- Herr Kollege Dr. Breyer, vielleicht reicht ihre intellektuelle Kapazität zuzuhören. Ich habe nämlich gar keine Meinung geäußert, sondern habe ausschließlich gesagt, dass es Fragen gibt, die man sich stellen kann, und Abwägungen, die man treffen kann. Eine Meinung habe ich nicht vorgetragen. Ich habe gesagt, was generell gilt. Wenn Sie einmal ein bisschen mit weniger Unterstellungen arbeiten könnten und gelegentlich zuhörten - auch, wie Sie sich äußern -, würde das Ihre Akzeptanz vermutlich fördern.
Herr Kollege Stegner, sind Sie mit mir aufgrund des Verlaufs der heutigen Debatte zu diesem Punkt nicht auch der Meinung, daß es gut gewesen wäre, der fachlich zuständige Minister hätte in der Plenardebatte am 21. November 2013, als es um diese Sachfrage ging, dem Parlament die Auffassung mitgeteilt, die er ihm heute mitgeteilt hat?
Ich kann nur sagen: Erstens hat sich der Ministerpräsident sehr eindeutig geäußert. Zweitens hat der Innenminister das heute, wie ich finde, in untadeliger Form getan. Drittens - das kennzeichnet die Anträge, die hier gestellt worden sind - bedarf es keiner Aufforderung an irgendjemanden. Es gilt das, was ich zu Punkt 1 gesagt habe: Wir haben einen glasklaren Koalitionsvertrag mit einer glasklaren Vereinbarung. Die wird von allen Mitgliedern der Landesregierung umgesetzt. Die wird von den Koalitionsfraktionen umgesetzt. Die Stilnoten mögen
Sie gern verteilen, wie Sie wollen. Dem will ich mich nicht anschließen. Die Sache ist auch ein bisschen zu ernst, als dass wir uns ausschließlich solcher zum Teil ins Klamaukhafte reichender Dinge bedienen.
Ausdrücklich will ich sagen: Mit dem, was von der FDP in der Sache vorgetragen worden ist, kann man sich leidenschaftlich auseinandersetzen. Das finde ich in Ordnung. Wir sollten aber darauf verzichten, uns überzustrapazieren, was die Frage der Form angeht, ob so rum oder so rum oder weniger besser sei - schon gar nicht von denjenigen, die sich hier so aufführen, wie das jedenfalls bei den PIRATEN der Fall ist.
Herr Kollege Stegner, gerade weil die Diskussion so ernst ist und weil wir sie so ernst nehmen, frage ich Sie noch einmal - weil Sie nicht darauf eingegangen sind -, ob es nicht notwendig oder sogar zwingend gewesen wäre, dass der in dieser Frage fachlich zuständige Innenminister seine fachliche Meinung dem Parlament nicht verschwiegen hätte.
Ich kann nicht erkennen, dass der Innenminister seine Meinung verschweigt. Dazu neigt er nicht, wie ich aus langjähriger Zusammenarbeit weiß.
Ich will einmal deutlich sagen: Für mich ist nicht der Zeitpunkt entscheidend, zu dem Dinge gesagt werden, sondern dass in der Substanz klar ist, was klarzustellen ist.
- Es wäre nett, wenn Sie mir zuhören könnten, Herr Kollege Wiegard, wenn Sie mir eine Frage stellen. Ich versuche, sie höflich zu beantworten.
Entscheidend ist, dass in der Sache dem Parlament und der Öffentlichkeit glasklar ist, dass die Koalitionsvereinbarung, die wir geschlossen haben, für alle Beteiligten gilt.
Im Übrigen könnte man auch darüber streiten Herr Wiegard, wir tun das nur, weil die Anträge vorliegen -, ob wir jetzt im Dezember noch einmal bekräftigen müssen, was dieser Landtag mit großer Eindeutigkeit, übrigens auch mit unseren Stimmen, im November beschlossen hat. Wir wiederholen das. Wir sind auch gern bereit, das im Februar, März und April zu wiederholen, weil sich in der Sache nichts ändern wird. Diese Koalition stimmt gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung - auf der Innenministerkonferenz, im Bundesrat und auch überall sonst. Das ist hier glasklar festgestellt. Mehr ist dazu nicht zu sagen.
Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Abgeordneten Eka von Kalben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, es gab eine verbale Abrüstung in dieser Aktuellen Stunde. Das ist gut. Dafür Dank an alle Beteiligten. Für uns kann ich sagen, dass das als Signal angekommen ist und wir dankbar dafür sind.
Die Emotionen bei diesem Thema kochen hoch, weil es wirklich um etwas Wichtiges geht. Es geht auf der einen Seite um das Bedürfnis der Bevölkerung nach Sicherheit im Rahmen der Bekämpfung von Kriminalität und die Sorge, dass der Gegner wie Herr Bernstein das ausdrückte - vielleicht mehr weiß als die polizeilichen Ermittlungsbehörden. Das ist ein Bedürfnis. Auf der anderen Seite steht die Angst davor, dass alles überwacht wird, dass man kontrolliert wird und dass die Datenmengen, die von staatlicher Seite gesammelt werden, nicht nur dem Staat zur Verfügung stehen.
Selbst wenn ich sage, ich habe hundertprozentiges Vertrauen in diesen Rechtsstaat - aufgrund unserer historischen Entwicklung können sich Dinge auch
einmal so oder so entwickeln -, muss ich doch Angst haben, dass Dr. No oder sonst irgendjemand genauso wie der Staat auf die Daten zugreifen kann.
Zur heutigen Debatte. Herr Dudda, Sie haben gefragt: Warum hat der Innenminister seine Meinung geändert? Da stellt sich für mich die Frage - gut, Herr Breyer, dass Sie am Mikrofon stehen -: Wann löschen eigentlich die PIRATEN ihre Aufzeichnungen? - Ich lasse Ihre Frage gern zu. Vielleicht können Sie darauf antworten, ob Sie dazu Regelungen haben.
Liebe Eka von Kalben, wir haben alle Aufzeichnungen mit Einverständnis vorgenommen und ins Internet gestellt. Ich glaube, dass die Öffentlichkeit gerade heute einen Anspruch darauf hat zu erfahren, was dieser Innenminister noch vor der Wahl zur Vorratsdatenspeicherung gesagt hat.
Ich möchte eine Frage stellen, nämlich ob Sie bestätigen können, dass gerade vor ein, zwei Monaten wieder bei Vodafone Hacker millionenfach Kundendaten abgegriffen und abgefangen haben und diese Gefahr deshalb eine reale Gefahr ist und auch Vorratsdaten betreffen kann.
Das trifft in etwa den Kern dessen, was ich eben zu beschreiben versucht habe. Ich nehme an, dass das, was Sie hier so äußern, stimmt. Ich kann das nicht überprüfen. Ich weiß es nicht.
Ich will an das Thema „Meinung ändern oder nicht“ anknüpfen. Natürlich sind die vorgestellten Äußerungen sehr eindeutig gewesen. Ich kann mir aber auch tatsächlich vorstellen, dass ich, wenn ich in dieser schwierigen Abwägung stehe, meine Meinung ändere, wenn ich mit Gewaltfällen, mit Delikten konfrontiert werde. Das Wichtige für uns ist, dass wir eine fachliche Debatte - sie ist angestoßen worden - führen, wir fachliche Argumente austau
Ich habe noch folgende Sache: Erstens. Herr Breyer, Sie sagen, wir setzten uns nicht genug ein und tauschten die Argumente nicht aus. Was haben wir denn hier in der letzten Landtagstagung gemacht? Wir haben eine sehr intensive fachliche Debatte geführt. Im Innenausschuss wird eine Debatte geführt. Es wird einen Besuch beim LKA geben. Es gibt einen fachlichen Austausch zu den verschiedenen Studien. Insofern haben wir hier eine Debatte geführt.
Zweitens. Sie sagen, die Stimme, die wir im Bundesrat erhöben, sei nur ein Hauch. Das ist ein merkwürdiges Demokratieverständnis.
Wenn wir sagen, wir lehnen das ab, ist das nicht nur ein Hauch, sondern eine sinnvolle Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung. Als Koalition stehen wir dazu. Ich bin mir hundertprozentig sicher, dass der Herr Innenminister das genauso auf der Innenministerkonferenz vertreten wird. Ich habe überhaupt keine Zweifel, dass wir in dieser Frage in der Koalition vollkommene Einigkeit haben.
Meine Damen und Herren, ich weise zwischendurch darauf hin, dass wir uns in der Aktuellen Stunde befinden. Es gab verschiedene Anfragen zu Dreiminutenbeiträgen. Das ist nicht vorgesehen. Wir werden die zweite Runde schließen, wenn alle Redner, die gemeldet wurden, geredet haben. Wir sind auch schon weit über die vereinbarten 60 Minuten. Ich gebe Ihnen also den Hinweis, dass Sie sich für Dreiminutenbeiträge nicht melden können. - Das Wort hat für die FDP-Fraktion der Abgeordnete Wolfgang Kubicki.