Protocol of the Session on August 23, 2012

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Kurz vor Ende der Wahlperiode haben Sie die Verpflichtung zur Erhebung von Ausbaubeiträgen gestrichen, respektive haben Sie extra dafür die Gemeindeordnung geändert und eine Ausnahme geschaffen. Mir fehlt heute die Redezeit, um die zahlreichen negativen Stellungnahmen von Haus & Grund, Gemeindetag und so weiter vorzulesen, wie es der Abgeordnete Rother in der Februarsitzung so eindrucksvoll getan hat.

Eine Kritik möchte ich Ihnen aber gern vortragen:

„Ein Verzicht auf Straßenausbaubeiträge hat eine Verlagerung der Kosten auf die Steuerpflichtigen zur Folge. Damit erhalten die durch die Maßnahmen bevorteilten Grundstückseigentümer die mit den beitragspflichtigen Maßnahmen verbundenen Vorteile vollständig auf Kosten der Allgemeinheit.“

Dies schrieb im vergangenen Jahr nicht etwa ein sozialdemokratischer Bürgermeister, sondern der damalige Innenstaatssekretär und der heutige geschätzte CDU-Kollege. Recht haben Sie beziehungsweise hatten Sie, Herr Dornquast. Ich hoffe, Sie haben heute auch noch recht.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Hier wurde nämlich der zentrale Einnahmebeschaffungsgrundsatz für Kommunen durchbrochen. Leistungen, aus denen vorwiegend der Einzelne den Nutzen zieht, sind vorrangig von diesem zu bezahlen. Das steht übrigens auch so in der Gemeindeordnung. Erst danach kommt die Finanzierung durch die Allgemeinheit aus Steuermitteln.

Natürlich wissen auch wir, dass die dabei entstehenden Einmalbeiträge für die Eigentümer zu einer großen Belastung führen können. Das ist zweifellos der Fall. Statt rechtlich umstrittener, mit vielen praktischen Fragestellungen und Gerechtigkeitsfragen verbundener wiederkehrender Beiträge - auch in diesem Fall empfehle ich einen Blick in die Stellungnahme von Haus & Grund - schlagen wir eine optionale Aufteilung der Zahlungspflicht auf zehn Jahresbeiträge vor. Dies hat zudem den Vorteil, dass auch der tatsächliche Aufwand Berech

(Präsident Klaus Schlie)

nungsgrundlage für die Beiträge ist. Das bietet sehr viele Vorteile, und zwar nicht nur bei Streitfragen.

Kommen wir zur Kommunalisierung der Regionalplanung. Grundsätzlich stellt sich für jede Aufgabe die Frage, ob sie auf der jeweiligen Ebene richtig angesiedelt ist. Mit der Kommunalisierung der Regionalplanung, wie Sie sie gemacht haben, haben Sie aber sprichwörtlich das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Mag ein Interessensausgleich durch eine übergeordnete Stelle in den derzeitigen Planungsräumen noch möglich sein, so wird das ungleich schwieriger, wenn diese vor Ort ausgeglichen werden sollen. Ich erinnere mich an eine Geschichte zum Thema Factory Outlet Center in Neumünster.

Noch schwieriger wird es aber, wenn dieser Ausgleich durch eine selbst betroffene Gebietskörperschaft mit eigenen Interessen als Planungsträger für den gesamten Planungsraum erfolgen soll. Dass dieses gelingen kann, bezweifelt übrigens selbst der Kreis Rendsburg-Eckernförde in seiner Stellungnahme, die Sie offensichtlich übersehen haben. Dieser hat von sich aus das Problem möglicher interessengeleiteter Entscheidungen des Planungsträgers angesprochen. Es ist immer schwierig, Spieler und Schiedsrichter gleichzeitig sein zu müssen. Rendsburg-Eckernförde hat das für sich abgelehnt.

Wenn eine Aufgabe kommunalisiert wird, dann müssen die Akteure auf Augenhöhe miteinander agieren können; denn sonst erhöhen sie nur das Konfliktpotenzial. Es ist also kein Wunder, dass die so Beglückten - zugegebenermaßen mit Ausnahme des Landkreistages - diese Stärkung ihrer kommunalen Aufgaben gar nicht haben wollten. Dies zeigen die Stellungnahmen des Gemeindetags, des Städteverbandes et cetera.

Wie es auch anders gehen kann - wir sind nicht grundsätzlich dagegen, dass man im kommunalen Bereich bei Planungsangelegenheiten besser zusammenarbeitet -, zeigt die gemeinsame Gebietsentwicklungsplanung im Wirtschaftsraum Rendsburg. In diese Richtung sollten wir weiterdenken. Wir sollten aber nicht Menschen und Konflikte auf eine Ebene schieben, auf der sie selbst Beteiligte sind und die dann Schwierigkeiten haben, dieses Problem völlig interessensfrei zu lösen; denn sie sind einer Gebietskörperschaft verpflichtet und sollen zwischen anderen Gebietskörperschaften ausgleichen. Das ist sehr schwierig.

Deshalb beantrage ich die Überweisung der drei Anträge an den Innen- und Rechtsausschuss. Im

Ausschuss können wir uns dann noch näher beraten und aktualisierte Stellungnahmen einholen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich erteile das Wort der Abgeordneten Petra Nicolaisen für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Dolgner, es überrascht mich natürlich nicht, aber es ist schon bemerkenswert, welch große Aufmerksamkeit diesen drei - auch aus Sicht der kommunalen Familie - weitreichenden Gesetzesänderungen geschenkt wird. Das Plenum ist fast leer, und drei Anträge werden zu einem Tagesordnungspunkt zusammengefasst. Die kommunale Familie hat zum Teil viele Jahre lang dafür gekämpft. So viel zunächst einmal zum Stellenwert dieser ganzen Geschichte.

Ich würde jetzt gern auf die vorgeschlagenen planungsrechtlichen Änderungen in Drucksache 18/92 eingehen. Der Gesetzentwurf beinhaltet, dass das erst am 27. April 2012 beschlossene Gesetz zur Kommunalisierung der Regionalplanung schlicht weg aufgehoben werden soll. Über eine inhaltliche Auseinandersetzung hätte ich mich natürlich nicht gewundert. Dieses Gesetz aber einfach aufzuheben, ist eine Ohrfeige für die kommunale Selbstverwaltung.

Das Grundgesetz erlaubt Kommunen, unmittelbare und demokratische kommunale Selbstverwaltung wirklich zu leben. Diese Möglichkeit hatten wir den Städten und Gemeinden eingeräumt. Diese bilden keine Gegensätze. Für uns bilden sie eine Verflechtung, eine Einheit.

Sie wissen sehr gut, wie Regionalpläne, die für die Planungsräume bislang vom Land in staatlicher Regie aufgestellt wurden, in den jeweiligen Regionen erarbeitet, beschlossen und umgesetzt werden. Vereinbarungen innerhalb des Planungsraums zur Übertragung der Trägerschaft der Regionalplanung sollten bis zum 30. September 2012 beschlossen werden. Das Inkrafttreten des Gesetzes sollte dann zum 1. Januar 2013 erfolgen.

Meinen Kreis Schleswig-Flensburg erreichte Mitte August ein Schreiben unseres Ministerpräsidenten der derzeit leider nicht im Saal ist -, in dem er mitteilt, dass die neue Landesregierung der Auffassung

(Dr. Kai Dolgner)

sei, dass das politische Ziel der Entwicklung und Festschreibung von Visionen und Perspektiven für das Land Schleswig-Holstein unter anderem durch die Neuformulierung des Landesentwicklungsplans, aber auch durch eine Konkretisierung auf der Ebene der Regionalpläne nur gelingen könne, wenn die Regionalplanung in staatlicher Zuständigkeit liege.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Hört! Hört!)

Es werde den Kreisen anheimgestellt, die Vorbereitungen zum Abschluss entsprechender Vereinbarungen einzustellen.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an eine persönliche Wahlkampfaussage unseres Ministerpräsidenten, der sagte:

„Schlechte Regierungen treffen in hohem Tempo abgehobene Entscheidungen, die eine als willenlos verstandene Verwaltung anschließend umzusetzen hat. Hierarchische Führung ermöglicht vielen Regierenden, als ‚starker Mann’ zu erscheinen. Dieses Bild und dieser Politikstil werden jedoch unserer Zeit und den Herausforderungen, vor denen wir stehen, in keiner Weise gerecht.“

Herr Ministerpräsident, wenn Sie Ihren Brief an die Kreise im Lichte Ihrer Homepage noch einmal durchlesen, dann können Sie ihn nicht mehr ernst nehmen. Es wurde weder mit den Betroffenen gesprochen, noch das Parlament befasst, geschweige denn eine Anhörung durchgeführt. Der Ministerpräsident teilt den Untertanen seine Entscheidung einfach mit.

Jede Anregung zu Visionen und Perspektiven wird im Keim erstickt. Das ist ein Misstrauensvotum gegen die Kommunalpolitik in Stadt und Land. Das zeigt, dass die so oft versprochene Bürgerbeteiligung für die Regierungsfraktionen einfach nur eine Worthülse ist.

(Beifall CDU und FDP)

Verehrte Kollegin Strehlau, in Ihrer Pressemitteilung vom 10. August 2012 sind Sie der Meinung, dass das bestehende Gesetz den Ansprüchen nicht gerecht werde, um gleichwertige Lebensverhältnisse in Schleswig-Holstein zu gewähren, die Zersiedelung der Landschaft zu verhindern, Flächenversiegelung zu reduzieren und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung Schleswig-Holsteins zu erreichen.

(Beifall Abgeordneter Burkhard Peters [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

„Die Förderung einzelner Projekte ohne das überregionale Ganze im Blick zu haben, ist nicht besonders umsichtig.“

Sie versprechen, „zur Weiterentwicklung der Landesplanung, mit den Kreisen und Kommunen im Gespräch zu bleiben“.

Frau Kollegin, nicht die Landesplanung muss weiterentwickelt werden, sondern die Kommunalisierung. Mehr Verantwortung, mehr Befugnisse hätten darüber hinaus die Menschen vor Ort motiviert.

(Beifall CDU)

Kurz zum Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes! Der vorgelegte Entwurf streicht die Option, dass die Kommune auf Straßenausbaubeiträge verzichten kann. Die Freiheit, Straßenausbaubeiträge zu erheben, geht nicht auf Kosten der Schwächeren. Sehr geehrte Frau Kollegin Strehlau, das ist kein fachpolitischer Unsinn. Diesen Weg sind bereits andere Bundesländer vor uns gegangen.

(Dr. Kai Dolgner [SPD]: Welche?)

Unser Gesetzentwurf verbietet ja nicht die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, sondern stärkt die Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen.

(Beifall CDU)

Frau Abgeordnete, Sie müssen zum Schluss Ihres Wortbeitrags kommen.

Ja. - Gleiches gilt für die Änderung der Gemeindeordnung, Drucksache 18/90. In der letzten Legislaturperiode haben sich CDU und FDP dafür ausgesprochen, hauptamtliche Bürgermeister ab einer Einwohnerzahl von 4.000 Einwohnern zuzulassen. Die Wahl des Bürgermeisters erfolgt durch die Gemeindevertretung. Diese Entscheidung ist innerhalb der CDU-Fraktion kontrovers diskutiert worden. Dennoch haben wir uns entschieden, aufgrund der Aufgabenfülle dies beizubehalten und die Hauptamtlichkeit einzuführen. Trotzdem soll der Bürgermeister von der Gemeindevertretung gewählt werden.

Insgesamt stelle ich fest, dass die selbsternannte Koalition der Bürgerbeteiligung und des Dialogs in Wirklichkeit nichts mehr scheut, als den Menschen Verantwortung zu übertragen.

(Beifall CDU und FDP)

(Petra Nicolaisen)

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Dolgner zu?

Nein, jetzt nicht mehr.

(Dr. Kai Dolgner [SPD]: Eben war es zu früh, jetzt zu spät!)

Ich beantrage Ausschussüberweisung.