Protocol of the Session on August 21, 2013

(Beifall PIRATEN)

Für den SSW hat Frau Kollegin Jette WaldingerThiering das Wort.

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie alle wissen, dass der vorliegende Gesetzentwurf eher kleine Änderungen im Hochschulgesetz vorsieht. Wir werden im kommenden Jahr eine größere Novelle auf den Weg bringen. Der Grund für diese vorgezogene Gesetzesänderung liegt vor allem darin, dass wir zum Ende des Jahres wissen, in welcher Form das Universitätsklinikum baulich saniert werden kann. Für den Fall, dass diese riesige Bauaufgabe ganz oder in Teilen in Zusammenarbeit mit einem privaten Partner gelöst wird, wollen wir hier und jetzt Vorsorge treffen. Das ist der eine und in meinen Augen der wichtigste Grund.

Daneben gibt es einen weiteren Grund, warum wir in diese kleine Änderung des Hochschulgesetzes vorziehen mussten. Wie Sie wissen, geht es uns hier um den Universitätsrat. Es ist allgemein bekannt, dass die laufende Amtsperiode dieses Gremiums im September 2013, sprich: nächsten Monat, endet. Damit also nicht noch Mitglieder für die nächste Periode bestellt werden müssen, sorgen wir heute für die rechtlichen Grundlagen, die für eine Abschaffung notwendig sind. Hierfür ist es höchste Zeit.

Ich denke, dass wir uns über die vorgeschlagene Änderung im Bereich der Hochschulgremien einig werden können. Klar ist, dass der Universitätsrat seit der Gründung im Jahr 2007 nicht die erhofften Ergebnisse gebracht hat. Der schwierige Spagat zwischen der Beratung einzelner Universitäten einerseits und dem Blick auf die gesamte Hochschullandschaft andererseits ist ganz einfach nicht gelungen. Wir müssen erkennen, dass die notwendige Akzeptanz für dieses übergreifende Gremium bis heute nicht erreicht wurde. Logischerweise fordern die Kieler, Flensburger und Lübecker schon länger die Auflösung. Stattdessen soll es in Zukunft einzelne Hochschulräte an den jeweiligen Standorten geben. Genau dies macht der vorliegende Entwurf möglich.

Mit Blick auf die jüngsten Pressemitteilungen zum Thema Hochschulgesetz muss ich leider feststellen, dass wir beim zweiten Punkt dieser Gesetzesänderung wohl nicht ganz so nah beieinander liegen. Ich

(Sven Krumbeck)

will hier deutlich sagen, dass das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein in meinen Augen ein klarer Sonderfall ist. Und hier denke ich gar nicht in erster Linie an den Umfang der notwendigen Investitionen. Das UKSH nimmt anders als unsere anderen öffentlichen Hochschulen am Wirtschaftsleben teil. Es ist der einzige Maximalversorger im Land und ist damit für die Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger von zentraler Bedeutung.

(Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Damit hat das Universitätsklinikum also einen ganz anderen Auftrag als die anderen Hochschulen hier im Lande.

Auch wenn wir es nach wie vor bedauern, mussten wir feststellen, dass die Sanierung nicht aus Landesmitteln allein machbar ist. In diesem speziellen Fall kommen wir an der Beteiligung Privater ganz einfach nicht vorbei.

Unabhängig davon, ob das UKSH als Kreditnehmer auftritt oder ob die Sanierung gänzlich privat oder aber durch das Land mitfinanziert wird, ist eines klar: Das UKSH muss unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Möglichkeit erhalten, das Mammutprojekt „Bauliche Sanierung“ ganz oder in Teilen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchzuführen. Diese Möglichkeit muss nun einmal vor Abschluss des Vergabeverfahrens ins Hochschulgesetz, damit die Sanierung nicht noch weiter verzögert wird.

Diejenigen, die mit dieser Entscheidung den totalen Verlust von Einfluss befürchten, und die behaupten, wir würden uns völlig aus unserer Verantwortung für den Bau zurückziehen, kann ich beruhigen: Das Land Schleswig-Holstein ist meines Wissens immer noch mehrheitlich im Aufsichtsrat vertreten.

Grundsätzlich halte ich den Einstieg privater Investoren in unsere Hochschullandschaft für ein etwas anderes Thema. Der Bedarf der Universitäten ist unbestritten. Diese Koalition setzt bei den Investitionen aber bereits einen Schwerpunkt auf die Hochschulen. Auch wenn wir solche Beteiligungsformen in Ruhe prüfen werden, ist in diesem Fall aus Sicht des SSW Vorsicht geboten.

Ich will nur daran erinnern, dass wir als Land für die Hochschulplanung verantwortlich sind. Es ist unsere Pflicht, die Hochschulbaumaßnahmen zu koordinieren und zum Beispiel Fehlplanungen zu verhindern. Wir wollen nicht vorschnell wichtige Kompetenzen aus der Hand geben und nicht zuletzt durch die Zusammenarbeit mit der GMSH Synergi

en heben. Welche Möglichkeiten und Grenzen es im Einzelnen gibt, müssen wir bis zur großen Novelle im kommenden Jahr herausarbeiten.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Deshalb lasse ich jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/710, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten des SSW und die Fraktionen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD. Wer diesen Gesetzentwurf ablehnen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Wer enthält sich? Das sind die Fraktionen von PIRATEN, CDU und FDP. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen von SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD angenommen.

Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Anerkennungsgesetzes Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/994

(Zurufe)

- Ich wüsste auch gern, was los ist. Es herrscht hier jedenfalls Unruhe. Sie haben offensichtlich etwas vereinbart, was hier oben nicht angekommen ist. Bitte schön, Frau Abgeordnete Herdejürgen.

Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben vereinbart, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung ohne Aussprache dem Ausschuss überwiesen wird.

Dann kommen wir zur Abstimmung über die Überweisung des Gesetzentwurfs, Drucksache 18/994, an den Wirtschaftsausschuss.

(Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bil- dung auch! - Astrid Damerow [CDU]: Und Innen und Recht!)

(Jette Waldinger-Thiering)

- Ich bitte jetzt die Parlamentarischen Geschäftsführer, mich darauf hinzuweisen, an welche Ausschüsse dieser Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/994, überwiesen werden soll. - Zunächst ist vorgeschlagen worden, den Gesetzentwurf dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Dann wurde vorgeschlagen, den Gesetzentwurf mitberatend dem Bildungsausschuss sowie dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/1019

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile Herrn Innenminister Andreas Breitner das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes sollen die formalen Voraussetzungen zur Zusammenlegung der Polizeidirektionen Husum und Flensburg geschaffen werden. Die Zusammenlegung ist ein weiterer Baustein in dem Bemühen der Landespolizei, sich angesichts gestiegener Anforderungen zukunftsfähig aufzustellen. Dazu gehört auch eine effiziente Organisation der Polizei. Wir wollen dadurch unsere Kräfte bündeln. Die Zusammenführung der Polizeidirektionen Husum und Flensburg führt zu effizienten Führungs- und Stabsstrukturen. Zugleich wird eine Polizeidirektion geschaffen, die sich mit ihrer zukünftigen Personalstärke in den geltenden Rahmen der Landespolizeidirektion einfügt.

Zusätzlich werden dann mit der Fusion folgende Ziele erreicht: Die strategische Planung von Präsenz, Prävention, Kriminalitätskontrolle und Verkehrssicherheitsarbeit für den nördlichen Landesteil wird verbessert. Eine größere Flexibilität des Personal- und Sachmitteleinsatzes ermöglicht es, bislang zu kurz gekommene Aufgaben zu erfüllen. Die Führungsspanne wird deutlich reduziert. Personalstärkere Dienststellen sorgen dafür, dass die Standards bezüglich Reaktionszeiten und Eigensicherung gewährleistet sind. Insbesondere mit Blick auf Nacht- und Wochenenddienste wird die Belastung

gleichmäßig verteilt. Außerdem wird die Erreichbarkeit zentraler Dienststellen im ländlichen Bereich verbessert.

Die Fusion der Polizeidirektionen wird in einem langfristig angelegten Projekt bereits seit März 2011 vorbereitet und von Mitarbeitern, den Dienststellen und dem Personalrat positiv bewertet. Diese Zustimmung gründet sich auch in dem Wissen, dass mit der Fusion keinerlei Einschränkung der Sicherheit für die Menschen im nördlichen Landesteil verbunden sind. Die Präsenz in der Fläche, eine schnelle Erreichbarkeit der Einsatzorte und Bürgernähe bleiben gewährleistet. Die Landespolizei ist und bleibt auch in Zukunft der Garant für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in SchleswigHolstein. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank, Herr Minister. - Das Wort für die CDU-Fraktion erteile ich der Frau Kollegin Astrid Damerow.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade in Zeiten knapper Kassen und ständig wachsender Herausforderungen für unsere Polizei braucht diese eine straffe Organisation. Dabei stimme ich dem Herrn Innenminister ausdrücklich zu. Das bedeutet, bestehende Strukturen müssen überprüft und wenn nötig Änderungen vorgenommen werden.

In der Polizeistrukturreform von 2004 war die Polizeidirektion Husum ein Sonderfall, da sich dabei die Zuständigkeit nur auf einen Kreis beschränkte im Gegensatz zu anderen Direktionen, die entweder für zwei Kreise oder einen Kreis und eine kreisfreie Stadt zuständig sind. Das funktioniert im Übrigen nicht immer ganz reibungslos und stellt für einige eine große Herausforderung dar.

Meine Fraktion hat es damals sehr begrüßt, dass bereits zu Anfang der vergangenen Legislaturperiode der damalige CDU-Innenminister eine Überprüfung dieser Polizeiorganisation initiierte. Das Ergebnis zeigte, dass eine Fusion der nördlichen Polizeidirektionen sinnvoll sei. Dies hat dann die damalige Landesregierung vorangetrieben. Dabei wurde sie sehr intensiv von der Polizeidirektion Husum unterstützt.

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

Ich möchte deshalb an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und allen Mitarbeitern der Direktion Husum für ihre überaus konstruktive Mitarbeit danken; denn gerade die Mitarbeiter dieser - nun aufzulösenden - Direktion werden die Veränderungen ihres Arbeitsumfeldes in Zukunft am stärksten spüren. Sie haben dennoch den gesamten Prozess stets positiv begleitet und damit den Nutzen für unser Land und unsere Landespolizei vor die eigenen Wünsche und Befindlichkeiten gestellt.

(Beifall CDU und SPD)

- Danke sehr. - Das war sicherlich nicht immer leicht und verdient unseren Respekt.

Doch bei allen Optimierungsanstrengungen muss immer klar sein, dass sich die Polizeiorganisation nach den Anforderungen richten muss, keinesfalls umgekehrt. Das Sicherheitsbedürfnis unserer Bürgerinnen und Bürger muss beachtet werden. Und - ganz wichtig -: Polizei muss für die Menschen sichtbar bleiben, damit sie als Teil unserer Gesellschaft wahrgenommen werden kann.

Mehr Zentralisierung in den Leitungsebenen darf keinesfalls zu weniger Polizei in der Fläche führen. Dies sicherzustellen liegt in der Verantwortung der Landesregierung und ist Voraussetzung dafür, dass diese Organisationsänderung im nördlichen Landesteil ein Erfolg wird.

Polizeipräsenz in der Fläche zu sichern ist allerdings etwas, was für ganz Schleswig-Holstein gelten muss. In diesem Zusammenhang spreche ich beispielhaft die Polizeidirektion Kiel an. Hier haben wir große Diskussionen, insbesondere im Kreis Plön, die ich durchaus nachvollziehen kann; wir haben darüber hier schon debattiert. Die Schließungspläne der Landesregierung für Polizeistationen ab drei Mitarbeitern lehnen wir deshalb weiterhin ausdrücklich ab.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir schon über Reformen der Polizeistruktur sprechen, brauchen wir allerdings vom Innenminister auch einmal Fakten und ein Gesamtkonzept für die Zukunft der Landespolizei Schleswig-Holstein. Offene Fragen gibt es zuhauf: Wie sehen die Aufgaben der Polizei in Zukunft aus? Wie begegnen wir sich ändernden Kriminalitätsformen? Wir diskutieren gerade heute über das Thema Cybercrime. Wie viel Prävention brauchen wir und wie viel können wir uns leisten? Wie gehen wir mit zunehmender Gewalt gegen Polizisten um? Wie erhalten wir ausreichenden und qualifizierten Nachwuchs? Auf welche Aufgaben der Polizei müssen wir verzichten, um mit der vorhandenen Personalstärke klarzukom

men? Wollen wir uns wirklich damit abfinden, dass wegen Personalmangels bestimmte Delikte nicht ausreichend verfolgt werden können? Ist es angesichts der Kriminalstatistik weiter zu vertreten, dass Schleswig-Holstein nahezu die geringste Polizeidichte und die niedrigsten Polizeiausgaben pro Einwohner hat?