Protocol of the Session on November 20, 2013

(Beifall und Heiterkeit)

Nun hat die Landesregierung das Wort.

(Beifall und Heiterkeit)

Es spricht hoffentlich Herr Minister Dr. Robert Habeck.

Danke, Frau Präsidentin. - Sie haben es nicht richtig verstanden. Es geht um Katzen, nicht um Kater. Herr Garg, bei der Kastration konzentriert man sich auf die Katzen, um die Nachkommensflut einzudämmen.

So kann es gehen: Ein langer Tag, der mit Verkehr beginnt und mit Kastration endet.

(Beifall und Heiterkeit)

Sie haben ja recht. Das Problem ist ernst. Die Katzen vermehren sich wie die Karnickel. Eine Katze hat in einem Jahr etwa 35 Nachkommen. Es ist tatsächlich eine exponentiale Kurve. Deswegen rede ich und gebe meine Rede nicht zu Protokoll. Es ist tatsächlich ein Problem, das angegangen werden muss.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Bei aller Heiterkeit, die das Thema auslöst - ich bin auf der Regierungsbank auch nicht mehr ernst geblieben, es ist auch einmal gut, dass wir zusammen lachen können -, das Problem besteht und muss angegangen werden.

(Beifall PIRATEN, SSW und vereinzelt SPD)

Deswegen zwei, drei ernste Anmerkungen dazu. Erstens. Ja, das Tierschutzgesetz sieht seit neuestem nach § 13 b die Möglichkeit vor, eine Verordnung zu erlassen, dass die Kastration von Katzen quasi verordnet werden kann. Das ist geändert worden. Der Bundesgesetzgeber hatte das eingeräumt, um - das ist die Begründung - den Schutz von Katzen zu gewährleisten. Neben dem Schutz von anderen Tierarten sind Katzen selbst häufig auch krank und verhungern, wenn sie verwildern. Sie haben es also nicht gut. Zum Schutz der Katzen soll die Verordnung eine Möglichkeit schaffen, die Kastration von Katzen vorzuschreiben.

Für das Land ist das aber nicht der richtige Weg, weil das Problem regional sehr unterschiedlich ist. Deswegen ist der Weg, den Frau Redmann von anderen Ländern geschildert hat, ein denkbarer. Das heißt, man macht eine Subordinationsverordnung und stellt es den Kommunen ins Ermessen, bei Problemen, entsprechende Verordnungen zu ergreifen.

Man muss sich dann aber auch klarmachen, dass das ein Eingriff in Eigentumsrechte darstellt. Das ist letztlich strafbewehrt. Wer Katzen nicht kastriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Entsprechend muss überlegt werden, was getan werden kann, um das auch durchzuziehen. Es muss aber auch gesagt werden - das spricht dagegen, dass die öffentliche Hand und der Staat die Kastration zahlen -, wer sich ein Haustier zulegt, steht in der Pflicht, für dieses Haustier zu sorgen.

(Beifall)

Deswegen ist es nicht naheliegend zu sagen, Leute schaffen sich Katzen an, aber die öffentliche Hand bezahlt die Kastration. Natürlich sehe ich, dass es Familien gibt - gerade, wenn sie jetzt aufgefordert und gezwungen werden -, die sich die 140 € für eine Kastration nicht leisten können. Wenn sie sogar mehrere Katzen haben, dann ist das richtig viel Geld. Das ist aber so. Denn wo sollen wir die Grenze ziehen? Sollen wir dann auch noch sagen, dass wir das Katzenfutter und Katzenstreu bezahlen? Wer sich ein Tier zulegt, muss für das Tier auch sorgen, und zwar entlang der Kriterien, die eine Gesellschaft festlegt.

Das spricht eindeutig nicht gegen Modellprojekte. Nordfriesland macht es toll und unterstützt die Kastration mit 50 €, allerdings gedeckelt auf 500 Kastrationsgutscheine pro Jahr. Bei 75.000 Katzen kommen wir damit nicht hin, und das sind auch nur

die wilden Katzen. Deshalb reden wir, wenn wir das ernst meinen würden, und die öffentliche Hand in die Pflicht nehmen würden, schnell über hohe Millionenbeträge, die aufgewendet werden müssten.

Daher muss der Weg anders sein. Er muss am Prinzip der Verantwortung für das Tier ansetzen, das man sich zulegt. Wenn dieser Verantwortung nicht nachgekommen wird, muss die Gesetzgebungsseite dafür sorgen, dass dem nachgegangen wird. Das sollten wir allerdings in einer gemeinsamen Diskussion tun. Der Antrag - so habe ich es verstanden geht in den Ausschuss. Das ist super. Wenn wir ihn dort diskutieren, werden wir sicherlich viele kluge fachliche Ratschläge erhalten und vielleicht auch zu einer gemeinsamen Lösung kommen. - Vielen Dank und schönen Abend!

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, PIRATEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/1289 dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen. Ich wünsche viel Spaß bei der Beratung.

Ich weise darauf hin, dass wir heute mit unserer Tagesordnung am Ende sind. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Abend und unterbreche die Tagung bis morgen früh um 10 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 18:06 Uhr

(Minister Dr. Robert Habeck)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst

Anhang Reden zu Protokoll

Landesförderung für Katzenkastrationen

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/1289

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Anzahl wild lebender Hauskatzen nimmt zu, viele Tierheime sind überlastet, die PIRATEN weisen mit ihrem Antrag zu recht auf dieses Problem hin. Die unkontrollierte Fortpflanzung von Katzen führt zu unnötigem Tierleid. Wild lebende Katzen leiden unter einer Vielzahl von Krankheiten und sind oft in einem erbärmlichen Zustand. Daher gebietet es auch die Sorge um das Tierwohl, hier eine Veränderung herbeizuführen. Dennoch unterscheidet sich unsere Haltung zu diesem Problem erheblich von der der PIRATEN. Ich sehe dabei in erster Linie die Halter und Halterinnen von Katzen in der Pflicht. Wer sich für ein Haustier entscheidet, übernimmt damit Verantwortung.

Dazu gehört nicht nur, für ausreichende Ernährung der Tiere zu sorgen, für artgerechte Unterbringung und Zuwendung, sondern auch, dafür zu sorgen, dass sich die Tiere nicht unkontrolliert vermehren. Ich finde, das kann man eigentlich erwarten von Menschen, die sich aus freier Entscheidung ein Tier halten, die sich selbst wahrscheinlich auch als „tierlieb“ begreifen.

Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, wir Grünen sind dennoch nicht der Meinung, dass sich die Politik aus dieser Angelegenheit raushalten sollte. An erster Stelle ist es ein Kommunalpolitisches Problem, das sich vor allem in hohen Unterbringungskosten von Abgabe- und Fundtieren äußert.

Da gibt es interessante Modelle wie zum Beispiel das Pilotprojekt des Kreises Nordfriesland. Da machen die Ordnungsämter und praktischen Tierärzte mit und steuern je 25 € pro Fall bei. Das geht über die Kastration hinaus: mit dem Chippen der Tiere und Registrierung bei TASSO.

Die Grüne Bundestagsfraktion hat in der vergangenen Legislaturperiode einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der eine Kastrationspflicht für Katzen vorsah. In Bremen wurde 2011 eine Kastrationspflicht eingeführt. Eine Vielzahl von Kommunen machen davon Gebrauch, vor allem in Nieder

sachsen und Nordrhein-Westfalen. In Niedersachsen sind es 156 Städte und Gemeinden, in Nordrhein-Westfalen rund 70 - nach Angaben auf der Internetseite des Deutschen Tierschutzbundes.

Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, ich teile die Auffassung der Landesregierung, dass die Entscheidung für eine Kastrationspflicht zunächst bei den Kreisen und Kommunen liegt. Die kommunalen Ordnungsbehörden sind am besten in der Lage, Regelungen treffen, die konkret an die lokalen Gegebenheiten angepasst sind. Es ist nicht Landesaufgabe, für die Kastration von Katzen zu zahlen. Viele Menschen mit geringem Einkommen halten ein Haustier. Katzen sind pflegeleicht und verursachen in der Haltung vergleichsweise geringe Kosten. Die Halter müssen die Kosten dafür selbst tragen. Wie Futterkosten gehören dazu auch die Tierarztkosten, Entwurmung, Impfung und eben auch die Kastration. Es gibt ungleiche Verteilung, es gibt Armut in unserer Gesellschaft, aber da muss man woanders politisch ansetzen und nicht bei der Katzenkastration.

Auch die PIRATEN kennen die gesetzliche Pflicht zur Schuldenbremse, zum Personalabbau. Dazu passt es nicht, neue Landesaufgaben zu erfinden, neue strukturelle Kosten zu kreieren, sondern vielmehr müssen wir Aufgaben reduzieren und den Landeshaushalt sanieren. Dazu passt Ihr Antrag überhaupt nicht.

Das Land kann und sollte allenfalls unterstützende Maßnahmen zur Information ergreifen, um Katzenhalter besser aufzuklären. Auch eine Unterstützung von kommunalen Lösungen wie das Husumer Modell ist denkbar. Das ist von Ihren Millionen jedoch Lichtjahre entfernt.

Trotzdem, das Problem ist eins. Daher wollen wir das im Ausschuss weiter beraten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Bereits seit einigen Jahren ist das Problem einer großen WildkatzenPopulation in Teilen Schleswig-Holsteins bekannt. Für Menschen sind diese Überpopulationen nicht wirklich gefährlich, für heimische Kleintier- und Vogelarten werden sie aber immer mehr zu einer Bedrohung. Man geht derzeit von 75.000 wildlebenden Katzen aus, und auch wenn ich die hohen Zahlen des Landesjagdverbandes zur Tötung von Kleintieren durch Katzen sehe, so ist es unbestrit

ten, dass die Anzahl an wildlebenden Katzen einen Einfluss auf unser ökologisches System hat.

Auch aus Tierschutzgründen muss etwas gegen dieses Problem unternommen werden. Die meisten wildlebenden Katzen leiden unter mangelnder Ernährung oder, weil sie von Hauskatzen abstammen, an vielen gesundheitlichen Beschwerden.

Viele Tierschutzvereine haben es sich daher zur Aufgabe gemacht, wildlebende Katzen einzufangen und auf eigene Kosten zu kastrieren. Ein gutes Beispiel für Eigeninitiative, das aus unserer Sicht Unterstützung verdient. Ich halte den Vorschlag der PIRATEN, dass Tierschutzvereine in ihrer Arbeit direkt unterstützt werden sollten, grundsätzlich für sinnvoll.

Probleme machen jedoch nicht nur die wildlebenden Katzen, sondern auch die Hauskatzen vieler Halter, die - aus welchen Gründen auch immer - ihre Katze nicht kastrieren lassen. Ich glaube nicht, dass es sich dabei immer um Geldsorgen oder -nöte handelt. Viele Katzenbesitzer machen sich schlichtweg keine Gedanken darüber. Vor allem Besitzer von Katern werden in den wenigsten Fällen die Konsequenzen miterleben, wenn ihr Kater auf eine rollige wildlebende Katze trifft.

Man muss also auch bei den Haltern ansetzen. Wir brauchen zunächst eine breit angelegte Aufklärungskampagne. Da reicht es nicht, wenn der Umweltminister eine einfache Pressemitteilung versendet und eine Handvoll Flyer druckt. Es sollte aus unserer Sicht zudem an die Tierärzte herangetreten werden, die die Besitzer von nichtkastrierten Katzen über die Probleme aufklären sollten.

Ein wenig skeptischer betrachten wir, ob Menschen finanzielle Unterstützung für die Kastration von Katzen erhalten sollten. Die Frage ist offen, ab wann sich jemand eine Kastration nicht leisten kann und welche Kriterien genau erfüllt sein müssen.

Der Kreis Nordfriesland hatte ja bereits eine Aktion in diesem Sinne durchgeführt. Der Kreis hatte einen Gutschein über 50 € ausgegeben und sich damit an der Kastration beteiligt. Solche, von den Kommunen initiierten Aktionen, halten wir für richtig, aber eine ähnliche Aktion, die vom Land koordiniert wird, ist aus unserer Sicht schwer durchführbar.

Wir sollten daher den Antrag im Ausschuss noch einmal ausführlich beraten. Immerhin benötigen wir auch Gegenfinanzierungsvorschläge für die jetzt im Raum stehenden 500.000 €. Und danach sollte der Antrag im Zuge der Haushaltsberatungen im Dezember abschließend beraten werden.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Seit Jahren ist die Zahl herrenloser und verwildeter Katzen stetig gestiegen. Experten gehen allein für Schleswig-Holstein von 75.000 Tieren aus, die keinem Halter zuzuordnen sind. Die Probleme mit der Katzenüberpopulation sind vielfältig.

Katzen sind Beutegreifer und stellen eine Gefahr für heimische Vogelarten, Kleinsäuger oder Amphibien dar. In vielen Siedlungen sind Katzen zahlreicher vertreten als alle anderen Beutegreifer zusammen. Dadurch können Katzen partiell zu einem Rückgang von Vogelpopulationen im Siedlungsbereich führen. Durch die Zufütterung bei Katzen wird das natürliche Räuber-Beute-Gleichgewicht außer Kraft gesetzt. Dadurch kann die Population unkontrolliert wachsen.

Verwilderte Katzen sind die Nachkommen von nicht kastrierten, privaten Hauskatzen oder von ausgesetzten Katzen. Häufig leben diese Tiere auf Industriebrachen oder verwilderten Grundstücken. Da diese Tiere von domestizierten Hauskatzen abstammen, sind sie häufig nicht mehr in der Lage, sich oder ihre Nachkommen ausreichend zu versorgen. Und gerade in den Wintermonaten sterben zahlreiche Tiere einen qualvollen Hungertod. Zudem verenden viele der verwilderten Katzen an nicht behandelten Verletzungen und Infektionen oder an Parasiten.

Die gestiegene Zahl nicht zuzuordnender Katzen lässt seit Jahren auch die Tierheime an ihre Grenzen stoßen. Die Kapazitäten reichen vielerorts nicht mehr aus, und die vielen abgegebenen Katzen stellen für sie eine enorme finanzielle Belastung dar. Bis für eine Katze ein neues Heim gefunden wurde, belaufen sich die Kosten im Schnitt auf rund 200 € pro Tier - für Tierarztkosten, Unterbringung und Kastration. Mit Spenden lässt sich dies kaum noch auffangen.