Vereidigung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts
Meine Damen und Herren, die neu gewählten Mitglieder des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts haben soeben vom Ministerpräsidenten ihre Ernennungsurkunden erhalten. Nach § 7 Abs. 2 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes haben sie in öffentlicher Sitzung des Landtags vor
Wir kommen jetzt zur Vereidigung. Ich bitte die Richterinnen und Richter, zu mir in die Mitte des Plenarsaals zu kommen. Ich bitte die Anwesenden, sich von ihren Plätzen zu erheben.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde Ihnen die Eidesformel einmal vorsprechen, und Sie können diese dann mit der Formel „ich schwöre“ oder „ich schwöre, so wahr mir Gott helfe“ bestätigen. Dazu werde ich Sie einzeln aufrufen und zu mir nach vorn bitten.
(Die Richterinnen und Richter des Landes- verfassungsgerichts werden nach folgender Eidesformel vereidigt: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und dem Ge- setz auszuüben, nach bestem Wissen und Ge- wissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.)
Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen eine gute Arbeit zum Wohle des Landes Schleswig-Holstein. Herzlichen Dank.