Die Rechtsgrundlage dafür ist die Staatsangehörigkeitszuständigkeitsverordnung, und ihr zufolge erledigen die Kreise die Aufgabe ausdrücklich nach Weisung. In NRW benachrichtigt man alle Betroffenen - übrigens auch flächendeckend und schriftlich - über ihre Möglichkeiten. Die rot-grüne Regierung dort in Düsseldorf macht einiges von dem, was wir heute beantragen.
Fassen wir also zusammen: Das Innenministerium kann durchaus eine generelle Weisung in Form eines Erlasses erteilen, um eine einheitliche Anwendung zu erreichen.
Es kann außerdem dafür sorgen, dass die Betroffenen frühzeitig und flächendeckend über ihre Möglichkeiten informiert werden, Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung zu stellen. Zu guter Letzt kann es schlicht und einfach dafür sorgen, dass Optionspflichtige schriftlich unter Beifügung eines Vordrucks gebeten werden, einen solchen Antrag zu stellen.
Der verantwortlich Handelnde sind Sie, Herr Breitner. Sie sind dieser Innenminister, und von Ihnen erwarten wir endlich einmal konkrete Taten.
Wir sind gern bereit, auch andere konkrete Vorschläge mit einzubauen. Ich muss aber auch sagen: Auf blindes Vertrauen unsererseits in die sogenannte humanitäre Gesinnung des Innenministers entsprechend der Lyrik im Koalitionsantrag können und wollen wir nicht bauen, wir sind zu oft enttäuscht worden.
Wir glauben jedenfalls, dass wir heute entscheiden müssen. Deshalb sage ich noch einmal ganz klar: Machen Sie in Ihrer Regierungsverantwortung hier im Land doch einfach einmal das, was Sie mündlich schon so oft angekündigt, in der Bundestagsopposition gefordert und in den Koalitionsvertrag der Großen Koalition hineingekämpft haben. „Jetzt“ ist nicht Berlin, sondern Sie sind am Zug.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben an dieser Stelle schon des Öfteren über das Für und Wider der Optionspflicht diskutiert. Die CDU-Fraktion hat in all diesen Diskussionen, die ja durchaus strittig waren, stets deutlich gemacht, dass für uns das Bekenntnis zu einer Staatsangehörigkeit große Bedeutung hat. Daran hat sich für uns als CDU-Fraktion nichts geändert.
Nun hat sich die Große Koalition in Berlin in ihrem Vertrag darauf verständigt, dass für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern der Optionszwang in Zukunft entfällt und die Mehrstaatlichkeit akzeptiert wird. Allerdings - und das mache ich hier jetzt einmal deutlich - ist ein Koalitionsvertrag kein Gesetz. Bisher steht das allein im Koalitionsvertrag, was ja nicht heißen soll, dass es auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden soll. Das ist auch jedem klar. Da es aber kein Gesetz ist und nach wie vor die geltende Rechtslage Gültigkeit hat, sind auch wir in Schleswig-Holstein in der Pflicht, dieses Gesetz anzuwenden. Das muss für uns als Gesetzgeber auch selbstverständlich sein. Das ist nicht etwas, das wir hier diskutieren sollten. Geltende Gesetze können wir nicht ohne Weiteres außer Acht lassen. Dass dies bei den Betroffenen natürlich zu Unsicherheiten führt, ist uns bewusst.
Im Übrigen haben wir das letzte Woche im Innenund Rechtsausschuss sehr ausführlich diskutiert. In diesem Ausschuss hat der Innenminister - an dieser Stelle danke ich ihm für die Ausführlichkeit, mit der er uns zur Verfügung stand - uns ganz deutlich die Möglichkeiten aufgezeigt, die die Landesregierung hat, per Erlass Abhilfe oder Erleichterungen zu schaffen. Ich bin mir sehr sicher, dass dies getan wird. Insofern hat er letzten Mittwoch all die Fragen beantwortet und Vorschläge gemacht, die heute gefordert werden. Deshalb ist mir etwas unklar, warum wir heute erneut dieses Thema im Landtag diskutieren.
Uns allen ist bewusst, dass die Betroffenen in einer schwierigen Situation sind. Ich bin mir sehr sicher, dass das auch unseren Kollegen in Berlin bewusst ist. Solange wir aus Berlin keinen Gesetzesentwurf vorliegen haben - den wir hier sicherlich auch wieder diskutieren werden, was auch richtig ist -, haben wir als Landesgesetzgeber keine Handlungsmöglichkeiten. Das kann man nicht einfach unter den Tisch fallen lassen.
Insofern tut es mir sehr leid, sagen zu müssen: Ich finde den Antrag der PIRATEN - ich war ein bisschen traurig, dass die Koalition auch noch aufgesprungen ist - doch recht populistisch.
Ich werbe dafür, dass Sie nun nicht den Koalitionsvertrag der Großen Koalition nehmen und sich immer das heraussuchen, was in Ihre Erwartungshaltung passt und das gleich übermorgen fordern.
Damit werden wir hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag Debatten haben, die nicht im Landesinteresse sein können, weil wir sie in aller Regel überhaupt nicht lösen können. Dasselbe gilt für den heutigen Antrag. Wir werden abwarten müssen, was Berlin entscheidet. Dann werden wir es diskutieren. Der Innenminister wird per Erlass im Verwaltungshandeln möglich machen, was möglich ist. Damit ist den Betroffenen - soweit es uns möglich ist - zunächst einmal gedient. Alles Weitere wird die Zukunft zeigen.
Selbstverständlich werden wir die beiden Anträge nicht ablehnen. Das geht nicht, denn inhaltlich sind sie ja durchaus nachvollziehbar, aber wir werden uns enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Beer, wenn Sie in der letzten Innen- und Rechtsausschusssitzung dabei gewesen wären, hätten Sie mitbekommen, dass der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, Andreas Breitner, bereits längst die Bleiberechtserklärung den Ausländerbehörden zur Verfügung gestellt und ihnen aufgezeigt hat, welche Möglichkeiten es gibt, diese Erklärungen abzugeben und wie sie die Menschen zu beraten haben.
fung der Optionspflicht ein. In den Koalitionsverhandlungen in Berlin ist es uns nun endlich gelungen, den Durchbruch zu erlangen. Nach zähen Verhandlungen ist es insbesondere unserem Innenminister Andreas Breitner durch großen Einsatz gelungen, die CDU endlich davon zu überzeugen, dass das Optionsmodell ein Irrweg ist.
Die Optionspflicht wird in Kürze abgeschafft, aber die Abschaffung dieser unsinnigen Regelung kann nur durch eine Änderung eines Bundesgesetzes erfolgen. Es ist leider nicht möglich, dieses per Erlass einer Landesregierung zu regeln, auch wenn Sie, verehrter Kollege Breyer, das im Innen- und Rechtsausschuss anders behaupteten. Denn mit Behauptungen kommen wir hier nicht weiter.
Eine klare rechtliche und unanfechtbare Grundlage muss geschaffen werden. Dies dient vor allem dem Interesse der jungen Menschen, die betroffen sind. In Schleswig-Holstein geht es um rund 7.300 junge Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner. Niemandem ist mit rechtlich unhaltbaren Schnellschüssen geholfen, erst recht nicht den Betroffenen. Auch hier gilt, wie mit allen Vorhaben der rot-grün-blauen Koalition: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.
Daher unterstützen wir ausdrücklich die Initiative des Innenministers Andreas Breitner, hier nicht nur zu warten, dass es im Bund endlich losgeht, sondern mit einer Bundesratsinitiative mit RheinlandPfalz gemeinsam die Abschaffung des Optionsverfahrens zu starten.
Ein Entwurf ist bereits in Arbeit. Dieser beinhaltet nicht nur - Kollegen von den PIRATEN, hören Sie zu! - die Abschaffung des Optionsverfahrens, sondern auch einen gebührenfreien Wiedererwerb der deutschen Staatsbürgerschaft für diejenigen, die ihre bereits verloren hatten, bevor der Koalitionsvertrag stand. Das meine ich zum Beispiel auch mit Gründlichkeit.
Wir wissen, dass es sich bei der Abschaffung der Optionspflicht nur um einen Teilerfolg handelt. Aber angesichts der Ausgangsposition der CDU und deren Unbeweglichkeit in dieser Frage der Liberalisierung des Aufenthaltsrechts, die wir hier ja auch schon häufiger erleben mussten, ist es ein sehr guter Anfang. Nach dem Willen der SPD ist und bleibt die Mehrstaatlichkeit Ziel unserer Forde
rung. Wir dürfen nicht vergessen, dass bis zur nächsten Bundestagswahl über 160.000 junge Menschen von der Optionspflicht betroffen sind. Politik ist dafür da, das Leben der Menschen besser zu machen. Das sagt Ralf Stegner immer, und ich finde, er hat recht.
Wenn über 160.000 Menschen mit dieser Änderung des Gesetzes geholfen ist, ist gut verhandelt worden. Ich habe mich über den einen oder anderen gewundert, der insbesondere der SPD vorgeworfen hat, wir hätten in den Bereichen Integration und Migration schlecht verhandelt. Gerade diejenigen, die uns vorgeworfen haben, schlecht verhandelt zu haben, sind jetzt die Ersten, die schreien: Jetzt setzt aber endlich schnell um, was ihr verhandelt habt. Das hilft niemandem, erst recht nicht den Betroffenen.
Ich finde das ein bisschen widersprüchlich. Aber ich kann Ihnen hier und jetzt sagen: Sie können sich darauf verlassen, dass alles, was die SPD in Berlin in den Koalitionsvertrag mit eingebracht hat, auch in nächster Zeit umgesetzt wird. Das werden wir hier alle gemeinsam erleben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW] - Lachen FDP - Christopher Vogt [FDP]: So haben wir 2009 hier auch gespro- chen! - Serpil Midyatli [SPD]: Wir haben besser verhandelt!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich halte die Rede heute für meine Fraktionsvorsitzende Eka von Kalben. Ich tue das nicht, weil sie zu diesem Thema nicht sprechen will, sondern weil sie stimmlich indisponiert ist inhaltlich bei Weitem nicht. Immer, wenn in dieser Rede von „ich“ die Rede ist, muss ich betonen, dass das auch meine Meinung ist.