Im Rahmen dieses Ansatzes wird auch auf dem letzten eingleisigen Teilstück zwischen Quickborn und Tanneneck die Zweigleisigkeit hergestellt werden.
Zugegebenermaßen ist diese Variante die teuerste. Die Gesamtkosten einschließlich der Investitionsund Planungskosten belaufen sich auf rund 90 Mil
lionen €. Diese Variante ist jedoch verkehrspolitisch die nachhaltigste Variante, weil so tatsächlich die Voraussetzungen für eine Taktverdichtung geschaffen werden können. Wir müssen diese Variante nur entsprechend finanzieren.
Meine Damen und Herren, an der bisherigen Zeitschiene für die Verwirklichung dieses Projektes ändert sich dadurch nichts. Ich sage es ausdrücklich: Wir verfolgen weiter den seriösen und realistischen Plan, 2015 bis 2017 das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und ab 2018 zu bauen, um im Jahr 2020 den Betrieb zweigleisig darstellen zu können.
Herr Dornquast und Herr Lehnert, wenn ich mir den Antrag ansehe, dann habe ich den Eindruck, dass man aufseiten der CDU die Realität immer ein bisschen vordatiert. Da wird davon gesprochen, dass man schon 2018 fertig sein müsse. Herr Dornquast, Sie haben gerade im Zusammenhang mit der A 7 gesagt, diese müsse 2017 fertig sein. Diese Erfahrung mache ich als Verkehrsminister mit vielen Projekten, die ich geerbt habe. Neulich habe ich mit Herrn Austermann gesprochen. Er hatte im Jahr 2006 angekündigt, er werde im Jahr 2015 über die westliche Elbquerung fahren. Als ich mein Amt übernommen habe, galt das Jahr 2025. Ich habe also die Bitte, in der ernsthaften Auseinandersetzung nicht immer diesen Hang zur Vordatierung zu haben, deren Vorgaben keiner seriös einhalten kann. Damit haben Sie angefangen, ich möchte damit aufhören.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich weiß, dass Sie ein großzügiger Typ sind. Sie haben gesagt, Vordatierungen und die Nennung von Daten seien seriös schwierig zu machen. Auch Sie haben uns mehrfach ein Datum genannt, nämlich den Zeitpunkt, wann wir den Abschlussbericht der Vorplanung beziehungsweise die standardisierte Bewertung erhalten.
- Dann lassen Sie mich noch meine Frage zu Ende formulieren. Sie haben geschrieben: zum Jahreswechsel oder im Januar 2014. Ich frage Sie: Wann bekommen wir den Bericht in der nächsten Woche?
- Herr Vogt, genau dazu wollte ich Ihnen etwas sagen. Im Wirtschaftsausschuss haben Sie mir diese Frage gestellt. Ich habe Sie so beantwortet, wie ich es auch jetzt tun werde. Daher wundert es mich, dass Sie dies vorhin angesprochen haben. Ich habe gesagt, wir werden noch im Januar 2014, nämlich in der nächsten Woche, mit der politischen Hausleitung, das ist auf der Arbeitsebene vorbestimmt, mit Hamburg die Vorzugsvariante abstimmen. Im Ausschuss hatte ich erläutert, dass wir dann mit dieser zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein abgestimmten Vorzugsvariante den Bewertungsbericht abschließen können. Insofern gilt das, was ich gesagt habe.
In der nächsten Woche werde ich mit dem Bundesverkehrsminister über das andere Projekt, das Sie genannt haben, nämlich das Projekt S 4 (Ost), reden und darüber, wie wir die Finanzierung dieser Projekte realisieren können.
Erlauben Sie mir zum Schluss noch, auf den Antrag der CDU einzugehen. Hier wird auf die direkte Verknüpfung mit weiteren Vorhaben hingewiesen. Dieses ist im Planungsprozess nicht ganz einfach. Zu der Eisenbahnkreuzungsmaßnahme in Ellerau, in deren Zusammenhang mich die Bürgerinitiative angesprochen hat, sage ich daher: Wir sollten aufpassen, dass wir die Dinge vernünftig angehen und nicht miteinander vermischen. Dieses Vorhaben wird in anderen Strukturen geplant und finanziert als das eigentliche Infrastrukturprojekt der Elektrifizierung der S 21. Nichtsdestotrotz werden wir an dieser Stelle hinschauen, weil wir die Kreuzungsproblematik mit der Landesstraße 76 haben und weil dies der Bereich ist, der möglicherweise zweigleisig ausgebaut werden soll, wodurch man ohnehin Bauarbeiten hätte. Ich glaube, dieses Thema können wir im Ausschuss vertiefen, weil auch hier Möglichkeiten dazukommen werden, das Projekt in einem späteren Planfeststellungsverfahren einzubeziehen.
Ich sage aber ausdrücklich: Dann müssen sich die Kommunen vor Ort, insbesondere Ellerau und Quickborn, darüber einig werden, was für ein Verkehrskonzept sie wollen und wo die Verkehre auf der Straße laufen. Dies müssen sie zur AKN in Be
ziehung setzen. Hier herrscht nicht immer Einigkeit, das werden wir im Verlauf der weiteren Diskussion noch merken.
Eine letzte Bemerkung zur A 7: Sie wissen, dass wir alles tun werden, um die Belastungen, die zweifellos auf uns zukommen werden, abzufedern. Dazu gehört ein entsprechendes und vernünftiges ÖPNVAngebot. Die ersten Verbesserungen werden wir bereits im nächsten Jahr spüren, wenn die neuen Fahrzeuge der AKN zum Einsatz kommen, wodurch eine erhöhte Kapazität erreicht wird. Wir müssen aber auch mehr dafür tun, dass mehr Menschen vom Individualverkehr - also vom Auto - hin zum ÖPNV wechseln. Deshalb stehen wir zum S21-Projekt, und ich sage: Wir sind auf einem guten Weg. - Vielen Dank.
Ich lasse zunächst über den Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 18/1474 auf Ausschussüberweisung abstimmen. Wer dieser Überweisung an den Wirtschaftsausschuss zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und die Abgeordneten des SSW. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.
Ich lasse über den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/1062, abstimmen. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag Drucksache 18/1062 abzulehnen. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind die Kolleginnen und Kollegen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Wer lehnt die Ausschussempfehlung ab? - Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von CDU und FDP. Wer enthält sich? - Das sind die Kollegen der Piratenfraktion. Damit ist die Ausschussempfehlung mehrheitlich mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW angenommen.
- Entschuldigung, Herr Kollege Dr. Garg. Die Ansage, die ich bei der Übernahme des Präsidiums bekommen habe, lautete, dass über den Aufruf von Tagesordnungspunkt 9 noch beraten wird. Ich rufe
aber gern auch Tagesordnungspunkt 9 auf. Ich habe jedoch keinen entsprechenden Hinweis erhalten. Daher sollten Sie sich verständigen. - Sie sprechen für alle?
Frau Präsidentin! Wir hatten uns darauf verständigt, dass diese beiden Tagesordnungspunkte aufgrund der Abwesenheit des Herrn Ministers morgen vorgezogen werden können, aber der Tagesordnungspunkt 9, der eigentlich heute Morgen hätte beraten werden müssen, sollte im Anschluss an die Tagesordnungspunkte 28 und 36 aufgerufen werden.
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg von der FDP-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Das System der Eingliederungshilfe ist ein ebenso kompliziertes wie faszinierendes System. Es ist deswegen faszinierend, weil es den Rechtsanspruch für Menschen mit Behinderung begründet, ihnen eine möglichst selbstständige Teilhabe am Leben zu ermöglichen. Dazu gehört übrigens auch, ihnen nach ihren jeweiligen individuellen Fähigkeiten die Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen. Dieses System der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII ist seit vielen Jahren Gegenstand inhaltlicher und fachlicher Auseinandersetzungen auf vielen Arbeits- und Sozialministerkonferenzen. Die Fortsetzung folgt jedes Jahr, weil dieses System folgendes Problem hat: Es stößt zum einen an die Grenze seiner Finanzierbarkeit und zum anderen ist die Mittelverwendung nach wie vor - sagen wir es einmal sehr freundlich - nur schwer im Einzelnen nachvollziehbar.
Vor diesem Hintergrund will ich Sie einfach mit einer Zahl konfrontieren: In Schleswig-Holstein geben wir im kommenden Jahr rund 600 Millionen €
für diesen Bereich aus. Sie können sich vorstellen, dass eine Kostensteigerung von nur 3 % - und die haben Sie beinahe jährlich, wenn es gut läuft - bereits 18 Millionen € zusätzlich im Landeshaushalt ausmacht.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir die Reform des Systems nicht unter Kostengesichtspunkten diskutieren müssen, sondern unter fachlichen Gesichtspunkten. Wenn uns das aber gelingt und wenn uns das gelingen soll, muss es in Zukunft möglich sein, dass genau wie in jedem anderen Bereich des Landeshaushalts auch eine ordentliche qualifizierte Prüfungsmöglichkeit für den Landesrechnungshof vorgesehen wird, um die Mittelverwendung nachvollziehen und dann auch tatsächlich den einen oder anderen Fehler aufdecken zu können.
Ich will nur kurz an die Historie erinnern: Seit über zehn Jahren dokumentiert der Finanzausschuss auf Empfehlung der Haushaltsprüfgruppe, ein solches Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs in den sogenannten Landesrahmenvertrag hineinzuverhandeln. Das ist bis heute nicht gelungen. Das ist SPDSozialministern nicht gelungen, das ist mir nicht gelungen, und das ist jetzt auch wieder gescheitert. So viel zum Gestern. Ich würde mich gern mit dem Morgen beschäftigen.
- Herr Kollege Tietze, der Zwischenruf ist wirklich peinlich. Er ist wirklich peinlich, weil ich gerade gesagt habe: ohne Schuldzuweisung. Ich unterstelle seit über 12 Jahren niemandem im Sozialministerium, dass er sich nicht redlich bemüht hat, ein solches Prüfungsrecht in den Landesrahmenvertrag hineinzuverhandeln. Sie können ja gern versuchen, die NDG davon zu überzeugen, dass ein solches Prüfungsrecht im Landesrahmenvertrag richtig wäre.
Vor dem Hintergrund der letzten Jahre habe ich ganz viel Verständnis. Ich habe ganz viel Verständnis für die Angst und die Befürchtungen der Men
schen mit Behinderung und deren Angehörige, dass immer, wenn über das System der Eingliederungshilfe gesprochen wird, ausschließlich über Kosten der Eingliederungshilfe gesprochen wird. Vor diesem Hintergrund schlage ich vor: Wenn wir uns erneut mit der Initiative der FDP-Fraktion, das Prüfungsrecht über die Änderung des Kommunalprüfungsrechts aufzunehmen - das habe ich im Finanzausschuss schon einmal gesagt - beschäftigen, binden wir unseren Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung in das Anhörungsverfahren, dass es dann mit allen Anzuhörenden erneut geben wird, mit ein, sozusagen als Mittler auf der einen Seite zwischen denjenigen, die aus gutem Grund - und ich finde mit gutem Recht - dieses Prüfungsrecht seit vielen Jahren fordern, und auf der anderen Seite den Menschen mit Behinderung und den Angehörigen. Denn erst dann wird klar, worum es geht.
Es geht darum, dieses System dauerhaft zu sichern. Es geht darum, dieses System fachlich weiterentwickeln zu können, und es geht darum, den Menschen mit Behinderung auch in den nächsten zehn Jahren das bestmöglichste und passgenaue Angebot zu machen. Deswegen appelliere und bitte ich darum, dass wir offen miteinander diskutieren und dass wir die Bremsen, die in den vergangenen Jahrzehnten vonseiten der Leistungserbringer hier gezogen wurden - die verweigern sich bis heute, und wir sollten versuchen, in einen fairen und offenen Dialog miteinander eintreten -, abstellen. Wir tun vor allem den Menschen mit Behinderung und denjenigen, die täglich mit ihnen arbeiten, einen großen Gefallen, wenn wir die Diskussion von dieser Seite aufzäumen.
Lassen Sie mich ein Letztes sagen: Es mag ja sein, dass bei solchen Prüfungen herauskommt, dass entsprechend Luft im System ist, wie es selbst von den Einrichtungsträgern ja nicht bestritten wird. Ich plädiere dafür, dass wir den Weg gehen, den wir bei der Novelle des Ausführungsgesetzes zum SGB XII gehen, dass wir dieses Geld im System lassen, beispielsweise zur Finanzierung der sozialräumlichen Orientierung in den Kreisen. Dann wird nämlich deutlich, was wir wirklich brauchen. Wir brauchen eine Dämpfung des dauerhaften Kostenanstiegs in dem System. Die Fallzahlen werden weiter steigen, schon allein aufgrund der demografischen Entwicklung und des medizinischen und medizinisch-technischen Fortschritts.