Protocol of the Session on April 24, 2013

Wir brauchen zusätzliche Studienanfänger, und wir wollen diese Studienanfänger bei uns im Land halten, auch wenn uns das Geld kostet. Der Grund liegt darin, dass wir es uns mit Blick auf die Bedarfe unserer Wirtschaft nicht erlauben können, exorbitant gut ausgebildete Fachkräfte aus dem Land ziehen zu lassen und sie sich anderswo qualifizieren zu lassen, denn die Erfahrung zeigt, dass Studenten, die einmal das Land verlassen haben, um in einem anderen Bundesland zu studieren, in der Regel nicht wieder zurückkommen. Also müssen wir alles daran setzen, die Studenten bei uns zu qualifizieren.

Ich bedanke mich für Ihr Interesse am Thema.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Der Bericht ist zwei Minuten länger gewesen, als wir als Redezeit vereinbart hatten. Ich weise darauf hin, dass nun selbstverständlich alle Fraktionen ebenfalls eine Redezeit von sieben Minuten haben. Wir haben uns vorgestellt, dass die SPD-Fraktion als erstgenannte Antragstellerin das Wort erteilt bekommt, danach die FDP-Fraktion.

Ich erteile deswegen zunächst das Wort dem Kollegen Martin Habersaat von den Sozialdemokraten.

(Ministerin Dr. Waltraud Wende)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich bei der Ministerin für den Bericht und bei den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen für das Zustandekommen eines interfraktionellen Antrags. Ansonsten möchte ich meine Rede zu Protokoll geben.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Ich erteile nun das Wort dem Herrn Abgeordneten Christopher Vogt, der schon darauf wartet, seine Rede halten zu können.

(Beifall SPD und FDP)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Kollege Habersaat hat mich kalt erwischt, denn ich wollte mir gerade noch etwas zu trinken holen, um mein Kratzen im Hals zu bekämpfen vor meiner weltverändernden Rede. Aber nun muss ich das ohne ein Glas Wasser erledigen. Immerhin hat Herr Habersaat ein schlechtes Gewissen, und das ist so auch in Ordnung.

(Zuruf SPD)

- Es beruhigt mich, Herr Kollege, dass Sie das bei Ihrem Fraktionskollegen feststellen können.

(Heiterkeit)

Auch ich danke der Frau Ministerin ganz herzlich für ihren Bericht, auch wenn ich zugeben muss -

(Ministerin Anke Spoorendonk stellt dem Redner ein Glas Wasser ans Rednerpult - Heiterkeit)

- Vielen Dank, Frau Ministerin, und auch vielen Dank, Herr Kollege, dafür, dass theoretisch auch Sie mir ein Glas Wasser bringen wollten.

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, ich fange mit der Rede noch einmal an und beginne dort, wo ich gerade aufgehört hatte. Ich danke der Frau Ministerin für ihren Bericht, auch wenn mir noch nicht ganz klar geworden ist, Frau Ministerin - das war ja der Hauptfragepunkt unseres Berichtsantrags -, wie denn die Kofinanzierung des Landes bei der Aufstockung des Hochschulpakts II in den nächsten Jahren vonstatten gehen soll.

Eine wichtige Frage in unserem Land ist: Zwischen 2011 und 2015 sollen in unserem Land 10.500 zusätzliche Studienplätze geschaffen werden, wofür uns der Bund etwa 100 Millionen € zur Verfügung stellen wird, eine vergleichbare Summe, wie es in dem Beschluss der GWK heißt, die als Kofinanzierung vonseiten des Landes in den Jahren gestemmt werden soll. Das bedeutet einen gewaltigen finanzpolitischen Kraftakt für unser Land. Angesichts dieser gewaltigen Summe muss natürlich auch heute schon gefragt werden, wie das in den nächsten Jahren realisiert werden soll.

Ich möchte betonen, dass der Beschluss, den Sie eben auch noch einmal dargestellt haben, seitens meiner Fraktion ausdrücklich begrüßt wird. Meine Fraktion hält dies auch für absolut richtig; denn das ist der richtige Weg, um möglichst vielen Menschen, die ein Studium beginnen möchten, dieses auch zu ermöglichen. Bildung ist für unsere Gesellschaft von elementarer Bedeutung. Der freie Zugang zur Bildung ist die Voraussetzung für mehr Chancengerechtigkeit in unserer Gesellschaft und auch für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes angesichts der zunehmenden globalen Konkurrenz. Deswegen ist es fatal, wenn junge Menschen durch schlechte Rahmenbedingungen davon abgeschreckt werden, ein Studium aufzunehmen, obwohl sie dies wollen und obwohl sie auch die Voraussetzungen für ein Studium mitbringen.

Aus diesen Gründen spricht sich auch meine Fraktion, anders als andere FDP-Landtagsfraktionen - wir haben die Diskussion darüber ja auch schon einmal geführt -, gegen Studiengebühren aus und auch gegen nachgelagerte Studiengebühren.

(Beifall FDP und SPD)

Ja, wir hatten früher eine andere Position, weil es durchaus auch gute Argumente für nachgelagerte Studiengebühren gibt. Aber die Erfahrungen zeigen, dass diese doch ein gewisses Abschreckungspotenzial darstellen. Deshalb lehnen wir das ab, auch wenn natürlich in einem Konsolidierungsland wie Schleswig-Holstein die Versuchung immer groß ist, dadurch eine zusätzliche Einnahmequelle zu erschließen. Es gibt sicherlich auch in diesem Saal den einen oder anderen, der der Versuchung erliegt, erneut über Studiengebühren zu diskutieren. Wir halten das unter dem Strich aber für kontraproduktiv.

Mit Blick auf die Konsolidierung stehen hier schon sehr bald die Haushaltsberatungen für das nächste Jahr an. Aus unserer Sicht ist deshalb die Frage angezeigt, wie wir in den nächsten Jahren die notwen

dige Kofinanzierung stemmen wollen, wie hoch dieser Kofinanzierungsanteil in den nächsten Jahren sein wird. Sind es um die 10 Millionen € pro Jahr oder gar mehr? Wenn man auf die 100 Millionen € des Bundes guckt, dann wird es ja doch eine gewaltige Summe sein, die vom Land finanziert werden muss. Insofern sind wir der Auffassung, dass uns die Landesregierung auf diese Frage schnellstmöglich eine Antwort geben muss.

Außerdem stellt sich die Frage, ob die Studienplätze vielleicht auch schon zum Teil geschaffen worden sind und ob hierfür auch schon die entsprechenden Mittel eingeplant worden sind. Unter dem Strich: Wie viele zusätzliche Plätze in SchleswigHolstein müssen oder sollen mit Stand von heute neu geschaffen werden? Die Verabredung von zusätzlichen Mitteln gilt ja für die Jahre 2011 bis 2015.

Neben den Fragen zur Finanzierung stellen sich aus meiner Sicht noch weitere nicht minder wichtige Fragen, beispielsweise die Frage, wie und wo diese zusätzlichen Mittel verwendet werden sollen. Werden sie gleichmäßig auf die Fachhochschulen und die Universitäten verteilt? Momentan ist die Verteilung ja in etwa 50:50. Deshalb stellt sich die Frage, ob das in Zukunft auch so sein wird oder ob das Pendel vielleicht doch stärker in Richtung Fachhochschulen schwingen wird. Wenn man von Planungssicherheit spricht, dann ist dies natürlich eine Frage, die schnellstmöglich beantwortet werden muss. Ich gehe davon aus, dass sich die Landesregierung auch schon vor den Gesprächen Gedanken hierüber gemacht hat. Anders kann ich mir dies auf jeden Fall nicht vorstellen.

Meine Damen und Herren, auf unsere Initiative hin haben wir vor einigen Monaten - der Herr Kollege Andresen wird sich daran sicherlich auch noch erinnern - das Sondervermögen für den Hochschulbau erhöht. Sie hatten zunächst 30 Millionen € vorgeschlagen, und wir hatten dann vorgeschlagen, das auf 50 Millionen € zu erhöhen. Am Ende sind dann 40 Millionen € für den Hochschulbau herausgekommen. Das halte ich nach wie vor für eine gute Lösung und auch für eine erhebliche Summe.

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, wie diese Mittel eingesetzt werden sollen. Mir jedenfalls ist bisher noch nicht klar geworden, was die Landesregierung insoweit alles tun möchte. Aus meiner Sicht sollten die Mittel nicht nur in die energetische Sanierung der Uni Kiel gehen, sondern diese Mittel sollten auch für die Schaffung neuer Räume gerade an den Fachhochschulen dienen. Überfüllte Hörsäle beziehungsweise Vorlesun

gen ohne Aussicht auf einen Sitzplatz, Vorlesungen am Sonntag, die es teilweise auch gibt, oder Vorlesungen in Kinosälen können es auf Dauer jedenfalls nicht sein. Wir reden ja immer von der Qualitätsverbesserung in der Lehre. Dazu gehören für mich ganz explizit natürlich auch die Studienbedingungen. Deshalb darf der Fokus meines Erachtens nicht ausschließlich auf der Quantität liegen.

Eine dritte Phase des Hochschulpakts erscheint uns gerade für Schleswig-Holstein höchst sinnvoll. Diese wird es höchstwahrscheinlich auch geben. Ich freue mich deshalb, dass wir hierzu schon vor der betreffenden Ausschusssitzung einen interfraktionellen Antrag formulieren konnten, den wir heute beschließen werden. Vom Hochschulpakt II profitieren ja bisher vor allem die süddeutschen Länder, was sich in den nächsten Jahren ändern wird. Gerade in der dritten Phase würde unser Land stärker profitieren als dies bisher der Fall war. Die Zahlen sind für Schleswig-Holstein zwar nicht ganz so dramatisch, wie dies zunächst erscheinen mag, allerdings ist vor allem in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts mit einem deutlichen Anstieg zu rechnen, weil bei uns der doppelte Abiturjahrgang im Jahr 2016 kommen wird.

Insofern ist auch das ein wichtiges Thema. Es ist beruhigend, dass der Bund bereits signalisiert hat, dass er sich auch hier engagieren wird. Wir hoffen, dass die Landesregierung dies ebenfalls tun wird. Deshalb freue ich mich, dass wir heute zum Thema Hochschulpakt III auch schon einen gemeinsamen Antrag beschließen werden. - Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Daniel Günther.

(Christopher Vogt [FDP]: Er war extra beim Frisör! - Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da haben wir schon die erste Gemeinsamkeit!)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerne werde ich meine Rede halten und gebe sie nicht zu Protokoll, auch wenn ich, Herr Kollege Habersaat, zunächst auch in der Versuchung gewesen bin. Denn ich hatte doch etwas Schwierigkeiten, bei dem mündlichen Bericht, für

(Christopher Vogt)

den ich mich bei der Frau Ministerin bedanke, hundertprozentig genau zu verstehen, was denn jetzt alles so vor sich geht. Deshalb habe ich die herzliche Bitte, dass wir das für die Ausschussberatungen auch noch schrifltich bekommen.

Ich habe mitbekommen - und das begrüße ich außerordentlich -, dass das fortgesetzt werden wird, was auch unter der Vorgängerregierung und der Vorgängermehrheit im Landtag der Fall gewesen ist, dass wir nämlich auch die entsprechenden Komplementärmittel des Landes für den Hochschulpakt komplett zur Verfügung stellen können.

Was die Zahlen angeht, bin ich noch nicht hundertprozentig dahintergestiegen. Sie sagten, dass die Mittel jetzt um 4,4 Milliarden € aufgestockt und damit nahezu verdoppelt würden. Die 4,4 Milliarden € kann ich nachvollziehen, weil der Bund ja 2,2 Milliarden € mehr zur Verfügung stellt. Aber aus den Unterlagen, die ich durchgelesen habe, ging hervor, dass der Bund dadurch jetzt 7 Milliarden € in diese Phase hineinsteckt. Wo also diese 4,4 oder 4,5 Milliarden € bei dieser ganzen Rechnung herauskommen sollen, habe ich noch nicht ganz verstanden. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das für die Ausschussberatung noch einmal etwas detaillierter auflisten würden.

Trotzdem herzlichen Dank für den Bericht. Es ist gut, dass wir in verbundener Debatte über die dritte Phase sprechen. An dieser Stelle möchte ich meinen Dank an alle im Landtag vertretenen Fraktionen dafür richten, dass wir uns auf eine gemeinsame Formulierung verständigen konnten, die weitgehend das berücksichtigt, was wir vonseiten der CDU-Fraktion für die dritte Phase beantragt haben.

Wir haben einen wichtigen Passus aufgenommen, der darauf hinausläuft, in der nächsten Phase durchschnittliche Studienkosten verstärkt zu berücksichtigen. Ich darf darauf hinweisen, dass das keine so ungewöhnliche Forderung ist; denn schon jetzt bekommt im Rahmen des Hochschulpaktes II das Land Berlin aufgrund der Tatsache, dass es überproportional viele Medizinstudienplätze zur Verfügung stellt, pauschal 10 Millionen € mehr. Daher glaube ich, dass man mit diesem Punkt durchaus Chancen hat, bei den anderen Bundesländern Gehör zu finden.

Der Bund stellt pro zusätzlichem Studienanfänger 13.000 € zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der Komplementärmittel des Landes sind es insgesamt 26.000 €. Das mag für ein geisteswissenschaftliches Studium einigermaßen auskömmlich sein. Bei einem Medizinstudenten aber ist dieses

Geld nach einem Semester aufgebraucht. Insofern ist es wichtig, dass wir an dieser Stelle nachbessern.

Im Ausschuss haben wir bewusst die Hochschulen zu diesem Thema befragt. Diese haben uns mit auf den Weg gegeben, auf keinen Fall Kriterien festzulegen, die dazu führen, dass die Auszahlung verzögert wird. Daher haben wir in diesen Antrag ausdrücklich hineingeschrieben, dass genau das nicht passieren soll. - Frau Ministerin, ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei, das auf Bundesebene und in Gesprächen mit anderen Ländern durchzusetzen.

Ich finde, der Hinweis auf das Kooperationsverbot darf an dieser Stelle trotzdem nicht fehlen. Wir wissen, dass die Blockade bei der Aufhebung des Kooperationsverbotes dazu führt, dass sich der Bund etwas hartleibig zeigt, was die dritte Phase angeht. Daher ist es im Sinne des Landes Schleswig-Holstein, dass wir sowohl bei der Aufhebung des Kooperationsverbots als auch bei der dritten Phase zu einer Lösung kommen.

Wir werden dem Antrag zustimmen. Ich freue mich, wenn wir den Bericht zum Hochschulpakt II im Fachausschuss noch einmal intensiv diskutieren. - Danke für die großartige Aufmerksamkeit.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Kollege Rasmus Andresen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn mein Kollege Habersaat seine Rede zu Protokoll gegeben hat, mache ich das nicht, damit jetzt noch einmal jemand für die Koalitionsfraktionen spricht.