Ich wollte Frau Franzen zur Zahl der befristeten Verträge eine Zwischenfrage stellen. Frau Franzen, Sie haben richtig herausgearbeitet, dass es - das geht aus einer Antwort von Herrn Dr. Klug auf eine Kleine Anfrage von Frau Erdmann hervor - damals 1.344 befristete Verträge gab. Als Antwort von Frau Wende auf eine Kleine Anfrage von Ihnen gibt es jetzt 1.691 befristete Verträge.
Ich wäre mit Ihnen gern in eine sachliche Diskussion darüber eingestiegen, ob das möglicherweise etwas damit zu tun haben kann, dass die Kleine Anfrage von Frau Erdmann zu Beginn eines Schuljahres gestellt wurde und die Kleine Anfrage von Ihnen zum Ende eines Schuljahres.
Ein weiterer Punkt, den man ansehen müsste, wäre vor allem, wie viele junge Lehrerinnen wir in unseren Schulen angestellt haben. Ich kann es im Moment nicht beweisen, aber ich möchte fast wetten, dass der Schnitt und damit auch die Zahl der Schwangerschaftsvertretungen gestiegen ist. Wir haben es jetzt mehrfach gehört: Wir können Schwangerschaftsvertretungen nicht unbefristet einstellen. Da sind wir uns auch einig.
Insofern haben Sie zwar mit den blanken Zahlen völlig recht, aber Sie gestehen uns vielleicht auch die Wahrheit zu, dass die nicht unkommentiert bleiben können. - Vielen Dank.
Herr Kollege, der Herr Abgeordnete Dr. Garg bittet schon längere Zeit um eine Zwischenbemerkung, die Sie offenbar nicht zulassen wollen. Ich habe Sie ausreden lassen.
(Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Herr Habersaat hat fertig! - Christopher Vogt [FDP]: Män- nermut vor Königsthronen, Herr Kollege!- Heiterkeit - Weitere Zurufe)
Dann erteile ich nun einer Frau das Wort, nämlich für die Landesregierung der Frau Professorin Wara Wende als Bildungsministerin.
(Martin Habersaat [SPD]: Wir haben mehr Lehrerinnen an allen Schulen, sogar an den Gymnasien! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Sie haben 200 Schwangerschaften? - Weitere Zurufe)
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wo ist Ralf Steg- ner? - Sandra Redmann [SPD]: Das ist unter- stes Niveau! - Peter Lehnert [CDU]: Lassen Sie sie doch erst mal reden, bevor Sie das be- urteilen! - Heiterkeit - Weitere Zurufe)
(Sandra Redmann [SPD]: Haben Sie über- haupt gehört, was er gerade gesagt hat? - Wolfgang Kubicki [FDP]: Ich habe gefragt, wo Herr Stegner ist!)
es gab mehrere äußerst unangemessene Bemerkungen. Dabei will ich es jetzt erst einmal belassen. Ich bitte Sie jetzt alle, weitere Bemerkungen zu unterlassen und der Bildungsministerin zuzuhören. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wahrscheinlich kennen viele von uns mindestens vom Hörensagen eine Lehrkraft, deren befristeter Vertrag vor den Sommerferien ausgelaufen ist. Vielleicht kennen Sie sogar jemanden, dem das wiederholt passiert ist. Das ist unbefriedigend, das kann ich nachvollziehen. Allerdings ist die Frage, wie die Situation wirklich ist. Entspricht sie der öffentlichen Wahrnehmung?
Lassen Sie mich kurz skizzieren, in welchem rechtlichen Raum wir uns bewegen: Befristete Stellen darf es nur wegen eines ganz spezifischen Grundes geben, und sie dürfen kein Dauerzustand sein. Dazu stehe ich auch weiterhin. Genauso verfahren wir.
Aktuell haben wir an allen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zusammen 1.862 befristete Verträge. Das ist der Stand vom 14. Juni 2013. Ohne die berufsbildenden Schulen haben wir rund 1.600 befristete Verträge. 4,8 % aller Stellen sind befristet. Rechnerisch entspricht das jeder 21. Planstelle, nicht mehr und nicht weniger. Für diese Befristung gibt es ganz unterschiedliche Gründe. Die wichtigsten sind - das haben wir eben bereits gehört Schwangerschaftsvertretung, Elternzeit oder Krankheit. Lassen Sie mich ein Beispiel geben: Im Bereich der Gymnasien sind von 390 befristet Beschäftigten knapp 200 als Mutterschafts- und Elternzeitvertretung eingestellt worden, etwa 150 als Krankheitsvertretungen. Je jünger ein Kollegium ist - das hat Herr Habersaat richtig interpretiert -, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Schwangerschaftsvertretungen benötigt werden.
Ein anderer Grund sind Lehrer und Lehrerinnen, die sich auf eigenen Wunsch beurlauben lassen das sogenannte Sabbatjahr - oder Stunden reduzieren, zum Beispiel für die Kindererziehung. Auch da haben sie einen Rechtsanspruch, und sie haben auch einen Rechtsanspruch auf Rückkehr oder Wiederaufstockung auf ihre alte Stundenzahl. Sobald der Grund für die Befristung wegfällt, entfällt auch die befristete Stelle. Wenn die Mutter wieder arbeitet, der Vater die Elternzeit beendet oder die Krankheit überstanden ist, gibt es arbeitsrechtlich keine Möglichkeit, die befristete Stelle fortzuführen. Das wissen die betroffenen Lehrkräfte ganz genau.
Zugleich beobachten wir durchaus einen Trend: Immer mehr Lehrkräfte kehren punktgenau zu Beginn der Sommerferien aus der Elternzeit zurück, um auch das wurde eben schon erwähnt - das neue
Schuljahr in den Ferien vorbereiten zu können oder auch nur um bereits das volle Gehalt wieder zu empfangen. Das ist ihr gutes Recht. Wir können und wollen daran nichts ändern, obwohl das für die zuvor befristet angestellten Lehrkräfte unbefriedigend sein mag.
Vielleicht entsteht auch deshalb der Eindruck, hinter den Befristungen bis zum Ferienbeginn stecke System. Die absoluten Zahlen belegen dies jedoch nicht.
Unsere Praxis sieht anders aus: Fast 80 % der Fristverträge reichen bis zum 31. Juli, also bis zum Ende der Sommerferien. Lehrkräfte, die zu Beginn des Schuljahrs eingestellt werden, bleiben in der Regel bis Ferienende. Wer jedoch erst nach dem 28. Februar eingestellt wird, bleibt in der Regel nur bis zu den Sommerferien. Im Extremfall kann es zum Beispiel sein, dass eine Lehrkraft im Mai einen befristeten Arbeitsvertrag erhält, am 22. Juni beginnen die Sommerferien, und dann läuft der befristete Vertrag aus.
Meine Damen und Herren, wir wollen junge Lehrkräfte im System halten. Wir wollen engagierten Lehrerinnen und Lehrern, die gerade ihr Referendariat absolviert haben, in Schleswig-Holstein eine Perspektive bieten. Wenn keine passende Planstelle da ist, bieten wir ihnen bei Vertretungsbedarf eine befristete Stelle an. Wir bauen ihnen sogar nach Möglichkeit die Brücke in eine unbefristete Anstellung oder eine Verbeamtung.
Insbesondere Lehrkräften mit Mangelfächern geben wir oft eine unbefristete Beschäftigung von Anfang an, sozusagen als Vakanzvertretung, und zwar dann, wenn wir sichergestellt haben, dass zum Ende der Befristung eine Planstelle frei wird.
In großen Systemen ist es häufig möglich, so kreativ mit Befristungen umzugehen, in kleinen Systemen allerdings - das möchte ich hier noch einmal betonen -, zum Beispiel in den von uns allen gern am Leben gehaltenen kleinen Dorfschulen, können wir weniger kreativ gestalten.
Meine Damen und Herren, wir haben angesichts der aktuellen Haushaltslage - diese Haushaltslage wird uns noch lange begleiten - nur wenig Spielräume. Wir können keine Planstellen doppelt besetzen, um die Vertretungslehrkraft über die Ferien hinaus zu beschäftigen, während die Stammlehrkraft wie
der gesund ist oder die Elternzeit beendet worden ist. Auch den demografischen Wandel können wir nicht ändern. Weniger Kinder werden irgendwann auch weniger Lehrer und Lehrerinnen brauchen. Das müssen wir bereits jetzt in unseren Planungen berücksichtigen. In den kommenden Jahren müssen wir pro Jahr 365 unbefristete Stellen abbauen. Auch wenn das weniger ist, als die Vorgängerregierung geplant hat,
sind unsere Handlungsspielräume begrenzt. Wir werden jeden klugen Kopf brauchen, um Schleswig-Holstein zukunftsfähig zu machen. Wir werden auch weiter versuchen, Handlungsspielräume kreativ auszubuchstabieren. - Ich danke Ihnen für Ihr Interesse am Thema.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um 2 Minuten und 40 Sekunden überzogen. Diese stünde, wenn Sie wollen, auch den Fraktionen zur Verfügung. Ich sehe aber, dass davon kein Gebrauch gemacht wird. Deshalb schließe ich jetzt die Beratung.
Frau Kollegin Franzen hat für alle Anträge Ausschussüberweisung beantragt. Wer die Anträge Drucksachen 18/926 sowie die Änderungsanträge Drucksachen 18/946 und 18/948 an den Bildungsausschuss als selbstständige Anträge überweisen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, bitte ich Sie, mit mir gemeinsam Mitglieder des Treffpunkts für aktive Senioren „Ü 60 Aktiv“ aus Tornesch auf der Tribüne zu begrüßen. - Herzlich willkommen im Kieler Landeshaus!
Des Weiteren begrüßen wir ganz herzlich Frau Iris Gebh und Herrn Frank Vilsmeier. Sie sind Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Pflegerats, die sich sicherlich anlässlich des nächsten Tagesordnungspunkts hier eingefunden haben. - Auch Ihnen ein herzliches Willkommen hier in Kiel!
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Ich erteile für die Landesregierung der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung, Frau Kristin Alheit, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr gern erstatte ich den von Ihnen soeben erbetenen Sachstandsbericht zur Errichtung einer Pflegekammer in Schleswig-Holstein. Wie Sie wissen, setzt die Landesregierung mit der Ausarbeitung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen einen Beschluss dieses Gremiums aus dem Dezember letzten Jahres um. Dieser Gesetzentwurf ist in meinem Haus in Vorbereitung. Der vorgesehene Aufgabenrahmen der Pflegekammer umfasst folgende Punkte: erstens die Berufsund Interessenvertretung in der Pflegekammer, zweitens die Regelung und Überwachung von Berufspflichten und drittens die Regelung und Weiterbildung und die Förderung der Fortbildung sowie die Entwicklung von fachlichen Standards, ethischen Leitlinien und Qualitätskriterien.
In diesem Zusammenhang bereiten wir eine repräsentative Umfrage vor. Wir werden diejenigen, die die Kammerbildung unmittelbar angeht, nach ihren Vorstellungen befragen. Das renommierte Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest Sozialforschung hat dafür den Zuschlag erhalten. Gefragt werden die Alten-, die Gesundheits-, Kranken- sowie die Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger, und zwar in der Vorsorge, in Rehabilitationseinrichtungen, in Krankenhäusern, in ambulanten Pflegediensten sowie stationären Pflegeeinrichtungen.
Weil ich weiß, dass es einer der neuralgischen Punkte ist, will ich hervorheben, dass insbesondere auch die Frage kostendeckender Kammerbeiträge, deren Höhe die Mitglieder der Kammer im Übrigen selbstverantwortlich festlegen, fester Bestand