Allein in der jetzigen Legislaturperiode reden wir diesen Antrag eingeschlossen - über den Entzug von Geldern aus dem Landeshaushalt in Höhe von über 100 Millionen €. Jedes einzelne Sondervermögen wird vom übrigen Vermögen des Landes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt gehalten. Jeder Schuldner wäre froh, wenn er so wie das Land Schleswig-Holstein handeln könnte. Anstatt mit Mehreinnahmen die bereits bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen, entzieht das Land diese den Gläubigern über Sondervermögen.
Letzten Donnerstag haben wir einstimmig im Finanzausschuss eine Soforthilfe in Höhe von 1 Million € für die Flutopfer beschlossen. Das Geld wird vom Bund um 1 Million € aufgestockt. Bund und Länder haben zusätzlich einen Hilfsfonds von 8 Milliarden € beschlossen. Auf Schleswig-Holstein werden damit Kosten von über 100 Millionen € zukommen.
§ 7 des Ausführungsgesetzes unserer Schuldenbremse ermächtigt den Landtag, die Kreditobergrenze bei Naturkatastrophen anzupassen. Dies erlaubt uns einen höheren Fehlbetrag, als für das strukturelle Defizit in diesem Jahr vorgesehen wäre. Dies lässt uns einen Spielraum bei der Bereitstellung von finanziellen Mitteln. Dieser Umstand ist allerdings auch an eine Bedingung geknüpft. Es ist ebenso verpflichtend, einen Tilgungsplan für die Mehrausgaben vorzulegen.
In Anbetracht der Situation halte ich es für zwingend notwendig, den glücklichen Umstand der Einmalzahlung aus dem Länderfinanzausgleich für die Flutopfer zu verwenden und endlich dafür Sorge zu tragen, dass die Sanierung und Instandhaltung von Landesstraßen angemessen aus dem laufenden Haushalt bedient wird.
Mit den PIRATEN wird es keine weitere Auslagerung von Kernaufgaben und Kernausgaben aus dem Landeshaushalt in ein Sondervermögen geben. Die Landesstraßen können nicht in jeder Dekade mit einem Sondervermögen notdürftig geflickt werden, sondern sie sind aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der schlechte Zustand der Straßen ist kein schleswig-holsteinisches Phänomen. Bundesweit finden wir schlechte Straßen vor. Gleichwohl trifft es die finanzschwachen Länder immer am härtesten.
Wir als Küstenkoalition - genau wie der Bund - haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Sanierung der Straßen vor Neu- und Ausbau zu stellen. Den prekären Zustand unserer Straßen haben wir erkannt, denn wir begegnen ihnen tagtäglich - egal wo wir uns im Land befinden.
Die Forderung von Verkehrsminister Meyer nach zusätzlichem Kapital für die Straßensanierung unterstreicht dies. Dass wir kein Auge oder Herz für unsere Straßen hätten, kann man jedenfalls nicht behaupten. Natürlich reichen all unsere Maßnahmen nicht aus, um die Landesstraßen angemessen zu sanieren. Denn mehr als ein Drittel des 3.670 km
Für eine Generalrenovierung bräuchten wir ungefähr 20mal mehr, als der Verkehrsminister jetzt durch eine Umschichtung freiräumt. Das ist - gelinde gesagt - kein Pappenstiel. Hier müssen wir langfristig und insbesondere beständig ansetzen.
Über eine Errichtung eines Sondervermögens zur Sanierung der Landesstraßen kann man sicherlich nachdenken. Dazu muss aber gesagt werden, dass noch niemand weiß, wie hoch denn tatsächlich die Nachzahlungen und weiteren Einnahmen des Zensus ausfallen werden und wann uns diese erreichen. Das bedeutet dann auch, dass wir als Küstenkoalition kein Geld ausgeben werden, das man noch gar nicht in den Händen hat.
Das muss man dann auch rechtlich sauber durchführen, meine Damen und Herren. Dies gilt auch für alle anderen Vorschläge wie etwa die angedachten Änderungen beim Sondervermögen zur Sanierung landeseigener Gebäude.
Wir sind dem Kollegen Garg für den Hinweis dankbar, dass es offensichtlich unterschiedliche Meinungen bezüglich der Rechtmäßigkeit eines Fraktionsantrages zur Änderung des bestehenden Haushaltsgesetzes gibt. Zu einem Dialog gehören auch das Zuhören und das Abwägen. Wir als Koalition werden das aufnehmen und bis zur nächsten Ausschusssitzung überprüfen.
Im Laufe der Haushaltsberatungen muss sich nun Näheres über die tatsächliche Höhe der ZensusEinnahmen ergeben, und dann wird sich auch herausstellen, ob ein Sondervermögen für den Straßenbau überhaupt möglich ist. Ich bin jedenfalls zuversichtlich, dass die Sanierung der Landesstraßen sowie die Sanierung von öffentlichen Gebäuden in dieser Legislaturperiode nicht mehr vernachlässigt werden.
Dass von heute auf morgen keine Traumstraßen aus dem Ärmel gezogen werden können, dürfte bei dieser Größenordnung klar sein. Denn machen wir uns nichts vor: Das gesamte Landesstraßennetz in einen Top-Zustand zu versetzen, werden auch wir weder kurzfristig noch mittelfristig schaffen. Es handelt sich hierbei um einen Anfang, der von den Vorgängerregierungen zu keinem Zeitpunkt angegangen wurde. Stattdessen wurde nur aufgeschoben, sodass wir jetzt einem riesigen, flächendeckenden Flickenteppich gegenüberstehen.
Schritte werden wir aufgrund der Schuldenbremse nicht tun können, jedoch bewegen wir uns jetzt endlich in die richtige Richtung.
Ich bin mir sicher, dass wir, nachdem die rechtlichen und finanziellen Fragen aus dem Weg geräumt sind, zu einem vernünftigen und insbesondere auch finanziell tragfähigen Ergebnis kommen werden. Dann werden die Landesstraßen am Ende dieser Legislaturperiode besser in Schuss sein als am Anfang dieser Legislaturperiode.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, begrüßen Sie mit mir auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Alexander-von-Humboldt-Schule aus Neumünster. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Herr Meyer.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Finanzministerin ist heute zur Finanzministerkonferenz in Potsdam; das wurde schon gesagt. Es geht um die Frage der Hochwasserhilfen. Daher vertrete ich Sie heute bei diesem Tagesordnungspunkt. Es wird Sie daher nicht verwundern, dass ich keine Aussagen zur rechtlichen Diskussion im Finanzausschuss treffen werde. Ich hoffe jedoch, dass es im Ausschuss zu einer schnellen rechtskonformen Lösung kommen mag. Das ist schon in der Debatte gesagt worden. Das ist wichtig, denn solche Diskussionen kosten uns wertvolle Zeit.
Worum geht es, meine Damen und Herren? Die überall zu besichtigen Schlaglöcher auf unseren Landesstraßen machen deutlich: Die Infrastruktur in Schleswig-Holstein, ja in ganz Deutschland, ist in den letzten Jahren zunehmend zu einem Sanierungsfall geworden. Mehr als ein Drittel aller Straßen im Land ist mittlerweile marode. Der Landesrechnungshof hat den Sanierungsstau alleine für das Landesstraßennetz auf über 100 Millionen € beziffert.
Ich freue mich darüber, dass in die Debatte Sachlichkeit eingekehrt ist und die gegenseitigen Vorwürfe, wer denn nun eigentlich für die Schlaglöcher im Land verantwortlich ist, ein bisschen zurückgegangen sind. Niemand kann sich aus der Verantwortung der letzten 20 Jahre Infrastrukturpolitik herausreden. Wir von der SPD tun das jedenfalls auch nicht.
Ich sage das alles, meine Damen und Herren, weil es natürlich Gründe gibt. Die strukturelle Unterfinanzierung unserer Haushalte macht es schlichtweg nicht möglich, die Landesstraßen in der Qualität zu erhalten, die wir uns alle wünschen. Die gewaltige Dimension des Sanierungsstaus bei der öffentlichen Infrastruktur ist für mich ein weiterer Beleg dafür, dass wir dringend die finanzielle Ausstattung von Ländern und Kommunen verbessern müssen. Solange auf Bundesebene noch kein Kurswechsel in Richtung einer besseren Finanzausstattung von Ländern und Kommunen erfolgt ist, müssen wir auf Landesebene alle Kräfte bündeln, um mit dem vorhandenen Geld unsere Straßen in einem möglichst guten Zustand zu erhalten.
Ich bin davon überzeugt: Die Regierungskoalition hat dem Rechnung getragen und eigentlich einen klugen Gesetzentwurf eingebracht, der vorsieht, verbleibende Mittel aus dem PROFI-B-Programm bis zur Höhe von 8 Millionen € in ein Sondervermögen zur Unterhaltung und Instandsetzung unserer Landesstraßen umzuschichten.
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage beziehungsweise eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Koch?
Vielen Dank, Herr Minister! Sie haben eingangs um eine schnelle Umsetzung des Gesetzentwurfes gebeten. Gerade eben sprachen Sie von einem klugen Gesetzentwurf, der jetzt bedauerlicherweise Ende August zur Verabschiedung kommen kann. Meine Frage wäre: Wie viele Millionen Euro des Geldes, das Ihnen die Regierungskoalition Ende August 2013 zur Verfügung stellen wird, schaffen Sie, in diesem Jahr noch zu verbauen?
- Wir werden uns bemühen, wenn es um eine schnelle Lösung geht, dass wir das, was über PROFI B zur Verfügung gestellt werden kann - wir haben von bis zu 8 Millionen € gesprochen -, zu verbauen. Aber jeder Monat kostet Zeit bei der Umsetzung. Das ist auch klar.
Meine Damen und Herren, damit sind wir auch bei dem Thema, das Herr Koch gerade angesprochen hat: Wir gehen davon aus, dass die PROFI-B-Mittel Maßnahmen betreffen, die noch 2013 ausgeführt werden. Deshalb spielt die Zeit bei der Umsetzung eine große Rolle. Dieses Geld jetzt in die Hand zu nehmen, um die Situation auf unseren Landesstraßen zügig zu verbessern, ist - da werden Sie mir alle beipflichten - eine sehr gute Idee. Sie passt auch zum Gedanken von PROFI B, da eine richtige Sanierung auf Dauer Kosten für den Landeshaushalt spart, die durch ständige Flickschusterei normalerweise entstehen würden.
Herr Koch, ich glaube, es ist wichtig, dass wir diese Debatte führen. Das gilt auch für die PIRATEN. Ich glaube, es gibt kein gutes oder schlechtes Sondervermögen. Wir wollen die Debatte zur Bildung eines Sondervermögens deshalb führen, weil sie zur aktuellen Debatte, die wir in Deutschland insgesamt zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur führen, passt. Hier geht es nämlich nicht um sogenannte Schattenhaushalte, sondern um moderne transparente Instrumente zur Finanzierung besonderer Aufgaben. Wenn wir in der Bodewig-Kommission entsprechende Vorschläge für Deutschland machen wollen, wollen wir in Schleswig-Holstein auch mit einem guten Beispiel vorangehen und sagen: So geht das mit dem Landeshaushalt, auch mit dem Landeshaushaltsrecht in Schleswig-Holstein. Umso bedauerlicher ist es, dass wir diesen Zeitverzug haben. Ich finde es schade, dass wir die Sommerpause abwarten müssen.
Das ist durch die unterschiedlichen Diskussionen entstanden. Ich hoffe aber im Interesse aller, die über die Schlaglöcher auf unseren Straßen klagen, dass wir im Ausschuss zu einer zügigen Lösung kommen und noch in diesem Jahr entsprechende Maßnahmen umsetzen können. - Vielen Dank.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 18/927 dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist dann einstimmig so beschlossen.
Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug des Jugendarrestes in Schleswig-Holstein (Jugendar- restvollzugsgesetz - JAVollzG)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile der Ministerin für Justiz, Kultur und Europa, Anke Spoorendonk, das Wort.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen heute unseren Entwurf für ein Jugendarrestvollzugsgesetz vorstellen zu können. Ich glaube, uns ist nach intensiven Beratungen ein wirklich guter und vorzeigbarer Gesetzentwurf gelungen, der auch in anderen Bundesländern Beachtung finden wird.
Die Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung des Vollzugs des Jugendarrests ergibt sich aus den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an die Grundlagen von freiheitsentziehenden Sanktionen stellt. Neben der Schaffung formal ausreichender Normen besteht die Notwendigkeit, ein zeitgemäßes erziehungswissenschaftlich fundiertes und auf möglichst nachhaltige Wirkung ausgerichtetes Konzept für die Durchführung des Jugendarrests vorzulegen.