss jetzt unser Ansporn sein, beim Haushalt in Zukunft noch etwas genauer hinzusehen. Das vorgelegte Modell zur Berechnung des Trendsteuerpfads ist folglich ein weiterer Schritt in Richtung des genaueren Hinsehens und auch der Haushaltsentlastung. Er ist ein Hilfsmittel, mehr nicht. Die Haushaltssanierung müssen und werden wir auch weiterhin angehen. Die Zeit wird zeigen, dass wir das können.
Wir kommen jetzt zu den Dreiminutenbeiträgen. Zunächst erteile ich Herrn Abgeordneten Tobias Koch das Wort.