Protocol of the Session on December 12, 2013

lich mit Asklepios und mit weiteren Trägern und Akteuren vor Ort viele Möglichkeiten, damit die Geburtshilfe in Sylt weiter bestehen kann. Wir prüfen jede denkbare Option rechtlicher und praktischer Art. Wir hatten gestern - das wissen die meisten hier im Raum - sehr ausführliche Gespräche im Ministerium, die morgen auf Sylt fortgesetzt werden sollen.

Leider kann ich an dieser Stelle heute ganz konkret nur wiederholen, dass die Landesregierung gemeinsam mit allen Akteuren vor Ort, die guten Willens sind, alles dafür tun wird, dass Sylterinnen auch in Zukunft sicher Kinder zur Welt bringen können. Die tagesaktuelle Problematik, die uns hier so emotional diskutieren lässt, bestätigt ganz grundlegend, dass wir eine Perspektive für das gesamte Land brauchen. Ich kann Ihnen versichern, ich werde daran intensiv arbeiten. - Danke schön.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weiter Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe deshalb die Beratungen.

Es ist beantragt worden, die Anträge, Drucksachen 18/1385, 18/1406 und 18/1415, in den Ausschuss zu überweisen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von FDP, CDU und den PIRATEN. Wer lehnt die Ausschussüberweisung ab? - Das sind die Kollegen und Kolleginnen von SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer enthält sich? - Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/1406, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von der FDP-, der CDUund der Piratenfraktion. Wer lehnt diesen Änderungsantrag ab? - Das sind die Kollegen und Kolleginnen von SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer enthält sich? - Das ist der Kollege Dr. Breyer. Damit ist der Änderungsantrag der CDU abgelehnt.

Ich weise Sie nun darauf hin, dass die PIRATEN mir mitgeteilt haben, dass sie ihren zunächst als Änderungsantrag eingereichten Antrag, Drucksache 18/1415, zu einem eigenständigen Antrag erklären

lassen wollen. - Widerspruch dazu sehe ich nicht. Dann werden wir über diesen als eigenständigen Antrag abstimmen. Redaktionell - muss der erste Absatz geändert werden - weil er sich bislang auf den Ursprungsantrag bezieht.

„Der Landtag wolle beschließen: Der vorliegende Antrag ist durch folgenden ersten Absatz zu ergänzen:“

ist zu streichen. Der Antrag beginnt dann, ohne Anführungszeichen:

„Der Schleswig-Holsteinische Landtag stellt fest: …“

Ich lasse nun über den Antrag, Drucksache 18/1415, in der von mir soeben geänderten Version als eigenständigen Antrag abstimmen. Wer diesem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kollegen von FDP-, CDU- und Piratenfraktion. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Abgeordneten von SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Enthaltungen? - Die sehe ich nicht. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse abschließend über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/1385, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der Piratenfraktion, von SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen von FDP und CDU. Enthaltungen? - Die sehe ich nicht. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage, ob Sie den nächsten Tagesordnungspunkt noch vor der Mittagspause behandeln wollen. - Das werden wir dann auch tun. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage

Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/1242

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Patrick Breyer von der Fraktion der PIRATEN.

(Ministerin Kristin Alheit)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da der Feiertag für uns noch nicht angebrochen ist, bitte ich um etwas Aufmerksamkeit. Der Schutz der Sonn- und Feiertage in unserem Land hat eine lange Tradition und ist sogar im Grundgesetz verankert. Schon in der Weimarer Reichsverfassung heißt es:

„Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung gesetzlich geschützt.“

Daran will auch unser Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage nicht rütteln.

Für drei Feiertage allerdings ist in unserem Landesgesetz ein besonderes Verbot verankert. Am Volkstrauertag, am Totensonntag und am Karfreitag sind alle öffentlichen Veranstaltungen, die keinen ernsten Charakter haben, verboten. Das heißt, unterhaltende oder humorvolle kulturelle Veranstaltungen, Theateraufführungen, Konzerte, Kino oder Tanzveranstaltungen sind untersagt.

Es ist richtig, dass jeder Mensch ein Recht hat, an diesen Tagen zu trauern. Falsch ist es aber, Menschen zur Trauer zwingen zu wollen.

(Beifall PIRATEN)

Dieser Ernsthaftigkeitszwang hat absurde Folgen. So ist in diesem Jahr zum ersten Mal seit über 20 Jahren das alljährliche Osterfeuer der Landjugend in Looft nicht mehr genehmigt worden, weil es in die Karfreitagnacht hineingeht.

(Wortmeldung Martin Habersaat [SPD])

Herr Abgeordneter Dr. Breyer, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Das tue ich.

Bitte schön.

Herr Dr. Breyer, ich stelle fest, Sie tanzen in diesem Moment nicht. Sind Sie traurig?

Ich bin mir nicht sicher, wenn ich in Ihre Richtung schaue. - Das aber nicht.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Vielleicht sollte er länger stehen!)

Zum ersten Mal seit 20 Jahren ist in diesem Jahr das jährliche Osterfeuer der Landjugend in Looft nicht mehr genehmigt worden, weil es in die Karfreitagnacht hineingeht. Niemand ist je von diesem Feuer gestört worden oder hat sich je darüber beschwert. Der Anlass dafür, dass es nicht mehr genehmigt worden ist, ist, dass sich ein Polizeibeamter darüber beschwert hat, Überstunden leisten zu müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, als wir das im Innen- und Rechtsausschuss besprochen haben, bestand nach meinem Eindruck breite Einigkeit, dass hier Reformbedarf besteht.

Einen Feiertag nur um seiner selbst zu schützen, selbst wenn niemand gestört wird, ist bevormundend und aus der Zeit gefallen. Dafür haben die Menschen kein Verständnis mehr.

(Beifall Angelika Beer [PIRATEN])

Herr Abgeordneter Dr. Breyer, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder -bemerkung des Abgeordneten Dr. Tietze?

Gern.

Herr Kollege Breyer, habe ich Sie richtig verstanden, dass es die Ablehnung von Überstunden aufgrund eines Osterfeuers durch einen Polizeibeamten für Sie rechtfertigt, einen bundesweiten stillen Feiertag infrage zu stellen?

- Herr Kollege Tietze, das haben Sie nicht richtig verstanden.

(Christopher Vogt [FDP]: Immer wenn du fragst, ob du es richtig verstanden hast, ist die Antwort nein!)

- Ich bin auf die Begründung gespannt.

- Tatsächlich habe ich gesagt, dass es die Absurdität dieses Ernsthaftigkeitsgebots unterstreicht, dass dieses nur noch dazu herangezogen wird, um keine Überstunden leisten zu müssen. Es wird also zu einem ganz anderen Zweck genutzt. Es dient nicht

mehr dem Zweck, dem es angeblich dienen soll. Die Menschen vor Ort stört das ja gar nicht. Der Bürgermeister wollte das Osterfeuer genehmigen. Niemand hatte etwas gegen diese lange Tradition. Das heißt, dass das Verbot überholt ist, wenn es nur noch dazu herangezogen wird, um ganz andere Zwecke zu verfolgen.

Herr Abgeordneter Dr. Breyer, es gibt einen Fragebedarf der Kollegin von Kalben.

Gern.

Halten Sie es also auch für absurd, wenn ein Polizist als Christ dann, wenn er im Dienst ist, zum Beispiel am Karfreitag, seinem Recht auf Trauer nachgehen möchte?

- Liebe Kollegin Eka von Kalben, ich bin nicht sicher, ob der infrage stehende Polizeibeamte tatsächlich am Karfreitag zwischen null und ein Uhr nachts seiner Trauer nachgehen möchte.

(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Sie sind sich sicher, dass er dies nicht wollte? - Zurufe SPD)

- Er hat sich tatsächlich über die Überstunden beschwert und nur in diesem Zusammenhang erwähnt, dass diese an einem Feiertag doch nicht zulässig sein könnten. Das heißt, es ging ihm offensichtlich nicht um den eigentlichen Zweck dieser Regelung.

(Weitere Zurufe SPD)