Protocol of the Session on August 23, 2012

Das Wort zu einem Kurzbeitrag gemäß § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Kai Dolgner von der SPD.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Dr. Bernstein, manchmal ist es hilf

(Lars Harms)

reich, vorher ein bisschen zu recherchieren. Das haben zweifellos Sie auch getan. Ich habe das gleiche Dokument wie Sie gefunden, nämlich das von der Konrad-Adenauer-Stiftung zur Anhörung der Hamburger Bürgerschaft aus dem Jahr 2011. Sie hätten bloß die Links, die der Kollege zur Anfütterung mit beigefügt hat, die er bei seiner eigenen Stellungnahme aber nicht genutzt hat, noch ein bisschen weiterverfolgen sollen. Dann hätten Sie festgestellt, dass viele von den Vergleichen, die Sie hier ins Gefecht werfen, gar nicht stimmen, wenn man sich die Studien, auf die sich diese Anhörung bezieht, einmal anschaut.

Dazu ein oder zwei Punkte. Erstens: 16- bis 17-Jährige interessieren sich zwar weniger für Politik als 40-Jährige, aber deutlich mehr als 18-, 19- oder 21-Jährige. Das ist bei einer Nachwahlbefragung in Neumünster in einer Studie von Professor Dr. Stange ziemlich deutlich herausgekommen. Ich möchte Ihnen einfach nur einmal die Zahlen nennen, damit wir wissen, worüber wir hier reden. An der Kommunalwahl 1998 in Neumünster haben sich 40 % der 16- bis 17-Jährigen beteiligt und nur knapp über 20 % der 21-Jährigen. Wenn man also dieser Logik folgen wollte, müssten wir zwischen 18 und 24 Jahren erst einmal das Wahlrecht entziehen, um es dann wieder einzuräumen. - Nein, der Kollege von den PIRATEN hat einen wichtigen Satz gesagt: Wahlrecht ist ein Grundrecht. Es ist nicht vergleichbar mit dem Strafrecht oder anderen Dingen, wo ich ein Fehlverhalten von einer Person in irgendeiner Art und Weise sanktionieren möchte, sondern ohne Ansehen der Person muss ich mir überlegen, wann ich die Person für reif genug halte, etwas zu tun.

Zum Vergleich mit dem Führerschein. Erstens darf man schon mit 16 Jahren eine 80er fahren, und zweitens können Sie mit 1 t Stahl eine ganze Masse mehr Unglück verursachen als mit einem Kreuz an der Wahlurne. Deshalb hinkt dieser Vergleich.

(Zurufe)

- Als Einzelner, Sie dürfen ja nicht nur als Einzelner an der Wahlurne wählen. Das wäre sonst auch eine ziemlich schräge Wahlbeteiligung.

Bei jeder Sache ist die Frage zu stellen: Ab wann trauen wir jemandem etwas zu? Ihre Partei traut übrigens einem 16-Jährigen sehr wohl politisches Bewusstsein zu, denn in Ihre Partei darf man schon mit 16 Jahren eintreten, und bei Ihnen darf man auch mit 16 Jahren Parteiprogramme mitbestimmen.

(Christopher Vogt [FDP]: Ich habe nicht ge- sagt, dass ich das den Leuten nicht zutraue, aber man muss konsequent sein!)

In der CDU ist das übrigens auch so. Bei Ihnen darf man mit 16 Jahren eintreten. Ich hoffe, man darf auch mit 16 Jahren schon über Inhalte auf Ihren Parteitagen abstimmen, die die Politik dieses Landes mitbestimmen. Oder kommt als nächstes der Satzungsänderungsantrag mit dem Tenor: Na ja, ein bisschen unreif sind die ja noch, sie müssen bis 18 Jahre in der Jungen Union bleiben und dürfen vorher nicht mitstimmen?

Zum Thema aktives und passives Wahlrecht: Auch das ist nie kongruent. Abgesehen davon, dass das auf Bundesebene auch nicht immer kongruent war - eine Weile gab es da zwischen 18 und 21 Jahren einen Unterschied - haben wir das auch hier. In der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein dürfen Sie Bürgermeister erst mit 27 Jahren werden. Warum? - Weil man selbst einem 18-Jährigen noch nicht die Reife zur Ausübung der Amtsgeschäfte zutraut. Natürlich ist die Ausübung eines Mandates etwas anderes als die Wahl eines Mandats. Die volle Geschäftsfähigkeit spielt da sehr wohl eine Rolle. Deshalb darf man übrigens Gemeindevertreter auch erst mit 18 Jahren werden. Aber wählen darf man bereits mit 16 Jahren.

Ich bitte Sie, wir können uns lange darüber unterhalten, ab wann man Menschen für reif genug hält, aber bauen Sie hier keine Widersprüche auf, die nicht da sind. Wenn Sie einmal in die einzige empirische Studie für Schleswig-Holstein schauen, werden Sie relativ schnell feststellen, dass zwar viel behauptet wird, dass das aber nicht den Tatsachen entspricht.

Und ganz abschließend -

Ja, der Abschluss müsste jetzt kommen, Herr Kollege!

(Heiterkeit)

Abschließend zu der Geschichte parteilicher Vorteilsnahme: Die SPD schneidet grundsätzlich bei den Juniorwahlen in Schleswig-Holstein schlechter ab als bei den Landtagswahlen.

(Christopher Vogt [FDP]: Zu Recht!)

Das können wir durchaus auch lesen. Für uns ist aber die Ausübung eines Grundrechts wichtiger

(Dr. Kai Dolgner)

als parteipolitische Überlegungen. Ich hoffe, dass das bei allen in diesem Haus der Fall ist.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Bevor ich der Landesregierung das Wort erteile, lassen Sie uns gemeinsam auf der Tribüne Mitglieder der Arbeitsgruppe 60+ aus Heide begrüßen. Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall)

Ich erteile für die Landesregierung Herrn Innenminister Breitner das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes, der die Herabsetzung der Altersgrenze für das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen auf 16 Jahre beinhaltet, wird die Diskussion fortgeführt, die in Schleswig-Holstein bereits vor 15 Jahren begann. Im Jahr 1997 wurde als Ergebnis einer breiten parlamentarischen Auseinandersetzung das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre gesenkt. Ziel war es, Jugendliche an die Politik heranzuführen und der schon damals wachsenden Politikverdrossenheit entgegenzuwirken. Es wurde seinerzeit die Auffassung vertreten, dass die auf kommunaler Ebene zu treffenden Entscheidungen aus der täglichen Anschauung für die Jugendlichen am ehesten erfassbar und einer eigenen fundierten Beurteilung durch sie zugänglich seien. Ich kann dies auch nach meiner eigenen persönlichen Erfahrung nur unterstreichen. Der Mitwirkung Jugendlicher auf kommunaler Ebene wurde schon immer eine große Bedeutung beigemessen. Insofern stand die Einführung des Wahlrechts mit 16 zu Kommunalwahlen im Kontext zu unseren Bemühungen durch Erweiterung der Kommunalverfassung die Partizipation von Jugendlichen am politischen Geschehen innerhalb ihres unmittelbaren örtlichen Umfeldes zu verbessern.

Die nunmehr als zweiter Schritt beabsichtigte Herabsetzung der Altersgrenze für das Wahlrecht zu Landtagswahlen ist insofern eine logische Folge der Diskussion von 1997. Die Teilnahme an der Landtagswahl hat eine etwas andere Bedeutung als die auf die Angelegenheiten des örtlichen Bereichs begrenzte Ausübung des Kommunalwahlrechts. Die Auswirkungen auf die politische Willensbildung des Volkes auf Landesebene sind deutlich größer.

Dieses bedeutet für uns alle eine große Chance. Wir stärken frühzeitig das Interesse der Jugendlichen für unser demokratisches Gemeinwesen durch eine echte Teilnahme an der politischen Willensbildung eben auch auf Landesebene.

Ich bin davon überzeugt, dass bei den jungen Menschen das notwendige Maß an Persönlichkeitsbildung und der für eine vernünftige und verantwortliche Wahlentscheidung nötige Umfang an Kenntnissen, also die sogenannte Wahlmündigkeit, vorhanden sind. Dass ein Interesse an einer gleichberechtigten Teilhabe Jugendlicher auch an der politischen Willensbildung zu Landtagswahlen besteht, zeigen die Veranstaltungen, die auch hier im Haus stattfinden, Jugend im Landtag im vergangenen Jahr oder die Juniorwahl 2012 sowie vielfältige schulische Projekte im Zusammenhang mit der Landtagswahl.

Ein Beschluss des Landtags über eine Senkung der Wahlaltersgrenze zu Landtagswahlen sollte - so finde ich - in einem möglichst breiten politischen Konsens erfolgen. Ich bin mir sicher, dass sich eine solche politische Entscheidung dann auch in der Akzeptanz in der Bevölkerung widerspiegeln wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Wahlrecht ab 16 bei Landtagswahlen ist richtig, das Wahlrecht ab 16 bei Landtagswahlen ist notwendig, und es ist vor allen Dingen überfällig. Die Landesregierung wird die weiteren Beratungen konstruktiv begleiten. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in Drucksache 18/101 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Damit ist dieses einstimmig so beschlossen.

Ich rufe die Punkte 9, 10 und 11 der Tagesordnung auf:

Gemeinsame Beratung

a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung

(Dr. Kai Dolgner)

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/90

b) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/91

c) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Änderung landesplanungsrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/92

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Ich mache Ihnen folgenden Vorschlag zur Worterteilung. Zunächst hat die Fraktion der SPD als in den Gesetzentwürfen jeweils erstgenannte Fraktion das Wort. Dann sprechen die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke und dann die Landesregierung. Das scheint auf Einvernehmen zu stoßen.

Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile das Wort für die SPD-Fraktion dem Abgeordneten Dr. Kai Dolgner.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die von uns vorgelegten kommunalrechtlichen Änderungsvorschläge können Sie eigentlich nicht wirklich überraschen. In der vergangenen Wahlperiode haben nicht nur wir, sondern auch große Teile der Fachöffentlichkeit versucht, Sie von den Änderungen, die Sie Anfang des Jahres gemacht haben, abzuhalten.

So ist es niemandem gelungen, plausibel zu erklären, warum die optionalen hauptamtlichen Bürgermeister in den Gemeinden mit 4.000 bis 8.000 Einwohnern durch den Gemeinderat und alle anderen durch Direktwahl gewählt werden sollen. Das ist vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil es nach wie vor hauptamtliche Bürgermeister in Gemeinden mit weniger als 8.000 Bürgern gibt, die

zum Beispiel eine Amtsverwaltung mit verwalten, die bisher direkt gewählt worden sind.

Die Regierungskoalition möchte keine zwei Klassen hauptamtlicher Bürgermeister. Weil uns das vernünftige Argument dafür fehlt, werden wir das rückgängig machen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)