Ich sprach jetzt nur vom Kreis Nordfriesland. Bei der Region Schleswig sind es ebenfalls 3 Millionen €.
Insofern können Sie doch nicht allen Ernstes von Gerechtigkeit und von Ausgleich sprechen. Dass Sie von Dialog sprechen, ist für mich allerdings nachvollziehbar; denn den werden Sie auch dringend brauchen. Sie müssen nämlich vor allem den Abgeordneten aus Ihren eigenen Reihen im ländlichen Raum erklären, weshalb diese für diesen Gesetzentwurf irgendwann einmal die Hand heben sollen.
Der Gesetzentwurf ist schädlich, und er benachteiligt die Weiterentwicklung des ländlichen Raums auf sträfliche Art und Weise.
Herr Kollege Stegner, auch Sie hatten genügend Zeit, ein Finanzausgleichsgesetz auf den Weg zu bringen; denn Sie waren ja auch einmal Innenminister dieses Landes. Es war von Ihnen insoweit jedoch nichts zu hören.
Ich bedauere sehr, dass die FDP-Fraktion unserem Antrag nicht zustimmen kann. Wenn sie ihn nämlich ganz zu Ende gelesen hätte, dann hätte sie gesehen, dass wir sehr wohl vorschlagen, ein Finanzausgleichsgesetz zu entwickeln, weil wir uns nicht damit zufriedengeben, diesen Entwurf nur in die Tonne zu treten.
Das ist ein Regierungsentwurf. Sie wissen doch genauso gut wie ich, dass Sie als Fraktion auch nicht die Möglichkeit haben, einen eigenen Gesetzentwurf zum FAG zu machen, weil Sie gar nicht die Ressourcen dafür haben. Diese haben Sie ebenso wenig wie wir als Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über einen Antrag der CDU-Fraktion. Es geht heute noch nicht um den Gesetzentwurf, den wir erst Ende März einbringen werden. Deshalb will ich mich jetzt auch nur auf den Antrag der CDU-Fraktion konzentrieren. An der Stelle möchte ich aber noch eines sagen: Ich habe hohen Respekt vor Abgeordneten dieses Landtags wie Kai Dolgner, die, obwohl der Gesetzentwurf im Parlament noch gar nicht eingebracht ist, diesen heute schon besser erklären können als ich. Vielen Dank dafür.
Das Thema ist der Neustart der Reform. Zum Neustart der Reform sage ich: unsinnig und unangemessen. Ich halte fest: Es ist diese Regierung, es ist diese Koalition, die überhaupt den Mut hat, dieses Thema anzufassen.
Der Vorgängerregierung fehlte dazu die Kraft. An der Stelle attestiere ich der Opposition allerdings Konsequenz. Lieber einen Neustart fordern, als sich in die anstrengende inhaltliche Auseinandersetzung zu begeben.
So einfach macht es sich die Regierung Albig nicht. Wir wollen das Land nicht nur verwalten, sondern wir wollen es gestalten. Wir packen Probleme an. Das macht den Unterschied.
Zu den eigentlichen Inhalten des Gesetzentwurfs komme ich im März. Nur so viel: Dieser Gesetzentwurf trägt die Handschrift unserer rot-grün-blauen Koalition.
Wir machen Entscheidungsprozesse transparent und nachvollziehbar. Für uns sind soziale Gerechtigkeit und Solidarität die Richtschnur unseres Handelns, aber nicht nur beim kommunalen Finanzausgleich. Kaum ein anderer Gesetzgebungsprozess wurde bisher so transparent gestaltet wie dieser.
Der Startschuss fiel im August 2012. Die Reform wurde im Dialog mit den kommunalen Landesverbänden, dem Landesrechnungshof und dem Finanzministerium erarbeitet und gemeinsam strukturiert. Alle denkbaren Stellschrauben wurden in 24 Sitzungen der Arbeitsgruppe und in sieben Sitzungen des FAG-Beirats intensiv abgewogen. Alles ist im Internet abrufbar: die Berechnungen, die Berechnungsgrundlagen sowie die Einzelergebnisse für alle 1.110 Kommunen. Ich habe bei 50 Terminen vor Ort diskutiert und Anregungen und Kritik mitgenommen und diese in die Reform eingearbeitet. Ich werde diese Informationsreise weiter fortsetzen.
Frau Abgeordnete Nicolaisen, ich dachte, ich hätte alles zu diesem Thema gehört. Ein Argument habe ich aber heute zum ersten Mal gehört. Sie sagten, die CDU sei die Urheberin der FAG-Reform. Das war für mich neu. Das kam bisher noch nicht.
Bereits jetzt sind in den Regierungsentwurf damit fast 20 Monate Diskussion mit der kommunalen Familie eingeflossen. Mir ist klar, dass der Finanzausgleich keine leichte Kost ist. Damit werden 1,4 Milliarden € verteilt. Den Verteilmechanismus des FAG nachzuvollziehen, das wird eine anspruchsvolle Aufgabe bleiben. Mir ist wichtig, dass - anders als im geltenden Recht - nach dem neuen Gesetz jeder Geldfluss nachvollzogen werden kann. Natürlich werden wir nicht nachlassen, dieses System weiter zu erklären.
Seien wir doch ehrlich: Es ist das übliche politische Spiel: Bin ich mit den Inhalten nicht einverstanden, kritisiere ich die Form. - Trotzdem setzen wir den
Dialog fort und kommen weiterhin zu jedem Landrat und zu jedem Bürgermeister, der Wissensbedarf hat und uns inhaltlich zu diesem Gesetzentwurf fordert.
Natürlich nehme ich aus diesen Gesprächen auch Fragen und Anregungen mit. So war es auch bei den 50 Terminen in den vergangenen Monaten. Diese haben dann auch zum Teil zu Veränderungen im Referentenentwurf geführt. Ich frage Sie: Welchen Sinn machen denn Diskussion und Anhörung sonst? Man sollte die Chance nutzen, Änderungen aufzunehmen und einzuarbeiten.
Wer dies dann als Hin und Her oder als ein Zurückweichen bezeichnet, der hat das Wort „Dialog“ in seinem Wortsinn nicht verstanden.
Wer dann auch noch die Veröffentlichung der jeweiligen Diskussionsstände bemängelt, könnte bei Gelegenheit einmal im Duden nachschlagen, was das Wort „Transparenz“ bedeutet.
Mir ist bewusst, dass Werte wie Solidarität unbequem sein können, wenn man selbst davon betroffen ist. Trotzdem gehen die Landesregierung und die Koalition diesen Weg.
Zur Solidarität im kommunalen Finanzausgleich gehört, dass die Starken den Schwachen helfen. Das werden sie zukünftig sogar noch ein Stück mehr als bisher. Dies gilt auch für den Beitrag der steuerstarken Kommunen. Wir organisieren mit der neuen Finanzausgleichsumlage einen stärkeren landesweiten Ausgleich.
Zu dieser Solidarität stehen die steuerstarken Kommunen auch grundsätzlich. Das haben mir die Bürgermeister versichert. Sie geben gern. Sie geben gern auch etwas mehr. Sie wollen aber nicht so viel geben, dass ihnen das Geld für Investitionen fehlt, die andere sich von ihrem Geld leisten wollen. Sie wollen nicht übermäßig strapaziert werden.
Genau dies wird mit unserem Gesetzentwurf gewährleistet. Wir haben an dieser Stelle gut zugehört und Veränderungen vorgenommen. Dabei sind wir ganz bewusst guten Argumenten gefolgt.
Nun zur Gemeinde Kampen. Frau Abgeordnete Nicolaisen, Ihren Pressemitteilungen ist zu entnehmen, dass Sie an Kampen einen besonderen Narren gefressen haben. Die Gemeinde Kampen bleibt als steuerstarke Gemeinde Zahlerin in den Finanzaus
gleich. Kampen bekommt 0 ct an Schlüsselzuweisungen. Vielmehr muss die Gemeinde bei einer Steuerkraft von gut 3 Millionen € über 1,1 Millionen € als Finanzausgleichsumlage und 840.000 € an Kreisumlage abgeben. Das macht summa summarum 2 Millionen €. Das sind etwa zwei Drittel der Einnahmen. Das heißt, von 3 Millionen € Einnahmen gibt Kampen 2 Millionen € ab. Das ist gelebte Solidarität.
Herr Minister, der Kollege Koch hat das Bedürfnis, zu diesem Punkt eine Bemerkung zu machen beziehungsweise eine Zwischenfrage zu stellen.
Es ist schon putzig, wenn Gegner der Vermögensteuer plötzlich höhere Abgabenquoten favorisieren. Richtig ist, dass einige wenige Gemeinden nach der Reform geringfügig weniger zahlen müssen als vor der Reform. In der Summe müssen die steuerstarken Gemeinden nach der Reform aber über 4 Millionen € mehr zahlen als im Status quo, wohl dosiert, aber sie müssen mehr zahlen. Von einer Schonung reicher Gemeinden kann also keine Rede sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die soziale Gerechtigkeit ist ein weiterer Wert, dem in Sonntagsreden schnell zugestimmt, der aber bei seiner konkreten Umsetzung am Montag infrage gestellt wird. Der neue Finanzausgleich wird erstmals soziale Lasten berücksichtigen. Dies ist ein Novum in unserem Land und beendet eine jahrzehntelange Ungerechtigkeit bei der Mittelverteilung.