Protocol of the Session on August 21, 2013

on der Polizeidirektionen in Husum und Flensburg unabdingbar.

Sinnvoll ist auch, dass diese Fusion nicht einfach von oben herab verordnet wird, sondern hier macht es Sinn, die entsprechenden Entscheidungen vor Ort zu treffen. Somit gestalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch was die Aufrechterhaltung von Standorten angeht, in den jeweiligen Direktionen ihre neue Struktur mit. Die jeweiligen Polizeidirektionen befinden sich natürlich nicht in einem luftleeren Raum. Deshalb wurden und werden die betreffenden Kommunen, Fachverbände und Gewerkschaften frühzeitig in den Neuorganisationsprozess einbezogen. Die Fusion wird auch nicht von heute auf morgen durchgeführt, sondern sie verläuft schrittweise schon seit mehreren Jahren. Die Kooperation zwischen Husum und Flensburg gestaltet sich schon jetzt sehr vertrauensvoll. Wer einmal dort war, kann dies nur bestätigen. Die Ausgangsposition ist somit hervorragend. Ich bin zuversichtlich, dass die weitere Zusammenarbeit in den nächsten Jahren reibungslos verlaufen wird und dass die Polizeiarbeit im nördlichen Landesteil damit perfektioniert wird. - Schönen Dank.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in der Drucksache 18/1019 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig beschlossen.

Meine Damen und Herren, die Tagesordnung für den heutigen Tag sieht keine weiteren Punkte vor. Damit schließe ich die heutigen Beratungen und wünsche Ihnen allen einen schönen Nachmittag und einen guten Abend. Wir sehen uns morgen früh um 10 Uhr hier im Plenarsaal wieder. Bis dahin alles Gute!

Schluss: 17:07 Uhr

(Lars Harms)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst

Anhang Reden zu Protokoll

Erste Lesung des Entwurfs eines Anerkennungsgesetzes Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/994

Meine Damen und Herren! Erst einmal vielen Dank an die Regierung für den zeitnah vorgelegten Gesetzentwurf. Es ist richtig, dass wir in SchleswigHolstein für die landesgesetzlich geregelten Berufe ähnliche Voraussetzungen festschreiben sollten, wie sie im Bund vorgeschrieben sind. Immerhin geht es dabei um ein wichtiges Ziel: Menschen, die aus anderen Ländern nach Deutschland kommen, sollen hier arbeiten können.

Dazu gehört meiner Meinung nach auch eine vernünftige Lösung für die Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse. Das bringt nicht nur dem Arbeitsmarkt was, wo in vielen Bereichen Fachkräfte gesucht werden. Es nützt auch den Menschen, die hier herkommen und Arbeit suchen, und wenn es darum geht, ihre Qualifikationen und Fähigkeiten in den neuen Job einzubringen.

Deutschland tut sich schwer mit dem Abbau von Diskriminierungen am Arbeitsmarkt - ob es nun, wie mit dem vorliegenden Gesetz, um die Anerkennung von Qualifikationen geht, oder um andere Beschränkungen bei Zugang und beruflichem Aufstieg. Vielfalt und Unterschiedlichkeit wird erst langsam ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenskultur. Zum Glück sind viele Betriebe bereits auf einem guten Weg. Aber es gibt noch viel zu tun!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte dieses wichtige Thema bei dieser Debatte zunächst etwas grundsätzlicher aufgreifen. Die Landesregierung hat schon gewusst, warum sie das Gesetz der schwarz-gelben Bundesregierung nahezu eins zu eins übernommen hat, von daher müssen wir die Debatten der Bundesebene hierzu nicht komplett wiederholen.

Meine Damen und Herren, viel zu lange wurde in diesem Land das vorhandene Potenzial vieler Menschen, die hier leben und über im Ausland erworbene Qualifikationen verfügen, sprichwörtlich links liegen gelassen. Damit wurde nicht nur vorhande

nes wirtschaftliches Potenzial verschenkt, sondern es wurden vor allem diesen Menschen Chancen in unserem Land verbaut. Es ist bedauerlich, dass dieses Problem erst mit dem 2011 beschlossenen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz angepackt wurde. Die Zuwanderungspolitik der Vergangenheit war oft völlig kurzsichtig, und anstatt dringend benötigte Fachkräfte, die nach Deutschland kommen wollten, mit offenen Armen zu empfangen, wurde nicht selten mit Ressentiments gespielt und mit populistischen Parolen wie „Das Boot ist voll“ oder „Kinder statt Inder“ gezeigt, dass diese hier gar nicht willkommen sind. Ich möchte da keineswegs mit dem Zeigefinger auf einzelne Parteien zeigen. Es haben da leider viele mitgemacht, auch Gewerkschaften und Parteien des linken Spektrums. Ich hoffe jedenfalls, dass solche Fehler künftig nicht wiederholt werden. Als jüngstes Beispiel lässt sich auch anführen, dass wir von Pflegekräften aus EU-Ländern anfänglich ein unangemessen hohes Sprachniveau verlangt haben.

Auch wenn es vielleicht nur mittelbar damit zu tun hat, weil es sich um Bürgerkriegsflüchtlinge handelt: Es bereitet mir große Sorgen, dass derzeit in Berlin-Hellersdorf Menschen, die bei uns Schutz suchen, von der Polizei vor einem aggressiven Mob geschützt werden müssen. Die NPD mischt da vor Ort kräftig mit, und ich hoffe, dass es zu keinen Übergriffen kommt und sich die Lage schnell beruhigt. Es ist auf jeden Fall eine große Schande, was da derzeit in Berlin vor sich geht.

Der Blick zurück zeigt uns ja auch, dass die Warnungen und Schreckensszenarien von der Industrie - auch den Gewerkschaften - vor einer ungezügelten Zuwanderung nach Deutschland mit der Öffnung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die osteuropäischen Staaten nicht zutreffend waren. Vielmehr müssen wir uns rückwirkend fragen, ob nicht gerade zu lange Übergangsfristen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit manche Probleme erst haben entstehen lassen.

Wenn man sich mit dem demografischen Wandel und den Auswirkungen auf unseren Arbeitsmarkt beschäftigt, dann stellt man fest, dass wir, wenn wir unser Wohlstandsniveau langfristig halten wollen, erstens eine bessere Ausschöpfung der hier vorhanden Potenziale brauchen - damit meine ich vor allem eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf - sowie insgesamt eine größere Anzahl höher qualifizierter Arbeitskräfte und zweitens eine höhe

re Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland. Verließen 2008 und 2009 noch mehr Menschen dieses Land als hineinkamen, so hat sich dieser Trend seitdem umgekehrt. 2012 gab es ein positives Wanderungssaldo. Es kamen rund 369.000 Menschen mehr in unser Land, als unser Land verließen. 43 % der Zuwanderer 2010 hatten einen Hochschulabschluss vorzuweisen und waren damit besser qualifiziert als die durchschnittliche Bevölkerung.

In den letzten vier Jahren hat die schwarz-gelbe Koalition auf Bundesebene die gesetzlichen Weichen für einen notwendigen Zuzug von Fachkräften gestellt:

So wurden zum Beispiel die nachzuweisenden Mindesteinkommensgrenzen für zuwanderungswillige Fachkräfte aus Drittstaaten deutlich gesenkt; der Zeitraum, in dem ausländische Hochschulabsolventen nach Abschluss ihres Studiums in Deutschland zur Suche eines Jobs aufenthaltsberechtigt sind, wurde von 12 auf 18 Monate verlängert, und die mögliche Nebenbeschäftigungszeit von Studenten wurde von 90 auf 120 Tage erhöht, um nur einige Punkte zu nennen.

Unser Land benötigt eine offene Willkommenskultur. Diese kann nicht angeordnet oder beschlossen werden, die muss vielmehr täglich neu vorgelebt werden - von der Politik ebenso wie von der Wirtschaft, den Gewerkschaften und der Gesellschaft allgemein. Darauf wird es nun entscheidend ankommen, ob es uns gelingt, die benötigten Arbeitskräfte anzuwerben, um weiterhin erfolgreich zu sein und um unser Wohlstandsniveau dauerhaft halten zu können. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.