Das ist nicht der Hauptpunkt. Man wird dies entsprechend glätten. Es geht um einen gemeinsamen Gesetzentwurf mit Hamburg.
Meine Damen und Herren, worum geht es? - Ich glaube, wir müssen deutlich machen, dass es um einen Wettbewerbsvorteil beziehungsweise um einen Abbau von Wettbewerbsnachteilen für gesetzestreue Unternehmen geht, die unter anderem bei öffentlichen Aufträgen das Tariftreuegesetz einhalten und die geforderten Mindestlöhne zahlen. Dies geschieht gegenüber den wenigen schwarzen Schafen, die es natürlich auch gibt. Es soll den redlichen Unternehmer und die redliche Unternehmerin vor den Unredlichen schützen. Damit ist das eine wichtige Säule für den fairen Wettbewerb. Es ist auch ein klares politisches Ziel. Das versteht die ehrbare Kauffrau, und das versteht der ehrbare Kaufmann. Meine Damen und Herren, wer Regeln nicht einhält, der bekommt in Schleswig-Holstein und in Hamburg keinen öffentlichen Auftrag.
Wie geht es weiter? - Wenn der hiesige Landtag und die Hamburger Bürgerschaft jeweils eigene Gesetze hierzu beschließen, werden wir auf dieser Grundlage ein gemeinsames Register mit Hamburg betreiben. Dazu wird es noch ein entsprechendes Verwaltungsabkommen zur Regelung der Einzelheiten der Zusammenarbeit geben. Erste Vorarbeiten für ein solches Verwaltungsabkommen gibt es, weil wir bei der technischen Durchführung der Registerführung mit Dataport erste Gespräche geführt haben.
- Dazu haben vielleicht alle, die in den letzten Jahren regiert haben, beigetragen. Insofern können wir hier keine politische Debatte daraus machen. Es müssen sich alle an die eigene Nase fassen.
Ich wollte sagen: Wir werden das Register im Wirtschaftsministerium ohne zusätzliche Stelle führen. Ich sage das, weil immer von der überbordenden Bürokratie die Rede ist. Das ist auch an dieser Stelle eine klare Zusicherung.
Jetzt kommt der entscheidende Punkt: Wenn wir, Schleswig-Holstein und Hamburg, das Zeichen setzen, dann ist dies auch ein Zeichen für weitere Länder, mitzuziehen. Der Gesetzentwurf ist so angelegt, dass weitere Länder zu einem solchen Register beitreten können. Das finde ich ganz wichtig. Ich hoffe auf die Beteiligung weiterer Länder, insbesondere aus Norddeutschland. Wir müssen festhalten: Leider ist die Bundesregierung noch nicht bereit. Von der Bundeskanzlerin weiß man nicht, welche Standpunkte sie vor der Bundestagswahl noch einnehmen wird. Man ist weder bereit, einen flächendeckenden Mindestlohn noch ein bundesweites Register einzuführen. Wir hingegen wollen den Schutz des fairen Wettbewerbs auf eine möglichst breite Ebene stellen, und wir fangen bei uns im Norden damit an. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 18/827 an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.
Bericht der Landesregierung zur Situation von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl Zweiter Landeskinderschutzbericht Teil 1 Schwerpunkt Frühe Hilfen
Ich erteile der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung, Kristin Alheit, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, Ihnen heute - drei Jahre nach der ersten Berichterstattung - den Zweiten Landeskinderschutzbericht präsentieren zu können. Wir gehen verfahrensmäßig etwas anders vor, indem wir jetzt einen ersten Teilbericht mit dem Schwerpunkt Frühe Hilfen vorgelegt haben. Es besteht angesichts der Initiativen im Zusammenhang mit dem Bundeskinderschutzgesetz vom letzten Jahr ein ganz aktueller Bedarf an substantiierten Informationen in diesem Bereich.
Daneben enthält der Bericht aus aktuellem Anlass bereits einen Abschnitt zu der Frage der Angemessenheit ambulanter Hilfen bei Kindeswohlgefährdung. Mit dieser doch sehr komplexen Materie wird sich mein Haus im Anschluss an diesen Bericht beschäftigen und ganz vertieft einen weiteren Bericht vorlegen. Dabei werden auch die Erkenntnisse, die wir jetzt schon durch die schriftlichen Anhörungen im Sozialausschuss bekommen haben, einfließen.
Nun aber zum Hauptthema des jetzt vorliegenden Berichts: Das Bundeskinderschutzgesetz ist seit dem Jahr 2012 in Kraft. Es hat neue Anforderungen geschaffen, die Land und Kommunen praktisch umzusetzen haben. Das betrifft insbesondere die Bundesinitiativen Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebamnmen. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich die Gelegenheit nutzen, allen im Land und vor allem in den Kommunen zu danken, die diese anspruchsvolle Aufgabe innerhalb kürzester Zeit angepackt und umgesetzt haben.
Dabei folgen wir der bewährten schleswig-holsteinischen Kinderschutzstrategie, die maßgeblich auf frühzeitige und niederschwellige Hilfen für Kinder und Familien setzt. Wir haben mit dem Landesprogramm „Schutzengel für Schleswig-Holstein“ eine langjährige Praxis Früher Hilfen im Land. Wir haben den Schwerpunkt frühzeitig mit den §§ 7 und 8 im Landeskinderschutzgesetz verankert. Wir haben damit eine sehr etablierte und verbindliche Grundlage für die Entwicklung und die Weiterentwicklung dieses Handlungsfeldes. Dadurch konnten die Kommunen in Schleswig-Holstein - anders als in anderen Teilen der Republik
bei der Umsetzung der Bundesinitiativen Frühe Hilfen und Familienhebammen die gewachsenen Strukturen nutzen, bereits praktische Erfahrungen einbringen und vor allem an die bestehenden Aktivitäten im Land anknüpfen.
Der Bericht bestätigt: Land und Kommunen in Schleswig-Holstein sind in Sachen Frühe Hilfen gut aufgestellt. Im Einzelnen will ich dazu einige Punkte aufzählen: Erstens. In den Kreisen und kreisfreien Städten arbeiten gut funktionierende Netzwerke, die je nach Bedarf sehr unterschiedlich ausdifferenziert sein können. Es geht um Sozialraum und um an die Zielgruppen angepasste Angebote und Kooperationsformen.
Zweitens. Auch die Kooperation über Berufsgrenzen hinweg hat sich deutlich verbessert. Die Netzwerkarbeit im Bereich der Frühen Hilfen führt zu deutlich verbesserter Kommunikation und gegenseitiger Kenntnis von Institutionen, von Aufgaben und von Zugangswegen.
Drittens. Schon im Ersten Landeskinderschutzbericht wurde angemahnt, dass die Einbindung des Gesundheitsbereiches beziehungsweise die Kooperation von Jugend- und Gesundheitshilfe besser werden muss. Da gibt es sehr gute Entwicklungen, aber da gibt es auch durchaus noch Nachbesserungsbedarf. Das soll nämlich flächendeckend passieren. Mein Haus unterstützt an dieser Stelle durch interdisziplinäre Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote.
Viertens. Überall im Land leisten Familienhebammen oder auch andere Akteurinnen und Akteure aber meistens sind es Akteurinnen - aus vergleichbaren Gesundheitsberufen sehr wertvolle Arbeit bei angehenden und sehr jungen Eltern. Dabei sieht allerdings die überwiegende Zahl der Kreise und kreisfreien Städte quantitativen Ausbaubedarf.
Fünftens. Fast flächendeckend sind Ehrenamtliche im Bereich der Frühen Hilfen tätig. Dabei sind die Familienpaten oder auch wellcome als Handlungsfelder der Frühen Hilfen die am häufigsten genannten Formen.
Bundesinitiative und Landesprogramm sollen sich zu einem gemeinsam abgestimmten Rahmen der Frühen Hilfen ergänzen. Daher sind eine neue Ausrichtung des Landesprogramms und eine neue Förderrichtlinie erarbeitet worden. Der Fokus liegt auf der Erreichung von Zielgruppen und einer Verbreitung des Angebots Früher Hilfen in die Fläche. Dazu soll - das macht deutlich, welchen Stellenwert der Bereich des Kinderschutzes hier im Land hat die Zuwendung des Landes in Höhe von 30.000 €
für die Kreise und kreisfreien Städte auch weiterhin ausgebracht werden. So weit die zentralen Aussagen im ersten Teil unseres Kinderschutzberichtes!
Im zweiten Teil wird es um weitere Aspekte gehen, die die Fachkreise derzeit bewegen, so zum Beispiel das Thema der Qualitätsentwicklung im Kinderschutz. Dabei werden wir auch wieder eine externe Expertenkommission einberufen.
Für mich bestätigen die Eindrücke von dem Erstellungsprozess und auch jetzt von dem vorliegenden Bericht im Ergebnis, dass es eine sehr kluge Entscheidung war, dass das Kinderschutzgesetz von Anfang an eine Berichtspflicht vorgesehen hat. Denn nachhaltiger Kinderschutz muss Entwicklungen und Handlungsbedarfe immer wieder in den Blick nehmen. Kinderschutz darf nie bequem werden.
Schleswig-Holstein ist dabei auf einem guten Weg und damit politisch und bundesweit Vorbild. Das Wohl der Kinder in unserem Land ist der Maßstab, an dem sich die Landesregierung messen lassen muss. - Herzlichen Dank.
Ich mache Ihnen folgenden Vorschlag zur Worterteilung: zunächst die CDU-Fraktion als stärkste Fraktion, da dem Bericht kein Landtagsbeschluss zugrunde liegt, und dann die Fraktionen nach Stärke. Damit hat Frau Abgeordnete Katja Rathje-Hoffmann für die CDU-Fraktion das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, herzlichen Dank für Ihren Bericht, den Zweiten Landeskinderschutzbericht, Teil I - Frühe Hilfen. Die wichtigste Aufgabe einer Gesellschaft ist, die Zukunft zu sichern. In diesem Fall und zu diesem Thema möchte ich von der Zukunft unserer Kinder sprechen. Wir als Volksvertretung haben die Verpflichtung, hierzu Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zu schaffen, damit Kinder und Jugendliche in angemessenem Umfang gut und gewaltfrei aufwachsen können. Zum großen Glück geschieht das in den allermeisten Fällen. Die meisten Eltern sorgen gut für das körperliche, geistige und seelische Wohl ihrer Kinder. Traurig für
uns alle ist, dass es immer wieder Vorfälle gibt, die uns alle erschüttern und zusammenzucken lassen und uns nach besseren und geeigneteren Lösungen und Schutzmöglichkeiten suchen lassen, um einer weiteren Kindeswohlgefährdung vorzubeugen oder ihr entgegenzuwirken. Unser Landeskinderschutzgesetz ist beispielhaft in der Bundesrepublik, und es hat auch mit den Impuls ausgelöst, dass es seit nunmehr eineinhalb Jahren ein Bundeskinderschutzgesetz gibt.
Neben den unterstützenden Angeboten, die bereits in der Schwangerschaft zugänglich gemacht werden, kümmert man sich in den ersten Lebensjahren beim Projekt Frühe Hilfen in Schleswig-Holstein um die Früherkennung von Belastungen und Risiken für das Kindeswohl und dadurch um die frühzeitige Unterstützung der Eltern in den ersten wichtigen Lebensjahren des Kindes.
Durch das Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes gab und gibt es wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Frühen Hilfen bei uns. Besonders erwähnen möchte ich hier die Arbeit der Familienhebammen - es wurde eben schon erwähnt - und die damit verbundene spezielle Ausbildung durch den Landeshebammenverband SchleswigHolstein. Die Arbeit der Familienhebammen konzentriert auf besonders belastete Familien. Sie unterstützen und beraten in Lotsenfunktion für weitergehende Hilfen.
Aktuell haben 69 ausgebildete und praktizierende Familienhebammen in Schleswig-Holstein Arbeit. Das ist nach Aussage der Kreise und kreisfreien Städte nicht ausreichend. Hier besteht weiterer Ausbildungs- und Qualifizierungsbedarf.
Eine weitere wichtige Säule im aktiven Kinderschutz ist das seit 1998 bestehende Programm wellcome, das ursprünglich von der Familienstätte in Norderstedt entwickelt worden ist. Wellcome hat zum Ziel, Familien gleich nach der Geburt durch praxisnahe Hilfestellungen, durch ehrenamtlich Tätige vor Ort im häuslichen Umfeld zu unterstützen und zu entlasten.
Besonders im Mittelpunkt und im Zentrum stehen hier Familien mit Mehrlingsgeburten und natürlich Alleinerziehende gleich nach der Geburt ihrer Kinder. Aktuell haben wir 21 wellcome-Standorte im Land, und insgesamt wird das Projekt durch circa 300 ehrenamtlich Tätige zum Wohle unser jungen Familien umgesetzt.
Besonders erwähnenswert sind neben wellcome auch die Einsätze der Familienpaten, die ebenfalls eine wichtige Rolle in Sachen vorbeugender Kin
derschutz spielen. Sie unterstützen Familien niedrigschwellig in den Erziehungskompetenzen und fördern die aktive Hilfe zur Selbsthilfe für den Fall, dass es zu Überforderungen und Belastungen bei diesen jungen Familien kommen kann. Unser Ziel muss sein, die Kooperationsbereitschaft zwischen den Beteiligten der Jugendhilfe, des Gesundheitswesens und der sozialen Dienste in Bezug auf Kinderschutz und die Frühen Hilfen zu verbessern und zu optimieren; die Ministerin erwähnte es gerade.
Die jüngsten Vorfälle bei uns im Kreis Segeberg haben gezeigt, dass es trotz vermeintlich engmaschiger Kontrollen zu massiven und schlimmen Gefährdungen des Kindeswohls kommen kann. Umso mehr brauchen wir eine zielgerichtete Zusammenarbeit aller Akteure zum Wohle unserer Kinder und deren Zukunft. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zügige Vorlage des Landeskinderschutzberichtes in dieser Legislaturperiode zeigt, dass im Sozialministerium wieder mit Herz und fachpolitischer Dynamik an der Verbesserung des Kinderschutzes in unserem Land gearbeitet wird. - Dafür der Sozialministerin und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlichen Dank.