Die Diskussion über die Erhöhung der Grunderwerbsteuer bräuchten wir dann ebenso wenig zu führen wie so manche Schlaglochdebatte. Meine Damen und Herren, all das zeigt: Es ist an der Zeit, den Abbau der öffentlichen Schuldenberge bundesweit in Angriff zu nehmen.
Der Altschuldentilgungsfonds - und der Name ist bewusst gewählt - ist dafür der richtige Ansatzpunkt. Seine Einrichtung wäre ein klares Signal der deutschen Politik, mit dem Ausstieg aus dem Schuldenstaat Ernst zu machen. Ich hoffe deshalb, dass meine Länderkolleginnen und -kollegen für diesen Ansatz zu gewinnen sind. Der Kollege Wiegard, aber auch Herr Stegner in seiner früheren Funktion als Minister und viele andere, haben sich immer wieder für den Altschuldentilgungsfonds eingesetzt und unterschiedliche Konzepte erarbeitet, die sich unterschiedlich weiterentwickelt haben. Nun ist es an mir, bundesweit für einen Altschuldentilgungsfonds zu werben.
Ich weiß, für die Ausgestaltung gibt es sehr unterschiedliche Konzepte. Sie wird wahrscheinlich weniger dadurch bestimmt, ob wir uns hier auf ein Konzept verständigen, sondern sie wird letztlich daran hängen, ob es partei- und länderübergreifend gelingt, ein gemeinsames Konzept hinzubekommen.
Meine Damen und Herren, Sie wissen es: Ich selbst war immer dafür, Schulden und Zinsen aus dem Topf zu bedienen. Ich bin also eine Anhängerin des Ursprungsmodells,
das besagte, dass alle Länder für den Altschuldentilgungsfonds das, was sie jetzt an Zinsen zahlen, in einen Fonds zahlen. Daraus werden - ergänzt durch den Soli - Schulden und Zinsen bedient. Die strukturschwachen Länder, und das ist der Unterschied zu Ihrem Antrag, werden dann entlastet, damit wir weniger zahlen als bisher. Der Soli finanzierte dies sozusagen quer. Das fehlt in Ihrem Antrag.
Ich glaube, dass das ein gutes Modell ist. Herr Koch, Sie brauchen das gar nicht zu fragen. Ich weiß, dass der Antrag, der heute verabschiedet wird, dies nicht eins zu eins in meinem Sinne widerspiegelt. Hier greift aber, was ich vorhin sagte: Letztlich ist relativ egal, wie kleinteilig differenziert unsere Vorstellungen sind. Entscheidend ist, dass der Altschuldentilgungsfonds, so heißt der Fonds, länder- und parteiübergreifend umgesetzt wird.
- Sie haben keine Stimme, das ist bedauerlich, denn Sie würden ja unserem Antrag zustimmen. Würden Sie mir recht geben, dass es nicht allein auf den Titel Altschuldentilgungsfonds ankommt, sondern auf den Inhalt eines Fonds? - Würden Sie mir recht geben, dass es wünschenswert wäre, wenn das Konzept, das Sie gerade beschrieben haben und was sich auch in unserem Antrag wiederfindet, eine Mehrheit in unserem Parlament finden würde?
- Erstens ist für mich der Titel Altschuldentilgungsfonds wichtig, weil er genau beschreibt, worum es geht. Zweitens führen beide Anträge dazu, dass mittel- oder langfristig auch getilgt wird. Das ist beschrieben worden. Wenn man einen Altschuldentilgungsfonds aufmacht, dann sagt die eine Seite: Die Zahlungen, die die Länder leisten, sollen sowohl die Zinsen bedienen als auch der Tilgung dienen. Die andere Seite sagt: Die Zahlungen sollen erst einmal unsere Zinsen reduzieren, damit wir dann die Möglichkeit haben, zu tilgen.
Beides führt dazu, dass die Schulden mittelfristig sinken. Das ist das Entscheidende. Hätte diese Seite des Hauses keinen Altschuldentilgungsfonds gewollt, dann hätte sie ihn auch nicht so genannt.
Meine Damen und Herren, das Interessante an der Debatte ist, dass der Zeitpunkt für die Einrichtung eines solchen Fonds günstig ist, weil wir mit dem Auslaufen des Solidarpakts II von Jahr zu Jahr bei gleichbleibenden Einnahmen sinkende Ausgaben haben, und zwar über den Solidaritätszuschlag. Das heißt, wir haben die einmalige Situation, dass eine Steuer, die jetzt von den Bürgerinnen und Bürgern gezahlt wird, nicht mehr in voller Höhe und später gar nicht mehr für die Aufgabe gebraucht wird, für die sie gedacht wurde, und wir haben die Möglichkeit, diesen Fonds ohne zusätzliche Steuerbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu speisen. Diese Chance sollten wir nutzen.
- Ich weiß nicht, ob Sie alle über die Verschuldung unseres Landes diskutieren. Das würde mich freuen, wenn Sie sich intensiv damit beschäftigen würden.
Ich glaube, es ist ganz wichtig, diese Situation jetzt zu nutzen. Ich glaube aber auch, dass wir dann, wenn wir den Soli sukzessive umwidmen, wir dies auch verfassungsrechtlich klären sollten und dass wir neu benennen sollten, wofür die Zahlung möglich ist, und zwar verfassungsrechtlich abgedeckt.
Ich möchte noch kurz auf die Alternative des FDPAntrags eingehen. Mich hat der zweite Absatz des FDP-Antrags erstaunt. Die FDP will finanzielle Handlungsspielräume nutzen und sagt, dass sie deshalb - wie bei der Grunderwerbsteuer, die scheinbar ein Erfolgsmodell ist - jetzt auch für andere Ländersteuern den Steuersatz eigenständig festlegen will. Daraus schließe ich, dass Sie es als Erfolg einstufen, dass die Länder ihre Einnahmen über die Erhöhung der Grunderwerbsteuer stärken. So würde ich das lesen.
(Christopher Vogt [FDP]: Das ist eine intel- lektuelle Glanzleistung! - Man muss nicht al- le Steuern erhöhen!)
Daraus schließe ich, dass Sie die Option, dass Länder über die Einkommensteuer oder über andere Steuern eine Stärkung ihrer Steuereinnahmen vornehmen, als Möglichkeit ansehen.
Zu den Deutschland-Bonds: Als wir damals schon vor mehreren Jahren - über die DeutschlandBonds geredet haben, haben wir uns immer mit der Frage beschäftigt, was diese für Schleswig-Holstein bringen könnten. Ich hatte relativ große Hoffnungen. Dennoch will ich Ihnen das etwas ernüchternde Ergebnis der ersten Tranche mitteilen, damit wir wissen, worüber wir reden, wenn wir Alternativen zum Altschuldentilgungsfonds vorschlagen:
An dieser ersten Tranche hatte sich Schleswig-Holstein mit einer Summe von 240 Millionen € beteiligt. Unser Profit belief sich schätzungsweise auf 0,03 %. Das entspricht 72.000 €. Würden wir jedes Jahr von den 3 bis 4 Milliarden €, die wir umschichten, 2 Milliarden € tatsächlich über das Deutschland-Bonds-Modell und nicht - wie bisher selbst einsetzen, dann hätte dies eine Einsparung von 600.000 € zur Folge. Das scheint mir noch nicht die komplette Lösung zu sein, um von unserem Schuldenberg herunterzukommen.
Das ist zumindest aber ein kleiner Anfang. Schleswig-Holstein wird sich weiter an diesem Weg beteiligen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um gut 2 Minuten überzogen. - Ich sehe nicht, dass von dieser zusätzlichen Redezeit Gebrauch gemacht werden möchte. Ich stelle fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Ich schließe die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 18/1086 (neu), abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind die Mitglieder der Fraktion der FDP. Wer stimmt gegen den Antrag der FDP? Das sind die Mitglieder der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Abgeordneten des SSW und der Kollege Dr. Breyer von der Piratenfraktion. Wer enthält sich? - Das sind die übrigen Mitglieder der Piratenfraktion sowie die Kollegen der CDU-Fraktion. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse weiter über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/1093, abstimmen. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Nach § 63 Abs. 2 der Geschäftsordnung muss eine namentliche Abstimmung stattfinden, wenn sie von 18 Abgeordneten oder zwei Fraktionen verlangt wird. Wer den Antrag auf namentliche Abstimmung unterstützen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind die Mitglieder aller Fraktionen. Gegenstimmen und Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Das Quorum ist erreicht. Ich bitte nun die Schriftführerinnen, mit der namentlichen Abstimmung zu beginnen.
(Namentliche Abstimmung) 1 - Die Kollegen neben mir haben das Abstimmungsergebnis ausgezählt und sind übereinstimmend zu folgendem Ergebnis gekommen: Dem Änderungsantrag in der Drucksache 18/1093 haben 26 Abgeordnete zugestimmt, 41 Kolleginnen und Kollegen haben ihn abgelehnt. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. (Beifall SSW und vereinzelt SPD)
Ich lasse jetzt über die Anträge abstimmen, für die eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vorliegt. Der Ausschuss empfiehlt, den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/776, abzulehnen. Wer dieser Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und die Abgeordneten des SSW. Wer lehnt die Ausschussempfehlung ab? - Das sind die Fraktionen von PIRATEN und CDU. - Enthaltungen sehe ich keine. Damit ist die Ausschussempfehlung mehrheitlich angenommen.
Schließlich empfiehlt der Ausschuss die unveränderte Annahme des Antrags Drucksache 18/744. Wer dieser Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und der Kollege Dr. Breyer von der Piratenfraktion. Alle anderen Kollegen haben dagegen gestimmt. Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist diese Ausschussempfehlung mehrheitlich angenommen.
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/1073
Das Wort zur Begründung wird offenbar nicht gewünscht. - Dann eröffne ich die Aussprache und erteile der Kollegin Klahn von der FDP-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Alkoholverbot im ÖPNV, Verbot von Alkoholwerbung auch an Karneval, keine Flat-RatePartys, Billigflug- und Nachtflugverbot, Grillverbot in Parks und auf den Grünflächen, Heizpilzverbot, Schnäppchenverbot, Plastiktütenverbot, Rauchverbot im Biergarten, Werbeverbot für Fahrzeuge mit