Meine Damen und Herren, nehmen Sie das ernst. Das betrifft die Menschen, und die Menschen haben Angst.
Nehmen Sie einmal das Beispiel in Neuenbrook. Da hat eine Familie 350 Jahre dieses Eigentum geschützt und das Haus nicht verändert. Nun glaubt der Staat, dieser Familie vorschreiben zu müssen, wie sich das Haus in Zukunft ändern darf, wie es saniert werden darf. Das ist ein Eingriff in das Eigentum. Das ist eine teilweise Enteignung, die Sie da vorhaben.
- Natürlich. Aber genau deshalb warnen wir vor weiteren Schritten, weil wir nämlich gewusst haben, dass das gefährlich ist.
Meine Damen und Herren, vielleicht geht es bei allem Enthusiasmus auch ein bisschen ruhiger. Sie haben noch Zeit, sich anschließend zu Wort zu melden. Die Zeit der Aktuellen Stunde ist noch nicht voll ausgenutzt. - Jetzt hat Herr Abgeordneter Arp das Wort.
Ich bitte Sie: Gehen Sie zu den Menschen vor Ort, reden Sie mit den Menschen, spüren Sie ihre Ängste! Am Ende ist es egal, ob es in Glückstadt 100 oder 200 Gebäude betrifft. Die untere Denkmalschutzbehörde des Kreises Steinburg weist 200 neue Objekte aus, deshalb herrscht bei 200 Hauseigentümern Angst und Unsicherheit. Das können wir durch eine Debatte wie hier heute verhindern, indem wir ein klares Signal geben: Macht euch keine Sorgen um euer Eigentum, macht euch keine Sorge um eine Wertminderung, macht euch keine Sorge, dass eure Versicherung gekündigt wird! Das wäre das positive Signal.
Deshalb hat die FDP den Antrag gestellt. Gerade eben haben Sie aber bewiesen, dass Sie darauf nicht eingehen wollen, sondern dass Sie das Gesetz verschärfen wollen. Das ist der Unterschied.
Ich stelle fest, dass wir noch mehrfach darüber diskutieren müssen. Wir hoffen, dass irgendwann der Ministerpräsident in den Dialog eintreten wird. Wollen wir einmal sehen, was dabei herauskommt.
Das, was jetzt vorgelegt worden ist, diese Novelle, das ist schlecht und sorgt für Unsicherheit. - Herzlichen Dank.
(Beifall CDU und FDP - Birgit Herdejürgen [SPD]: Hast du das überhaupt gelesen? - Weitere Zurufe SPD)
Das Wort für die Landesregierung hat die Ministerin für Justiz, Kultur und Europa, Anke Spoorendonk.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss schon sagen: Mir fiel bei dieser Debatte ein dänischer Spruch ein, der besagt, man müsse sich vieles anhören, ehe einem die Ohren abfallen.
Meine Ohren sitzen noch, aber ich musste sie zeitweise gut festhalten. Meine Damen und Herren, deshalb erlaube ich mir, einmal anders anzufangen.
(Vereinzelter Beifall SSW, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN - Christopher Vogt [FDP]: Ist das eine Drohung?)
Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen - die Abgeordnete Frau Fritzen sprach es schon an -, dass ich im Herbst letzten Jahres zu vier Regionalkonferenzen zum Thema Denkmalschutz eingeladen habe. Es ging um unser Eckpunktepapier für ein neues Denkmalschutzgesetz. Wir wollten dieses Eckpunktepapier öffentlich debattieren. Dabei hob ich damals hervor, dass es mir nicht um Grabenkämpfe,
sondern um eine Versachlichung des Themas Denkmalschutz geht. Meine Damen und Herren, das - so selbstbewusst bin ich - gelang mir auch. Es waren gut besuchte Veranstaltungen. Ich finde, eine Veranstaltung ist gut besucht, wenn im Durchschnitt circa 100 Bürgerinnen und Bürger daran teilnehmen. Damit bin ich zufrieden.
(Beifall SSW, vereinzelt SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN - Birgit Herdejürgen [SPD]: Sag einmal etwas dazu, ob Herr Arp dabei gewesen ist!)
Aber was mich besonders freute, war, dass wir miteinander ins Gespräch gekommen sind. Darum sage ich noch einmal: Ein Dialogprozess, ein Dialog ist kein Kaffeekränzchen. Es geht nicht darum zu sagen, schön dass wir einmal darüber geredet haben. Wer an einem Dialogprozess teilnimmt, kommt nicht ohne eigene Position. Die Meinungen werden auf Augenhöhe ausgetauscht. Anregungen werden gegeben, auch Kritik, auch Unterstützung. Das ist Dialog. Dialog heißt natürlich für mich, dass ich auch Anregungen mitgenommen habe. Darauf werde ich gleich noch einmal zu sprechen kommen. Eine klare Erkenntnis aus diesem Dialog ist für mich, dass das gegenwärtige Denkmalschutzgesetz in der Praxis unbrauchbar ist.
Noch eins: Auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die ich als Parlamentarierin mit der Novellierung des noch gültigen Gesetzes gemacht habe, stehe ich zu dem Klima der verbalen Abrüstung. Ich habe an allen Anhörungen im Bildungsausschuss teilgenommen. Ich habe die Stellungnahmen noch zu Hause liegen. Dass damals gesagt wurde, der damalige Gesetzentwurf das jetzige Gesetz, sei Murks, kann man überall nachlesen.
- Das haben ganz, ganz viele Verbände geschrieben. Ich kann Ihnen die Stellungnahmen aus der Anhörung zuleiten.
Noch etwas ist richtig. Ich rede auch mit Wirtschaftsverbänden, mit Grundeigentümern. Ich nehme deren Anregungen und Fragen sowie ihre Kritik ernst, wenn es denn - wohlgemerkt - um unseren konkreten Gesetzentwurf geht. Um es noch einmal ganz genau zu sagen, es ist schon angesprochen worden: Das, was momentan vorliegt, ist ein Referentenentwurf, der sich in der Verbandsanhörung befindet. Wir werden uns natürlich - lieber Herr Kubicki - mit der Frage der Übergangsbestimmungen weiterhin intensiv beschäftigen müssen. Natürlich müssen wir das, weil das gerade auch von den Grundeigentümern als ein Kritikpunkt kam. Wir werden uns natürlich insgesamt auch mit weiteren Fragen, die aus der Anhörung hervorgehen, beschäftigen müssen. So läuft das, wenn man mit einem Referentenentwurf weiter arbeitet und daraus dann einen Gesetzentwurf erarbeitet.
Was ich aber nicht ernst nehmen kann, sind Rundumschläge und pauschale Vorurteile gegen den Denkmalschutz. Davon hat es in der Vergangenheit nun wirklich genug gegeben. Darum noch einmal ganz grundsätzlich: Denkmalschutz ist keine Käseglocke, die jegliche Änderung am Denkmal ausschließt, sondern die Verpflichtung zu einem fachlichen Dialog, also zu einer Abwägung privater und öffentlicher Belange. Dass dabei die berechtigten Belange der Eigentümer einen hohen Stellenwert haben, das steht schon im ersten schleswigholsteinischen Denkmalschutzgesetz aus dem Jahr 1958. Das ist selten strittig.
Spätestens seit 1999 wissen wir aber, dass Denkmalschutz eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang ist, weil uns das Bundesverfassungsgericht dies damals genau so ins Stammbuch geschrieben hat. Das bedeutet, Denkmalschutz ist nie ein Selbstzweck. Wir haben in Deutschland und in unserem Teil der Welt den gesetzlich verankerten Denkmalschutz, weil wir zu unserem kulturellen Erbe stehen, als Rechtsstaat, als Kulturstaat und Kulturnation, und ihn eben nicht der Beliebigkeit preisgeben wollen. Ich werbe also für eine konstruktive Debatte über Denkmalschutz und auch über unseren Gesetzentwurf - nicht mehr und nicht weniger.
Doch leider hat sich dies heute nicht bewahrheitet. Die CDU hat dabei dem Fass den Boden ausgeschlagen. Ich muss an die Presseveröffentlichung der letzten Woche denken. Es ist schon wirklich starker Tobak, wie ein konkreter Einzelfall pressewirksam instrumentalisiert worden ist.
Ich werde zu diesem konkreten Einzelfall nichts sagen. Denn Einzelfälle sind immer anders gelagert als das, was in der Presse rüberkommt. Ich habe recherchiert oder nachfragen lassen - das kann ich ja machen -: Bundesweit ist es bisher nicht vorgekommen, dass die Kündigung einer Gebäudeversicherung wegen einer Denkmaleigenschaft erfolgt ist. Darüber habe ich keine Kenntnisse. Sollte es so sein, werde ich natürlich auch dazu Gespräche führen.
Ich weiß aus der Vergangenheit - da bin ich wieder bei den Anhörungen zum jetzigen Denkmalschutzgesetz -, dass das kein Thema gewesen ist. Also: Vorsicht an der Bahnsteigkante!
Es ist bitter, dass dieser Einzelfall so instrumentalisiert worden ist. Da schießt sich der Abgeordnete Herr Arp auf die Auswüchse des Denkmalschutzes ein. Lieber Herr Arp, das haben Sie gerade wiederholt. Sie ziehen über die gerade anlaufende Inventarisation von Baudenkmälern als völlig überzogenen Denkmalschutz her
und sagen den Untergang des schleswig-holsteinischen Abendlandes voraus. - Alles in der Presse nachlesbar.
Schlimm ist wirklich, dass auch noch Herr Callsen als Vorsitzender der CDU-Fraktion in diesem Zusammenhang von 16.000 neuen Denkmälern phantasiert. Diese Denkmäler sind weder neu noch zusätzlich; es gibt sie bereits. Die Landesregierung ist aufgrund der geltenden Denkmalschutzgesetzgebung zur Sichtung und - je nach Zustand eines Baudenkmals - auch zur Unterschutzstellung verpflichtet. Das ist unsere Aufgabe.
Aber - auch das ist schon angesprochen worden wir haben in Schleswig-Holstein in der Tat ein Vollzugsdefizit bei der Unterschutzstellung von Denkmälern. Es hat in Schleswig-Holstein nie eine