Der Schutz persönlicher Daten hat in unserem Land einen hohen Stellenwert. Ich glaube, dass wir uns darin einig sind, dass es keine ausufernde Sammlung persönlicher Daten vonseiten des Staates geben darf. Wir wollen keinen gläsernen Bürger, aber der Staat muss die Möglichkeit haben, zur Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung bestimmte Daten abzufragen. Hier ist es immer erforderlich, zwischen den kollidierenden Interessen abzuwägen und möglichst alle Interessenlagen zu berücksichtigen. Ich bin der Auffassung, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung in der Fassung, in der er am 3. Mai im Bundesrat verabschiedet werden soll, diesen Ausgleich in vernünftiger Weise vornimmt.
Meine Damen und Herren, wir sollten uns hüten, durch überzogene Warnungen vor dem Staat den Staat als datensammelndes Monstrum zu bezeichnen. Ich warne auch davor, so zu tun, als richteten sich die angesprochenen Regelungen gegen den Bürger. Das Gegenteil ist der Fall. Sie sollen den Staat in die Lage versetzen, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger effektiv zu schützen.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem sogenannten Doppeltürenmodell klargestellt, dass Bestandsdaten grundsätzlich dem Schutz der Grundrechte unterfallen. Es hat außerdem klargestellt, dass der Gesetzgeber diesem Schutzinteresse zu entsprechen hat. Wenn ich mir auch diese Bemerkung noch erlauben darf: Das Bundesverfassungsgericht ist in den letzten Jahren nicht dafür bekannt geworden, dass es dem Staat leichtfertig das Recht zur Erfassung oder zum Abfragen von Daten zugesteht.
Der Gesetzentwurf, den der Bundestag nun verabschiedet hat, stellt unter anderem sicher, dass ein heimlicher Zugriff nicht ohne richterliche Anordnung erfolgen kann.
Wichtig ist, dass die Regelungen so gestaltet sind, dass die Effektivität von Maßnahmen nicht gefährdet ist. Auch diesem Bedürfnis trägt der Gesetzentwurf Rechnung und schafft eine rechtssichere und ausgeglichene Grundlage. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die gesetzgeberischen Aktivitäten in Bundestag und Bundesrat zur Bestandsdatenauskunft sind alles andere als zufriedenstellend, vor allem gemessen an unserer Entschließung in der Landtagssitzung am 12. Dezember 2012.
Diese Entschließung stellt zwar die „reine Lehre“ des Datenschutzes dar, und eine Umsetzung eins zu eins war realistisch nicht zu erwarten. Etwas mehr davon hätte in Berlin aber unbedingt ankommen müssen.
Aus unserer Sicht bestehen auch nach dem Hauruck-Kompromiss mit der SPD-Fraktion im Bundestag vor vier Wochen gravierende Mängel.
Erstens. BKA und Zollkriminalamt erhalten weitgehend voraussetzungsfreie, neue Zugriffsmöglichkeiten auf Bestandsdaten im Rahmen ihrer Zentralstellenfunktion. Das durchbricht die föderale Struktur der Sicherheitsarchitektur und verstößt zugleich gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger.
Wir haben massive Bedenken gegen die schleichende Einführung eines Internet-FBI in der Bundesrepublik.
Zweitens. Zukünftig können die Sicherheitsbehörden selbst bei bloßen Ordnungswidrigkeiten Bestandsdaten abrufen. Diese Schwelle ist zu niedrig, sie öffnet die Tür zu einer massenhaften Aushöhlung des Fernmeldegeheimnisses, zum Beispiel bei der Funkzellenabfrage.
Drittens. § 113 des Telekommunikationsgesetzes bleibt ohne konkrete inhaltliche Vorgaben für die Datenverarbeitung. Er muss eine echte datenschutzrechtliche Schwelle und Drehtür mit entsprechenden Vorgaben im Hinblick auf Zwecksetzung, Transparenz und Dokumentation werden.
Viertens. Der jetzt dem Bundesrat vorgelegte Entwurf sieht einen Richtervorbehalt ausschließlich für Zugriffe auf PIN und PUK vor. Der Richtervorbehalt muss jedoch auch für Zugriffe der Ermittlungsbehörden auf IP-Adressen gelten, wenn über die IPAdresse Bestandsdaten ermittelt werden sollen.
Das sind die massiven Kritikpunkte, die wir nach wie vor an dem Gesetzentwurf auf Bundesebene haben. In ähnlich kritischer Weise hat sich unser Landesdatenschutzbeauftragter in seiner Mitteilung vom 17. April 2013 zum Bundestagsgesetzentwurf geäußert.
Aus grüner Sicht setzt der vorliegende Bundestagsentwurf die maßgeblichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht ausreichend um.
Neue Verfassungsbeschwerden sind vorprogrammiert. Der Entwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungsfähig.
Im Prinzip ergibt sich dies alles aber schon aus unserem Landtagsbeschluss vom 12. Dezember 2012. Weil sich Schleswig-Holstein im Bundesrat in der anstehenden Sitzung am 3. Mai 2013 zu dem neuen Bundestagsentwurf aber erneut positionieren muss, ist der jetzt von den PIRATEN und uns eingebrachte Antrag notwendig und sinnvoll,
Es darf nicht sein, dass unter dem Zeitdruck der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Änderungsfrist bis zum 30. Juni 2013 der Datenschutz weiter unter die Räder kommt.
Zu den vorliegenden Änderungsentwürfen des Landesverwaltungsgesetzes und des Landesverfassungsschutzgesetzes in der gebotenen Kürze nur noch so viel: Anders als im Gesetzentwurf von Schwarz-Gelb im Bundestag kommen die vorliegenden Gesetzentwürfe der Landesregierung den im Landtagsbeschluss vom 12. Dezember 2012 aufgestellten Prinzipien einer datenschutzrechtlich hinnehmbaren Bestandsdatenauskunft schon sehr nahe. Dies gilt zum Beispiel für den jetzt vorgesehenen echten Richtervorbehalt beim Zugriff auf dynamische IP-Adressen im Bereich des Landesverwaltungsgesetzes beziehungsweise - darauf hat Kai Dolgner auch schon hingewiesen - für den vorgesehenen G-10-Vorbehalt bei entsprechenden Zugriffen auf IP-Adressen und PIN und PUK durch den Landesverfassungsschutz.
Nach den Gesetzesmaterialien gehen die in den Regierungsentwürfen enthaltenen Datenschutzmaßnahmen auch in anderen Bereichen deutlich über das hinaus, was das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 14. Dezember 2012 gefordert hat. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Die Details werden wir im Rahmen der Ausschussberatungen weiter erörtern. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns bereits Ende des vergangenen Jahres mit dieser ziemlich schwierigen Problematik sehr intensiv auseinandergesetzt. Mittlerweile liegt die entsprechende bundesgesetzliche Änderung des Telekommunikationsgesetzes vor. Die vielfältigen Diskussionen im Netz zeigen ja auch, dass mit dieser Neuregelung ganz offensichtlich nicht jedem Wunsch der Netzgemeinde Rechnung getragen werden konnte.
Ob diese notwendig gewordene Novelle jetzt auch die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen im Wesentlichen verfehlt, wie es die PIRATEN in ihrer ursprünglichen Antragsbegründung festgestellt hatten, wäre eine interessante Frage gewesen, das will ich aber jetzt gar nicht zum Gegenstand meiner Ausführungen machen.
Wie auf den einschlägigen Internetseiten zu lesen ist, hat sich der Kollege Breyer öffentlich dahin gehend geäußert, dass er auch gegen die TKG-Novelle klagen will.
Zum vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung möchte ich zunächst feststellen, dass die vom Bundesverfassungsgericht auferlegte Pflicht des Gesetzgebers, bis zum 30. Juni 2013 für rechtliche Klarheit beim Telekommunikationsgesetz zu sorgen, für uns Parlamentarier von ganz erheblicher Relevanz ist. Das bedeutet nämlich konkret, dass wir für dieses Gesetz deshalb die zweite Lesung für den Monat Juni anpeilen müssen, damit die Veröffentlichung im Amtsblatt rechtzeitig zum 1. Juli 2013 erfolgen kann.
Das ist insoweit misslich, als grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden kann, dass ein Gesetz sorgfältiger beraten wird, wenn die Beratungen einem entsprechenden zeitlichen Druck unterliegen.
Das soll uns allerdings nicht davon abhalten, diesen engeren zeitlichen Rahmen möglichst so auszuschöpfen, dass trotzdem ein ordentliches Anhörungsverfahren durchgeführt werden kann. Wir werden in der Anhörung in jedem Fall zu klären haben, inwieweit die richtige Balance zwischen der notwendigen Sicherheit einerseits und dem Datenschutz andererseits gefunden wurde beziehungsweise gefunden werden kann. Vor dem Hintergrund der Diskussion in den vergangenen Jahren bin ich mir sicher, dass die meisten Fraktionen in dieser Frage gar nicht so viel trennt und wir einen breiten inhaltlichen Konsens hinbekommen werden.
Neben den inhaltlichen Fragen werden wir außerdem zu klären haben, mit welchen konkreten finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt zu rechnen ist, wenn die Entschädigung der betroffenen Telekommunikationsanbieter aus dem Haushalt des Innenministeriums bestritten werden muss. Hier erwarten wir im Zuge der Ausschussberatung von der Landesregierung entsprechende Zahlen, die der Gesetzentwurf bislang nicht mitgeliefert hat.
Zum Antrag der regierungstragenden Fraktionen sowie der PIRATEN möchte ich Folgendes sagen, ich möchte unser Abstimmungsverhalten hierzu kurz erläutern, weil die FDP-Fraktion im Dezember-Plenum dem Antrag Drucksache 18/370 die Zustimmung gegeben hat. Wir bleiben bei unserer Position, dass eine Veränderung im Sinne dieser Drucksache wünschenswert wäre.