Das heißt nicht, dass wir wollen, dass alte Klischees und irgendwelche paternalistischen Stereotype gelernt werden. Dann bekämen wir die Gebrauchsanweisung für den Chinesen oder die Türkin oder den Isländer. Es geht vielmehr darum, den Menschen mit seinem kulturellen Hintergrund zu verstehen und mit ihm in eine gute Kommunikation zu kommen.
jeder von uns seine eigenen vielleicht norddeutschen Gewohnheiten ablegt und beginnt, wie ein Sizilianer mit Händen und Füßen zu reden - das könnte ich auch gar nicht; vielleicht doch -, sondern es geht darum
- im Ernst -, dass auch wir unsere eigene Kultur pflegen müssen. Deswegen ist es gut, dass wir in dieser Koalition auf norddeutsche Minderheiten Rücksicht nehmen, weil es wichtig ist, Herr Harms, dass wir unsere eigenen Wurzeln pflegen und unsere eigene Kultur selbstbewusst tragen. Nur dann können wir in einen guten Austausch mit anderen Kulturen gehen.
Ein letzter Punkt. Ich war jüngst zu einer Einwanderungszeremonie eingeladen, bei der die Deutschlandhymne sowie das Schleswig-Holstein-Lied gesungen wurden. Die Zugereisten konnten das Lied genauso wenig singen wie die anwesenden Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner. Vielleicht ist das ein Part, bei dem man nachschauen müsste -
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau von Kalben! Ich kann - Anke Spoorendonk ist leider nicht da - eine Geschichte erzählen. Als wir auf einer Delegationsreise des Ältestenrates in China waren, wurden wir, nachdem die Chinesen uns als Aufmerksamkeit mit einem Lied beglückt hatten, aufgefordert, selbst ein Lied zu singen. Keinem von uns fiel irgendetwas ein, was er textlich sicher beherrschte, außer das Schleswig-Holstein-Lied. Dann haben wir das gesungen und erklärt, das sängen in Schleswig-Holstein alle. Die Chinesen waren ganz begeistert, wahrscheinlich weil sie es gar nicht verstanden haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte vorweg sagen: Wir stimmen dem Antrag der regierungstragenden Fraktionen und der PIRATEN in Punkt eins und dem Änderungsantrag der Union zu. Wir würden das gern differenzieren, weil wir glauben, dass wir auf der Grundlage des bereits laufenden Aktionsplans, den die Vorgängerregierung auf den Weg gebracht hat, zunächst einmal den IstStand abprüfen müssen, bevor wir uns der Frage nähern, was wir als Konsequenz daraus ableiten.
Ich habe den Antrag der regierungstragenden Fraktionen und der PIRATEN nicht so verstanden, dass mit dem Begriff der Beschäftigungsquote gemeint ist, dass wir nun Quoten für die Beschäftigung von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst einführen, sondern dass nur der Anteil in etwa abgebildet werden soll - darüber werden wir diskutieren -, weil ich es für grundlegend falsch halten würde, auch in diesem Bereich Quotenregelungen einzuführen. Das würde das Problem nicht bewältigen.
Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass für den öffentlichen Dienst die Bestenauslese gelten muss. Wir müssen uns die Frage stellen, warum Menschen mit Migrationshintergrund, die hier geboren sind, immer noch unabhängig von der Größe der Population, aus der sie kommen, Schwierigkeiten haben, sich für den öffentlichen Dienst zu bewerben. Ich glaube, das hat viel mit der Sprachbarriere zu tun, mit der Angst -
- Moment, Frau Midyatli, Sie können ja den Kopf schütteln. Ich glaube das schon, weil ich genauso wie Sie mit verschiedenen Menschen -
(Serpil Midyatli [SPD]: Sie haben gerade ge- sagt, die, die hier geboren sind! Da können Sie nicht von Sprachbarrieren reden!)
- Ja, aber auch bei denen, die hier geboren sind. Ich kann mit Ihnen gern einen Gang durch Kiel machen. Dann werden Sie feststellen, dass es auch bei denen, die hier geboren sind, Sprachbarrieren gibt.
Vielleicht differenziert er ja gar nicht. Es ist relativ egal, ob sie aus deutschen Familien oder Familien mit Migrationshintergrund kommen. Wenn sie in bestimmten Vierteln aufwachsen, dann ist der Sprachschatz schlicht und ergreifend unterentwickelt. Das kann man feststellen. Deshalb bemühen wir uns auch in den Schulen und in der früh
kindlichen Bildung, dem entgegenzuwirken. Voraussetzung dafür, dass sich die Menschen in einem Raum bewegen können, ist die Sprachkompetenz.
Wenn Sie heute Chinesen und Inder, die wir anwerben wollen, fragen, warum sich so wenige nach Deutschland bewerben, dann lautet die schlichte Antwort: weil hier kein Englisch gesprochen wird. So einfach ist die Antwort. Der Grund ist, dass sie den Sprachraum nicht beherrschen und Schwierigkeiten haben, sich in diesem Sprachraum zurechtzufinden.
Ich erinnere an die Debatte, Frau Midyatli, die wir auch in diesem Hause geführt haben, als es um die Frage ging, ob wir Pflegekräfte aus Spanien anwerben können. Es gab acht
oder zwölf Pflegekräfte, die in Ostholstein gerne ihren Beruf ausüben würden. Da wurde ihnen mitgeteilt, sie müssten eine Sprachkompetenz besitzen, die oberhalb des Niveaus bei der Einbürgerung in Deutschland liegen müsse. Herr Kollege Baasch, das zeigt nur, dass wir in diesem Bereich noch einen erheblichen Nachholbedarf haben. Deshalb plädiere ich dafür, zunächst den Bericht abzuwarten und danach festzustellen, welche Handlungsanleitungen wir daraus ableiten.
Eines ist klar: Wir können angesichts der demografischen Entwicklung und angesichts der Lage, in der wir uns befinden, auf niemanden verzichten, der bereit ist, sich künftig im öffentlichen Dienst zu engagieren.
Herr Dudda, ich nehme an, Sie haben sich auch einmal von Frau Haupt-Koopmann die Zahlen der Entwicklung in den einzelnen Kreisen zeigen lassen. Es ist erschreckend, dass sie ab 2015 nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern in vielen Bereichen richtig Schwierigkeiten haben werden, junge Menschen, überhaupt Menschen, die arbeitsfähig sind, dazu zu bewegen, am Arbeitsprozess teilzunehmen.
Noch einmal: Lassen Sie uns zunächst den Bericht abwarten - möglichst schnell - und dann daraus Handlungsanleitungen ableiten, statt vorher mit wohlfeilen Äußerungen an den Markt der Meinungen zu kommen, von denen wir gar nicht wissen, ob sie das Problem, vor dem wir stehen, wirklich lösen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in einer Zeit, in der uns immer noch weit verbreitete Vorurteile gegenüber Zuwanderern, nach wie vor Rassismus in unserer Gesellschaft vor eine große Herausforderung stellen. Der Staat selbst muss sich auch einem Wandel unterziehen. Migrantinnen und Migranten sind nicht unsere geduldeten Gäste, sondern neue Bürgerinnen und Bürger in unserer Gesellschaft und damit Teil unseres Lebens.
Nach wie vor ist der Staatsapparat recht fest in der Hand der sogenannten Alteingesessenen und sträubt sich dagegen, mit der modernen Zeit zu gehen. Das wollen wir ändern. Deutschland verändert sich, Schleswig-Holstein verändert sich, und das ist gut so. Wir haben diesen Antrag mit unterzeichnet, weil Schleswig-Holstein ein Stück vorangeht und Signale setzt, die wir dringend brauchen.
Unser gemeinsamer Antrag versucht an dieser Stelle, Nägel mit Köpfen zu machen und konsequente Maßnahmen einzuführen, um auch die öffentliche Verwaltung die Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegeln zu lassen.
Ich möchte zunächst zu einer sprachlichen Unterscheidung kommen, weil ich glaube, dass diese sensible Debatte sehr differenziert geführt werden muss. Wir sehen einen Unterschied zwischen einer Politik, deren Ziel im Abschöpfen von Potenzialen der vielfältigen Gesellschaft auf der einen Seite und einer staatlichen Politik auf der anderen Seite besteht, die den Bürgerinnen und Bürgern die gleichen Rechte gewährleisten will. Für uns ist das ein gravierender Unterschied.
Der vorliegende Antrag mit seinem Fokus auf Potenzialen möchten wir als Stärkung der Bürgerrechte für alle verstanden wissen, die hier mit uns leben wollen und die hier mit uns leben.
Ich möchte das noch einmal erläutern. Es kann uns nicht nur darum gehen, das in der Gesellschaft angelegte vielfältige Humankapital für die öffentliche Verwaltung einfach nur zu nutzen, sondern wir wollen, dass eine Migrantin die Chance hat, mit uns gemeinsam unseren Staat zu verwalten, mit aufzu
bauen, dass sie gleichberechtigt ist. Chance ist nicht gleichzusetzen mit Recht. Das ist ein Unterschied.
Ich weise darauf hin, dass ein Teil des Antrags - das ist die Begründung, die werden wir hier nicht mit beschließen - aus dem Verweis auf die Charta der Vielfalt besteht. Das klingt sehr gut, das ist auch gut. Gleichwohl möchte ich betonen, dass die Charta der Vielfalt für eine ordnungspolitische Strategie steht und nicht gleichermaßen bedeutet, dass sich Chancen nur verändern; Chancen werden vielmehr Stück für Stück weiterentwickelt. Bürgerrechte werden weiterentwickelt, aber nicht manifestiert. Wir möchten perspektivisch nach vorne gehen.
Für uns ist es ganz entscheidend - das ist das Signal, das seit über einem Jahr aus Schleswig-Holstein gesendet wird -, dass wir die Kultur des Gegeneinanders in unserem Land beenden wollen und hin zu einer Kultur des Miteinanders kommen. Ich finde, dass dieser Antrag gerade heute am richtigen Platz ist. Wer zum Beispiel die Islamkonferenz und den Integrationsgipfel letzte Woche im Bundeskanzleramt verfolgt hat, der konnte verfolgen - es war erstaunlich -, dass die Türkische Gemeinde Deutschland selber einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, mit dem sie genau auf diesen Punkt eingeht und eine Gleichstellung von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Leben fordert.
Die Türkische Gemeinde spricht bewusst nicht von Teilhabechancen, sondern von Teilhaberechten. Und diesen Weg wollen wir perspektisch gehen. Dazu möchte ich auch Kenan Kolat zitieren, der die Frage, warum Migrantinnen und Migranten heute noch nicht Bestandteil unserer modernen Verwaltung sind, so beantwortet hat. Er hat gesagt: Die Ursache dafür ist der weit verbreitete Rassismus in den Strukturen des öffentlichen Dienstes.
Ich glaube, Kenan Kolat würde es begrüßen, wenn wir diesen Antrag heute einstimmig verabschieden würden.