Protocol of the Session on August 22, 2012

CDU und FDP haben mit ihrem damaligen Plan eine Büchse der Pandora geöffnet, die besser geschlossen bleibt, denn mit der gleichen Logik kann man die Anwohner von allen anderen natürlichen und von Menschen geschaffenen Risiken mit Abgaben belegen.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da fallen mir schon ganz viele Sachen ein. Aber die werde ich hier ganz sicher nicht öffentlich erwähnen; denn ich will hier nirgendwo Begehrlichkeiten wecken. Solche Abgaben haben mit unserer Vorstellung von einer solidarischen Gesellschaft nichts zu tun.

(Beifall SSW und SPD)

Gebetsmühlenartig wurde von der damaligen Koalition auf die Haushaltslage und die Notwendigkeit der Konsolidierung hingewiesen. Das ist ja auch richtig. Die Frage ist aber: Wie konsolidiere ich den Haushalt, und wen belaste ich in welcher Form? Und hier gibt es keine „Alternativlosigkeit“. Aus diesem Grund gab es für den SSW in der Sache keinen Zweifel. Der Haushalt muss anders konsolidiert werden, denn der Küstenschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Er ist nicht allein Aufgabe der Küstenbewohner.

(Beifall SSW und SPD)

Auch wir wollen die Schuldenbremse einhalten, aber die leichteste Lösung ist nicht immer die beste. Entscheidend ist, dass am Ende des Sparkurses nicht nur ein finanziell gesundes Land steht, sondern auch ein solidarisches Schleswig-Holstein.

Wir wissen, dass die FDP nicht hinter der Küstenschutzabgabe stand, weil Erlös und Aufwand nicht im richtigen Verhältnis standen. Bevor ich die Blockadehaltung der FDP zu sehr lobe, stelle ich die Frage, wie sich die FDP wohl verhalten hätte, wenn die Kosten-Nutzen-Rechnung anders ausgefallen wäre?

Unter dem Strich möchte ich festhalten: Ich glaube, es ist ein Märchen, dass die Küstenschutzabgabe zur Haushaltskonsolidierung beigetragen hätte. Der Küstenschutz ist und bleibt eine Aufgabe aller.

Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. Ich kann dem nur recht geben, wenn vorhin gesagt wurde: Wir brauchen zusätzlich eine breitere Debatte darüber, wie wir diese Aufgabe, die kostenintensi

ver werden wird, in einer anderen Form finanzieren können. Auf diese Debatte müssen wir hinwirken.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Herrn Dr. Robert Habeck, das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser erste Plenartag war manchmal ein wunderlicher Tag. Es war verwunderlich, mit welcher Geschwindigkeit Positionen geräumt wurden und Oppositionsrollen angenommen wurden. Vornweg möchte ich sagen, dass diese Debatte der Verwunderlichkeit im Grunde die Krone aufsetzt.

Herr Kumbartzky, Sie sagen, sie beschließen eine Maßnahme, wir nehmen sie zurück und sind dann an Ihrer Seite. Ich frage mich tatsächlich: Welche Pirouette wurde hier gerade gedreht? - Im Gegensatz dazu möchte ich sagen, dass sich Herr Jensen nicht in die Büsche geschlagen hat. Das hat mir Respekt abgenötigt. Wir hatten damals in diesem Haus zum Thema Küstenschutzabgabe schwierige Debatten. Zu der Schwierigkeit dieser Debatte zu stehen, finde ich allemal ehrenhaft.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, es wurde schon gesagt, daher fasse ich nur kurz zusammen: Die Küstenschutzabgabe war ein Beitrag, den sich die schwarz-gelbe Landesregierung zur Konsolidierung des Haushalts ausgedacht hat. Die Haushaltsstrukturkommission hat sie auf den Weg gebracht. Das Landeswassergesetz wurde geändert. Es fehlte allerdings eine Verordnung, um die Vollzugsvoraussetzung zur Einführung der Küstenschutzabgabe auch durchzusetzen.

Rechtssystematisch gesehen ist der Gesetzentwurf der FDP also völlig in Ordnung. Erforderlich ist er allerdings eigentlich nicht, da die Regelungen für die Küstenschutzabgabe ohne Verordnung sowieso lückenhaft sind. Sie kann also gar nicht erhoben werden. Darauf hinzuweisen, dass damit für diese Regierung der Weg verbaut ist, ist ohnehin unnötig, da wir als Koalition mehrfach erklärt haben, die Küstenschutzabgabe gar nicht einführen zu wollen.

(Flemming Meyer)

Dieser Durchgang beschert uns also einmal mehr bürokratischen Aufwand, da wir sowieso eine Novellierung des Landeswasserrahmengesetzes werden beraten müssen. Das kommt in Bälde in diesem Haus an. Ob dies ein Beitrag zum Bürokratieabbau ist, weiß ich nicht, aber bitte, in der Sache ist das völlig in Ordnung.

Die Küstenschutzabgabe war stets politisch umstritten. Ihre Begründung changierte schon bei der Einführung. Teilweise wurde sie mit einem Beitrag begründet, der, so hieß es aus der CDU/FDP-Koalition, den Vorteilshabenden des Küstenschutzes diene. Später wurde sie mit den Folgen des Klimawandels begründet. Die Belastungen für Einfamilienhäuser und Haushalte sollten sich zwischen 20 und 290 € pro Jahr belaufen.

Changiert hat aber auch die Haltung, mit der die Küstenschutzabgabe eingeführt wurde. Wir haben das heute gesehen. Die FDP bezeichnete sie schon damals als bürokratisches Monster. Ich fand das schon damals bemerkenswert, als man diesem Gesetz zugestimmt hat. Herr Abgeordneter Kumbartzky hat dies heute noch einmal wiederholt.

Wenn sie jetzt allerdings zurückgenommen wird, dann muss ich darauf hinweisen, dass die FDP damit gegen eine zweite von ihr mit beschlossene Haltung verstößt, nämlich die der Haushaltskonsolidierung. Wie oft haben wir hier in diesem Landtag etwas über das sogenannte Baukastenprinzip gehört? Damals war dies noch in anderen Rollen. Es hieß immer: Wer etwas herausnimmt, der muss etwas hineintun.

Was wird herausgenommen? - Herr Abgeordneter Voß hat es gesagt: Es sind 5,3 Millionen € pro Jahr, mit denen dies im Haushalt veranschlagt wurde. Summiert auf acht Jahre sind das bei einem Konsolidierungspfad bis 2020 42,4 Millionen €. Durch diesen Gesetzesrücknahmeantrag, den wir heute beraten, fehlen dem Landeshaushalt 42,4 Millionen €. Ich habe keinen Beitrag zur Gegenfinanzierung gehört. Herr Kubicki, bevor Sie rausgehen, hören Sie noch kurz zu! Zu einem Menschen, der von sich sagt, er könne so exzellent rechnen, muss man sagen: Diese Rechnung geht nicht auf.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Herr Kumbartzky, hören Sie zu, denn das ist das eigentliche Problem bei der Debatte: Darüber hinaus hat zwar der Finanzminister die Küstenschutzabgabe auf Eis gelegt, er hat es aber versäumt, dem Stabilitätsrat zu melden, dass ab 2015 6 Millionen €, die beim Stabilitätsrat in die Haushaltskonsolidie

rung eingestellt waren, nicht mehr erbracht werden. Das heißt, auch gegenüber dem Bund sind wir noch darüber rechenschaftspflichtig, wie wir die Küstenschutzabgabe kompensieren wollen. Von einer Oppositionsfraktion, die sich jetzt damit brüstet, Verantwortung zu übernehmen und ein Gesetz zurückzunehmen, hätte ich erwartet, dass sie dies zumindest ehrlich anspricht, wenn sie schon nicht in der Lage ist zu sagen, wo die 6 Millionen € pro Jahr bis 2015 - also 30 Millionen € - herkommen. Wie immer es ist, es ist okay, den Gesetzentwurf zurückzunehmen. Die Hausaufgaben der FDP werden allerdings andere machen müssen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 18/69 federführend an den Umwelt- und Agrarausschuss und mitberatend an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.

(Minister Dr. Robert Habeck und Abgeord- neter Wolfgang Kubicki [FDP] unterhalten sich)

- Ich weise darauf hin, dass bilaterale Beratungen in der Cafeteria fortgesetzt werden können, damit wir hier in unserem Geschäft fortfahren.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes vom 24. Januar 2007

Gesetzentwurf der Fraktionen von FDP und PIRATEN Drucksache 18/75 (neu)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich erteile Frau Abgeordneter Klahn von der FDP-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die kritische Haltung der Liberalen in der letzten Legislaturperiode zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes hinsicht

(Minister Dr. Robert Habeck)

lich § 114 Abs. 2 dürfte den meisten von Ihnen bekannt sein. Unserer Auffassung nach hätte es keine Änderung hinsichtlich der damaligen Satzungsaufforderung zur Kann-Regelung zur Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten gebraucht. Die notwendigen Kompromisse vonseiten der Koalitionsregierung, die man eingehen muss, werden aber - so glaube ich - auch der neuen Regierung ganz langsam bewusst.

In den Beratungen zum letzten Haushalt war es die Position der FDP, den Kreisen keine zwingende Elternbeteiligung vorzuschreiben. Dies wurde jedoch vonseiten des Schleswig-Holsteinischen Landkreistags gefordert. Es waren somit die Kreise selbst, die diese Forderung gestellt haben.

Unser damaliger Koalitionspartner hatte sich diese Haltung des Landkreistags zu eigen gemacht, sodass wir in einem Kompromiss im Zusammenhang mit anderen Fragen dieser Regelung zugestimmt haben. An dieser Stelle möchte ich einfügen: Ich habe gerade heute erfahren, dass es auch bei Ihnen in der SPD solche schmerzlichen Zugeständnisse von einigen Kollegen geben muss. Ich erinnere an die Kennzeichnungspflichten.

(Zuruf Abgeordnete Serpil Midyatli [SPD])

- Frau Midyatli, wir reden später weiter. - Immerhin erreichten wir seinerzeit, dass die ursprüngliche Festsetzung einer 30-prozentigen Kostenbeteiligung nicht zum Tragen gekommen ist. Einige Kreise nutzten diese Chance, um im Rahmen ihrer Satzungsmöglichkeiten mit den Beteiligten vernünftige und akzeptable Regelungen zu finden, andere beschritten den Rechtsweg und machten damit deutlich, dass die als Kompromiss dienende Formulierung für sie nicht zufriedenstellend ist. Durch die jetzige Änderung erhalten die Kreise wieder die Freiheit zurück, selbstverantwortlich über ihre Belange zu entscheiden und auch auf eine Erhebung verzichten zu können.

Meine Damen und Herren, für mich als Liberale gehört zu der Stärkung von Familien dazu, dass diese unterstützt werden, wenn sie ihre Kinder auf eine Schule ihrer Wahl schicken. Es gehört dazu, dass diese Wahl unabhängig vom Geldbeutel der Eltern ist. Wir fordern von unseren Kindern, dass sie neben dem Schulbetrieb andere Aktivitäten betreiben. Wir wollen Kindern dies mit dem Bildungs- und Teilhabepaket ermöglichen. Gleichzeitig lassen wir dies scheitern, weil Eltern sich die Anfahrt nicht leisten können.

Es gehört für mich in die Verantwortung der Kommunen, über die Erreichbarkeit der Schulen, über

die Finanzierung der Schülerbeförderung nachzudenken, bevor neue Baugebiete ausgewiesen werden. Gespannt bin ich zudem auf die Haushaltsberatung, weil mit diesem Thema im Übrigen auch immer die Frage des eingesparten Landeszuschusses in Höhe von 7,1 Millionen € verknüpft war. Das hat der SSW immer kritisiert. Den könnten Sie jetzt zum Beispiel zurücknehmen.

Meine Damen und Herren, ich freue mich daher, dass die PIRATEN-Fraktion dem Gesetzentwurf beigetreten ist, aber auch, dass der Ministerpräsident für die Regierungskoalition erklärte, dass er den Entwurf unterstützen wird. Mit der von uns vorgeschlagenen Änderung werden die Selbstverwaltungen gestärkt, und es wird Rechtsfrieden geschaffen.

Uns interessieren in diesem Zusammenhang zwei Dinge: Durch die Gesetzesänderung geben wir den Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit. Sie wird dazu führen, dass es in einigen Kreisen eine Befreiung geben wird, aber in anderen Kreisen werden vielleicht unterschiedliche Beiträge erhoben. Es wird also Wettbewerb zwischen den Kreisen entstehen, und gerade diesen geißeln die Grünen in einem anderen Zusammenhang. Die Kollegin Strehlau kritisiert in Bezug auf die Straßenausbaubeiträge

(Zuruf Abgeordneter Martin Habersaat [SPD])

die bestehende Freiheit der Kommunen scharf. Wir sind gespannt, wie Sie uns beim nächsten Tagesordnungspunkt das inkonsistente Verhalten der Dänen-Ampel in Bezug auf die Kommunen erklären werden.

(Beifall FDP)