Erstens. Es muss eine faire Lastenteilung zwischen den Ländern geben. Unter einer gemeinsamen Lösung verstehen wir nicht, dass SchleswigHolstein und Baden-Württemberg alle Castoren übernehmen. Es müssen am Ende schon mehr Länder sein. Hier steht auch Bundesumweltminister Altmaier in der Pflicht, dies sicherzustellen. Ich habe mit großer Freude wahrgenommen, dass er im NDR beziehungsweise bei dpa genau dies eben zum Ausdruck gebracht hat und sagt, es müsse mehr Länder geben, und er gehe davon aus, dass das auch geschehe. Da ist er offenbar schon ein bisschen weiter als Sie, die das nicht zur Kenntnis genommen haben.
- Ein bisschen Geduld! In Ihrem Alter kann man doch ein bisschen geduldiger werden, Herr Kollege Kubicki!
Normalerweise nimmt die ja zu mit dem Alter. Sie sind ja Alterspräsident. Ein bisschen Geduld, ich komme dazu.
- Er ist der Älteste, ich wollte es nicht sagen. Entschuldigung. Streichen Sie das bitte wieder aus dem Protokoll, sonst liest das womöglich jemand.
Wir werden definitiv keine Zugeständnisse machen, wenn es um die Sicherheit und die Gesundheitsrisiken der Bürgerinnen und Bürger geht.
Eine erneute strengste und transparente Sicherheitsprüfung ist deshalb ebenso Voraussetzung wie die Eins-zu-eins-Anwendung der Standards und Anforderungen der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht, auch wenn sie nicht zuständig ist.
- Herr Kollege Arp, diese Selbstverständlichkeiten haben Sie doch lange genug in den Debatten, die wir über Krümmel und Brunsbüttel geführt haben, ignoriert. Ich möchte Herrn Austermann hier lieber nicht zitieren, denn wenn ich das täte, müssten Sie rot werden, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Der hat nämlich bei Rissen gesagt: Lasst uns doch im Betrieb testen, ob die betriebsbedingt oder herstellungsbedingt sind. Das war geradezu Atomfanatismus auf Ihrer Seite, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das sollten Sie nicht kritisieren.
Ich sage: Wir brauchen eine Eins-zu-eins-Anwendung dieser Standards. Das gilt selbstverständlich auch für die Zuverlässigkeit der Betreiber, die wir in der Vergangenheit leider immer wieder anzweifeln mussten. Auch wenn ich das nicht so undiplomatisch ausdrücken möchte wie der Kollege Harms, muss ich doch sagen: Recht hat er natürlich schon. Deshalb sage ich ganz klar: Eine unabdingbare Voraussetzung ist es, dass die Atomkraftwerksbetreiber überhaupt einen Antrag auf Errichtung eines Zwischenlagers stellen. Hierum hat sich der Bund zu kümmern, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ihre Anwürfe an die Landesregierung waren in der Hinsicht völlig daneben. Hierum hat sich nämlich der Bund zu kümmern. Gleichzeitig hat er sicherzustellen, dass der Genehmigungszeitraum von 40 Jahren für Zwischenlager nicht erweitert werden darf. Zwischenlager bleibt Zwischenlager, da darf und wird es kein schleichendes Präjudiz geben. Gesucht wird ein Endlager. Hierfür gilt für alle das Prinzip der weißen Landkarte.
- Ich will Ihnen einmal eines sagen: Ausgerechnet diejenigen, die den Atomkonsens aufgelöst haben und die Restlaufzeiten verlängert haben, reden hier über Misstrauen gegenüber der Politik. Ausgerechnet die! Das ist Scheinheiligkeit in höchster Potenz, meine sehr geehrten Damen und Herren.
darauf können Sie aber nicht setzen, auch wenn die manchmal im Alter in der Tat zunimmt. Aber in diesem Fall werden die Bürgerinnen und Bürger das wissen.
Drittens. Die Kosten haben selbstverständlich die Verursacher, also die AKW-Betreiber, zu übernehmen.
Sie haben jahrzehntelang von den Regelungen und Subventionen milliardenschwer profitiert. Sie sind deshalb dazu nicht nur in der moralischen Pflicht, sondern es muss auch durchgesetzt werden, dass sie das gefälligst auch übernehmen.
(Vereinzelter Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW - Wolfgang Ku- bicki [FDP]: Wie denn? - Weitere Zurufe CDU und FDP)
Sie müssen auch die Folgekosten übernehmen. Dass die Betreiber uns womöglich verklagen werden, liegt doch daran, dass Frau Merkel den Atomkonsens aufgekündigt und den Atomdeal gemacht hat. Das ist doch das Problem, das wir haben - und nicht das Gegenteil. Das wissen Sie ganz genau.
Wir schlagen dafür vor, die von den AKW-Betreibern gebildeten Rückstellungen für Stilllegung und Entsorgung von Atommüll unter Wahrung angemessener Übergangsfristen in einen öffentlichrechtlichen Fonds zu verlagern, um sie vor dem Insolvenzrisiko zu schützen.
Viertens. Auch die Kosten für Polizeieinsätze dürfen nicht am Land hängen bleiben. Da hat der Innenminister völlig recht. Da es sich bei der Entsorgung und Endlagerung des hochradioaktiven Mülls um eine nationale Aufgabe handelt, ist der Bund auch hier in der Pflicht. Wir alle wissen, wie es um
die Haushaltslage unseres Landes steht und wie sehr unsere Polizistinnen und Polizisten am Limit sind. Eine zusätzliche Belastung durch CastorTransporte ist weder zu leisten noch entspricht das einer fairen Lastenverteilung zwischen den Ländern und dem Bund.
Fünftens. Gerade bei solch einer Frage und all den Ängsten, die damit einhergehen, müssen wir die Menschen mitnehmen und uns intensiv um den Dialog kümmern. Ein transparentes Verfahren mit weitestgehender Bürgerbeteiligung ist daher notwendig. Wir fordern ein, dass das deutlich mehr sein muss, als es im Atomgesetz rechtlich vorgeschrieben wird, meine sehr verehrten Damen und Herren. Da muss mehr kommen, denn ich kann sonst nicht erwarten, das Lasten übernommen werden.
An diese Bedingungen - Herr Kollege Kubicki, jetzt achten Sie genau auf das, was ich sage, damit Sie Ihre Antwort auch bekommen - ist unsere Zustimmung geknüpft, ist geknüpft, dass der Landtag zustimmt, Mitverantwortung zu übernehmen. So einfach und so schlicht ist das, und das steht so auch in unserem Antrag.
Ich verstehe Sie gar nicht. Erst kritisieren Sie, dass wir die Bedingungen stellen. Natürlich müssen die erfüllt werden. Sie machen sich diese Mühe aber gar nicht erst mit dem, was Sie hier vorlegen. Und dann sagt Herr Kubicki, das sei eine PR-Aktion. Ich will Ihnen ehrlich sagen: Wenn Sie die Zustimmung des Landtags, die wir an Bedingungen knüpfen, zu einer PR-Aktion erklären, sagt das etwas über Ihr zynisches Politikverständnis und nicht über unseres aus. Der Landtag ist nämlich das höchste Organ in Schleswig-Holstein, das über solche Dinge zu entscheiden hat. Sehr verehrter Herr Kollege, Sie sind länger im Parlament als ich, Sie sollten das eigentlich wissen.
Ich füge hinzu: Wir knüpfen das auch deshalb an die Bedingung - das sage ich ausdrücklich auch im Respekt vor dem Kollegen Voß, der es sich deutlich schwerer macht als Sie mit dem, was Sie hier vortragen -, dass wir das, was wir hier einfordern auch eingelöst sehen wollen und eingelöst sehen müssen. Das weiß auch der Bundesumweltminister. Deshalb reden wir heute auch darüber, denn wir wollen, dass das im Parlament entschieden wird. Frau Kollegin Beer, deshalb müssen wir übrigens auch heute darüber entscheiden, denn wir brauchen Mandate
Herr Fraktionsvorsitzender, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden Kubicki?
Herr Kollege Dr. Stegner, ich frage Sie ja, weil ich weiß, dass Ihre weitreichenden historischen Antworten mich immer voranbringen. Würden Sie mir und freundlicherweise auch dem Haus beantworten, bis zu welchem Zeitpunkt die jeweiligen Bedingungen erfüllt sein müssen - angesichts der Tatsache, dass 2015 die ersten Castoren eingelagert werden sollen? Muss das bis zum 6. Juli erfüllt sein? Oder muss das bis zur Zustimmung des Landes Schleswig-Holstein im Bundesrat erfüllt sein? Bis wann müssen jeweils die Bedingungen erfüllt sein, damit wir uns darauf verlassen können, dass nicht ohne dass die Bedingungen erfüllt sind in Brunsbüttel Sachen eingelagert werden?
- Herr Kollege Kubicki, ich hatte eigentlich gedacht, Sie hätten in den zweieinhalb Regierungsjahren gelernt, wie man so etwas macht. Aber das ist offenkundig nicht so. Sie sollten ein bisschen weniger in Talkshows sein und sich ein bisschen häufiger mit den inhaltlichen Arbeiten in Ihrer Fraktion beschäftigen, dann wüssten Sie nämlich, dass wir gesagt haben, alle Bedingungen müssen erfüllt sein, sonst gibt es unsere Zustimmung nicht. Das ist ganz einfach.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wann? Bis zur Zustimmung im Bundesrat? Bis dann müssen sie erfüllt sein, sonst stimmt Schleswig-Hol- stein nicht zu?)
Herr Abgeordneter Kubicki, ohne Worterteilung können Sie nicht permanent weiter Fragen stellen. Das geht nicht. - Ich frage zunächst einmal Herrn Abgeordneten Dr. Stegner, ob er eine weitere Frage zulässt.
Die Frage lautet: Habe ich das richtig verstanden, dass bis zur Zustimmung des Landes Schleswig-Holstein im Bundesrat sämtliche Bedingungen erfüllt sein müssen, sonst gibt es keine Zustimmung des Landes Schleswig-Holsteins im Bundesrat zum Endlagersuchgesetz? So habe ich das jetzt gerade verstanden.