Und darunter in dicken Lettern: „Steuerbetrug stoppen - jetzt SPD!“ Und Ralf Stegner schreibt dazu: „Steuerbetrug ist ein Verbrechen: Recht hat Peer Steinbrück!“
Und der SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück fordert: Wir sollten härtere Strafen für jene Finanzinstitute einführen, die zum Steuerbetrug einladen oder daran mitwirken.
Lieber Herr Dr. Stegner, sind Sie eigentlich sicher, dass in dem von Ihnen geposteten Gebäude nicht eine Gesellschaft der HSH Nordbank ihren Sitz hat, und zwar eine der drei Gesellschaften der HSH Nordbank auf den Cayman Islands, die im Jahre 2003 mit Ihrer Zustimmung im Aufsichtsrat gegründet worden sind? Haben Sie das geprüft, Herr Dr. Stegner, bevor Sie das Foto gepostet haben?
Sind Sie absolut sicher, dass die drei mit Ihrer Zustimmung gegründeten Unternehmen auf den Cayman Islands etwas anderes machen als alle anderen 18.000 Unternehmen, denen Sie pauschal Steuerbetrug vorwerfen?
Können Sie das hier hieb- und stichfest belegen? Dann sollten Sie das gleich mit Ihrem Redebeitrag zweifelsfrei tun. Vermutlich werden Sie sich stattdessen um eine klare Antwort herumdrücken und lieber zu einer Tirade über die schlechte Oppositionsarbeit der CDU ansetzen.
Fakt ist: Diese drei Gesellschaften der HSH Nordbank auf den Cayman Islands verdanken ihre Entstehung der Zustimmung des Aufsichtsrates aus dem Jahre 2003, als Sie diesem angehörten. Damit stellt sich nun die Frage: Kann Peer Steinbrück der HSH Nordbank die Banklizenz für etwas entziehen, was Ralf Stegner im Aufsichtsrat beschlossen hat? Spannende Frage!
Es ist der FDP und ihrem Antrag zu verdanken, dass diese Form von Doppelmoral der SPD und ihres Fraktionsvorsitzenden, dieses Auseinanderklaffen von markigen politischen Wahlkampfforderungen einerseits und dem tatsächlichen politischen Handeln in Regierungsverantwortung andererseits, heute erneut deutlich gemacht wird.
Sicherlich lässt sich jetzt darauf hinweisen, dass die FDP während ihrer eigenen Regierungsverantwortung zweieinhalb Jahre Zeit gehabt hätte, diesen Antrag zu stellen und zu beschließen.
- Keine falschen Unterstellungen, Herr Kollege Kubicki. Ich vermute einmal, diesen Vorwurf werden die Regierungsfraktionen gleich erheben. Er ändert jedoch nicht das Geringste an dem zugrunde liegenden Sachverhalt.
Meine Damen und Herren, was wird nun weiter mit diesen vorliegenden Antrag geschehen? Ablehnen können ihn die Regierungsfraktionen wohl kaum. Also wird man ihn vermutlich in den Ausschuss überweisen, um ihn dort nach einiger Zeit möglichst geräuschlos zu beerdigen.
Zu diesem Zweck wird dann Finanzministerin Monika Heinold dem Ausschuss ihren Schriftwechsel mit der HSH Nordbank übermitteln. Und darin wird die HSH Nordbank hoch und heilig zusichern, dass über die bestehenden Offshore-Engagements auf den Cayman Islands, auf den Bermudas, oder auf den britischen Kanalinseln hinaus keinerlei neue Offshore-Aktivitäten, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, geplant sind. Außerdem wird die HSHNordbank versprechen, die bestehenden Gesellschaften irgendwann in der Zukunft, wenn man sie nicht mehr braucht, schrittweise in Teilen abzuwickeln. Ministerin Heinold wird dann diese „verbindliche und glasklare“ Zusage der HSH Nordbank als großen Erfolg für die Landesregierung bewerten, die einzig und allein ihrer persönlichen Initiative zu verdanken sei.
Liebe Frau Heinold, spätestens dann wird sich Ihre Doppelmoral nicht länger von der des SPD-Fraktionsvorsitzenden unterscheiden.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, Sie müssen sich jetzt entscheiden, welche Sichtweise Sie vertreten: Handelt es sich bei den Gesellschaften in Steueroasen um ein Verbrechen, weil man damit Steuerbetrug und Beihilfe zum Steuerbetrug begeht? Dann müssen Sie dem FDPAntrag heute in der Sache zustimmen.
Wenn Sie das nicht tun und stattdessen argumentieren, dass die HSH Nordbank mit ihren Gesellschaften in Steueroasen weder selbst Steuerbetrug begeht noch Dritten dabei behilflich ist, sondern dass in diesem Fall die Gesellschaften lediglich dazu dienen, um mit internationalen Kunden und Investoren Geschäfte nach angelsächsischer Rechtsordnung abwickeln zu können, um dabei eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wenn Sie so argumentieren, dann sind Sie selbst der Doppelmoral überführt. Meine Damen und Herren, Sie haben die Wahl! Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es richtig klasse, dass ausgerechnet die FDP heute das Thema Steueroasen anschneidet, weil Sie, meine Damen und Herren von der FDP, in Sachen Steuern einen gewissen Ruf zu verteidigen haben.
Das ist ein Thema, das mich als Sozialdemokratin schon seit Langem umtreibt. Wie Sie wissen, bin ich Steuerbeamtin. Dann nehmen Sie mir vielleicht auch ab, dass mich das Thema berührt, und zwar insbesondere meinen Sinn für Gerechtigkeit und meinen Sinn für einen verantwortlichen Umgang mit Ressourcen.
Frau Kollegin Raudies, bei allem Respekt: Würden Sie mir freundlicherweise sagen, welchen Ruf die FDP, welchen Ruf ich im Hinblick auf Steueroasen zu verteidigen habe?
Meine Aussage bezieht sich auf - Ruf ist vielleicht das falsche Wort - die politischen Positionen der FDP in Steuerfragen, die sich von denen der SPD doch vehement unterscheiden. Sie haben sich in der Beziehung bisher nicht so hervorgetan, wenn es darum ging, steuerlich belastende Gesetze zu beschließen, sondern Sie haben sich häufig durch Gesetze hervorgetan, denen man nachsagen könnte, das sei Klientelpolitik.
Frau Kollegin, würden Sie mir und dem Hohen Haus freundlicherweise erklären, wer die Steueramnestie 2004, 2005 im Deutschen Bundestag beschlossen hat - mit Nachzahlungssätzen, die deutlich unter denen der Steuerehrlichen gelegen haben?
- Da Sie das so fragen, wissen Sie genau, wer zu dieser Zeit im Bundestag die Mehrheit hatte. Das war nicht die schwarz-gelbe Koalition, wenn ich mich richtig erinnere. Aber Sie wissen auch, dass es die schwarz-gelbe Regierungskoalition war, die jetzt die Verhandlungen über das Steuerabkommen mit der Schweiz extrem vorangetrieben hat, das, wenn es beschlossen worden wäre, ganz andere Konsequenzen für das Schwarzgeld gehabt hätte, das da auf den Konten lagert.
(Beifall SPD - Wolfgang Kubicki [FDP]: So ein Unsinn! Als Steuerbeamtin, es ist wirk- lich traurig!)
- Ja, es ist okay, Herr Kubicki. Wenn Sie jetzt meine berufliche Reputation anzweifeln, wenn Ihnen an dieser Stelle nichts anderes einfällt, dann tut mir das leid.
Frau Abgeordnete, Sie können jetzt zum Thema reden. Sie brauchen auf die Zwischenrufe nicht einzugehen. Ich bitte Sie, Zurückhaltung zu üben. Danke schön.
Es ist bereits mehrfach gesagt worden: Die HSH Nordbank verstößt nicht gegen geltendes Recht. Das hat sie wiederholt ausführlich dargelegt. Dennoch ist nicht alles, was legal ist, auch in unserem Sinne. Das habe ich auch den Wortbeiträgen meiner Vorredner entnommen.