Die Frage lautet: Habe ich das richtig verstanden, dass bis zur Zustimmung des Landes Schleswig-Holstein im Bundesrat sämtliche Bedingungen erfüllt sein müssen, sonst gibt es keine Zustimmung des Landes Schleswig-Holsteins im Bundesrat zum Endlagersuchgesetz? So habe ich das jetzt gerade verstanden.
Das ist schön, dass Sie das so verstanden haben. Ich habe gesagt, die Zustimmung dieses Landtages, Mitverantwortung bei der Zwischenlagerung von solchen Castoren zu übernehmen, ist geknüpft an die Erfüllung der Bedingungen, die wir heute beschließen. Das begehren wir vom Landtag, nicht mehr und nicht weniger. Wenn Sie das auch meinen, könnten Sie eigentlich zustimmen. Die Bedingungen, die wir hier dargestellt haben, sind vernünftig. Alles Weitere, zu welchem Datum und zu welcher Uhrzeit das geschieht, sehr verehrter Herr Kollege Kubicki, kann ich Ihnen heute natürlich nicht beantworten. Ich habe Ihnen in der Substanz geantwortet, dass dieser Landtag seine Zustimmung an Bedingungen knüpft, und ich gehe selbstverständlich davon aus, dass die Landesregierung, die übrigens von der Koalition getragen wird,
diesen Beschluss des Landtags - über den sie übrigens froh ist, weil sie mit ihm ein Mandat für Verhandlungen bekommt -, natürlich genauso ernst nehmen wird wie Sie hoffentlich auch.
Ich ermahne Sie, nein, ich bitte Sie oder ich appelliere an Sie, dass Sie dem zustimmen, denn die Bedingungen sind vernünftig und im Interesse unseres Landes.
Ich möchte noch auf einen weiteren wichtigen Zusammenhang hinweisen. Frau Kollegin Beer, das hat übrigens mit Ihnen nichts zu tun. Der Ausstieg aus der Atomenergie wurde bislang verzögert, der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht konsequent vorangebracht. Die erfolgreiche Energiewen
de besteht aber aus zwei Teilen, dem Ausstieg aus der Atomkraft und den fossilen Energieträgern auf der einen Seite und dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der Förderung auf der anderen Seite. Das Land Schleswig-Holstein war immer bereit, eine Vorreiterrolle bei der Energiewende einzunehmen. Das gilt nicht nur für den Ausstieg aus der Atomenergie und den damit verbundenen Lasten, das gilt auch für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Deshalb sage ich auch - das gehört sehr wohl auch in diese Debatte -: Die erfolgreiche ökologische Energiewende muss konsequent fortgesetzt werden. Wir brauchen dafür verlässliche Rahmenbedingungen anstelle von politischen Widerständen wie einer Windenergiebremse bei der EEGReform. Deshalb sage ich, das ist nicht im Interesse unseres Landes, und Herr Altmaier muss sich auch um diesen Teil kümmern, nicht nur um den anderen. Denn das ist wichtig für unser Land und für die Bundesrepublik Deutschland.
Herr Abgeordneter Dr. Stegner, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg?
- Nicht er, aber seine Kollegen. Frau Klahn war richtig klasse, das hat mir richtig gut gefallen. Machen wir mal weiter.
- Nein, ich finde das positiv. Ich habe mich darüber gefreut. Ich darf doch an dieser Stelle meiner Freude Ausdruck geben. - Bitte schön.
mich würde interessieren, da Sie an unsere Moral und an unsere Verantwortung appelliert haben und Ihnen sicherlich an einer breiten Mehrheit für das, was Sie beschließen wollen, gelegen ist: Habe ich Sie vorhin bei der Beantwortung der Frage des Kollegen Kubicki richtig verstanden, dass diese Landesregierung im Bundesrat erst dann zustimmen wird, wenn all die von Ihnen formulierten Bedingungen erfüllt sind, und dass Sie sicherstellen, dass vorher diese Landesregierung im Bundesrat einem entsprechenden Gesetzentwurf keine Zustimmung geben wird? Habe ich Sie so richtig verstanden?
- Das finde ich wunderbar. Ich habe trotzdem noch ein paar schöne Punkte, die ich Ihnen schildern möchte. Ich finde es gut, wenn der Kollege Kubicki dann zustimmen kann, denn die Geringschätzung für unseren Antrag hat Herr Garg in seiner Frage nur mühsam verbergen können.
Ich will deutlich sagen: Wir als Schleswig-Holsteinischer Landtag - ich kann im Moment nur für die Fraktionen reden, die hier die Mehrheit bilden, aber ich würde mich sehr freuen, wenn andere mit dabei wären - knüpfen unsere Zustimmung zu der Zwischenlagerung von Castoren, die aus England oder Frankreich zurückkommen, daran, dass diese Bedingungen, die ich genannt habe, die übrigens auch der Ministerpräsident genannt hat und die Teile unseres Antrags sind, erfüllt werden. Daran knüpfen wir unsere Zustimmung. Ohne dass diese Bedingungen erfüllt sind, gibt es keine Zustimmung von diesem Haus. Das ist das, was ich klipp und klar gesagt habe. Das ist unser Verständnis davon, ernsthaft Politik zu betreiben. Ich nehme zur Kenntnis, dass wir dann eine breitere Mehrheit bekommen. Sehen Sie, manchmal lohnt sich das mit den Zwischenfragen richtig. Da bewegen sich ganze Fraktionen in ihrem Stimmverhalten. Das finde ich wunderbar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe jetzt richtig Mühe mit meinem Manuskript. Ich hoffe, ich kann das noch alles so vortragen, wenn sich die FDP jetzt so bewegt. Vielleicht tut es auch die CDU. Alles, was ich bisher vorgetragen habe, könnten eigentlich alle in diesem Hause mittragen wollte ich sagen. Bisher schien es nicht so. Leider hat die Opposition bisher da weitergemacht, wo sie als Regierung aufgehört hat.
Bisher besagen der FDP-Antrag und die öffentlichen Äußerungen von Herrn Kubicki: Gorleben ist prima, alles ist geregelt, Alternativen sind - so sagt der Technik- und Atomrechtsexperte Kubicki - gar nicht möglich und auch nicht sinnvoll. Ich nehme den Satz, der hier steht, den ich gleich formuliere, mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück, wenn Sie am Ende zustimmen. Ich wollte nämlich sagen: Warum ernennen Sie nicht gleich Sankt Florian zum Ehrenvorsitzenden Ihrer Partei? Das ist eigentlich der Ausdruck Ihres Antrags.
Ich kann übrigens Äußerungen wie die des Kollegen Kumbartzky, der sich auf rein regionale Interessen stützt, nachvollziehen. Ich sage aber: Der Schleswig-Holsteinische Landtag steht für das gesamte Land ein, und wir müssen Verantwortung für das gesamte Land übernehmen. Wir müssen das in den Regionen erklären. Wir haben eine Gesamtentscheidung zu treffen.
Nun komme ich zur CDU. Man hört und staunt. Sie entdecken ganz plötzlich 17 neue Sicherheitsbedenken, die wir von Ihnen noch nie vorher gehört haben, schon gar nicht zu Ihren Regierungszeiten. Das kann man gar nicht ernst nehmen. Ihr Antrag ist doch ein schwarzer Pappkamerad. In Wirklichkeit vertreten Sie einfach die populistische Position: Atommüll bei uns - Nein, danke; Atommüll bei anderen - Ja, bitte. Das ist Ihre Vorstellung.
Das, was Herr Magnussen vorträgt, finde ich wirklich peinlich. Sie sind bekanntermaßen insofern ein Fossil - ich finde, der Begriff passt in diesem Zusammenhang -, weil Sie für neue Atomkraftwerke eintreten. Sie übertreffen Ihren ehemaligen Minister Austermann noch in der Atombegeisterung.
Bei der FDP ist es immerhin noch so, dass der Landesverband eine eigenständige Position hat. Aber die CDU ist doch die Atompartei Deutschlands. Darum kommen wir nicht herum. Statt den Müll wegzuräumen, überlassen Sie das lieber anderen. Ihre Parteifreunde in Bayern und Hessen verhalten sich genauso. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Die Haltung von Herrn Seehofer finde ich geradezu skandalös. Zu Wasser, zu Lande und in der Luft für Atomenergie zu kämpfen, aber den Müll sollen die rot-grünen Regierungen beseitigen, die schon immer gegen Atomenergie waren. Was ist das eigentlich für eine Haltung?
Ich wünschte mir, Sie würden bei den Herren Seehofer und Bouffier für unsere Position werben, anstatt in der Hoffnung auf Wahlkampfprofite die Position Ihrer süddeutschen Parteifreunde zu übernehmen. Das wäre Verantwortung, Herr Kollege Callsen. Ich weiß nicht, ob Sie sie kennen, aber vielleicht können Sie mit denen einmal darüber reden, ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt, seine Position zu ändern.
Frau Beer, die PIRATEN wollen einen Volksentscheid, den es in der Verfassung derzeit nicht gibt. Sie wissen: Auch wir sind für Volksentscheide im Grundgesetz. Aber das hilft uns in dieser Frage heute nichts. Immerhin hat sich die Piratenfraktion in dieser Frage - zumindest war dies mein Eindruck - erfreulicherweise mit unserem Antrag beschäftigt. Wir haben einige Übereinstimmungen. Die Gesamtmenge Ihrer Abstimmungszahlen war sehr beeindruckend - wenn ich das richtig nachgelesen habe. Aber unabhängig davon, wie viele Personen abgestimmt haben - wenn ich es nicht falsch gelesen habe, liegt die Mehrheit der Positionen, abgesehen vom Thema Volksentscheid, durchaus eher auf der Linie dessen, was wir an Bedingungen formuliert haben. Deswegen hoffe ich immer noch, Frau Kollegin Beer, dass zumindest einige in Ihrer Fraktion heute mehr Verantwortung zeigen als etwa die Kollegen aus der CDU-Fraktion und eben nicht gegen unseren Antrag stimmen, sondern mitmachen.
Würden Sie mir zustimmen, dass in unserer Landesverfassung ein Volksentscheid vorgesehen ist, nämlich über alle Gegenstände der
politischen Willensbildung, mit denen sich auch der Landtag befassen kann, unter anderem die Anträge, über die wir heute debattieren, und zwar initiiert von Bürgerinnen und Bürgern? Es wäre also sehr wohl möglich, wenn sich der Landtag - wie es in unserem Antrag steht - dafür ausspricht, dass ein Volksentscheid auch zustande kommt.
- Sehr verehrter Herr Kollege Dr. Breyer, ich habe gar nicht gewusst, dass auch Sie sich des dialektischen Mittels bedienen, das wir heute in der Fragestunde schon ein paar mal erlebt haben, nämlich Antworten, die man gegeben hat, ins Gegenteil zu verkehren. Ich habe hier zum Ausdruck gebracht, dass in der Bundesverfassung, im Grundgesetz, eine solche bundesweite Aktion nicht vorgesehen ist. Die Frage, über die wir hier reden, wird aber in der Bundespolitik entschieden. Rechtlich ist das so geregelt. Deswegen nützt uns das nichts. Wir sind für Volksentscheide im Grundgesetz. Ich habe das ausdrücklich gesagt. Das steht im Wahlprogramm der SPD. Andere Parteien wollen das übrigens auch, die GRÜNEN beispielsweise. Aber das nützt uns in dieser Frage, die im Bund entschieden wird, im Augenblick nichts. Das war meine Antwort. Ansonsten sind Ihre theoretischen Betrachtungen, was man im Land tun könnte, eine ganz andere Angelegenheit. Aber um die geht es hier heute nicht. Es geht vielmehr um die Frage: Kann man darüber abstimmen lassen? Das kann man nicht. Es ist eine Bundesentscheidung. Das nützt uns also nichts. Deswegen werbe ich noch einmal bei Ihrer Fraktion, dass Sie - wenn Sie das, was Sie eigentlich wollen, im Augenblick nicht machen können - jedenfalls Ihrer Verantwortung gerecht werden und sich zu den Anträgen in der Sache verhalten, wobei Sie den meisten der Argumente und Bedingungen zustimmen, wie ich aus der Diskussion mit Ihnen - ich habe sie bei Ihnen führen dürfen - weiß.
Herr Dr. Stegner, Sie haben eben betont, es sei eine Bundesfrage, die hier zur Entscheidung anstehe, haben aber vorher in Ihrer Rede zehn, 20 Minuten lang betont, wie wichtig es sei, dass der Landtag entscheide und die Be
dingungen formuliere, unter denen Verhandlungen aufgenommen werden. Stimmen Sie mir zu, dass auch die Bürgerinnen und Bürger in einem Volksentscheid darüber entscheiden könnten, ob und unter welchen Bedingungen die Landesregierung solche Verhandlungen aufnehmen soll? Man könnte zum Beispiel Ihren Antrag zum Gegenstand eines Volksentscheides machen.
- Nein, da stimme ich Ihnen nicht zu. Wir befinden uns in einem Prozess, in dem ein Endlagersuchgesetz gemacht wird und in dem wir Einfluss nehmen wollen. Ich bin zwar kein Jurist wie Sie und der Kollege Kubicki, habe aber auf die Frage des Kollegen Kubicki vorhin schon geantwortet: Es geht nicht nur um die juristischen Kautelen, sondern darum, dass wir politisch Einfluss nehmen. Welch stärkeres Signal könnte es geben, als wenn dieser Landtag, das höchste gewählte Organ der Volksvertretung, bevor die Verhandlungen abgeschlossen werden, zum Ausdruck bringt, was er will und an welche Bedingungen er das knüpft? Das finde ich ein sehr starkes Signal in der repräsentativen Demokratie. Dafür werbe ich sehr.
Herr Abgeordneter Dr. Stegner, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Kai Dolgner?