- Sie hatten zwar nicht mehr das Wort, Herr Dr. Dolgner, aber wir lassen diesen aufklärerischen Prozess mal zu. Jetzt hat aber das Wort Herr Günther.
Ich kann leider nicht viel Erhellendes dazu beitragen; denn ich gehöre nicht zu dem erlauchten Kreis meiner Fraktionskollegen, die einmal eine Audienz beim Papst hatten, um dieses Thema mit ihm persönlich zu bereden,
obwohl ich der einzige Katholik hier im Parlament bin. Das möchte ich an der Stelle auch einmal betonen.
Aber, Herr Kollege Dr. Dolgner, lassen Sie mich zum Schluss meiner Rede noch eine Antwort auf Ihre Frage geben. Ich finde, wenn man persönliche Freiheitsrechte sozusagen als Grund dafür benennt, dass wir hier eine gesetzliche Änderung vornehmen sollen, dann sollten wir die Kirche doch auch einmal gemeinsam im Dorf lassen. Wir reden hier doch nicht über Massen von Tagen, an denen man sich in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt fühlt. Wenn ich mir zum Beispiel den Kollegen König angucke, dann wird der doch, wenn er
362 Tage im Jahr durchgetanzt hat, auch mal drei Tage brauchen, um sich ein bisschen zu erholen. So sind doch die Verhältnisse in Schleswig-Holstein. Wir reden über drei Tage, liebe Freunde, an denen man sich ein bisschen einschränken muss.
An diesen drei Tagen gehen - das ist von Bundesland zu Bundesland sicherlich unterschiedlich - viele Menschen in die Kirche. Es sind zum Teil 20 bis 30 %, die damit wirklich ihrer Trauer Ausdruck verleihen. Wenn man dann von der Gesellschaft einmal ein bisschen Respekt diesen Menschen gegenüber abverlangt, dass sie sich an diesen Tagen einmal ein bisschen mäßigen, ich glaube, das sollte auch in einer säkularisierten Gesellschaft immer noch möglich sein. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Damit haben sich die angekündigten weiteren Zwischenfragen erübrigt. - Das Wort für die SPD-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Peter Eichstädt.
Ich komme etwas spät, weil ich noch mit längeren Ausführungen meines Kollegen Dolgner gerechnet hatte. Die sind aber nun ausgeblieben. Deshalb, Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann ich gleich zu der Stellungnahme kommen, die ich für die weitaus überwiegende Mehrheit meiner Fraktion abgeben möchte.
Die Sonn- und Feiertagsgesetze in der Bundesrepublik Deutschland sind Angelegenheit der Länder. Diese treffen Regelungen, wie Feiertage ihrem besonderen Charakter entsprechend gestaltet werden sollen. In Schleswig-Holstein haben wir im Sonn- und Feiertagsgesetz für drei Feiertage besondere Regelungen getroffen.
Diese wollen die PIRATEN jetzt ändern. Sie wollen am Volkstrauertag, der kein kirchlicher Feiertag ist, und am Ewigkeits- beziehungsweise Totensonntag nicht mehr von 4 Uhr morgens bis 24 Uhr abends, sondern nur noch von 6 Uhr morgens bis 17 Uhr nachmittags öffentliche Veranstaltungen untersagen, die dem ernsten Charakter des Tages widersprechen. Am Karfreitag, dem höchsten Feiertag der Christen, soll das bisherige Verbot von null bis 24 Uhr auf sechs bis 21 Uhr reduziert werden. Hierzu zählt auch das Tanzverbot.
Dass die PIRATEN nicht die gänzliche Abschaffung solcher Regelungen beantragen, lässt schon erkennen, dass sie Einsicht in die grundgesetzliche Verankerung dieses Verbotes haben. Das hat vorhin ja auch Herr Breyer gesagt. Die Einschränkungen haben ihre Grundlage in Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Verfassung. Diese Gesetzgebung schützt staatliche Feiertage und Sonntage.
Bereits in der letzten Landtagssitzung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses in seinem Bericht dem Landtag eine öffentliche Petition vorgestellt, die von 224 Petenten, davon 140 aus Schleswig Holstein, unterzeichnet war und sich für eine Abschaffung des Tanzverbotes einsetzte. Der Landtag hat die Ablehnung der Petition auf Vorschlag des Petitionsausschusses einstimmig - einstimmig! - bestätigt.
- Vielleicht lesen Sie es noch einmal nach. Ich erinnere mich durchaus noch an die Wirren, die sich bei der Abstimmung bei Ihnen ergeben haben. Aber der Landtag hat dies einstimmig bestätigt.
Die Einschränkungen im Schleswig-Holsteinischen Sonn- und Feiertagsgesetz sind im Vergleich zu den anderen Bundesländern sehr zurückhaltend. Während zum Beispiel in Baden-Württemberg an 18 Feiertagen - so viele haben wir in SchleswigHolstein überhaupt nicht - Einschränkungen unterschiedlichster Art bestehen, sind es in Bayern 9 Tage, in Hessen 16 Tage und in Rheinland-Pfalz und im Saarland immer noch 9 Tage. Für SchleswigHolstein gibt es solche Einschränkungen nur an 3 Tagen, nämlich am Volkstrauertag und am Totensonntag in der Zeit von vier bis 24 Uhr und am Karfreitag ganztags.
Herr Kollege Garg, Ihr Einwurf, dass SchleswigHolstein - oder waren Sie es gar nicht, war es Ihr Nachbar?
- ja, dies ist egal, da haben Sie recht - das einzige Land ist, in dem dieses Verbot am Karfreitag ganztags gilt, ist falsch. Es sind neun Länder, in denen das so ist, in drei Ländern ist es nicht so.
Nach der Auffassung der weit überwiegenden Zahl - das ist schon deutlich geworden - der Mitglieder meiner Fraktion ist diese Regelung akzeptabel und trägt den religiösen und kulturellen Vorstellungen einer großen Gruppe unserer Bevölkerung Rechnung.
Wenn Ihr Gedanke beendet ist, in dem Sie die Möglichkeit erwägen, dem Abgeordneten Dr. Breyer eine Frage zu erlauben, möchte ich Sie fragen, ob Sie diese jetzt zulassen wollen.
Nach dessen Rede hatte ich so viele Gedanken. Aber ich unterbreche meine Rede an dieser Stelle gern.
Herr Abgeordneter Eichstädt, wenn Sie erlauben, würde ich gern im Wege der Anmerkung den Punkt aufklären, über den wir uns vorhin nicht einig waren. Ich möchte dazu aus dem Protokoll der letzten Plenartagung zitieren:
„Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen? - Wer ist dagegen? - Das ist der Abgeordnete Dr. Breyer. Wer enthält sich? - Das sind die übrigen Abgeordneten der Fraktion der PIRATEN.“
Gut, dann werde ich in Zukunft gründlicher aufpassen, wie Ihr Stimmverhalten ist. Das ist ja im positiven Sinne immer etwas unberechenbar.
Sie wissen ja, wie ich das einschätze, dass nämlich Enthaltung die Einstimmigkeit nicht gefährdet. Auf Ihre Person bezogen werde ich mich darin gern korrigieren.
Ich will noch einmal sagen, dass die überwiegende Zahl der Mitglieder meiner Fraktion die Gründe, die religiös und kulturell bedingt sind und die die Vorstellungen einer großen Gruppe unserer Bevölkerung berücksichtigen, akzeptiert. Dieses zu re
Wir halten den gesellschaftlichen Konsens, diese drei Tage durch eine besondere Ruhe und den Verzicht auf öffentliche Vergnügungsveranstaltungen zu kennzeichnen, für angemessen und für ein Ergebnis unserer christlich-abendländischen Kultur, die im Übrigen auf weit mehr Lebensbereiche prägend wirkt.
Herr Dr. Breyer, Sie tun immer so - mir kam das vorhin auch wieder in den Sinn -, als wenn das christliche Leben in unserem Land irgendwie eine Sache von wenigen Greisen ist, die sich damit beschäftigen. Ich möchte Sie wirklich bitten, einmal einen Blick auf die Kirchentage zu werfen, um zu sehen, wie viele Hunderttausende junge Menschen sich auf den katholischen und evangelischen Kirchentagen versammeln. Ich glaube wirklich, dass Sie insoweit einen etwas falschen Blick auf die Realitäten haben.
Die von den PIRATEN angestrebten verlängerten Tanzzeiten an diesen drei Tagen halten wir für nicht erforderlich. Umgekehrt finden wir es zumutbar, an diesen drei Tagen auch weiterhin auf öffentliche - ich betone: es handelt sich nur um öffentliche - Tanzveranstaltungen zu verzichten. Gerade der Karfreitag, der einzige Tag mit ganztägigem Tanzverbot, ist der höchste christliche Feiertag und soll aus Respekt vor den religiösen Gefühlen der Christen ein besonderer Tag der Ruhe bleiben.
Wie gesagt, die damit verbundene Zumutung, an einigen Stunden des Jahres nicht zu tanzen, hält der überwiegende Teil unserer Fraktionsmitglieder für akzeptabel. Diese Einstellung hat Herr Dolgner ja auch gerade herausgearbeitet.
Aber - das haben Sie gemerkt - es gibt auch andere Meinungen. Deshalb hat die Fraktion beschlossen, auf die sonst übliche Suche nach einer einheitlichen Fraktionsmeinung zu verzichten.
Es wird jedem Abgeordneten freigestellt, nach seinem persönlichen Wertekanon abzustimmen. - Ja, wir sind eine Partei, die immer wieder für Überraschungen gut ist. Das werden Sie noch erleben.
Es wird also jedem Abgeordneten freigestellt, nach seinem persönlichen Wertekanon abzustimmen. Es wäre schön, wenn das bei allen so wäre.
Das ist sehr schade. Ich hätte sonst gern gesagt, dass wir einen anderen Punkt gern genauer betrachten würden. Das betrifft die Versammlungsfreiheit. Das werde ich dann im Ausschuss erklären. Die Andeutungen bringen aber schon zum Ausdruck, in welche Richtung das geht. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.