Protocol of the Session on February 20, 2014

Die Kernbrennstoffsteuer ist eine Verbrauchssteuer, auch wenn dies von den Energiekonzernen angezweifelt wird. Solange die Atomkraftwerke betrieben werden und Kernbrennstoff zur Erzeugung von elektrischem Strom verwendet wird, muss auch eine Steuer dafür erhoben werden.

Derzeit werden auch auf andere Energieträger Steuern erhoben. Daher ist es nicht nachvollziehbar, dass die Kernbrennstoffsteuer nur bis 2016 befristet ist. Es denkt doch auch keiner wirklich darüber

(Angelika Beer)

nach, die Energiesteuer abzuschaffen. Deshalb muss mit gleichem Maß gemessen werden.

Die Steuer auf Energieträgern hat nicht nur einen Einnahmeeffekt für den Staat, vielmehr sollte sie auch als Steuerungsinstrument gesehen werden, als Steuerungsinstrument dahin gehend, um deutlich zu machen, dass die fossilen Energieträger endlich sind, dass sie vor allem schädlich für Klima und Umwelt sind. Bei Kernbrennstoffen kommt noch hinzu, dass die Endlagerfrage noch längst nicht geklärt ist. Gerade dies wird uns noch teuer zu stehen kommen. Es kann nicht sein, dass diese Kosten den Bürgerinnen und Bürgern aufgedrückt werden. Hier gilt für uns das Verursacherprinzip: Wer den Dreck produziert, muss auch dafür sorgen, dass er entsorgt beziehungsweise sicher eingelagert wird.

(Beifall SPD und Angelika Beer [PIRA- TEN])

Solange die AKW laufen, solange sie Kernbrennstoff benötigen, solange sie Atommüll produzieren, solange müssen sie auch eine Kernbrennstoffsteuer zahlen. Alles andere wäre unredlich und nicht nachvollziehbar.

(Beifall SPD)

Für die Landesregierung hat der Minister für Energiewende, Umwelt, Landwirtschaft und ländliche Räume, Herr Dr. Robert Habeck, das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Aus der Begründung des Gesetzestextes möchte ich gern die Sätze vorlesen:

„Die Erträge aus der Steuer sollen vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung auch dazu beitragen, die aus der notwendigen Sanierung der Schachtanlage Asse II entstehende Haushaltsbelastung des Bundes zu verringern.“

An diesem Satz sind mehrere Dinge merkwürdig: Erstens. Er stammt von CDU/CSU und FPD. Die Brennelementesteuer hat nicht die damalige Opposition eingeführt, sondern die schwarz-gelbe Koalition. Erstaunlich ist, dass heute die schwarz-gelbe Opposition gegen die Brennelementesteuer redet.

Zweitens. Es ist merkwürdig, und es wundert mich in der Tat, dass eine Begründung für eine Steuer

auf die Asse bezogen wird, da Steuern eigentlich nicht zweckgebunden erhoben werden. Ich komme darauf zurück. Das heißt, wir müssen im Grunde über die Gemeinlast der Atomproduktion insgesamt reden. Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Asse nicht durch öffentliche Gelder, sondern durch Gelder von den Atomkonzernen saniert wird, aber im Grunde müsste die Debatte viel breiter angelegt werden.

Drittens. Es wurde mehrfach gesagt: Es macht keinen Sinn, weder von der Asse noch von einer Steuergesetzgebung ausgehend, diese Steuer auf das Jahr 2016 zu befristen. Wo ist hier die Logik? Wenn man schon auf die Asse verweist, dann muss man sagen: Im Jahr 2016 wird weder die Asse saniert sein, noch werden die Atomkraftwerke abgeschaltet sein. Es gibt keinen logischen Grund, diese Brennelementesteuer auf 2016 zu beschränken.

Der einzige Grund, der einem einfallen könnte, ist, dass man sagt: So weitgehend soll die Beteiligung der Atomkonzerne dann doch nicht erfolgen. Im Umkehrschluss hieße das, dass die Öffentlichkeit und die Gemeinschaft dafür haften sollen, dass die strahlende Last der Atomkraft beseitigt wird. Dafür gibt es überhaupt keinen Grund. Das ist ein verwegener Standpunkt. So oder so kommt man dazu zu sagen: Es gibt keinen logischen Grund, die Brennelementesteuer 2016 auslaufen zu lassen.

Ich danke für diesen Antrag, und vor allem danke ich für diesen Antrag einen Tag nach der erneuten Begutachtung der Fässer in Brunsbüttel und der Veröffentlichung der Ergebnisse. Das ist ein guter Zeitpunkt, um die Debatte wieder auf die Bundesebene zu tragen. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/1609 abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das ist die Piratenfraktion. Gegenstimmen? - Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/1507, abzulehnen. Wer der Ausschussempfehlung folgen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ

(Flemming Meyer)

NEN, FDP, PIRATEN und die Abgeordneten des SSW. Gegenstimmen? - Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion wird dem Votum des Ausschusses gefolgt.

Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Antrags der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/1479. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW angenommen. - Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf:

Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses in der Zeit vom 1. Oktober 2013 bis 31. Dezember 2013

Bericht des Petitionsausschusses Drucksache 18/1530

Ich erteile dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herrn Abgeordneten Uli König, das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen heute als Vorsitzender des Petitionsausschusses den Tätigkeitsbericht dieses Ausschusses für das vierte Quartal 2013 vorzustellen.

Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat im Berichtszeitraum 88 neue Petitionen erhalten. In vier Sitzungen hat sich der Ausschuss mit diesen und den aus vorherigen Quartalen noch anhängigen Verfahren befasst. Im Berichtszeitraum sind 104 Petitionen und eine Gegenvorstellung in einem bereits abschließend beratenen Verfahren behandelt worden. Von den 104 Petitionen, die der Petitionsausschuss abschließend behandelt hat, erledigte er 4 Petitionen im Sinne und 23 Petitionen teilweise im Sinne der Petentinnen und Petenten. 77 Petitionen konnte nicht zum Erfolg verholfen werden.

Im Rahmen einer Sammelpetition hat der Ausschuss eine Anhörung des Hauptpetenten und des Staatssekretärs im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie durchgeführt.

Die neuen Rundfunkgebühren sind immer wieder ein Thema von Petitionen. Im vierten Quartal 2013 hat sich der Ausschuss mit 29 Petitionen hierzu befasst. Dabei ging es in vielen Fällen darum, dass bei

den Gebühren nunmehr nicht mehr auf vorhandene Geräte und deren Nutzung abgestellt wird und so manche Nutzergruppen nach Ansicht der Petenten benachteiligt werden. So wurde beanstandet, dass der Beitrag auch von Menschen erhoben wird, die in einem Pflegeheim wohnen und nicht in der Lage sind, den Rundfunkbeitrag aufzubringen.

In diesem Zusammenhang konnte der Petitionsausschuss mitteilen, dass sich die Intendantinnen und Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio darauf verständigt haben, dass Pflegeheimbewohner ab 2013 keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen müssen. Pflegeheime sollen als Gemeinschaftsunterkünfte behandelt werden, bis der Gesetzgeber die Problematik im Rahmen der Überprüfung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags abschließend gelöst hat.

Auch aus Justizvollzugsanstalten an den Petitionsausschuss des Landes herangetragene Beschwerden und Anliegen führen manchmal zum Erfolg. So hat eine Justizvollzugsanstalt auf die Anregung eines Petenten reagiert und einen Arbeitskreis zum Thema familiensensibler Strafvollzug eingerichtet.

Regelmäßig unterliegen von Petenten beanstandete behördliche Entscheidungen der kommunalen Selbstbestimmung. Da der Petitionsausschuss nach Artikel 19 der Landesverfassung auf eine Rechtskontrolle beschränkt ist, kann in diesen Fällen keine direkte Einflussnahme erfolgen.

In manchen Fällen spricht der Ausschuss Empfehlungen aus, in anderen Fällen trägt er zur Klärung des Sachverhalts und damit zu einem besseren Verständnis des jeweiligen Behördenhandelns bei. Beispielsweise konnte einem Petenten, der die Rechtmäßigkeit des Handelns eines Bürgervorstehers im Rahmen einer Anwohnerfragestunde anzweifelte, der rechtliche Hintergrund erläutert und somit die Zweifel ausgeräumt werden.

Auch bei rechtmäßigem Handeln von Behörden kann eine Petition zum Erfolg führen. Im Fall eines Polizeibeamten, der sich gegen ungleiche Behandlung im Hinblick auf die Anrechnung von Dienstzeiten bei der Übernahme aus dem Dienst der Bundespolizei in die Landespolizei gewandt hatte, war zwar die ursprüngliche Entscheidung formal nicht zu beanstanden, aber im vorliegenden Einzelfall wurde in Absprache zwischen Innenministerium und Landespolizeiamt zugunsten des Petenten Ermessen ausgeübt.

Ich bitte den Landtag, hiervon Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen.

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

(Beifall)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. - Wortmeldungen zum Bericht liegen nicht vor, eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht Drucksache 18/1530 zur Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich um sein Handzei

chen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und viele gute Gespräche. Wir sehen uns morgen um 10 Uhr wieder.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 18:09 Uhr

(Uli König)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst