(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW - Christopher Vogt [FDP]: Sie sind tatsächlich noch im Wahl- kampfmodus! Das stimmt!)
Zweitens. Wir haben in diesem Land viele Aufstocker, wir haben Minijobs, wir haben Werkverträge, wir haben Leiharbeit.
Das ist keine Sozialromantik, sondern knallharte Realität. Deswegen müssen wir etwas tun. Wir tun das - ich habe das gesagt -, weil es bundesweit keinen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn gibt, indem wir mit den wenigen und begrenzten Möglichkeiten, die wir als Land Schleswig-Holstein haben, hier gegensteuern. Das tun wir für faire Löhne. Das tun wir für Unternehmen, die dem Einfluss des Landes unterliegen. Das tun wir aber auch für diejenigen, die Fördermittel vom Land erhalten wollen. Wir sagen ganz bewusst, dass der Mindestlohn für uns ein wichtiger Maßstab ist.
Deswegen ist es konsequent, dass man über die schon geregelten Ausnahmen hinaus keine weiteren Ausnahmen macht. Das gilt für die Ausnahmen
für die Auszubildenden, für Praktikanten, auch für Behinderte in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis, was anerkannte Werkstätten angeht. Die können wir schon einmal beiseite tun bei der ganzen Diskussion, die wir eben geführt haben.
Meine Damen und Herren, damit sind wir bei den Integrationsbetrieben. Ich glaube, da ging einiges durcheinander. Integrationsbetriebe sind unheimlich wichtig für unser Land, aber sie stehen von den formalrechtlichen Voraussetzungen her auch im Wettbewerb am Markt. Ich sage sehr deutlich: Im Gesetz steht, dass das, was die Ausgleichsabgabe angeht, die Menschen mit Behinderung empfangen, § 77 SGB IX, vom Landesmindestlohngesetz gar nicht erfasst wird.
Wir reden hier von Zuwendungen im Sinne der Landeshaushaltsordnung, und die Ausgleichsabgabe ist bundesgesetzlich und nicht in der Landeshaltsordnung geregelt und damit nicht betroffen. Das gilt für die Menschen mit Behinderung in Integrationsbetrieben genauso wie für Menschen mit Behinderung in den anerkannten Werkstätten.
Aber ich sage ganz deutlich: Wenn es Rechtsunsicherheiten geben sollte, dürfen wir die nicht zulassen. Herr Harms hat schon darauf hingewiesen, es gibt einen Tatbestand. Aber ganz bewusst wollen wir hier keine Ausnahme, weil es um Wettbewerb am Markt geht. Wenn sich ein Integrationsbetrieb um einen öffentlichen Auftrag bemüht - Tariftreuegesetz -, wenn ein Integrationsbetrieb zum Beispiel eine Zuwendung vom Wirtschaftsministerium erhält, dann gilt der Mindestlohn für diejenigen Beschäftigten im Integrationsbetrieb, die nicht behindert sind, nur für die, meine Damen und Herren. Jetzt bin ich einmal sehr gespannt auf das, was sozusagen noch an Argumenten kommt.
Wir haben 17 Integrationsbetriebe mit 280 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Schleswig-Holstein. Ich sage sehr deutlich: Wir wollen soziale Missstände beseitigen, wir wollen sie nicht erzeugen. Deshalb wird dieser Wirtschaftsminister in der Anwendung des Gesetzes sehr schnell die Geschäftsführungen dieser 17 Betriebe einladen. Wir werden uns über die konkrete Anwendung unterhalten. Ich bin mir sicher, dass wir danach prüfen werden, ob alles so läuft, wie wir als Gesetzgeber uns das vorgestellt haben, wie Sie sich das vorstellen, oder ob wir gegebenenfalls nachsteuern müssen. Im Moment sehe ich das nicht, aber wir werden diesen Dialog führen.
Herr Minister, würden Sie mir recht geben, dass es im Endergebnis für die Frage, ob ein Integrationsbetrieb überlebensfähig ist oder nicht, nicht darauf ankommt, ob man die Menschen mit Behinderung, die in diesem Betrieb beschäftigt sind, ausnimmt, sondern auf die Menschen, die nicht behindert sind, aber nach Mindestlohn bezahlt werden müssen? Wenn dies dazu führt, dass der Betrieb in die Insolvenz geht, dann stehen am Ende alle auf der Straße, auch die Menschen mit Behinderung, die Sie ausnehmen.
Um diesen Betrieben die Sicherheit zu geben, wäre die richtige Lösung, so lange eine Auffanglösung zu finden, bis die Problematik insgesamt gelöst ist, und hier nicht mit vagen Vermutungen und Behauptungen zu arbeiten.
sondern es gibt eine klare Rechtsauffassung, die sagt: Das gilt nicht für die Ausgleichsabgabe und damit für die Menschen mit Behinderung in Integrationsbetrieben. Wir reden nur über die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Behinderung in einem Integrationsbetrieb.
Herr Dr. Garg, jetzt sage ich Ihnen sehr deutlich das habe ich an anderer Stelle auch schon allgemein
formuliert -, wenn ein Integrationsbetrieb ein Geschäftsmodell macht, wo er seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Behinderung unterhalb der Mindestlohngrenze bezahlt, dann ist das für mich ein Geschäftsmodell, das auf Dauer nicht lebensfähig ist.
(Anhaltender Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SSW, Dr. Patrick Breyer [PIRATEN] und Uli König [PIRATEN] - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das erklären Sie einmal dem UKSH!)
- Ist das jetzt eine Frage? Entschuldigung. - Meine Damen und Herren, die Zusage zum Dialog steht. Wir wollen das Gespräch aktiv suchen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch ganz kurz auf das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs eingehen. Herr Vogt hat hier ein paar Behauptungen aufgestellt. Wir haben - noch einmal - einheitlich für die Landesregierung, sowohl die Kollegin Spoorendonk als auch der Kollege Breitner und ich, im Innen- und Rechtsausschuss noch einmal ausführlich über die Rechtslage informiert. Wir haben dort auch ein ausführliches Rechtsgutachten aus Hamburg zu Protokoll gegeben, das darauf hinweist, dass wir hier nicht über Strafrecht reden, sondern über Vergaberecht. Heute schon sieht § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung vor, dass die Zuverlässigkeit eines Unternehmens im Vergaberecht geprüft werden muss. Das heißt, all die Fragen, die jetzt im Zusammenhang mit dem Register entstanden sind, konnten wir dadurch rechtlich aufklären. Ich empfehle, noch einmal in dieser Stellungnahme nachzulesen. Da steht alles drin. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir kommen zunächst einmal zur Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW in der Drucksache 18/827. Hierzu gibt es den Antrag auf Rücküberweisung in den Ausschuss. Wer dieser Rücküberweisung seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist der Antrag auf Rücküberweisung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der Piratenfrakti
- Dann haben wir außerdem einen Antrag zur Abstimmung in der Sache, den werden wir dann zuerst zu Ende bringen. Das ist zum Gesetzentwurf in der Drucksache 18/827. Ich lasse jetzt in der Sache über den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW in der Drucksache 18/827 abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen.
- Das kommt beim nächsten Gesetzentwurf. Das ist hier alles genau geregelt. Wir sind erst beim ersten Gesetzentwurf unter Teil a) der gemeinsamen Beratung.
Wer diesem Gesetzentwurf in Drucksache 18/827 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Dann ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW so angenommen.
Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen zum Teil b) der gemeinsamen Beratung. - Es gibt noch eine Wortmeldung.
Bei dem Gesetzentwurf gerade eben, Herr Präsident, den Sie zur Abstimmung gestellt haben, gibt es eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses, der eine Änderung des Ursprungsentwurfs enthält. Deshalb wäre es sinnvoll, über diese Beschlussempfehlung abzustimmen.
Ja, richtig. Das machen wir jetzt. Das habe ich gerade eben erst gesehen. Entschuldigung, das tut mir leid. Ich wiederhole die Abstimmung, weil es eine Ursprungsfassung des Gesetzentwurfs gibt, die vom Ausschuss geändert worden ist. Das hat Herr Abgeordneter Harms richtig erkannt. Deshalb wiederhole ich die Abstimmung, damit das korrekt ist.
Ich lasse also über den Gesetzentwurf, Drucksache 18/827, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich
jetzt um das Handzeichen, damit das ganz korrekt ist. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann ist diese vom Ausschuss empfohlene Fassung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW angenommen.
Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen zum Teil b) der gemeinsamen Beratung. Das sind der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW in der Drucksache 18/620 und die Änderungsanträge in den Drucksachen 18/662 und 18/1190. Hierzu ist ebenfalls ein Geschäftsordnungsantrag gestellt worden, nämlich auf Rücküberweisung in den Ausschuss. Wer diesem Antrag auf Rücküberweisung zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann ist dieser Geschäftsordnungsantrag auf Rücküberweisung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung in der Sache. Dabei kommen wir zunächst einmal zum ersten Änderungsantrag, den müssen wir nämlich vorziehen, da dazu noch keine namentliche Abstimmung vorgesehen ist. Der Antrag wird normal abgestimmt.